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abgemeldetes Fahrzeug im fremden Landkreis ummelden
ich habe ein ford fiesta gekauft und gehe morgen mit der alten besitzerin das auto abmelden und dan auf mich ummelden.
Nun die frage: das auto ist in Ludwigsburg angemeldet und ich wohne in Stuttgart, kann ich das Auto im abgemeldeten zustand in Ludwigsburg auf mich ummschreiben lassen oder muss ich das in Stuttgart machen?
Gruß Andi
P.S. ich habe schon in google gesucht aber nicht das richtige gefunden.
P.P.S Rechtschreibfehler sind gewolt
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24 Antworten
Man kann das Auto nur dort anmelden, wo man selber gemeldet ist.
Also nach Abmeldung Kurzzeitkennzeichen holen und damit weiter nach Stuttgart fahren.
Danke Für die Antwort aber es geht darum das auto nicht anzumelden sondern im abgemeldeten zustand auf mich um zu melden
Du musst es doch gar nicht abmelden, fahr nach Stuttgart und melde es einfach auf Dich um!
andreasb
Du musst es doch gar nicht abmelden, fahr nach Stuttgart und melde es einfach auf Dich um!
ich werde versuchen es so zu machen aberangenommen die (noch) Halterin weigertr sich oder oder oder.
aber mich interesiert dise Frage auch so.
Zitat:
Original geschrieben von Kartoffel94
[/quoteDu musst es doch gar nicht abmelden, fahr nach Stuttgart und melde es einfach auf Dich um!
ich werde versuchen es so zu machen aberangenommen die (noch) Halterin weigertr sich oder oder oder.
aber mich interesiert dise Frage auch so.
Hallo,
genau so gehts. Und der Vorbesitzer muss dabei auch nicht anwesend sein.
Grüße,
diezge
Du machst es dir echt kompliziert.
Du hast mehrere Möglichkeiten:
Die Halterin übergibt dir das Auto mit den Kennzeichen und den Papieren und du fährst mit ihren Kennzeichen nach Stuttgart und meldest da um.
Du brauchst nur die alten Kennzeichen, die Fahrzeugpapiere, die neuen Kennzeichen und eine Versicherungsbestätigung von deiner Versicherung.
Wenn die Halterin das nicht machen möchte, dann kannst du die Halterin ja mit einpacken und das zusammen machen, oder einen Pfand hinterlegen, dass du es auch wirklich machst.
Weiterhin ist es möglich, dass die Halterin das Auto abmeldet, bei sich hinstellt, dir die Papiere gibt und du das Auto in Stuttgart anmeldest.
Anschließend kommst du mit deinen neuen Kennzeichen zum Parkplatz des Autos, schraubst deine Kennzeichen dran und fährst davon.
Ebenfalls möglich ist es, dass die Halterin das Auto abmeldet und du mit den entwerteten alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle nach Stuttgart fährst. Hier geht nur der direkte Fahrweg ohne Umwege.
Auch möglich ist es, dass du deine neuen Kennzeichen, welche aber noch nicht gesiegelt sind, vom Wohnort der Halterin zur Zulassungsstelle fährst. Auch hier geht nur der direkte Fahrweg.
Ich würde mich für die erste, zweite oder dritte Möglichkeit entscheiden. Die letzten beiden zwei Möglichkeiten, könnten mitunter zu Problemen führen und sind nicht besonders zu empfehlen.
Da Stuttgart und Ludwigsburg nur ein paar Kilometer auseinander sind, braucht man auch nicht über ein KZK gehen. Für die 80 Euro, die das ca. kosten würde, kann man sich häufig hin und herfahren lassen.
Mach es doch noch einfacher.
Melde mit der Verkäuferin das Auto ab, dann kommen die Kennzeichen wieder ran und dann kannst du weiterfahren.
Am Tag der Abmeldung kann man mit den Kennzeichen noch bis 0 Uhr weiter fahren, solange ist das Fahrzeug noch versichert. Wenn du es nicht anmelden willst musst du auch nix ummelden.
MfG
Mike
In den Kaufverträgen steht doch meistens der Passus, dass für den Fall einer Überführung mit alten Kennzeichen, eine Abmeldefrist von ca. 3 Tagen einzuhalten ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kartoffel94
Danke Für die Antwort aber es geht darum das auto nicht anzumelden sondern im abgemeldeten zustand auf mich um zu melden
das ist zwar kompliziert aber ja es geht.
am TAG DER ABMELDUNG kannst und DARFST du mit den ENTSTEMPELTEN kennzeichen bis 23,59uhr den wagen im zuglassenen UND angrenzenden landkreisen bewegen.
ich kann das problem schon verstehen. die ex besitzerin will eben auf nummer sicher gehen das der karren auch wirklich umgemeldet wird. es gibt jetzt mehrere möglichkeiten die von umständlich bis ganz einfach gehen.
a) du gehst mit der besitzerin nach lb und meldest den wagen ab. dann fährst du SOFORT mit den entstempelten kennzeichen nach s und meldest den wagen dort wieder an. umständlich! und du musst 2 mal an der zulassungsstelle warten!
b) du nimmst den wagen UND die besitzerin mit zu dir nach hause (vielleicht is die ja ne hübsche? ), übergibts kennzeichen, brief und sonstige papiere der besitzerin und fährst diese mit einem anderen auto nach hause. die besitzerin meldet den wagen am nächsten tag ab. du fährst wieder zur besitzerin und nimmst die papiere mit, fährst zurück nach stuttgart und meldest den wagen an. seeeeeehr umständlich!
c) du fährst mit dem wagen (und ggf wens ne hübsche ist ) mit der besitzerin zusammen (aber das ist kein muss...wiegesagt wens ne nette ist) nach stuttgart und meldest den wagen einfach um. hier kann die besitzerin sehen das der wagen ab bzw eben umgemeldet wird. einfachste möglichkeit.
wiegesagt ich kann das schon verstehen das man wirklich auf nummer sicher gehen will das der karren abgemeldet wird.
ach ja...kleine tip:
UNBEDINGT vorher (wen du unerfahren bist) auf der homepage der zulassungsstelle anschauen was du alles brauchst. es gibt nix dümmeres wie sich 2 stunden lang anzustehen um festzustellen das du ein schriftstück vergessen hast. dann war alles für die katz! dann kommt sehr früh. am besten ne halbe stunde vor öffnung der zulassungsstelle. dann bist gleich im ersten schwung mit dabei und musst nicht stundenlang anstehen.
ach ja....die kfz steuer wird abgebucht. du MUSST eine einzugsermächtigung unterschreiben. willst du das das geld von einem gemeinsamen konto (also du und deine frau/freundin) abbuchen lassen MUSS der konto mitinhaber auch auf dem zettel unterschreiben. ist dieser nicht anwesend isses gleich essig!
deshalb wiegesagt vorher schauen im netz was du alles brauchst etc...
Zusammenfassend:
"Kauf das Auto nur, wenns ne Hübsche ist!" ;p
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Zusammenfassend:
"Kauf das Auto nur, wenns ne Hübsche ist!" ;p
ihre tel nummer hat er ja schon
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
[...] es gibt nix dümmeres wie sich 2 stunden lang anzustehen um festzustellen das du ein schriftstück vergessen hast. dann war alles für die katz! dann kommt sehr früh. am besten ne halbe stunde vor öffnung der zulassungsstelle. dann bist gleich im ersten schwung mit dabei und musst nicht stundenlang anstehen. [...]
Noch besser: Lass Dir einen Termin geben. Geht, zumindest bei uns (OG), per Internet. Dann kannst Du lächelnd an dem mit Offlinern gefüllten Warteraum vorbeimarschieren und bist nach 15 Minuten mit neuen Kennzeichen wieder draußen.
Edit:
Die mitzuführenden Papiere sind eigentlich überschaubar:
- aktuelle HU- und AU-Bescheinigung
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (also Fahrzeugbrief und -Schein), COC-Papiere
- Nummer der Versicherung (statt früher Doppelkarte)
- ggf. unterschriebene Vollmacht und Einzugsermächtigung (wenn das Fahrzeug nicht auf Dich zugelassen wird)
- Personalausweis desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird.
Und natürlich etwas bedrucktes Papier (sollte schon grün sein...), um die neuen Kennzeichen und die Gebühren zu bezahlen
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Noch besser: Lass Dir einen Termin geben. Geht, zumindest bei uns (OG), per Internet. Dann kannst Du lächelnd an dem mit Offlinern gefüllten Warteraum vorbeimarschieren und bist nach 15 Minuten mit neuen Kennzeichen wieder draußen.
WTF? das ist ja mal ne coole sache. wirst dann aber nich bespuckt, gevierteilt und angesprungen von den seit stunden wartenden wen einfach dran vorbeischlenderst?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
am TAG DER ABMELDUNG kannst und DARFST du mit den ENTSTEMPELTEN kennzeichen bis 23,59uhr den wagen im zuglassenen UND angrenzenden landkreisen bewegen.
Da darf ich dich korrigieren, das ist seit der letzten Änderung der FZV nicht mehr so. Du darfst überall hinfahren, auch über mehrere Zulassungsbezirke hinweg. Weiterhin gilt die Regelung bis zum Ablauf des Tages, hinzugekommen ist der Passus, dass es durch die Versicherung abgedeckt sein muss. Die Begrenzung auf den Zulassungsbezirk plus einen angrenzenden gilt nur noch bei Fahrten vor der Zulassung oder zu Untersuchungen