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Ablöse durch Autohaus

Themenstarteram 4. Oktober 2024 um 16:09

Hallo zusammen,

nach einem Fahrzeugwechsel in einem großen Autohaus, wurde auch hier der noch finanzierte Wagen zurückgegeben mit der Bedingung diesen bei der zugehörigen Bank abzulösen. Der Brief liegt bei der Bank.

Der neue Wagen wird übernommen und der alte Wagen übergeben.

Die Ablöse des alten Wagen zieht sich jetzt allerdings lange hin, was mir nicht gefällt. Ohne Brief kann der Händler doch mit dem Wagen nichts anfangen?

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20 Antworten

Zitat:

@mars2023 schrieb am 4. Oktober 2024 um 18:09:06 Uhr:

Die Ablöse des alten Wagen zieht sich jetzt allerdings lange hin, was mir nicht gefällt. Ohne Brief kann der Händler doch mit dem Wagen nichts anfangen?

Richtig. Aber ohne ausreichende Liquidität kann der Händler die Ablöse auch nicht durchführen.

Themenstarteram 4. Oktober 2024 um 17:53

Ich möchte aktuell noch nicht eskalieren; mein Anwalt ist noch nicht informiert. Gebe jetzt noch ein paar Tage Zeit. Aber ich bin nicht sicher, ob das der richtige Weg ist. Ich möchte auch nicht zu spät agieren. Hast Du einen Tipp für mich? Kann er mir richtige Probleme machen?

Evtl. verrätst du erstmal, ob der neue Wagen dir schon übergeben wurde oder ob dessen Lieferung noch an der Ablöse des alten hängt. Bis jetzt wissen wir nur, dass du ein schlechtes Gefühl hast.

Themenstarteram 4. Oktober 2024 um 18:24

Stimmt, falsche Zeitform:

Der neue Wagen WURDE übernommen und der alte Wagen WURDE übergeben.

Dann würde ich mich nicht groß sorgen. Die Abwicklung zwischen Händler und Bank dauert eben 6-12 Wochen.

Themenstarteram 4. Oktober 2024 um 18:57

Also 6 Wochen sind noch nicht erreicht. Ich war allerdings der Ansicht, wenn man einen Kundenwagen entgegennimmt, hat man auch die Verpflichtung den Kunden zügig zu bedienen.

Du hast ja nahtlos ein Auto. Der Händler verliert seinerseits ein wenig Geld mit der langsamen Abwicklung. Man muss aber dazu wissen, dass die Rücknahmeabwicklung mit der markeneigenen Bank ohne Verschulden der Händler eine langwierige Sache sein kann.

Zitat:

@mars2023 schrieb am 4. Oktober 2024 um 20:57:23 Uhr:

Also 6 Wochen sind noch nicht erreicht. Ich war allerdings der Ansicht, wenn man einen Kundenwagen entgegennimmt, hat man auch die Verpflichtung den Kunden zügig zu bedienen.

Musst du denn immer noch Zinsen für den alten Wagen bezahlen?

Themenstarteram 4. Oktober 2024 um 20:23

Na klar, ab Ablöseschreiben tickt die Uhr!

Also sowas kenne ich nicht. Ne Woche später hatte ich stets die Abmeldebestätigung.

Was soll sich denn da hin ziehen? Blödsinn.

Händler erfragt den Ablösebetrag, überweist und bekommt den Brief. Das sind wenige Tage.

Und so muss es sein, für den alten Wagen werden doch weiterhin Steuern und Versicherung fällig...

Das ist locker 15 Jahre und mehr her bei mir. Heute sind Überweisungen noch schneller.

Ich würde dem Händler eine Frist von 8 Werktagen setzen.

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 7:34

Es geht ja auch nicht um die Abmeldung, diese wurde innerhalb einer Woche durchgeführt. Sogar den Steuerbescheid habe ich bereits inkl. Rücküberweisung! Und das sehe ich genauso, er soll planmäßig ablösen!

Also dann hätte ich Geduld, ich habe den Ankaufsvertrag, es ist abgemeldet und wenn die Bank noch Zinsen von mir will, dann reiche ich die Rechnung an den Händler.

Zudem weiß die Bank ja Bescheid, die haben dem Verkauf und der Ablöse ja wohl zugestimmt.

Woher weißt du denn, dass die Ablöse sich hinzieht? Onlinebanking ist bei sowas nicht unbedingt aktuell. Wenn ich bei der Mercedes Bank Sondertillgungen schickte, verging idR. mind. 1 Woche bis ersichtilich, auch 3 Wochen kamen vor...

Wenn der Händler nicht pünktlich zahlt und die Bank will noch ein paar Kröten, ist das dessen Problem.

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 8:03

Der Kaufvertrag ist natürlich hier, die Abgabe wurde inkl. Gutachten durchgeführt, die Abmeldung auch zeitnah. Die Bank (Herstellernah) wurde nicht offiziell gefragt, da kein Privatverkauf, weiss jedoch Bescheid. Gibt den Brief nach Ablöse frei.

(Das habe ich in der Vergangenheit ohne Probleme nach diesem Muster durchgeführt)

Fordere den Händler nachweislich schriftlich auf, innerhalb von 8 Tagen den Ablösebetrag zu überweisen. Fordere ihn gleichzeitig auf, die nach der Übergabe des Wagens angefallenen Zinsen dir zu erstatten.

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