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Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 20:29

Hallo Community,

 

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

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212 Antworten

Mit entsorgen wäre ich vorsichtig. Dann kannst du ihm Schadenersatz zahlen.

Eine rechtssichere Fristsetzung wäre wohl der richtige Weg. Danach kannst du den Wagen auf eigene Kosten abschleppen lassen und irgendwo zwischenlagern. Das Geld würde ich mir zurückholen.

Wenn Schriftlich dann nur per Einschreiben, dann muss er den Empfang bestätigen und du bist auf der sicheren Seite. Wenn du dann noch weist könntest du den Wagen bei ihm vor der Haustür abstellen.

Hänger mieten, aufladen und zustellen.

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 20:56

Zitat:

@checker001 schrieb am 19. Januar 2021 um 21:51:37 Uhr:

Wenn Schriftlich dann nur per Einschreiben, dann muss er den Empfang bestätigen und du bist auf der sicheren Seite. Wenn du dann noch weist könntest du den Wagen bei ihm vor der Haustür abstellen.

Hänger mieten, aufladen und zustellen.

Danke für den Tipp. Der Typ schuldet mir noch Geld, also ihm auch noch eine „Zustellung“ Bezahlen mache ich bestimmt nicht. Dann geht der insolvent und ich bleib auf den Kosten sitzen. So ein Auto nimmt der Verwerter Gratis mit. Deshalb :D

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 20:57

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. Januar 2021 um 21:44:41 Uhr:

Mit entsorgen wäre ich vorsichtig. Dann kannst du ihm Schadenersatz zahlen.

Eine rechtssichere Fristsetzung wäre wohl der richtige Weg. Danach kannst du den Wagen auf eigene Kosten abschleppen lassen und irgendwo zwischenlagern. Das Geld würde ich mir zurückholen.

Ist immer die Frage ob man dass dan zurückbekommt, ich mag nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag ein Auto einlagern das ich nicht nutzen kann.

Auf keinen Fall Einschreiben mit Unterschrift,wenn der vermutet was es ist verweigert er die Annahme.

Bei sowas grundsätzlich Einwurfeinschreiben,da kann er nicht sagen das es ihm nicht zugegangen ist.

Dafür bürgt ja die Post.

Schiebe ihn auf den nächsten Parkplatz auf öffentlicher Strasse, da abgemeldet darf/kann sich das Ordnungsamt darum kümmern.

Wenn du mal die Suche bemühst könntest du noch ähnliche Themen dazu finden. Ich erinnere mich einmal an ein Fahrzeug was Jahrelang auf einem Hof einer Werkstatt oder so stand und dann gab es noch einen Thread bei dem ein Fahrzeug auf einem vermieteten TG Stellplatz stand. Vielleicht findest du über die Suche was. Grundsätzlich habe ich daraus in Erinnerung dass diese Themen auch nicht einfach zu lösen waren und es viele Hürden für dich geben könnte.

Frist setzen und Stellplatzmiete erheben. Parallel mal beim Ordnungsamt anfragen ob an der Stelle überhaupt ein abgemeldetes Fahrzeug stehen darf. Auch wenn das Privatgelände ist, wenn der Stellplatz nicht durch ein Tor o.ä. von der Straße getrennt ist hat mWn das OA was dagegen.

Ist sicher schwierig ohne Schlüssel,mit eingelegtem Gang oder angezogener Handbremse und eingerastetem Lenkradschloß.

Ansonsten sicher im Dunkeln die elganteste Lösung.

Zitat:

@Homie777 schrieb am 19. Januar 2021 um 21:59:27 Uhr:

Schiebe ihn auf den nächsten Parkplatz auf öffentlicher Strasse, dann darf/kann sich das Ordnungsamt darum kümmern.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 19. Januar 2021 um 21:56:52 Uhr:

Zitat:

@checker001 schrieb am 19. Januar 2021 um 21:51:37 Uhr:

Wenn Schriftlich dann nur per Einschreiben, dann muss er den Empfang bestätigen und du bist auf der sicheren Seite. Wenn du dann noch weist könntest du den Wagen bei ihm vor der Haustür abstellen.

Hänger mieten, aufladen und zustellen.

Danke für den Tipp. Der Typ schuldet mir noch Geld, also ihm auch noch eine „Zustellung“ Bezahlen mache ich bestimmt nicht. Dann geht der insolvent und ich bleib auf den Kosten sitzen. So ein Auto nimmt der Verwerter Gratis mit. Deshalb :D

Zum Amtsgericht gehen und Mahnbescheid kostenlos beantragen. Punkt. Der Rest ergibt sich von ganz alleine.

Genau,dann gibt es nämlich Ärger.

Das gilt dann als öffentlicher Raum,in dem dürfen keine Autos ohne Zulassung stehen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Januar 2021 um 22:00:01 Uhr:

Frist setzen und Stellplatzmiete erheben. Parallel mal beim Ordnungsamt anfragen ob an der Stelle überhaupt ein abgemeldetes Fahrzeug stehen darf. Auch wenn das Privatgelände ist, wenn der Stellplatz nicht durch ein Tor o.ä. von der Straße getrennt ist hat mWn das OA was dagegen.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2021 um 22:04:09 Uhr:

Genau,dann gibt es nämlich Ärger.

Das gilt dann als öffentlicher Raum,in dem dürfen keine Autos ohne Zulassung stehen.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2021 um 22:04:09 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Januar 2021 um 22:00:01 Uhr:

Frist setzen und Stellplatzmiete erheben. Parallel mal beim Ordnungsamt anfragen ob an der Stelle überhaupt ein abgemeldetes Fahrzeug stehen darf. Auch wenn das Privatgelände ist, wenn der Stellplatz nicht durch ein Tor o.ä. von der Straße getrennt ist hat mWn das OA was dagegen.

Ja aber wenn es blöd läuft ärger für den Grundstücksbesitzer. Dann muss er den Wagen auf eigene Kosten einlagern und ob es das Geld dafür jemals wieder gibt steht echt in den Sternen.

Auch wenn es kein legaler Weg ist und man sich besser nicht davon erwischen lassen sollte. Die Kiste auf den nächsten öffentlichen Parkplatz verfrachten und fertig. Dann kümmert sich das Ordnungsamt drum und belangt den Besitzer nicht den Grundstückseigentümer.

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 21:35

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. Januar 2021 um 22:13:34 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2021 um 22:04:09 Uhr:

Genau,dann gibt es nämlich Ärger.

Das gilt dann als öffentlicher Raum,in dem dürfen keine Autos ohne Zulassung stehen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. Januar 2021 um 22:13:34 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2021 um 22:04:09 Uhr:

 

Ja aber wenn es blöd läuft ärger für den Grundstücksbesitzer. Dann muss er den Wagen auf eigene Kosten einlagern und ob es das Geld dafür jemals wieder gibt steht echt in den Sternen.

Auch wenn es kein legaler Weg ist und man sich besser nicht davon erwischen lassen sollte. Die Kiste auf den nächsten öffentlichen Parkplatz verfrachten und fertig. Dann kümmert sich das Ordnungsamt drum und belangt den Besitzer nicht den Grundstückseigentümer.

Werde mir das überlegen. Ich denke halt das man dadurch, das das kein wertloses Auto ist, aus der Entsorgung noch etwas Geld schöpfen könnte. Da es ja als „Abfall“ gilt.

EBay Kleinanzeigen, Auto ohne Papier abzugeben für Selbstabholer.

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