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Abgemeldetes Fahrzeug brennt und beschädigt weiteres Auto. Wer haftet?

Themenstarteram 11. November 2013 um 10:16

Hallo an Alle.

Erzähle erstmal die ganze Geschichte.

Auf einem Parkplatz von dem Wohngesellschaft stand seit paar Monaten ein abgemeldetes Auto. Seit einer Woche klebte ein gelbes Zettel drauf, dass das Auto weg muss.

In der Nacht wurde das Auto von einem Unbekannten angezündet . Dabei wurde nebenstehendes Auto von rechte Seite geschädigt( gebrannt:Türen, Fenster, ganze Plastik unsw.). Das beschädigte Auto ist nur KFZ-Haftpflichtversiechert, also die Versicherung übernimmt keine Kosten für den BrandSchaden.

Was soll ich jetzt machen? Wer haftet ?

Bitte um Rat

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Der Eigentümer haftet in dem Fall auch ohne Verschulden.

NEIN - der Halter haftet hier nicht.

Und warum das so ist, steht in meinem letzten Posting hier geschrieben - mit Link zur BGH-Entscheidung dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Im Prinzip darf ein abgemeldetes KFZ gar nicht auf öffentlichen Grund stehen.

Das ist eine andere Baustelle und mag zwar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen, hat aber mit der Haftung, wenn jemand das Fahrzeug anzündet nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

U.U. haftet seine KFZ Haftpflichtversicherung (Nachhaftung, Ruheversicherung) und wird den Halter dann bis 5000,- in Regress nehmen, da er verbotener Weise das KFZ auf öffentlichen Grund abgestellt hat.

Nein, tut sie nicht - auch das wurde bereits hinreichend in diesem Thread erläutert.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Wenn für das geschädigte KFZ eine Teilkasko bestanden hat, dann übernimmt die Teilkasko den Schaden.

Besteht aber nicht - siehe Eröffnungsposting.

Der TE hat sich die Teilkasko gespart und wird daher auf seinem Schaden sitzenbleiben, wenn der Brandstifter nicht gefasst wird und/oder bei diesem nichts zu holen ist.

Lieber Corsadiesel: Halte es bitte mit Dieter Nuhr - oder lasse einfach bei Rechtsfragen, von welchen du ganz offensichtlich keine Ahnung hast einfach die Finger von der Tastatur.

Es ist nämlich ermüdend, ständig hier grundfalsche Beiträge richtigstellen zu müssen, bevor den Unsinn der da verzapft wird noch jemand glaubt.

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Hi,

na toll so etwas, aber ich würde da erst einmal Strafanzeige stellen und mir den Halter mitteilen lassen um privatrechtlich meine Forderungen durch zu setzen. Eine andere Möglichkeit denke ich hast Du nicht, denn wenn das KFZ Haftpflicht hatte, also zugelassen ist, dann gibt es ja wohl einen Halter.

Nur wenn bei dem nichts zu holen ist, dann keine Ahnung wer da was zahlen wird.

Ich denke der Eigentümer des abgemeldeten Fahrzeugs haftet nicht, bzw. kann man nur den Brandstifter, falls er gefunden wird haftbar machen.

Ich würde sagen, daß der Eigentümer des KFZ für alle Schäden, die von seinem KFZ ausgehen, haftet. Zusätzlich hatte er sein KFZ vermutlich illegal abgestellt und sich nicht drum gekümmert. Es ist schließlich bekannt, daß KFZ mit dem "Gelben Punkt" beliebte Objekte für Vandalen sind, sich auszutoben.

Falls noch Kennzeichen vorhanden, mal die Versichererhotline anrufen und nach dem Halter fragen.

Warum sollte der Kfz-Halter haften?

Es war keine Betriebsgefahr von seinem Auto.

Wenn jemand das Auto anzündet kann er nichts dafür.

Hier haftet der Brandstifter. Sonst keiner.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Warum sollte der Kfz-Halter haften?

Es war keine Betriebsgefahr von seinem Auto.

Wenn jemand das Auto anzündet kann er nichts dafür.

Hier haftet der Brandstifter. Sonst keiner.

Dieses vollkommen korrekte Posting ist nur noch durch ein entsprechendes Urteil des BGH zu ergänzen, welcher sich bereits 2007 mit eben dieser Thematik zu befassen hatte und zu genau dem gleichen Ergebnis gekommen ist.

Zum Nachlesen: http://www.rep-jura.de/essen/files/pdf/VI_ZR_210-06.pdf

 

 

Um welche Ansprüche geht es dir denn?

Um die Ansprüche des daneben stehenden Autos?

Der hat entweder eine Teilkasko oder sich bewusst gegen die Absicherung des Feuerrisikos entschieden. Mit nur Haftpflicht sieht es erst mal schlecht aus.

Der Besitzer des abgebrannten Autos hat sich (davon gehe ich jetzt mal aus) ja nicht irgendwie fahrlässig verhalten.

Man kann nur froh sein, dass es nicht gleich dein ganzes Auto bei der Brandstiftung erwischt hat...

Themenstarteram 11. November 2013 um 12:20

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Das Auto , dass angezündet wurde, stand abgemeldet aber mit falschen Autozeichennummern , damit es nicht abgeschleppt wird.(Laut Polizei). Ich weiss das der Halter vom diesen Auto nichts dafür kann, dass sein Auto auf einmal angezündet wurde.

Aber laut meiner Nachbarin, die mal ihr abgemeldetes Auto auch da stehen gelassen hat, kamm Ordnungsamt und sagte , falls was passiert: z.b: die kinder klettern oder das Auto beschädigt ein anderes Auto, dann haften sie. weiss jemand was davon?

Also ich bin ja kein Anwalt, aber denkbar wäre die Haftung aus der Betriebsgefahr??? bei einem stehenden Auto??

Wäre ein stehendes Auto schlecht gesichert und rollt bei spielenden Kindern los, sieht das mit der Haftung natürlich anders aus.

Aber ansonsten? Wenn es dein Auto getroffen hätte , hätte man wohl auch nicht eingesehen der Gurke nebenan noch eine Entschädigung zukommen zu lassen.

Mir fehlt da ein wenig das Verschulden...

Allerdings hatte ich auch einen Fall, wo sich ein Auto nachweislich selbst entzündet hat und von der Haftpflicht der Schaden an der Hecke eines Grundstücks beglichen wurde. Der Gutachter hatte bei der Besichtigung der Überreste auch gleich die Hecke fotografiert. Rechtsgrundlage?

Vor dem Mittagessen strenge ich meine grauen Zellen jetzt nicht mehr so an... da gibt's hier bestimmt Leute die im juristischen Bereich fitter sind...

Zitat:

Original geschrieben von techexpert

Ich denke der Eigentümer des abgemeldeten Fahrzeugs haftet nicht, bzw. kann man nur den Brandstifter, falls er gefunden wird haftbar machen.

Der Eigentümer haftet in dem Fall auch ohne Verschulden.

Im Prinzip darf ein abgemeldetes KFZ gar nicht auf öffentlichen Grund stehen.

 

U.U. haftet seine KFZ Haftpflichtversicherung (Nachhaftung, Ruheversicherung) und wird den Halter dann bis 5000,- in Regress nehmen, da er verbotener Weise das KFZ auf öffentlichen Grund abgestellt hat.

 

Wenn für das geschädigte KFZ eine Teilkasko bestanden hat, dann übernimmt die Teilkasko den Schaden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Der Eigentümer haftet in dem Fall auch ohne Verschulden.

NEIN - der Halter haftet hier nicht.

Und warum das so ist, steht in meinem letzten Posting hier geschrieben - mit Link zur BGH-Entscheidung dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Im Prinzip darf ein abgemeldetes KFZ gar nicht auf öffentlichen Grund stehen.

Das ist eine andere Baustelle und mag zwar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen, hat aber mit der Haftung, wenn jemand das Fahrzeug anzündet nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

U.U. haftet seine KFZ Haftpflichtversicherung (Nachhaftung, Ruheversicherung) und wird den Halter dann bis 5000,- in Regress nehmen, da er verbotener Weise das KFZ auf öffentlichen Grund abgestellt hat.

Nein, tut sie nicht - auch das wurde bereits hinreichend in diesem Thread erläutert.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Wenn für das geschädigte KFZ eine Teilkasko bestanden hat, dann übernimmt die Teilkasko den Schaden.

Besteht aber nicht - siehe Eröffnungsposting.

Der TE hat sich die Teilkasko gespart und wird daher auf seinem Schaden sitzenbleiben, wenn der Brandstifter nicht gefasst wird und/oder bei diesem nichts zu holen ist.

Lieber Corsadiesel: Halte es bitte mit Dieter Nuhr - oder lasse einfach bei Rechtsfragen, von welchen du ganz offensichtlich keine Ahnung hast einfach die Finger von der Tastatur.

Es ist nämlich ermüdend, ständig hier grundfalsche Beiträge richtigstellen zu müssen, bevor den Unsinn der da verzapft wird noch jemand glaubt.

Vielen Dank führ Deine Belehrung.

 

Mal ganz abgesehen von der zivilrechtlichen Seite (Haftung), die ja durch das verlinkte Urteil "erschlagen" sein dürfte, sind mir noch ein paar Kleinigkeiten an der Schilderung aufgestoßen:

Zitat:

Auf einem Parkplatz von dem Wohngesellschaft stand seit paar Monaten ein abgemeldetes Auto. Seit einer Woche klebte ein gelbes Zettel drauf, dass das Auto weg muss.

Ist es ein privater Parkplatz der Wohnungsgesellschaft?

  1. Manche dieser Gesellschaften vermieten zu ihren Wohnungen einen PKW-Einstellplatz mit dazu.
  2. In diesem Falle wäre es wohl vermutlich nicht das illegale Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeuges auf öffentlichem Grund ...
  3. Gelbe (oder orange, rot ...) Zettelchen mit der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges werden oft von Mitarbeitern der Müllabfuhr und/oder des Ordnungsamtes oder der Polizei "angepappt". Diese wären aber nicht auf privatem Grund dazu berechtigt.

Zitat:

Das Auto , dass angezündet wurde, stand abgemeldet aber mit falschen Autozeichennummern , damit es nicht abgeschleppt wird.(Laut Polizei).

Wenn der Halter ein Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges angebracht hat, ist das auch bei entstempeltem Kennzeichen ein Kennzeichenmissbrauch, da er durch diese fremden Kennzeichentafeln offenbar von sich als Fahrzeughalter "ablenken" wollte und die Ermittlung des Verantwortlichen (für das illegale Abstellen) mindestens verzögern wollte.

In Berlin wird in diesen Fällen immer auch die FIN abgefragt ... die kennen ihre Pappenheimer schon.

Hi,

finde es schon lustig wie wir alle hier am Thread teilhaben, teils vielleicht mit, größtenteils aber ohne Ahnung und es werden nur Vermutungen angestellt. Was aber konkret Fakt ist, denke das kann ihm nur ein Anwalt sagen denn aufgrund unserer aller Aussagen ist er jetzt genauso wissend wie beim erstellen des Threads, denn er weiss bis jetzt gar nichts.

Daher ist doch jede weitere Antwort dazu sinnlos, es sei denn jemand ist Anwalt und hat 100% Ahnung.

Und dem Thread Ersteller wäre zu raten, bei einem Anwalt sich schlau zu machen und danach aber auch hier mal rein zu schreiben, wie das ganze von diesem gesehen wird und am Ende auch wie das ganze

ausgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp

Daher ist doch jede weitere Antwort dazu sinnlos,

Richtig, Sinnlosigkeit ohne Ende!:D

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