Abnehmbare AHK und Stützlast?
Ich fahre einen Opel Meriva A 1,8 Liter mit abnehmbarer AHK von Brink. In meinen Fahrzeugpapieren steht unter Punkt 13 leider kein Gewicht zur Stützlast. Meine Frage, ich möchte mir einen Fahrradträger für zwei E-Bike kaufen. Was muss ich dabei genau beachten?
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29 Antworten
Stützlast per Google sichen und diese nicht überschreiten.
Die Stützlast ist wahrscheinlich 60 kg. Wenn die Räder von der schwereren Sorte sind, bleiben ggf. nur 10 kg für den Träger übrig. Wird ziemlich knapp.
hallo . . . bei "naivem" googeln . . . sieht die sache sehr knapp aus . . . Wie viel wiegt ein Elektrofahrrad? Das Gewicht eines E-Bikes ist wesentlich höher als das eines herkömmlichen Fahrrads. Während ein Fahrrad um die 15 Kilogramm auf die Waage bringt, wiegt ein Elektrorad im Schnitt zwischen 20 und 30 Kilo.
. . . uund nur 50 kg stützlast . . .??
. . . die spezialisten sind hier zugange . . . https://www.pedelecforum.de/.../index.php?...
Rechne pro E Bike 30kg Plus 15-20kg Träger biste bei 70-85kg..
Statt rechnen, mutmaßen und unken: Fahrräder und Ständer wiegen bzw deren technische Daten anschauen. Alles andere ist zum Haare raufen und fällt in die Rubrik Kaffeesatz lesen.
Übrigens müssen Akkus und lose Teile demontiert werden. Damit werden die Räder leichter.
Bei der Montage eines Fahrradträgers kommt noch eine Tücke hinzu. Der Fahrradträger belastet den Kugelkopf ja nicht einfach mit Druck von oben oder Zug und Druck von vorne/hinten sondern er versucht den Kugelkopf regelrecht "abzubrechen". Deshalb "sollte" die Anhängerkupplung für den Einsatz eines Fahrradträger auch "geschmiedet" sein. Das sind die wenigsten, meiner auch nicht. Nur würde ich dann auch keine 2 E-Bikes draufstellen Wäre mir zu heiß.
Wenn der Kugelkopf für ein Zuggewicht von 1.200kg in allen Zuständen ausgelegt ist und sicher noch eine gute Sicherheitszulage oben drauf kommt, dann wird er sicher auch 100kg Last aushalten.
Die Stützlast ist ja nur wegen dem Federweg des Autos beschränkt um nicht in die Knie zu gehen.
Jede AHK hat eine Stützlast und muss auch eingetragen sein
Würde zuerst diesem Punkt mal nachgehen
Meines Wissen muss diese Stützlast auf der Kupplung und im Ausweis eingetragen sein,
ansonsten wäre die Kupplung ja nicht vorhanden.
Zitat:
@dogomeicar schrieb am 24. März 2024 um 15:31:36 Uhr:
. . . uund nur 50 kg stützlast . . .??
. . . 60kg . . . hier . . .
https://www.rameder.de/...aengerkupplung-abnehmbar-104137-04926-1.htmlZitat:
@doedl schrieb am 25. März 2024 um 00:02:01 Uhr:
Jede AHK hat eine Stützlast und muss auch eingetragen sein
Würde zuerst diesem Punkt mal nachgehen
Meines Wissen muss diese Stützlast auf der Kupplung und im Ausweis eingetragen sein,
ansonsten wäre die Kupplung ja nicht vorhanden.
Im Personalausweis? Nee, AHK müssen schon lange nicht mehr eingetragen werden.
Da der Threadstarter sich eh nicht mehr meldet...Ist es Wumpe..
Stützlast steht auf dem Etikett an der Kupplung oder in der Gebrauchsanweisung/Papiere.
Zitat:
@Haltech81 schrieb am 25. März 2024 um 11:13:58 Uhr:
Da der Threadstarter sich eh nicht mehr meldet...Ist es Wumpe..
Der TE hat es gestern um 14:15 eingestellt.
Einen Tag später, 11:13 schreibst du so was.
Nicht jeder ist 24/7 online.