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abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Themenstarteram 5. August 2018 um 15:15

Hallo Community,

auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,

Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.

Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.

Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.

Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.

Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.

Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.

Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.

Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?

Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,

aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.

Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.

Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.

Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.

Besten Dank schon im voraus.

Gusil

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2018 um 19:01

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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Warum hast du zwischenzeitlich nicht einfach einen Schrotthändler mit der Abholung und Entsorgung beauftragt? :confused:

Ja genau so, alles andere dauert ewig und kostet dich dein Geld und die Wahrscheinlichkeit es wieder zu bekommen ist fast null....

Das Risiko dabei ist allerdings, dass der Besitzer dann Stress machen könnte.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2018 um 17:18:07 Uhr:

Warum hast du zwischenzeitlich nicht einfach einen Schrotthändler mit der Abholung und Entsorgung beauftragt? :confused:

Einen Schrotthändler beauftragen? Und der kommt dann und holt ohne Fahrzeupapiere und Abmeldebescheinigungen das Fahrzeug ab?

MfG kheinz

Die Karre ist doch offenbar bereits seit Jahren abgemeldet.

Für 25€ bekommst du hier eine rechtssichere Antwort:

 

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Zitat:

@martinb71 schrieb am 5. August 2018 um 18:00:17 Uhr:

Das Risiko dabei ist allerdings, dass der Besitzer dann Stress machen könnte.

Der konnte ja bis jetzt noch nicht einmal ermittelt werden...

Die Chancen stehen sehr gut, anschließend auf den Kosten der Anschleppaktion incl. Standkosten beim Schlepper sitzen zu bleiben. Wenn der Stellplatz gemietet ist, ist der Vermieter dafür zuständig. Wenn nicht gemietet-siehe oben.

Drahkke Ermittel wurde er anscheinend nicht, aber irgendwer hat das Auto wieder verschlossen. Und wenn die Karre weg ist meldet sich der Besitzer und macht Trouble.

Wenn die Polizei schon davon weiß, dann kannst du die Karre nur noch entsorgen lassen. Ansonsten hätte ich das Gefährt nur von meiner Parkfläche bis in den öffentlichen Verkehrsraum geschoben und dann die Polizei benachrichtigt, das mein Parkplatz bzw. der Verkehrsweg im Parkhaus durch ein abgestelltes Fahrzeug versperrt wird. Kameras und Zeugen darf es dabei allerdings nicht geben. Dann kümmert sich und ermittelt die Polizei den Besitzer mit sehr viel mehr Interesse.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 5. August 2018 um 18:34:28 Uhr:

Drahkke Ermittel wurde er anscheinend nicht, aber irgendwer hat das Auto wieder verschlossen. Und wenn die Karre weg ist meldet sich der Besitzer und macht Trouble.

dann darf er aber gleich mal erklären, was sein Auto auf einem fremden TG-Platz zu suchen hat.

Leute, das passiert nie!

Ob das passiert, ist ja das Risiko.

Ich würde die Karre auch verschrotten lassen. Das Risiko wäre mir egal, aber streng genommen darf man nur sein Eigentum verschrotten und nicht das eines anderen.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 5. August 2018 um 18:34:28 Uhr:

Und wenn die Karre weg ist meldet sich der Besitzer und macht Trouble.

Dann hat man aber auch einen Adressaten, bei dem man die entstandenen Kosten einklagen kann.

Da kannst du ewig klagen, wenn der letzte Besitzer im Knast sitzt und nachweislich das Fahrzeug überhaupt nicht auf den Platz stellen konnte.

@Drahkke schrieb am 5. August 2018 um 19:08:43 Uhr:

Zitat:

@martinb71 schrieb am 5. August 2018 um 18:34:28 Uhr:

Und wenn die Karre weg ist meldet sich der Besitzer und macht Trouble.

Dann hat man aber auch einen Adressaten, bei dem man die entstandenen Kosten einklagen kann.

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