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Abgemeldetes Auto ohne Vertrag verkauft
Hallo Zusammen,
eine kleine Frage in die Runde (Ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich).
Und zwar habe ich vor ca. 1,5 Monaten mein altes Auto über Mobile bzw. Kleinanzeigen verkauft. Da es eine extrem Alte Kiste war und es mein erster Autoverkauf gewesen ist, dachte ich mir das hier kein Kaufvertrag nötig ist.
Habe das Auto dann abgemeldet und einen Tag später dem Käufer gegen Bargeld die Papiere und Schlüssel gegeben.
Jetzt kommt meine Frage: Heute klingelt die Polizei bei mir, dass der Wagen irgendwo steht und abgeschleppt werden soll und ich als letzter Halter drinne stehe… Habe das dann den Polizisten geschildert und noch die Bestätigung vom Amt gezeigt, dass ich den Wagen abgemeldet hab. Die Beamten meinten dann, dass hier keine Strafe oder so auf mich zukommen sollte, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr dazu meint oder evtl. hat jemand hier schon Erfahrungen?
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47 Antworten
Ist denn die Identität des Käufers bekannt?
Geld gegen Ware, bzw. Einigkeit über Preis und Ware, ist schon ein Kaufvertrag. Es gibt keine besonderen Formerforderniss.
Allerdings sollte man beim Autoverkauf als Privatverkäufer grundsätzlich einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen und darin die Gewährleistung ausschließen. Ansonsten hätte man auch als Privatverkäufer für Gewährleistungsansprüche einzustehen.
@trouble01 Also mir haben sie keinen Namen genannt. Ich hatte die Handynummer und den Namen vom Chat den ich noch auf Mobile hatte den Beamten gegeben. Ich selbst weiß auch nicht die genaue Identität, wer das Auto überhaupt gekauft hat.
@Matador 8 Danke für die Info. Draus gelernt habe ich jetzt natürlich fürs nächste mal.
Ich war mir eigentlich sicher, dass da nichts groß passieren kann wenn ich das Auto abgemeldet übergebe. Wenn ich so drüber nachdenke, kann das ja jeder Käufer machen (Auto irgendwo abstellen) wenn er doch keine Lust auf die Karre hat und die paar hundert Euro Cash ihm egal sind?
Die Identität des Käufers sollte man in jedem Fall kennen.
Das Fahrzeug könnte illegal abgestellt bzw. entsorgt werden, Öl oder sonstige Flüssigkeiten verlieren und Gewässer verschmutzen, etc..
Im Zweifel werden sich die Behörden dann an den letzten Halter wenden.
.und dann macht es sich immer gut, wenn man nachweisen kann, wer das Fahrzeug erworben hat.
@Matador 8 @windelexpress Ja, ist im Denkzettel vermerkt. Natürlich im Nachhinein sehr ärgerlich.
Die Beamten hatten mir aber noch gesagt, dass das Auto „angehalten“ wurde also die scheinen auch Schlüssel etc. zu haben. Dann muss doch die Person haften, die zu dem Zeitpunkt den Wagen gefahren hat und angehalten wurde oder?
Ansonsten muss ich natürlich das Lehrgeld bezahlen. Ich halte euch mal auf den laufenden, falls ich einen Bußgeldbescheid bekomme
So ist es. Vertrag aber vor allem auch um die Gewährleistung von 12 Monaten auszuschließen wie @Matador 8 richtig geschrieben hat. Scheint so das du Schwein gehabt hast.
Aber auch sonst ist ein Vertrag immer ratsam anhand eines blöden Besipiel´s: Stelle dir vor dein altes Auto steht nachts im Juwelierladen der leergeräumt wurde. Da würde ich nicht ausschließen das der Freund und Helfer des Nachts freundlich klingelt, eher das man kurz mit dem Rammbock "anklopft". Gut das du an erfahrene Polizisten geraten bist und vor allem deine Abmeldebescheinigung hattest.
Da du einen Verkauf nicht wirklich nachweisen kannst gilt hier: Den letzten bekannten Halter beißen die Hunde.
Wenn das Auto vor 1,5 Monaten verkauft wurde und abgemeldet übergeben wurde. Wie kann es sein, dass der Wagen dann vor ein paar Tagen bei der Fahrt angehalten wurde.
Der Käufer wird den Wagen doch dann zugelassen haben (Kennzeichen) und der Fahrzeugschein wird doch dann auch kontrolliert.
Ein nicht angemeldetes Fahrzeug würde sofort stillgelegt und der Fahrer identifiziert.
Der "neue" Halter wird doch von der Polizei über das KBA zu finden sein.
Ansonsten, ja, immer mit Kaufvertrag. Gibt als Vordruck für umme bei den Auto-Portalen.
Wenn das Fahrzeug auf den Käufer oder sonstwen richtig zugelassen wäre, oder ein KZK ausgegeben worden wäre, dann wäre die Rennleitung nicht beim TE erschienen.
@Hyperbel Vermute mal die sind mit dem Auto abgemeldet mit irgendeinem Kennzeichen noch rumgefahren und wurden erwischt. Der Polizei ging es eigentlich nur um die Kostenübernahme zwecks Abschleppen etc.
Mich wundert aber auch wieso das jetzt erst so spät kommt, ist ja schon etwas her.
Bin wie gesagt gespannt ob da noch was per Post kommt. Die Beamten waren ja eigentlich zu frieden mit dem was ich sagt und erwähnten ja das da nichts auf mich zukommen sollte.
Könnte aber natürlich trotzdem sein wie schon erwähnt wurde das ich die Kosten übernehmen muss (Da letzter Halter und ich den Verkauf nicht zu 100% nachweisen kann).
Hoffe nur es wird dann nicht allzu teuer Würde vermuten so im mittleren/hohen dreistelligen Bereich mit allem drum und dran?
Wenn die den Fahrer haben werde die über den den Besitzer feststellen. Ich denke nicht, dass Du da was bekommst.
Beim nächsten mal MIT Vertrag ;-)
Zitat:
@Lutscher schrieb am 31. Juli 2024 um 12:38:43 Uhr:
So ist es. Vertrag aber vor allem auch um die Gewährleistung von 12 Monaten auszuschließen wie @Matador 8 richtig geschrieben hat. Scheint so das du Schwein gehabt hast.
Aber auch sonst ist ein Vertrag immer ratsam anhand eines blöden Besipiel´s: Stelle dir vor dein altes Auto steht nachts im Juwelierladen der leergeräumt wurde. Da würde ich nicht ausschließen das der Freund und Helfer des Nachts freundlich klingelt, eher das man kurz mit dem Rammbock "anklopft". Gut das du an erfahrene Polizisten geraten bist und vor allem deine Abmeldebescheinigung hattest.
Was für eine Abmeldebescheinigung meinst Du?
Die gibt es seit Ewigkeiten nicht mehr (2005?) das wird nur aus der ZB 1 ersichtlich und die müsste er normalerweise dem Käufer vor 6 Wochen ausgehändigt haben.