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Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen?

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 11:37

Hallo,

ich habe von einem Kumpel der 7 km entfernt wohnt ein Auto gekauft zum ausschlachten was nicht mehr fahrbereit ist.

Das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet aber normal dürfte ich das doch bis bei mir daheim abschleppen um es dann auseinander zu bauen und zu entsorgen?!

Habe irgendwo mal was gelesen aber ich weiss nimmer wo.

Hätte da nämlich gerne was schriftliches falls die Polizei mich anhält und die mir irgendwas vorwerfen was nicht stimmt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

*klugscheiss Modus an* :)

Gemäss Altautoverordnung bzw. Urteilen und Kommentaren dazu (da finden sich auch ausdrücklich die privaten Garagenschlachtungen wieder...) darf niemand (kein Autohändler... Privatperson....whatever) ein Auto auch nur "in wesentlichen Teilen" zerlegen (Ausnahme "zum Zwecke der Reparatur/"Wiederinverkehrbringung"!), ausser eben einer zertifizierten Verwertung.

UND???

Natürlich zerlegt man das Auto um es zu Reparieren/Wiederinverkehrbringen zu können.

Leider weis man hinterher nicht mehr wie es zusammen gehörte und bringt deshalb die zerlegten Reste zum Verwerter.

Das dabei das ein oder andere Teil vergessen wird, naja, kann ja vorkommen ;):p

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bitte die SUCHE-Funktion verwenden!

das thema gabs oft genug!

Zitat:

Original geschrieben von Dieselboost

Hallo,

ich habe von einem Kumpel der 7 km entfernt wohnt ein Auto gekauft zum ausschlachten was nicht mehr fahrbereit ist.

Das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet aber normal dürfte ich das doch bis bei mir daheim abschleppen um es dann auseinander zu bauen und zu entsorgen?!

Habe irgendwo mal was gelesen aber ich weiss nimmer wo.

Hätte da nämlich gerne was schriftliches falls die Polizei mich anhält und die mir irgendwas vorwerfen was nicht stimmt.

Mal nebenbei...Du als Privatperson darfst seit der "neuen", mittlerweile etliche Jahre alten Altautoverordnung überhaupt gar kein Auto zerlegen, sondern ausschliesslich zertifizierte Betriebe...

;)

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Zitat:

Original geschrieben von Dieselboost

Hallo,

ich habe von einem Kumpel der 7 km entfernt wohnt ein Auto gekauft zum ausschlachten was nicht mehr fahrbereit ist.

Das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet aber normal dürfte ich das doch bis bei mir daheim abschleppen um es dann auseinander zu bauen und zu entsorgen?!

Habe irgendwo mal was gelesen aber ich weiss nimmer wo.

Hätte da nämlich gerne was schriftliches falls die Polizei mich anhält und die mir irgendwas vorwerfen was nicht stimmt.

Mal nebenbei...Du als Privatperson darfst seit der "neuen", mittlerweile etliche Jahre alten Altautoverordnung überhaupt gar kein Auto zerlegen, sondern ausschliesslich zertifizierte Betriebe...

;)

Mir relativ egal was ich in der Garage darf und nicht....... ;)

Mir relativ egal was ich in der Garage darf und nicht....... ;)

""Hätte da nämlich gerne was schriftliches falls die Polizei mich anhält und die mir irgendwas vorwerfen was nicht stimmt.""

schon klar, aber DAS könnten Sie Dir vorwerfen ;) Betrieb einer Autoverwertung in der Garage :)

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Mal nebenbei...Du als Privatperson darfst seit der "neuen", mittlerweile etliche Jahre alten Altautoverordnung überhaupt gar kein Auto zerlegen, sondern ausschliesslich zertifizierte Betriebe...

;)

Natürlich darf er es zerlegen, wenn's ihm Spaß macht^^.

Von Entsorgen war ja nich die Rede.

Er kann es ja ausschlachten und die Rohkarosse zum Verwerter geben bzw. verkaufen...

Was Du wissen wolltest:

Nein! Du darfst es nicht (ab)schleppen. Das "ab" habe ich bewusst in () gesetzt. Denn Abschleppen ist es nur, wenn Du aufgrund des "Nothilfegedankens" einen anderen aus der Klemme helfen willst.

Alles andere ist "schleppen". Verboten! Und wenn Du mehr wissen möchtest, dann "suche".

 

In alter Frische

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Mal nebenbei...Du als Privatperson darfst seit der "neuen", mittlerweile etliche Jahre alten Altautoverordnung überhaupt gar kein Auto zerlegen, sondern ausschliesslich zertifizierte Betriebe...

;)

Natürlich darf er es zerlegen, wenn's ihm Spaß macht^^.

Von Entsorgen war ja nich die Rede.

Er kann es ja ausschlachten und die Rohkarosse zum Verwerter geben bzw. verkaufen...

*klugscheiss Modus an* :)

Gemäss Altautoverordnung bzw. Urteilen und Kommentaren dazu (da finden sich auch ausdrücklich die privaten Garagenschlachtungen wieder...) darf niemand (kein Autohändler... Privatperson....whatever) ein Auto auch nur "in wesentlichen Teilen" zerlegen (Ausnahme "zum Zwecke der Reparatur/"Wiederinverkehrbringung"!), ausser eben einer zertifizierten Verwertung.

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

*klugscheiss Modus an* :)

Gemäss Altautoverordnung bzw. Urteilen und Kommentaren dazu (da finden sich auch ausdrücklich die privaten Garagenschlachtungen wieder...) darf niemand (kein Autohändler... Privatperson....whatever) ein Auto auch nur "in wesentlichen Teilen" zerlegen (Ausnahme "zum Zwecke der Reparatur/"Wiederinverkehrbringung"!), ausser eben einer zertifizierten Verwertung.

UND???

Natürlich zerlegt man das Auto um es zu Reparieren/Wiederinverkehrbringen zu können.

Leider weis man hinterher nicht mehr wie es zusammen gehörte und bringt deshalb die zerlegten Reste zum Verwerter.

Das dabei das ein oder andere Teil vergessen wird, naja, kann ja vorkommen ;):p

Ich mache das öfters mal, ne abgemeldete Karre abzuschleppen. Hatte mich extra VORHER bei der Polizei schlaugemacht. Die haben gesagt wäre kein Problem. Wurde auch schon mehrmals angehalten - haben nur geschaut und alles für in Ordnung befunden. Einmal haben sie nur gemeint das Zugfahrzeug erscheint ein bisschen klein aber mit den Worten "sie fahren ja bestimmt nicht weit,oder?" durfte ich weiter fahren.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Zitat:

[

Natürlich zerlegt man das Auto um es zu Reparieren/Wiederinverkehrbringen zu können.

Leider weis man hinterher nicht mehr wie es zusammen gehörte und bringt deshalb die zerlegten Reste zum Verwerter.

Das dabei das ein oder andere Teil vergessen wird, naja, kann ja vorkommen ;):p

AuF Dauer viel zu riskant...lass doch einfach Deine Garage zertifizieren ;) ;)

Zitat:

Original geschrieben von sl!d3

Ich mache das öfters mal, ne abgemeldete Karre abzuschleppen

Ob Du das machst, die Dich nicht ankacken, oder wie auch immer, ist völlig wumpe. Es ist verboten. Man kann abgemeldete Autos abschleppen, darf es aber nie.

Neben einer dicken OWi kann es zudem noch sein, dass Ihr eine Straftat begeht. Fahrerlaubnisrechtlich gilt der geschleppte Auto nämlich als Anhänger! Und es kann sein, dass Du das so gar nicht fahren darfst

Zum "Schleppen" brauchts entweder alte klasse 2 oder neue klasse BE. Klasse3 reicht nicht (Achsenanzahl) und B nicht wg. Gewicht. Außerdem ist ne Genehmigung erforderlich!

Man muss nur mal an den Richtigen kommen, dann wirds teuer! Und die Ausrede: Der Kollege von ihnen hat mich aber weiterfahren lassen hilft auch nicht.

grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

 

Neben einer dicken OWi kann es zudem noch sein, dass Ihr eine Straftat begeht.

genau das sehe ich auch als das Problem an...Faktisch wird kaum ein Polizist was sagen,

sehr problematisch kanns werden wenn es zum Crash mit Fremdschaden kommt.

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