1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ablauf nach unverschuldetem Unfall

Ablauf nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 10. Dezember 2017 um 13:20

Hallo zusammen,

hatte gestern einen Unfall und möchte mich hier einmal nach dem richtigen Ablauf erkundigen, bevor ich noch etwas Unüberlegtes mache und das dann nachteilig für mich ausgelegt wird.:(

Es ist jemand ohne zu schauen von einem Parkplatz runter auf die Straße gefahren, ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und bin ihm dann in die Seite rein.

Polizei wurde gerufen und Kontaktdaten ausgetauscht, Schuld hatte definitiv mein Unfallgegner. Von der Polizei gab es jetzt keine Unterlagen oder eine Vorgangsnummer, ich weiß aber auch nicht ob es so etwas nur auf Anfrage gibt. Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen und ausgiebig Fotos gemacht. Sein Auto sah nicht wirklich gut aus, bei mir war auf dem ersten Blick der Kotflügel und die Stoßstange vorne so verbogen, dass ich die Reifen nicht mehr gerade stellen konnte. Ich selber habe einen Audi A3 von 2007 und 220.000 km.

Mein Auto wurde abgeschleppt und zu meiner Vertrauenswerkstatt gebracht. Sowieit zum aktuellen Stand.

Aber we kann ich nun am Besten weiter verfahren?

Sollte ich selber einen Gutachter bestellen? Oder einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt anfertigen lassen?

Ich habe auf der Internetseite seiner Versicherung folgenden Passus für Geschädigte gefunden:

Reicht die Rechnung oder ist ein Gutachten notwendig?

Bleiben die Reparaturkosten voraussichtlich unter 2.500 Euro, ist eine Besichtigung durch einen Sachverständigen nicht erforderlich. Wir benötigen nur die Reparaturrechnung.

Ich kann so ohne weiteres nicht abschätzen, ob der Schaden darunter oder darüber liegen wird...

Und sollte die Werkstatt besser direkt mit der Versicherung abrechnen oder aufgrund eines Gutachtens (fiktive Abrechnung). Was würde beispielsweise geschehen, wenn die konkrete Rechnung über oder unter dem Wert des Gutachten liegen würde?

Ich werde morgen erst mal in der Werkstatt anrufen, dass sie zunächst nichts machen sollen, bevor ich noch mal Rückmeldung zum weiteren Ablauf gebe.

Weiterhin frage ich mich, wie es mit der Nutzungsausfallentschädigung läuft. Zumindest weiß ich, dass man diese aktiv bei der Versicherung "beantragen" muss, aber mit welchem Tagessatz? Ich habe keine Ahnung in welche Gruppe mein Auto eingegliedert wird.

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Franz105 schrieb am 10. Dezember 2017 um 16:49:08 Uhr:

Dein Ansprechpartner ist die Versicherung des Unfallgegners.

Die würde ich am Montag anrufen.

Die kann einen auch sagen, was sie zur Schadensregulierung braucht.

Soweit kommts noch, das ich bei einem Haftpfl-Schaden das Heft aus der Hand gebe und die Vers frage was ich machen soll, oder auch nicht!

Dort würde ich nur anrufen um die Schadenummer zu erfragen, den Rest regelt ein RA.

Den auch er weiss was die Vers. braucht, nur er arbeitet für dich, in deinem Sinne!! ;)

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Das ist nichts besonderes.

Evtl. hast Du nicht bemerkt, dass Du so einen postkartengroßen hellgrauen Zettel von der Polizei bekommen hast, auf dem die Vorgangsnummer drauf steht. Es kann auch sein, dass man einfach vergessen hat, Dir den Zettel zu geben. Aber dann rufst Du mal bei der Polizeiwache an, die den Unfall aufgenommen hat und dann wird man Dir die Vorgangsnummer schon durchsagen.

Der sinnvollste Ablauf bei solchen unverschuldeten Unfällen ist immer der, in der Werkstatt nach einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu fragen und den mit der Schadensermittlung zu beauftragen. Abtretung unterschreiben ist bzgl. der Vergütung des SV üblich. Sage auch, dass Du im Gutachten bitte auch die Nutzungsausfallhöhe benannt haben möchtest. Parallel dazu beauftragst Du am besten einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen. Die Kosten des SV und des Anwalts dürften hier vollständig zu Lasten des Unfallverursachers und seiner Versicherung gehen.

Der Anwalt sorgt dann dafür, dass alle Ansprüche eingefordert werden. Aber sei nicht zu ungeduldig. So eine Schadensregulierung dauert schon mal von ein paar Wochen bis hin zu einigen Monaten. Das hängt vom Verhalten des Unfallverursachers und dessen Versicherung ab.

am 10. Dezember 2017 um 15:49

Dein Ansprechpartner ist die Versicherung des Unfallgegners.

Die würde ich am Montag anrufen.

Die kann einen auch sagen, was sie zur Schadensregulierung braucht.

a)Kostenvoranschlag der Werkstatt und Fotos

oder

b)Gutachter

Bei einer teuren Reparatur oder Totalschaden übernimmt die Versicherung die Kosten für die Rechnung des Gutachters.

Dann brauchst Du die Reparaturkostenübernahme der Versicherung.

Damit ist klar, dass die Versicherung zahlt.

Wenn alles reibungslos abläuft, brauchst Du keinen Rechtsanwalt.

Man hat eine Schadenminderungspflicht.

Man kann sich einen Mietwagen nehmen, für die Zeit wo das Auto in der Werkstatt steht.

Aber auch nur, wenn man einen braucht.

viele Mietwagenanbieter haben teurere Tarife für Unfallgeschädigte und die werden nicht immer voll erstattet.

Um Abzüge zu vermeiden sollte man auch eine Fahrzeugklasse niedriger wählen.

Bei dem beschriebenen Schadensbild ist ein Sachverständigengutachten unvermeidbar, egal was die zahlungspflichtige Versicherung erzählt. Es ist auch einigermaßen unklug, sich bei sowas keiner anwaltlichen Hilfe zu bedienen. Auf Seiten der gegnerischen Versicherung sitzen Profis. Als Laie braucht man da Hilfe oder man wird einen Teil der Ansprüche nicht bekommen, weil man sie einfach garnicht kennt.

am 10. Dezember 2017 um 16:26

Es kann nie schaden einen neutralen Zeugen des Unfallhergangs nennen zu können.

Der Unfallbericht, den man im Handschuhfach mitführt bzw. ihn mitführen könnte, hat ein entsprechendes Feld. Eine nützliche Gedankenstütze ist er auf jeden Fall.

Für den nächsten Unfall als Tipp.

Zitat:

@Franz105 schrieb am 10. Dezember 2017 um 16:49:08 Uhr:

Dein Ansprechpartner ist die Versicherung des Unfallgegners.

Die würde ich am Montag anrufen.

Die kann einen auch sagen, was sie zur Schadensregulierung braucht.

Soweit kommts noch, das ich bei einem Haftpfl-Schaden das Heft aus der Hand gebe und die Vers frage was ich machen soll, oder auch nicht!

Dort würde ich nur anrufen um die Schadenummer zu erfragen, den Rest regelt ein RA.

Den auch er weiss was die Vers. braucht, nur er arbeitet für dich, in deinem Sinne!! ;)

Themenstarteram 10. Dezember 2017 um 18:11

Ok, vielen Dank schon einmal!

Werde meine Werkstatt mal nach einem unabhängigen Gutachter fragen, die werden da ja sicher jemanden kennen. Zusätzlich werde ich wohl noch einen Anwalt zurate ziehen, absagen wird dieser sicher nicht ;)

Zitat:

@Franz105 schrieb am 10. Dezember 2017 um 16:49:08 Uhr:

 

Wenn alles reibungslos abläuft, brauchst Du keinen Rechtsanwalt.

Und genau das ist der Knackpunkt, wenn es nicht reibungslos abläuft und die Versicherung z, B. 500,00 € bei einer Schadenhöhe von 3.000,00 € abzieht, muss man einen Anwalt finden, der bereit ist für einen Streitwert von 500,00 € in den Kampf zu ziehen (es könnte sein, dass das Schwierigkeiten macht). Man hätte ohne Schwierigkeiten das Anwaltshonorar für den Anwalt attraktiver gestalten können.

Bei der von Franz105 vorgeschlagenen Vorgehensweise kann man doppelt in den Hintern gekniffen sein - die Versicherung kürzt unberechtigt (ist ja kein Anwalt vorhanden) und dann findet man keinen guten Anwalt, der für ein so geringes Honorar arbeiten will.

Zitat:

@Soupman schrieb am 10. Dezember 2017 um 14:20:07 Uhr:

bei mir war auf dem ersten Blick der Kotflügel und die Stoßstange vorne so verbogen, dass ich die Reifen nicht mehr gerade stellen konnte. Ich selber habe einen Audi A3 von 2007 und 220.000 km.

.......

Ich habe auf der Internetseite seiner Versicherung folgenden Passus für Geschädigte gefunden:

Reicht die Rechnung oder ist ein Gutachten notwendig?

Bleiben die Reparaturkosten voraussichtlich unter 2.500 Euro, ist eine Besichtigung durch einen Sachverständigen nicht erforderlich. Wir benötigen nur die Reparaturrechnung.

Ich kann so ohne weiteres nicht abschätzen, ob der Schaden darunter oder darüber liegen wird...

Das kann ich gerne für dich abschätzen: der Schaden liegt weit über 2.500 Euro, wir reden hier möglicherweise über einen Totalschaden. Ziemlich sicher liegt der Wiederbeschaffungsaufwand unter den Instandsetzungskosten.

Bei dieser Konstellation ist ein vernünftiges Gutachten und ein versierter Anwalt geradezu unverzichtbar!

Themenstarteram 10. Dezember 2017 um 18:48

 

Das kann ich gerne für dich abschätzen: der Schaden liegt weit über 2.500 Euro, wir reden hier möglicherweise über einen Totalschaden. Ziemlich sicher liegt der Wiederbeschaffungsaufwand unter den Instandsetzungskosten.

Bei dieser Konstellation ist ein vernünftiges Gutachten und ein versierter Anwalt geradezu unverzichtbar!

Shit, das klingt gar nicht gut, wollte eigentlich mit dem Auto noch etwas weiterfahren bis er auf ist... War bisher gut zufrieden, gerade weil letztens noch ein paar Sachen gemacht wurden...

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird überhaupt nicht mehr repariert? Jetzt ne neue Karre zu kaufen kann ich gar nicht gebrauchen...

 

Jetzt lass doch erstmal das GA machen, im Notfall kannst du den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% überziehen, bei der Instandsetzung, falls mit dem Spielraum die Reparatur, fachgerecht, zu erledigen wäre.

Das nennt man dann die 130% Regelung.

Der GA wird Montag kommen, spätestens Dienstag weist du woran du bist!

Themenstarteram 10. Dezember 2017 um 19:06

Alles klar, hätte nicht gedacht, dass der Gutachter wirklich so schnell kommt.

Den Gutachter über die Werkstatt zu bestellen ist soweit in Ordnung?

Sicher,

um so früher du denen bescheid gibst, um so früher können die ihn ordern...............

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 10. Dezember 2017 um 20:03:11 Uhr:

Der GA wird Montag kommen, spätestens Dienstag weist du woran du bist!

Keine Hektik schüren ;)

Da der Gutachter nicht nur das Fahrzeug besichtigen, sondern auch noch die Reparaturkosten kalkulieren, den Wiederbeschaffungswert festlegen und (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) Restwertangebote einholen muss könnte das mit dem Dienstag knapp werden. Zumal jetzt wohl weitgehend überall das erste richtige Schnee-Wochenende war und damit mehr Arbeit ist als sonst.

Mittwoch oder Donnerstag könnte es also werden.

Für den WBW und die Rep-Kosten langt der Di, für den RW brauch er 3Tage, wenn er es ordentlich macht.

Ich kalkuliere so ein Schaden in 15min.............ohne Hektik

Deine Antwort
Ähnliche Themen