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Ablauf der Regulierung vom Unfallschaden
Hallo,
ein Auto hat heute meinen Wagen gestreift und dabei sind Kratzer an dem Kotflügel entstanden. Die Gegenseite trägt die Schuld und möchte den Schaden bis zum einem bestimmten Geldbetrag in Bar bezahlen. Wird der Schaden diesen Betrag übersteigen, soll die Versicherung von der Gegenseite eingeschaltet werden und die Kosten übernehmen.
Da es mein erster Unfall war, möchte ich wissen, wie der richtige Ablauf ist, damit ich später dann nicht auf den Kosten sitzen bleibe.
Im Netz findet man widersprüchliche Informationen.
MfG
Beste Antwort im Thema
Ich würde das grundsätzlich nur über die Versicherung laufen lassen. Wenn der Schuldige nicht zurückgestuft werden möchte, dann kann er den Schaden bei der Versicherung zurückkaufen. Auf etwas anderes würde ich mich nicht einlassen.
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...wöchentlich grüßt das Murmeltier...
Wie man sich als Geschädigter nach einem Unfall richtig verhält, wurde bereits in unzähligen thread ge- und beschrieben...SuFu
Ich würde das grundsätzlich nur über die Versicherung laufen lassen. Wenn der Schuldige nicht zurückgestuft werden möchte, dann kann er den Schaden bei der Versicherung zurückkaufen. Auf etwas anderes würde ich mich nicht einlassen.
Gibt's irgendwelche (gesetzliche?) Fristen zu beachten?
Den Gutachter und die Werkstatt darf ich selbst auswählen?
Zitat:
@mot0r152 schrieb am 15. März 2016 um 18:29:26 Uhr:
Im Netz findet man widersprüchliche Informationen.
Gut dass hier nicht das Netz ist!

Vielleicht machst du mal einige Angaben zum Fahrzeug sowie zum Schadenumfang und Fotos wären auch nicht schlecht, denn wie soll man sonst die Schadenhöhe auch nur annähernd einschätzen.
Auf der sicheren Seite liegst du, wenn das über die gegnerische Versicherung abgewickelt wird und du, sofern die Bagatellgrenze überschritten wird, einen eigenen Sachverständigen beauftragst.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 15. März 2016 um 21:17:05 Uhr:
Vielleicht machst du mal einige Angaben zum Fahrzeug sowie zum Schadenumfang und Fotos wären auch nicht schlecht, denn wie soll man sonst die Schadenhöhe auch nur annähernd einschätzen.
Auf der sicheren Seite liegst du, wenn das über die gegnerische Versicherung abgewickelt wird und du, sofern die Bagatellgrenze überschritten wird, einen eigenen Sachverständigen beauftragst.
VW Golf VII
Ein Kratzer (Lackschaden) ca. 30 cm lang (15 cm Kotflügel HL + 15 cm Tür HL) und ca. 5-9 cm breit.
Fotos kann ich im Moment leider keine machen.
Das wird beim Golf VII sicherlich über 750€ gehen.
Du kannst so:
Kostenvoranschlag machen
Kostenvoranschlag zur Versicherung
Versicherung schickt den zu Kürzungs-Expert
Kürzungs-Expert sagt geht für die Hälfte
Versicherung zahlt die Hälfte
Du fluchst hier im Forum
...
Oder so:
Eigenen Gutachter aussuchen.
Wenn Stress oder nicht alles bezahlt auf Kosten der gegnerischen Versicherung Anwalt nehmen
Keine Absprachen oder Infos per Telefon, mit Versicherungen nur schriftlich.
Fahrzeug reparieren.
Nach bösem Brief von Anwalt alles bezahlt bekommen.
Letzte Lösung:
Du zahlst den Schaden gleich selber
Jetzt musst du dich entscheiden, Tor A, B oder C
Zitat:
@mot0r152 schrieb am 15. März 2016 um 18:57:57 Uhr:
Gibt's irgendwelche (gesetzliche?) Fristen zu beachten?
Den Gutachter und die Werkstatt darf ich selbst auswählen?
Als Frist gibt es die dreijährige Verjährung.
Korrekt, du als Geschädigter bestimmst den Sachverständigen und die Werkstatt!
Zitat:
@Moers75 schrieb am 16. März 2016 um 09:13:21 Uhr:
...
Jetzt musst du dich entscheiden, Tor A, B oder C
So isses

Also, es wird doch jetzt alles über die gegnerische Versicherung laufen.
Mein Plan:
1. Kostenvoranschlag bei meiner Vetragswerkstatt machen (kostet das was?)
2. Gegnerische Versicherung anrufen
3. Ihren Gutachter ablehnen und eigenen holen
Wenn sie trotzdem eigenen Gutachter schicken werden (auch wenn ich ihn ablehne), müssen sie dann beide Gutachter bezahlen, oder?
Meinen Gutachter muss ich am Anfang bezahlen und dann die Kosten von der Versicherung holen?
https://www.adac.de/.../default.aspx
https://www.adac.de/.../...-Was%20tun%20nach%20Unfall%202013_34443.pdf
Zitat:
@mot0r152 schrieb am 16. März 2016 um 13:16:47 Uhr:
Also, es wird doch jetzt alles über die gegnerische Versicherung laufen.
Mein Plan:
1. Kostenvoranschlag bei meiner Vetragswerkstatt machen (kostet das was?)
2. Gegnerische Versicherung anrufen
3. Ihren Gutachter ablehnen und eigenen holen
Leider taugt Dein Plan nicht, wenn Du möglichst vollständigen Schadensersatz möchtest.
1. Ein Kostenvoranschlag ist für die Regulierung ungeeignet und deshalb nicht notwendig.
2. Auf keinen Fall selbst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
3. Einen eigenen unabhängigen Gutachter ( nicht von einer Organisation, wie DEKRA etc.) beauftragen.
4. Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der sich um die vollständige Regulierung kümmert und zwar sofort, nicht erst nach den Kürzungen.
Zitat:
Wenn sie trotzdem eigenen Gutachter schicken werden (auch wenn ich ihn ablehne), müssen sie dann beide Gutachter bezahlen, oder?
Ein Versicherungsgutachter hat an Deinem Fahrzeug absolut nichts zu suchen!
Zitat:
Meinen Gutachter muss ich am Anfang bezahlen und dann die Kosten von der Versicherung holen?
Der Gutachter wird direkt mit der Versicherung abrechnen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. März 2016 um 14:06:01 Uhr:
2. Auf keinen Fall selbst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
Das ist genau das was ich mit "widersprüchlichen Informationen" gemeint habe. Bei ADAC steht:
"Melden Sie Ihre Schadenersatzansprüche umgehend bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung."
https://www.adac.de/.../default.aspx?...Das soll der Anwalt machen.