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abladen von Neuwagen von Autotransporter auf öffentlichen Straßen

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 21:58

Hallo Leuts,

 

ihr habt es sich er auch schon paarmal live gesehen: Auf der (öffentlichen) Straße vorm Autohaus steht ein Autotransporter und lädt Neuwagen ab - ohne Nummernschild (logisch)

 

sind die überhaupt versichert? (Haftpflicht)

 

Ciao,

Eric

Beste Antwort im Thema

Während des reinen Be- und Entladens sind sie über die Haftpflicht des LKW versichert, da das Be- und Entladen noch zu dessen Betrieb gehört. Sind sie erstmal runter vom LKW und abgestellt, endet die Haftpflicht.

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ich vermute mal, dass es im eigentlichen sinne kein bewegen auf oeffentlichem verkehrsraum ist, sondern ein entladen auf eigenen 4 raedern und somit ueber den spediteur versichert wäre.

Während des reinen Be- und Entladens sind sie über die Haftpflicht des LKW versichert, da das Be- und Entladen noch zu dessen Betrieb gehört. Sind sie erstmal runter vom LKW und abgestellt, endet die Haftpflicht.

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 16:42

Danke Harry & Hafi! :)

 

Grüße,

Eric

Sie sind "Ladung".

Dann hänge ich mich mal an diesen Thread ran weil ich eine ähnliche Frage hat, dich mich interessieren würde.

Vor einiger Zeit wurde mein Auto vom Autohaus A ins Autohaus B zwecks Garantieabwicklung (Lackierung - lange Geschichte) gebracht, weil Autohaus B das irgendwie direkt mit Audi abrechnen kann.

Aus der Geschichte ist aber nichts geworden. Ich habe mich entschieden, das Auto direkt bei Autohaus B abzuholen. Siehe da, auf dem Tacho waren 8km mehr drauf, genau die Entfernung von Autohaus A nach B.

Ist das üblich, dass einfach ein Mitarbeiter mein Auto zur anderen Werkstatt fährt? Was wäre im Schadensfall? Ich bin bei meiner Versicherung "Alleinfahrer".

Übrigens, beide Autohäuser sind VW/Audi-Werkstätten.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

 

Ist das üblich, dass einfach ein Mitarbeiter mein Auto zur anderen Werkstatt fährt?

Ja, das ist übliche Praxis - ob es allerdings auch so ok ist, ohne dich vorher zu fragen, steht auf einem anderen Blatt Papier geschrieben.

Wenn du weisst, dass eine solche Aktion bevorsteht, dann musst du ggf. auf einem Transport per Anhänger vorher bestehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Was wäre im Schadensfall? Ich bin bei meiner Versicherung "Alleinfahrer".

Verursacht der Mitarbeiter des Autohauses mit deinem Fahrzeug einen Unfall, so haftet das Autohaus für sämtliche Schäden.

Deine Haftpflicht wird den Fremdschaden regulieren (müssen).

Den Rabattverlust und evtl. Strafnachzahlungen kannst du vom Autohaus fordern.

Schaden an deinem Fahrzeug muss das Autohaus ebenfalls bezahlen - manche Werkstätten haben eine sog. "Handel-/Handwerk-Kasko" für solche Fälle - aber nur manche eben.

Gut zu wissen. Bei kleinen freien Werkstätten hätte ich das zwar gedacht (was auch völlig ok ist), aber dass Audi/VW das auch so macht hätte ich nicht erwartet.

Die Frage ist dann noch, wie berechnet sich der Wert des Rabattverlustes? Bei Rabattverlust zahle ich ja bei bis zu 25 Folgejahren höhere Versicherungsbeiträge. Habe ich in den Folgejahren einen selbstverschuldeten Unfall kann sich die niedrigere SF-Klasse auch wiederum auf die erneute Rückstufung auswirken...

Alles nur theoretische Überlegungen, weil ja zum Glück nichts passiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

 

Die Frage ist dann noch, wie berechnet sich der Wert des Rabattverlustes? Bei Rabattverlust zahle ich ja bei bis zu 25 Folgejahren höhere Versicherungsbeiträge. Habe ich in den Folgejahren einen selbstverschuldeten Unfall kann sich die niedrigere SF-Klasse auch wiederum auf die erneute Rückstufung auswirken...

Den Rabattverlust errechnet dir im Schadenfalle deine Versicherung auf Heller und Cent.

Hierbei wird allerdings immer von einem weiterhin schadenfreien Verlauf des Vertrages ausgegangen.

Ob du evtl. noch in der Zukunft liegende Schäden verursachst, kann logischer Weise keine Rolle spielen - ein solcher Schaden wäre ja rein theoretischer Natur und ein Anspruch auf Erstattung theoretischer Schäden gibt es (noch) nicht.

schon, aber eigentlich ist doch dann bei selber verschuldetem schaden ein anderer kostenverlauf und damit theoretisch eine rueckzahlung moeglicherweise verbunden?

auch wenn "wo kein kläger, da rein richter"

Nochmal zu den Neuwagen: sicher sind die Neuwagen während des Abladevorgangs über die Spedition versichert. Trotzdem dürfen diese Fahrzeuge rechtlich bei Abladung im öffentlichem Verkehrsraum nicht gefahren werden, da sie ja nicht zugelassen sind. Es wird meist nur stillschweigend geduldet. Da bei uns wegen Platzmangels die Spediteure die Fahrzeuge nur auf einer vielbefahrenen Hauptstrasse abladen können, haben sie schon zwei mal eine Anzeige erhalten. Einmal mussten wir die Fahrzeuge sogar mit roter Nummer die 25 meter vom Transporter bis zu unserer Hofeinfahrt fahren. Rechtlich nichts zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Nochmal zu den Neuwagen: sicher sind die Neuwagen während des Abladevorgangs über die Spedition versichert. Trotzdem dürfen diese Fahrzeuge rechtlich bei Abladung im öffentlichem Verkehrsraum nicht gefahren werden, da sie ja nicht zugelassen sind. Es wird meist nur stillschweigend geduldet. Da bei uns wegen Platzmangels die Spediteure die Fahrzeuge nur auf einer vielbefahrenen Hauptstrasse abladen können, haben sie schon zwei mal eine Anzeige erhalten. Einmal mussten wir die Fahrzeuge sogar mit roter Nummer die 25 meter vom Transporter bis zu unserer Hofeinfahrt fahren. Rechtlich nichts zu machen.

Da war das Rote Nummer Buch aber ganz schnell voll oder? :D

 

Gruß

 

Delle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

schon, aber eigentlich ist doch dann bei selber verschuldetem schaden ein anderer kostenverlauf und damit theoretisch eine rueckzahlung moeglicherweise verbunden?

auch wenn "wo kein kläger, da rein richter"

Ist schon richtig, Harry.

Wenn man nach ein paar Jahren selbst einen Unfall verursacht, dann ändert sich natürlich alles.

Dann muss gegengerechnet werden: Wie hätte sich der SFR ohne den von der Werkstatt verursachten Schaden (also nur mit dem selbstverschuldeten Unfall) entwickelt und wie ist dies mit dem von der Werkstatt verursachten Schaden in Bezug auf die (neue) Entwicklung des SFR.

Zu beachten ist allerdings hierbei, dass Schadenersatzansprüche nach dem BGB nach 3 Jahren (gerechnet zum Jahresende) verjährt sind.

Somit ist nach dieser Zeit sowieso damit Schluss, noch eventuelle Nachforderungen zu stellen.

Nochmal zur Eingangsfrage. Hier ist immer eine genaue Betrachtung des Einzellfalls erforderlich. In meinem Um- und Kundenkreis befinden sich zwei Autohäuser, die räumlich getrennte Betriebsstätten haben (Entfernung unter 500 m). Diese haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten das sie Neu- und Gebrachtwagen zwischen diesen beiden Betriebsstätten ohne Kennzeichen - auch ohne sog. Rote-Nr - fahren dürfen. Den Versicherungsschutz deckt die Haftpflichtversicherung des Betriebes ab.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Dann hänge ich mich mal an diesen Thread ran weil ich eine ähnliche Frage hat, dich mich interessieren würde.

Vor einiger Zeit wurde mein Auto vom Autohaus A ins Autohaus B zwecks Garantieabwicklung (Lackierung - lange Geschichte) gebracht, weil Autohaus B das irgendwie direkt mit Audi abrechnen kann.

Aus der Geschichte ist aber nichts geworden. Ich habe mich entschieden, das Auto direkt bei Autohaus B abzuholen. Siehe da, auf dem Tacho waren 8km mehr drauf, genau die Entfernung von Autohaus A nach B.

Ist das üblich, dass einfach ein Mitarbeiter mein Auto zur anderen Werkstatt fährt? Was wäre im Schadensfall? Ich bin bei meiner Versicherung "Alleinfahrer".

Übrigens, beide Autohäuser sind VW/Audi-Werkstätten.

Das ist ganz einfach...

Die werden Dein Schaden ""Intern"" bezahlen bzw regeln.

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