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Ablaufdatum von Verbandskasten und TÜV
Hi,
Wie lange muß ein Verbandskasten eigentlich noch haltbar sein, damit er beim TÜV nicht beanstandet wird? Reicht es, wenn er am TÜV-Tag noch haltbar ist? Oder sollte die Haltbarkeit mindestens noch bis Ablaufdatum des neuen TÜV betragen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JFZmobil
...allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird
... Quatsch!
Es geht hier um 32 Cent (!) die du sparen möchtest. Allein das PC anwerfen zum erstellen des Threads hat dich mehr gekostet als jetzt einen neuen Verbandkasten zu kaufen. Von der Energieverschwendung, die für die Bereitstellung von Serverkapazitäten für sinnfreie Threads wie diesen hier anfällt, mal ganz abgesehen.
Mfg Zille
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30 Antworten
Dazu fand ich folgenden Text:
Nach §35h III StVZO muss das Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten) dem Normblatt DIN 13164 (Jan '98) entsprechen.
Die Meinungen in Literatur und Rechtsprechung legen das so aus, dass der Verbandkasten zwar der Norm DIN 13164 entsprechen muss, allerdings - ungeöffnet - nach Ablauf des Verfallsdatums nicht ausgewechselt werden muss.
Der Ablauf des Haltbarkeitsdatums ändert nichts an der Konformität mit DIN 13164 und das weitere Verwenden des Verbandkastens stellt keine Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat dar
Weiter findet sich dazu, dass es wohl einen geringen Mangel bei der §29 StVZO Untersuchung darstellt, wenn das Verfallsdatum überschritten wurde. Auch geringe Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Persönliches: Was hält dich davon ab dir für 10,-€ einen Neuen anzuschaffen und sowohl bei HU als auch im Notfall auf der sicheren Seite zu sein?
Im übrigen kann man den Kasten auch auffüllen bzw. die Sachen mit Verfall austauschen.
Ist aber nicht Tüv relevant, solange das Material vollständig ist.
Es macht allerdings keinen Sinn mit Pflastern die nicht mehr kleben durch die Gegend zu fahren.
Auch die eigene Familie könnte mal drauf angewiesen sein
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Persönliches: Was hält dich davon ab dir für 10,-€ einen Neuen anzuschaffen und sowohl bei HU als auch im Notfall auf der sicheren Seite zu sein?
Nichts. Daß ein vernünftiger Verbandskasten notwendig ist ist ja auch unstrittig und steht ihr gar nicht zur Diskussion.
Mein Verbandskasten hält jetzt aber kurz vorm TÜV noch 2 Monate, bei meinen Eltern habe ich einen fast neuen rumliegen, der noch 3 Jahre hält.
Wollt eigentlich jetzt wissen, ob ich vorm TÜV einen besorgen muß, oder ob es reicht, wenn ich den in den nächsten 2 Monaten ersetze (Vor Ablaufdatum aber nach TÜV).
Will nicht wegen ein paar € durch den TÜV fallen, allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird

Zitat:
Original geschrieben von JFZmobil
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Persönliches: Was hält dich davon ab dir für 10,-€ einen Neuen anzuschaffen und sowohl bei HU als auch im Notfall auf der sicheren Seite zu sein?
Nichts. Daß ein vernünftiger Verbandskasten notwendig ist ist ja auch unstrittig und steht ihr gar nicht zur Diskussion.
Mein Verbandskasten hält jetzt aber kurz vorm TÜV noch 2 Monate, bei meinen Eltern habe ich einen fast neuen rumliegen, der noch 3 Jahre hält.
Wollt eigentlich jetzt wissen, ob ich vorm TÜV einen besorgen muß, oder ob es reicht, wenn ich den in den nächsten 2 Monaten ersetze (Vor Ablaufdatum aber nach TÜV).
Will nicht wegen ein paar € durch den TÜV fallen, allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird
Hallolle zusammen
Wenn er noch gültig ist reicht es ja ,
lass dich allerdings nach Ablauf nicht
bei einer kontrolle erwischen wenn
der prüfer das auf dem Prüfbericht als
fast abgelaufen muß erneuert werden
oder ähnlich dokumentiert hat.
Dafür muß der Prüfbericht ja mitgeführt werden
das geringe Mängel bei einer möglichen kontrolle
geprüft werden können.
Aus diesem Grund wurden die beanstandungskriterien
auch etwas gelockert. Jol.
Jol.
Zitat:
Will nicht wegen ein paar € durch den TÜV fallen, allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird
Dann leihe Dir halt für die TÜV Prüfung von einem Freund einen gültigen aus. Besser noch tauscht die für die TÜV Prüfung.
Zitat:
Original geschrieben von sklev
Zitat:
Will nicht wegen ein paar € durch den TÜV fallen, allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird
Dann leihe Dir halt für die TÜV Prüfung von einem Freund einen gültigen aus. Besser noch tauscht die für die TÜV Prüfung.
Ist ja fast wie lasierte Rückleuchten zur HU ausbauen..

Zitat:
Original geschrieben von JFZmobil
...allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird
... Quatsch!
Es geht hier um 32 Cent (!) die du sparen möchtest. Allein das PC anwerfen zum erstellen des Threads hat dich mehr gekostet als jetzt einen neuen Verbandkasten zu kaufen. Von der Energieverschwendung, die für die Bereitstellung von Serverkapazitäten für sinnfreie Threads wie diesen hier anfällt, mal ganz abgesehen.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das kann ich gut nachvollziehen... Quatsch!
Es geht hier um 32 Cent (!) die du sparen möchtest. Allein das PC anwerfen zum erstellen des Threads hat dich mehr gekostet als jetzt einen neuen Verbandkasten zu kaufen. Von der Energieverschwendung, die für die Bereitstellung von Serverkapazitäten für sinnfreie Threads wie diesen hier anfällt, mal ganz abgesehen.
Mfg Zille
Dem kann ich nur zustimmen, warum nicht einfach den Verbandskasten austauschen und zack wäre die Frage überflüssig gewesen.
Aber wer keine Probleme hat der macht sich welche

Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
...für 10,-€ einen Neuen anzuschaffen...
Viel zu teuer.
Verbandskästen bekommst du auch schon für 6,50 €.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
...für 10,-€ einen Neuen anzuschaffen...
Viel zu teuer.
Verbandskästen bekommst du auch schon für 6,50 €.
Hab beim TÜV letztens welche für 6Taler gesehen
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Zitat:
Original geschrieben von JFZmobil
...Hallolle zusammen
Wenn er noch gültig ist reicht es ja ,
lass dich allerdings nach Ablauf nicht
bei einer kontrolle erwischen wenn
der prüfer das auf dem Prüfbericht als
fast abgelaufen muß erneuert werden
oder ähnlich dokumentiert hat.
Dafür muß der Prüfbericht ja mitgeführt werden
das geringe Mängel bei einer möglichen kontrolle
geprüft werden können.
Aus diesem Grund wurden die beanstandungskriterien
auch etwas gelockert. Jol.
Jol.
Wie bitte, was muß wann mitgeführt werden ? Der letzte TÜV-Bericht bei den Fahrzeugpapieren ? Das wäre mir neu, lasse mich aber gerne belehren. Mein Sohn hat vor einem Jahr den Führerschein gemacht und ist eigentlich auf dem neuesten Stand.
Ich bin noch nie im Leben bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall nach dem TÜV-Bericht gefragt worden. Und habe gerade noch einmal auf verschiedene TÜV-Berichte geschaut, egal ob ohne oder mit geringen Mängeln, da steht nur drauf, "bitte bis zur nächsten HU aufbewahren". Aber nix von im Fahrzeug mitführen !
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Wie bitte, was muß wann mitgeführt werden? Der letzte TÜV-Bericht bei den Fahrzeugpapieren ? Das wäre mir neu, lasse mich aber gerne belehren. Mein Sohn hat vor einem Jahr den Führerschein gemacht und ist eigentlich auf dem neuesten Stand.
Ich bin noch nie im Leben bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall nach dem TÜV-Bericht gefragt worden. Und habe gerade noch einmal auf verschiedene TÜV-Berichte geschaut, egal ob ohne oder mit geringen Mängeln, da steht nur drauf, "bitte bis zur nächsten HU aufbewahren". Aber nix von im Fahrzeug mitführen !
Habe den Führerschein nun 3 Monate und habe davon auch noch nie etwas gehört

Hatte mich auch schon gewundert und wollte noch danach googlen aber ich denke das kann ich mir nun sparen.
Vor Jahren, nach Einführung der ASU hieß es mal, daß der Zettel mit den Abgas-Messwerten mitgeführt werden soll. Ich glaube aber, das macht keiner und ist eingeschlafen.
Hinweis auf der KÜS-Bescheinigung:
Dieses Dokument ist in jedem Fall aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Dokument im Fahrzeug mitzuführen!
Es ist also wie beim Perso, man muß ihn haben, aber nicht mitführen, wenn man ihn mit hat, spart man evtl. unnötigen Aufenthalt und Zeit, für die notwendige Überprüfung.