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Abgemeldetes Motorrad legal ohne Zulassung nach Hause Fahren?

Themenstarteram 15. Juli 2012 um 21:28

Seht mal, hat die Stadt Köln auf ihrer Seite:

 

http://www.stadt-koeln.de/.../

Beste Antwort im Thema

Wenn Du das sagst, bin ich zunächst mal geneigt, Dir zu glauben, denn ich weiß mittlerweile, dass Du Dich da recht gut auskennst.

Aber: Versuch macht Kluch.

Ich habe das gerade mal durchgespielt. Über http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/

funktioniert das auch tadellos für Neu-Ulm. Ich kann z.B. das Kennzeichen NU-FO 300 (ist noch frei) reservieren, bestellen und mir zusenden lassen.

Da hat sich in letzter Zeit viel getan. Vielleicht sind Deine Informationen nicht mehr so ganz aktuell. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich eine Internet - Reservierung machen kann, die das freie Kennzeichen bestätigen und die Zulassungsstelle in Neu-Ulm plötzlich abwinkt. Schließlich ist auch dieser Kreis an das System angeschlossen und speist seine freien Kennzeichen dort ein.

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Wieso? Das war doch schon immer so. Man kann mit der abgemeldeten

Maschine nach Hause fahren.

Stimmt, schon zig Jahrzehnte.

Aber für mich war die Fahrt zum TÜV neu. Wenn man also zum TÜV muss vor der Wiederzulassung, geht das auch. Interessant. Wenn ein Fahrzeug länger gestanden hat, mit welchem Kennzeichen macht man das dann? Laut dem Link muss man ja nur eine entspr. Deckungskarte mitführen und die Vers. muss Bescheid wissen.

Bei sowas würde ich mich nie auf die "Stadt Köln" verlassen, lieber an anderer Stelle nachfragen. :D

Die Versicherung sollte bescheid wissen UND man sollte sich einen Termin beim TÜV holen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein. So auch hier:

§ 10 FZV:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Die Versicherung muss nicht nur "Bescheid wissen", das Fahrzeug muss gem. PflVersG haftpflichtversichert sein. Da ist auch die Stadt Köln eindeutig:

"entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf. "

Also bitte Vorsicht mit solchen Allgemeinformulierungen wie "Bescheid wissen" Das reicht nicht und kann böse ins Auge gehen.

Ein "Termin" beim TÜV ist in § 10 Abs.4 FZV nicht gefordert.

Aber möglicherweise hilfreich, um Missverständnisse zu vermeiden. (s. Glosse auf meiner website)

"Deckungskarten" gibt es eigentlich nicht mehr, aber vielleicht ja noch in Köln..

Die FZV gibt es seit 5 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

[...] Wenn ein Fahrzeug länger gestanden hat, mit welchem Kennzeichen macht man das dann? [...]

Mit einem neu zugeteilten Kennzeichen. Gemäß der seit 5 Jahren geltenden Regelung ist das alte Kennzeichen am Folgetag nach der Abmeldung nicht mehr zugeteilt.

Daher wäre der korrekte Ablauf: Zum Amt gehen, sich ein neues Schild zuteilen lassen, beim Schildermacher anfertigen und montieren.

Der Haken: Die Person hinter dem Tresen beim Amt will das Kennzeichen erst zuteilen wenn der TÜV gemacht wurde. Wäre dann ein Henne-Ei-Problem. Aber: Jedes Amt kann ein Kennzeichen zuteilen, sie dürfen es dann einfach nur nicht mit den Siegeln versehen.

Die Thematik hatten wir schon mal ausführlich diskutiert - die Meinungen gingen dabei weit auseinander. Dabei steht alles schön im bereits zitierten § 10 FZV drin.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Stimmt, schon zig Jahrzehnte.

Glaub ich nicht...:D

Das wären mindestens 200 Jahre, das erste "zig" gibts in zwan"zig" :p

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Der Haken: Die Person hinter dem Tresen beim Amt will das Kennzeichen erst zuteilen wenn der TÜV gemacht wurde. Wäre dann ein Henne-Ei-Problem. Aber: Jedes Amt kann ein Kennzeichen zuteilen, sie dürfen es dann einfach nur nicht mit den Siegeln versehen.

Die Zuteilung des Kennzeichens erfolgt durchaus auch ohne HU/AU. Ich kanns mir sogar über eine Internet-Reservierung nach Hause schicken lassen. Lediglich die Anbringung der Zulassungs- und HU- Stempel (den für die AU gibts auch schon seit 2 1/2 Jahren nicht mehr) gibts erst auf Nachweis der bestandenen HU/AU.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Stimmt, schon zig Jahrzehnte.

Glaub ich nicht...:D

Das wären mindestens 200 Jahre, das erste "zig" gibts in zwan"zig" :p

Ich könnte mir vorstellen, daß es früher, mit Ochsenkarren z.B., genauso kompliziert war.

Zumindest in Preußen.

;)

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Die Zuteilung des Kennzeichens erfolgt durchaus auch ohne HU/AU.

Richtig - nur wird das wohl von manchen Ämtern noch nicht so umgesetzt -> siehe entsprechende Threads für PKW- und Motorradzulassungen ohne HU. Was da teilweise wohl an Diskussionen geführt werden musste... Oder schlimmer noch: Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen abgespeist wurde -> aber Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Ich kanns mir sogar über eine Internet-Reservierung nach Hause schicken lassen.

So weit sind sie beispielsweise in Neu-Ulm noch nicht. Ich kann online reservieren, muss dann aber erst einmal zum Schalter und dort vorsprechen. Wer gleich das Kennzeichen dabei hat wird schief angeschaut. Schließlich darf das - laut der Meinung hinter dem Tresen - ein Schildermacher erst machen, wenn er den hochamtlichen Wisch von wegen »Darf das Kennzeichen NU - FOO BAR erhalten« vor die Nase geschoben bekommt. ;)

Grüße, Martin

Wenn Du das sagst, bin ich zunächst mal geneigt, Dir zu glauben, denn ich weiß mittlerweile, dass Du Dich da recht gut auskennst.

Aber: Versuch macht Kluch.

Ich habe das gerade mal durchgespielt. Über http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/

funktioniert das auch tadellos für Neu-Ulm. Ich kann z.B. das Kennzeichen NU-FO 300 (ist noch frei) reservieren, bestellen und mir zusenden lassen.

Da hat sich in letzter Zeit viel getan. Vielleicht sind Deine Informationen nicht mehr so ganz aktuell. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich eine Internet - Reservierung machen kann, die das freie Kennzeichen bestätigen und die Zulassungsstelle in Neu-Ulm plötzlich abwinkt. Schließlich ist auch dieser Kreis an das System angeschlossen und speist seine freien Kennzeichen dort ein.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Wenn Du das sagst, bin ich zunächst mal geneigt, Dir zu glauben, denn ich weiß mittlerweile, dass Du Dich da recht gut auskennst.

Aber: Versuch macht Kluch.

Ich habe das gerade mal durchgespielt. Über http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/

funktioniert das auch tadellos für Neu-Ulm. Ich kann z.B. das Kennzeichen NU-FO 300 (ist noch frei) reservieren, bestellen und mir zusenden lassen. [...]

Die Seite ist aber »nicht amtlich« bzw. »nicht behördlich« wie sie sich selbst nennt. Die Dienstleistung der Seite ist also nur so verbindlich wie der Service der Zulassungsstelle selbst.

Offizielle Seite mit dem Reservierungsangebot des Landratsamt Neu-Ulm:

-> https://www.lra-nu.de/wunschkennzeichen/index.jsp

Zitat:

Dauer der Reservierung

Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 180 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird.

Wechselkennzeichen

Kennzeichenreservierungen zu Wechselkennzeichen können auf Grund besonderer Bestimmungen nur telefonisch oder direkt bei der Zulassungsstelle durchgeführt werden.

Gebühren

Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 Euro (Reservierung) + 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.

Rechtsanspruch

Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.

Da bereits die Formulierung mit dem Wechselkennzeichen aufgenommen wurde -> sind die Informationen wohl sehr aktuell.

Wer nicht rechtzeitig am Schalter ist, verliert den Anspruch auf das Kennzeichen. Der letzte Punkt mit dem Rechtsanspruch schließt eine 100%ige Garantie auf genau diese Kombination von Zeichen aus. Dies wird auch nach dem Ablauf der Online-Reservierung noch einmal auf dem Dokument mit der Bestätigung der Reservierung angegeben.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Da hat sich in letzter Zeit viel getan. Vielleicht sind Deine Informationen nicht mehr so ganz aktuell. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich eine Internet - Reservierung machen kann, die das freie Kennzeichen bestätigen und die Zulassungsstelle in Neu-Ulm plötzlich abwinkt. Schließlich ist auch dieser Kreis an das System angeschlossen und speist seine freien Kennzeichen dort ein.

Richtig, die Schnittstellen werden vorhanden sein. Trotzdem entsteht kein Rechtsanspruch. Den gibt es ja nicht einmal über das offizielle System (siehe oben).

Siehe hierzu auch die AGB des von dir verlinkten Anbieters (es gibt noch weitere):

Zitat:

Diese Applikation ist kein Service einer öffentlich-rechtlichen Behörde, sondern ein rein privates Angebot der netTraders GmbH. Wir unterhalten keinerlei Geschäftsbeziehungen zu den hier erwähnten bzw. verlinkten Zulassungsstellen.

Was sie eigentlich anbieten - und dir erfolgreich vorgegaukelt haben dabei eine sichere Reservierung vorgenommen zu haben:

* Sie prüfen ob Wunschkennzeichen möglich sind.

* Sie geben für dich eine Reservierung in Auftrag.

* Sie stellen die Kennzeichen her - und verdienen damit ihr Geld.

Also nichts anderes als selbst über die offizielle Schnittstelle zu gehen, eine Reservierung zu veranlassen und dann ein Schild anfertigen zu lassen.

Die Kennzeichen welche du bekommst sind geprägt aber nicht gestempelt bzw. mit dem Siegel versehen.

Gerade durch den Punkt »man bezahlt hinterher beim Amt« wird klar -> so lange du dort kein Geld abgedrückt hast, ist noch gar keine Handlung vollzogen worden. Von da her gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf irgendwas. Schließlich wurde der »Vertrag« (die Reservierung) mit der Zulassungsstelle noch nicht abgeschlossen.

Grüße, Martin

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 19:01

Nur ma so nebenbei...

 

Um Zitate nicht immer expandierend erneut zu zitieren..

 

Ersetzt man weite Strecken im Text durch [...]

 

Sonst gibbet irgendwann Sehenscheide...

 

*scrollscroll

[offtopic]

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

[...] Sonst gibbet irgendwann Sehenscheide... *scrollscroll

Try this: Mittlere Maustaste drücken, Maus nach unten bewegen. Works fine with Windows and MacOS. ;)

Ansonsten: Guckst du, alles im grünen Bereich

[/offtopic]

Grüße, Martin

Rädchen drehen?

Oder Strg + Rädchen drehen? Alles kleiner, mehr Überblick?

Ist interessant hier. Mein Stand war auch, dass es Kennzeichen nur gegen Zettel vom Amt gibt.

Wollte mal eines von einem früheren Moped nachmachen lassen, das mir gefehlt hat (für die Werkstattwand). Hat er ohne Zettel aber nicht gemacht. Das ist aber schon länger her. Deswegen: interessant hier.

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