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Abholung Leasingfahrzeug Jahreswagen

Themenstarteram 11. August 2020 um 5:15

Guten Morgen zusammen,

ich werde in dieser Woche mein Leasingfahrzeug abholen.

Das es sich um einen Jahreswagen handelt:

- Gibt es diesbezüglich bei der Übergabe etwas zu beachten?

- Wie läuft das ganze ab? Geht man mit der Person des AH um das komplette Fahrzeug (innen / außen) und notiert jeden kleinen Kratzer?

- Worauf ist bei der Durchsicht des Fahrzeuges besonders zu achten?

Vielen Dank und viele grüße

- majo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2020 um 14:57:21 Uhr:

Zitat:

@Majoko schrieb am 14. August 2020 um 14:41:08 Uhr:

Wie gesagt: Es ist nur weitergesponnen. :)

Mir geht es auch nicht um die Aufnahme in das Protokoll, sondern mehr um die Beseitigung von Mängel.

Mir war nicht mal klar, dass ich diesen Lackiermangel anzeigen kann und auf ein Recht auf Beseitigung habe. Vor allem da ich die Lackierung nicht in Auftrag gegeben habe.

Ist aber wohl einfach daran begründet, dass es beschissen gemacht ist.

Es ist so:

Aufgrund der Gewährleistung ist der Händler prinzipiell dazu verpflichtet Mängel die bereits vor dem Kauf da waren, zu beseitigen.

Damit Du auch ausreichend Zeit hast, diese Mängel überhaubt fest zu stellen, gilt diese Gewährleistung bis zu 24 Monate nach Kauf. meist wird das zwar auf 12 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten reduziert aber Du hast Dich ja schon nach ein paar Tagen gemeldet.

Die Beseitigung sieht so aus: Er hat bis zu 3 Versuche die Fehler endgültig zu beseitigen. Danch kannst Du sogar Wandlung, sprich Rückgabe beantragen.

Ob der Mangel nun versteckt oder offensichtlich war, spielt dabei keine Rolle. Er muß halt nur schon VOR dem Kauf da gewesen sein, das ist entscheidend.

z.B. könnten die erwähnten Macken und Kratzer ja auch später, von Dir selbst verursacht worden sein, da wird es dann schon schwieriger mit der Beweisbarkeit ob der Fehler schon vorher da war.

Dieser Lackschaden ist aber derart von einwandfrei vor dem Kauf passiert, das der Händler nicht die Spur eines Wiederspruchs hat.

@StephanRE Hör bitte endlich auf, dein Laienjura hier zu verbreiten. Du liegst wirklich fast immer vollständig daneben. Jura ist nicht ohne Grund ein langes und kompliziertes Studium.

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Du mußt auf die selben Dinge achten wie bei jedem Jahreswagen. Sonst bitte doch den Verkäufer mit dir ums Auto zu gehen um ggf. Mängel zu dokumentieren.

Auf jeden Fall würde ich Dir empfehlen im Beisein des AH jeden kleinsten Kratzer zu notieren. Denn nichts anderes wird der Gutachter nach Beendigung des Leasingvertrages mit deinem Fahrzeug machen.

Auch eine rein technische Überprüfung würde ich empfehlen. Funktioniert alles was das Fahrzeug auch können sollte? (Elektronik, Klima usw.)

FIN kontrollieren.

Ebenfalls die Fahrzeug Unterlagen kontrollieren, sind alle vorhanden (Bedienungsanleitung usw.)? Sind die fälligen Inspektionen erledigt worden?

Die Reifen auf Beschädigungen kontrollieren.

Vielleicht fällt ja noch jemand anderes etwas ein.

Gerade bei einem Jahreswagen sollte man genauer hinschauen...und sich die notwendige Zeit nehmen.

Auf die Hebebühne und von unten untersuchen. Alles genau Protokollieren, wenn Du vom Hof fährst ist es zu spät. Welcher Schadenskatalog wird verwendet und was sind die Bewertungsrichtlinien? Das vermeidet Unklarheiten bei der Rückgabe und Du weißt was eventuell auf Dich zukommt.

Themenstarteram 11. August 2020 um 9:40

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 11. August 2020 um 11:38:27 Uhr:

Auf die Hebebühne und von unten untersuchen. Alles genau Protokollieren, wenn Du vom Hof fährst ist es zu spät. Welcher Schadenskatalog wird verwendet und was sind die Bewertungsrichtlinien? Das vermeidet Unklarheiten bei der Rückgabe und Du weißt was eventuell auf Dich zukommt.

Da es sich um einen VW handelt tippe ich auf den von VW

https://schadenkatalog.vwfs.de/

Themenstarteram 13. August 2020 um 20:47

Nach etwas über 24 Stunden nach der Abholung was gelernt:

- Nie wieder dieses AH

- Nie wieder ein ungesehen ex WA Leasing Jahreswagen

- Nie wieder so naiv sein

War bei der Abholung mit zwei Bekannten. Sind ewig um das Auto rum gegangen und alles kleinlichst notieren lassen. Dann erwähnte der VK „Der hatte Seitenteil HR SmartRepair und entsprechend eine Beilackierung“. Wurde dann auch ins Protokoll eingetragen. Dazu sei gesagt: Zuvor wurde dieser Umstand NIE erwähnt. Erst bei der Abholung.

Okay. Ist an sich erst mal kein Problem. Also noch mal alles angeschaut und sah alles gut aus. Passt also. Alles unterschrieben und ab nach Hause mit dem Auto.

Dann beim Fotos machen für die Verwandtschaft sehe ich erst den krassen Farbunterschied auf der Beifahrerseite zwischen Heckstoßstange und Seitenteil (HR was mit SmartRepair behoben wurde). Das sieht fast aus wie zwei unterschiedliche Farben. Ich bin natürlich jetzt alles andere als erfreut. Zumal man es, jetzt wo man es weiß, immer sieht. Klar das Auto gehört Teiche mir und geht nach 3 Jahren wieder weg. Aber trotzdem ist das einfach irgendwo ärgerlich. Kurioserweise ist das vor Ort weder mir noch meiner Begleitung aufgefallen.

Da ich die Karre nun aber so genommen habe habe ich wohl oder übel Pech gehabt und einiges daraus gelernt. Die Tatsache aber dass das vorher nie erwähnt wurde finde ich aber alles andere als fair.

Tatsächlich ärgert es mich das ich mit diesem Umstand der (schlechten) Beilackierung nun wohl Leben muss.

In dem Sinne: Schönen Abend euch!

Das ist natürlich sehr ärgerlich. Ich kenne es nur so, dass die ehemaligen WA Fahrzeuge in einem Top Zustand sind.

Einen Schaden erst bei der Abholung abzugeben ist ein sehr schlechter Stil. Da hätte ich den Wagen nicht mehr abgenommen.

Themenstarteram 13. August 2020 um 21:54

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 13. August 2020 um 23:41:05 Uhr:

Einen Schaden erst bei der Abholung abzugeben ist ein sehr schlechter Stil. Da hätte ich den Wagen nicht mehr abgenommen.

Im Nachhinein hätte ich das auch nicht getan.

Da aber vor Ort alles soweit sehr gut aussah hatte das zwar einen Beigeschmack aber es war ja nichts zu sehen.

Themenstarteram 13. August 2020 um 22:11

Im Anhang mal zwei Bilder zur Verdeutlichung.

Das zweite sieht „normal“ aus.

Beim ersten sieht man dass das nicht all zu toll gemacht wurde.

Wow das ist echt der Hammer. Das muss denen doch nach dem Lackieren aufgefallen sein. Also damit würde ich keine 3 Jahre rum fahren wollen.

Themenstarteram 14. August 2020 um 3:35

Zitat:

@RK85 schrieb am 14. August 2020 um 00:41:19 Uhr:

Wow das ist echt der Hammer. Das muss denen doch nach dem Lackieren aufgefallen sein. Also damit würde ich keine 3 Jahre rum fahren wollen.

Tjo - jetzt kann ich aber nichts mehr machen.

...vielleicht doch!

In den AGB meines Leasinggebers heißt es unter "Übernahme, Gefahrtragung, Sachgefahr":

 

"Den Kunden treffen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach Paragraph 377 HGB.

Hiernach ist der Kunde verpflichtet, die bei Lieferung vorhandenen offensichtlichen Mängel dem Lieferanten gegenüber unverzüglich anzuzeigen (hast du gemacht). Bei versteckten Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich NACH deren Entdeckung gegenüber dem Lieferanten anzuzeigen (4 Personen evtl. aufgrund der (künstlichen?) Lichtverhältnisse nicht aufgefallen)."

 

Auf dieser Basis sind m.E. beide Parteien verpflichtet:

a) Leasingnehmer unverzügliche Anzeige beim Lieferanten und Info an Leasinggeber

b) Mängelbeseitigung durch Lieferanten (am besten gleich mit Fristsetzung)

Themenstarteram 14. August 2020 um 5:23

Zitat:

@BulliKnulli schrieb am 14. August 2020 um 06:40:40 Uhr:

a) Leasingnehmer unverzügliche Anzeige beim Lieferanten und Info an Leasinggeber

b) Mängelbeseitigung durch Lieferanten (am besten gleich mit Fristsetzung)

Was bedeutet den „unverzüglich Anzeige beim Lieferanten“ konkret?

Ich will den VK da jetzt auch nicht unnötig nerven und ihn verärgern.

Immerhin hat er mit Ja mitgeteilt das dort SmartRepair und Beilackierung betrieben wurde. Zwar erst bei Abholung, aber er hat es gennant.

Es ist allerdings scheinbar nicht fachmännisch durchgeführt worden - ordentliche Lackierarbeiten sind (fast) nicht vom Originalfarbton zu unterscheiden; das zumindest meine Erfahrung.

Themenstarteram 14. August 2020 um 6:15

Zitat:

@Maha01 schrieb am 14. August 2020 um 08:07:22 Uhr:

Es ist allerdings scheinbar nicht fachmännisch durchgeführt worden - ordentliche Lackierarbeiten sind (fast) nicht vom Originalfarbton zu unterscheiden; das zumindest meine Erfahrung.

Da gebe ich dir wohl recht.

Trotzdem. Was soll ich dem Händler sagen? Das ich das repariert haben will?

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