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Abgemeldetes Auto zum Autoservice bringen
Hallo Zusammen,
ich habe einen Fiat Punto (EZ 1998) den ich gerne verkaufen möchte. Leider ist dieser zur Zeit abgemeldet und der TüV ist auch abgeloffen. Ich möchte das Auto gerne zu einem Autoservice fahren um den TüV bzw. die notwendigen Reparaturen zu machen. Ich möchte jedoch nicht weitere 150 EUR für Kurzzeitschilder ausgeben. Hat jemand eine idee was ich machen kann ?
Danke.
- Insekt
Beste Antwort im Thema
Moin,
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf in D nicht abgeschleppt werden, da hier keine Nothilfe vorliegt. Daher muss zuvor eine polizeiliche Genehmigung oder eine behördliche Genehmigung gem. Art. 33 eingeholt werden.
Einfacher ist es üblicherweise ein Versicherungs- oder Händlerkennzeichen zu besorgen oder das Fahrzeug auf einem versicherten Anhänger überführen.
Ansonsten liegt eine teure Ordnungswidrigkeit vor.
MFG Kester
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17 Antworten
ich weiß nicht wie es in D ist, aber bei uns in Ö könnte man es hinschleppen. Wenn es nciht zu weit weg ist mit einem zweiten PKW mit abschleppstnage wäre das kein problem.
Vlt könnte dir aber auch die werke ihre blauen Nummernschilder leihen für die anfahrt.
ich wusste gar nicht das die Schilder so teuer sind.....
Dann würde ich zu der Werkstatt gehen und fragen ob die solche Schilder haben und den Wagen damit hinfahren kannst. Ansonsten von der Werkstatt (oder von jemanden anderen) abschleppen lassen.
Alles andere geht nicht, zumindest in Deutschland nicht.
italo
Wie gut ist der Wagen in Schuss? Wenn du Zweifel hast das er ohne weiteres durch den Tüv kommt verkauf ihn in den Export, die können den sicher von dir abholen.
Ansonsten vielleicht von jemandem der in einer Werkstatt arbeitet mit Werkstattkennzeichen abholen lassen, Tüv machen und wieder nach Hause fahren lassen. Sollte günstiger kommen wie Kzkz.
Moin,
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf in D nicht abgeschleppt werden, da hier keine Nothilfe vorliegt. Daher muss zuvor eine polizeiliche Genehmigung oder eine behördliche Genehmigung gem. Art. 33 eingeholt werden.
Einfacher ist es üblicherweise ein Versicherungs- oder Händlerkennzeichen zu besorgen oder das Fahrzeug auf einem versicherten Anhänger überführen.
Ansonsten liegt eine teure Ordnungswidrigkeit vor.
MFG Kester
vielleicht irre ich auch,
aber wie soll ein auto, das nicht zugelassen ist tüv bekommen?
toni
Es bekommt "TÜV" indem es von einer zertfizierten Stelle (Dekra, TÜV, GTÜ usw..) eine Hauptuntersuchg erhällt.
Dann gib es einen HU-Prüfbericht, aber halt keine Stempel, da ja kein Nummernschild dran ist... Bei der nächsten Anmeldung, bekommt man dann entsprechende HU Plakette auf die Schilder geklebt. Einziger gültiger Nachweis für eine HU, ist der HU-Prüfbericht. Fahrzeugschein und Stempel sind vollkommen egal, und nur ein Erkennungsmerkmal, z.b. für die Polizei.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Ein abgemeldetes Fahrzeug darf in D nicht abgeschleppt werden, da hier keine Nothilfe vorliegt. Daher muss zuvor eine polizeiliche Genehmigung oder eine behördliche Genehmigung gem. Art. 33 eingeholt werden.
Einfacher ist es üblicherweise ein Versicherungs- oder Händlerkennzeichen zu besorgen oder das Fahrzeug auf einem versicherten Anhänger überführen.
Ansonsten liegt eine teure Ordnungswidrigkeit vor.
MFG Kester
Stimmt du hast recht ein nicht angemeldetes Auto darf in Deutschland nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Nicht mal geschoben. Und auch nicht auf öfftentlichen Parkplätzen stehen.
Habe oben was falsches geschrieben. Man darf zumindest in Deutschland nur Fahrzeuge abschleppen und in den Öffentlichen Verkehr bringen die eine Zulassung haben.
italo
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf in D nicht abgeschleppt werden, da hier keine Nothilfe vorliegt. Daher muss zuvor eine polizeiliche Genehmigung oder eine behördliche Genehmigung gem. Art. 33 eingeholt werden.
Einfacher ist es üblicherweise ein Versicherungs- oder Händlerkennzeichen zu besorgen oder das Fahrzeug auf einem versicherten Anhänger überführen.
Ansonsten liegt eine teure Ordnungswidrigkeit vor.
MFG Kester
Stimmt du hast recht ein nicht angemeldetes Auto darf in Deutschland nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Nicht mal geschoben. Und auch nicht auf öfftentlichen Parkplätzen stehen.
Habe oben was falsches geschrieben. Man darf zumindest in Deutschland nur Fahrzeuge abschleppen und in den Öffentlichen Verkehr bringen die eine Zulassung haben.
italo
Hallo!!
das Wort Abschleppen heist , ein "nicht funktionsfähiges KFZ Schleppen" , das darf man nur nicht schleppen:,Wenn ZB. der Ganghebel im Leerlauf blockiert ,kann man sogar mit Servo-Bremse u. Lenkung abschleppen , in D braucht man nicht einmal einen Führeschein wenn man da hinten drinnen sitz ,sondern man muß nur richtig lenken und Bremsen können , für den Abschlepper reicht FS Kl III, wohlgemerkt nur fürs " ABSCHLEPPEN" nicht schleppen
Gruß
Dogge 16
Moin,
Ist das Auto abgemeldet liegt IMMER genehmigungspflichtiges SCHLEPPEN vor und NIEMALS Abschleppen - da bei einem abgemeldeten Auto grundsätzlich keine Notsituation vorliegen kann.
Also ist dein Beitrag komplett am Thema vorbei.
MFG Kester
Rufe auf deinem Polizeirevier an und schildere den Fall das du ein nicht fahrbereites und nicht angemeldetes Fahrzeug hast welches du in die Werkstatt bringen möchtest. Frage ob du es in die Werkstatt mit einer Stange schleppen kannst. Wenn die Auskunft ja lautet notiere dir Namen Uhrzeit des Beamten und Anrufs und schleppe dein Fahrzeug wie angegeben zur Werkstatt. Solltest du angehalten und von jemanden eventuell bemängelt werden nenne korrekt die dir mitgeteilte Information.
Bei der Antwort nein geht nur Anhänger oder Schlepper oder Kurzzeitkennzeichen (Kosten der Versicherung 40 Euro von zb. Ebay/Web + Zulassung ca 30 Euro).
Lösungen
1.) Es gibt Dip. Ing. die holen bzw. Lassen das Kfz zur HU holen und bringen
2.) Mit geeigneten Zugfahrzeug einen geeigneten Anhänger Mieten kosten bei uns in der gegen ca. 25Euro / 24Std.
3.) Beim Schildermacher oder Internet Kurzzeitversicherung abschließen.
Kosten ca. 40-100Euro
Im Übrigen was noch nicht gesagt wurde, beim Schleppen (nicht ABschleppen) muss der Fahrzeugführer des Schleppers einen Führeschein kl. CE (alte Klasse 2) besitzen da das Gespann mehr als 3 Achsen hat! Der hintere Lenker bedarf den PKW Führerschein!
VG EDi
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Ist das Auto abgemeldet liegt IMMER genehmigungspflichtiges SCHLEPPEN vor und NIEMALS Abschleppen - da bei einem abgemeldeten Auto grundsätzlich keine Notsituation vorliegen kann.
Also ist dein Beitrag komplett am Thema vorbei.
MFG Kester
Hallo !!!
Und wieder hast Du in der Fahrschule nicht aufgepasst
Es steht nirgens was in der STVO ,das eine Notsituation vorliegen muß ,oder das es angemeldet sein muß, um ein KFZ Abzuschleppen ,nur" nicht Betriebsbereit"
Als Anhang der verständliche Gesetzestext
Vorweg !
Rechtschreibfehler darfst Du mit Hinweis auf den Autor vermarkten
Gruß
dogge16
Zitat:
Original geschrieben von dogge16
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Ist das Auto abgemeldet liegt IMMER genehmigungspflichtiges SCHLEPPEN vor und NIEMALS Abschleppen - da bei einem abgemeldeten Auto grundsätzlich keine Notsituation vorliegen kann.
Also ist dein Beitrag komplett am Thema vorbei.
MFG Kester
Hallo !!!
Und wieder hast Du in der Fahrschule nicht aufgepasstEs steht nirgens was in der STVO ,das eine Notsituation vorliegen muß ,oder das es angemeldet sein muß, um ein KFZ Abzuschleppen ,nur" nicht Betriebsbereit"
Als Anhang der verständliche Gesetzestext
Vorweg !
Rechtschreibfehler darfst Du mit Hinweis auf den Autor vermarktenGruß
dogge16
Ein nicht angemeldetes Auto darf in keinster Weise in den öfflichen Verkehr gebracht werden. Parken ist untersagt geschweige auch das simple Schieben.
Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz ist im Verkehr untersagt und Versicherungschutz erhälst du mit einer Zulassung oder Überführungsschilder. Alles andere bringt nur Konflickte mit dem Gesetz mit sich.
italo
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Zitat:
Original geschrieben von dogge16
Hallo !!!
Und wieder hast Du in der Fahrschule nicht aufgepasst
Es steht nirgens was in der STVO ,das eine Notsituation vorliegen muß ,oder das es angemeldet sein muß, um ein KFZ Abzuschleppen ,nur" nicht Betriebsbereit"
Als Anhang der verständliche Gesetzestext
Vorweg !
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dogge16
Ein nicht angemeldetes Auto darf in keinster Weise in den öfflichen Verkehr gebracht werden. Parken ist untersagt geschweige auch das simple Schieben.
Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz ist im Verkehr untersagt und Versicherungschutz erhälst du mit einer Zulassung oder Überführungsschilder. Alles andere bringt nur Konflickte mit dem Gesetz mit sich.
italo
Hallo!
!Simples schieben ist Inbetriebnahme : "Abschleppen "ist mit dem Zugfahrzeug versichert
Gruß
dogge16