Abnehmbare Anhängerkuplung ist fest.
Hallo, habe mir einen E230 T zugelegt. Als ich jetzt die abnehmbare Anhängerkupplung (original von MB) entfernen wollte mußte ich feststellen das sich das Schloß nicht öffnen lässt. der Schlüssel lässt sich einstecken, aber nict drehen.
Habe das Schloss auch schon mit Rostlöser eingesprüht, hat nicht geholfen.
Schäte, das der Riegel nicht zurück schnappt.
Ich vermute das der Vorbesitzer die Anhängerkupplung ständig am Fahrzeug montiert hatte.
Kann mir jemand weiterhelfen ohne dass ich gleich einen neuen Kugelkopf benötige.
Gruß Kay-Andre
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15 Antworten
Das mit der Anhängekupplung ist auch ein rechtliches Problem,denn eine Abnehmbare AHK darf nur angebaut sein wenn man einen Anhänger zieht,ansonsten muß sie im Kofferraum sein.
Gut zu deinem Problem,wohlmöglich muß sie an der Stelle wo der Schlüßel hinein kommt aufgebohrt werden.Da du es mit sicherheit schon mit Gewalt versucht hast ist das die einzige Lösung,ein bekannter hatte das selbe Problem.
Zitat:
Original geschrieben von wetter111
Das mit der Anhängekupplung ist auch ein rechtliches Problem,denn eine Abnehmbare AHK darf nur angebaut sein wenn man einen Anhänger zieht,ansonsten muß sie im Kofferraum sein.
Falsch!
Zeig mir bitte, wo das steht.
...Habe es bisher noch nicht mit Gewalt versucht, weil dann wird es teuer.
Nein, kann den Schlüssel ja einstecken, aber nicht drehen.
Frage ist, muss der Schlüssel im Schloss gedreht werden um die AHK zu lösen oder wird er nur hinein gesteckt?
Der Handknauf, zum entriegel der AHK, lässt sich bewegen aber nicht ganz bis zum Ende.
Im Handbuch ist das Abnehmen der AHK ja "bischen dürftig" beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von wetter111
Das mit der Anhängekupplung ist auch ein rechtliches Problem,denn eine Abnehmbare AHK darf nur angebaut sein wenn man einen Anhänger zieht,ansonsten muß sie im Kofferraum sein.
Antwort von Kay
Der Vorgännger, wie ich heraus gefunden habe, hat die AHK zweimal in der Woche genutzt und seinen Anhänger zum Wochenmarkt gezogen.
Hat sie beim Kauf des MB's angebaut und seit dem nicht wieder abgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von wetter111
Das mit der Anhängekupplung ist auch ein rechtliches Problem,denn eine Abnehmbare AHK darf nur angebaut sein wenn man einen Anhänger zieht,ansonsten muß sie im Kofferraum sein.
Gut zu deinem Problem,wohlmöglich muß sie an der Stelle wo der Schlüßel hinein kommt aufgebohrt werden.Da du es mit sicherheit schon mit Gewalt versucht hast ist das die einzige Lösung,ein bekannter hatte das selbe Problem.
Hallo,
wo bitte steht das Gesetz welches du zitierst betreffs der abnehmbaren Anhängekupplung?
grumbeer
du mußt den Schlüssel reinstevken und das schloß öffnen.
Dann mußt du an dem Rädchen ZIEHEN!!!! ERst ziehen und dann aufdrehen.
Das mit dem Ziehen habe ich am Anfang auch vergessen und dachte es wäre kaputt.
NUN zu der rechtlichen sache.
Einen derartigen Paragraphen gibt es explizit nicht.
Es steht nur im §1 der STVO, dass man alle Gefahen, die einem anderen im S>traßenverkehr schaden könnte, zu vermeiden hat.
Bei der abnhembaren AHK ist das also Deutungssache des jeweiligen Staatsmanns
Hallo an alle.
Also ich würde nicht gleich zum Bohrer greifen, sondern einfach mal den Schlüssel anders herum einstecken.
So dass die runde Schlüsselkappe nicht mit dem Schloß deckungsgleich ist,
sonder seitlich leicht versetzt übersteht.
Ich habe beim ersten Mal auch gedacht ich bin zu doof ein Schloß aufzumachen.
Kriechöl und sonstige Wundermittel haben alle nicht geholfen.
Nur nachdem ich den Schlüssel in meinen Augen verkehrt herum eingesteckt hatte,
ging das Ding ganz einfach auf.
Viel Erfolg und frohe Festtage.
Leute, ich danke Euch für die Tips.
Werde mich nach den Feiertagen mal ran machen und Euch berichten.
Euch allen frohe Weihnacht und einen guten Rutsch in's neue Jahr !
Kay - Andre
Hallo zusammen,
das mit der abnehmbaren AHK ist tatsache,ob es Gesetz ist oder nicht weis ich nicht,aber definitiv weis ich von einem Grundsatzurteil wo ein Fußgänger über eine abnehmbare AHK stolperte und um Schmerzensgeld klagte.Er bekam in der 2. Instanz recht mit der Begründung das eine AHK ein nicht deutlich sichtbares Hindernis darstelle,aber der Halter des Fahrzeuges die möglichkeit gehabt hätte da die AHK abnehmbar gewesen ist dieses Hindernis zu beseitigen.Genau das war die Unteilsbegründung.Gut ich finde das auch irre,den ich wußte dieses auch nicht.
MfG
Moin, moin Leute.
...Habe heut endlich mal die Zeit gefunden mich um die AHK zu kümmern, war ja imer so kalt draußen hier im "hohen Norden".
Kann den Schlüssel in das Schloss stecken, aber wie gesagt/ geschrieben kann ich das Handrad nur ein wenig bewegen,
(ziehen und drehen) aber die AHK sitzt fest. Sie "klappert" zwar einwenig wenn man das Handrad betätigt, lässt sich aber nicht entriegeln.
Frage: Muss das Schloß sleber betätigt (gedreht) werden bevo man das Handrad dreht, oder der Schlüssel nur hinein gesteckt werden und dann das Handrad betätigen ??
Gruß Kay- Andre
Zitat:
Original geschrieben von Kay-Andre
Moin, moin Leute.
...Habe heut endlich mal die Zeit gefunden mich um die AHK zu kümmern, war ja imer so kalt draußen hier im "hohen Norden".
Kann den Schlüssel in das Schloss stecken, aber wie gesagt/ geschrieben kann ich das Handrad nur ein wenig bewegen,
(ziehen und drehen) aber die AHK sitzt fest. Sie "klappert" zwar einwenig wenn man das Handrad betätigt, lässt sich aber nicht entriegeln.
Frage: Muss das Schloß sleber betätigt (gedreht) werden bevo man das Handrad dreht, oder der Schlüssel nur hinein gesteckt werden und dann das Handrad betätigen ??
Gruß Kay- Andre
Hallo Kai-Andre,
Bau die Anhängerkupplung ca. 2 x im Monat ans Auto und bei mir ist es schon Routine.
Bei mir bleibt der Schlüssel gleich stecken.
Nun zu deinem Problem:
Die Einsteckrichtung des Schlüssels (Verzahnung),wie bereits angesprochen ,muß richtig sein. Danach wird der rote Schlüssel um 180 Grad gedreht, das große Handrad nach außen herraus gezogen und in Pfeilrichtung gedreht bis es einrastet. Dabei die Anhängerkupplung gegen Herausfallen etwas dagegenhalten.Die Kupplung im Anschluß nach unten abnehmen.
Wenn der Schlüssel sich nicht bewegen lässt , versuch das Schloßes mit Krichöl zu "spülen".
Sollte alle Mühe vergebens sein ab zu DC.
Durch meine eigene Nachlässigkeit hatte ich die gleiche Problematik bei meinen alten Audi A6.
(Anhängerkupplung dran und Schloss gegen Salz und Schmutz nicht geschützt)
Damals wurde mir nachdrücklich klargelegt und davon abgeraten das Schloß in Eigenregie aufzubohren .
Auch die Werkstatt muß nach dem Aufbohren die Kupplung an den Hersteller (Westfalia) zur Kontrolle einsenden.
Damals wurde mir ,die Freigabe von Westfalia , bei der Werkstattrechnung beigefügt.
Es ist und bleibt ein sicherheitsrelevantes Bauteil !! (Wer verliert den gerne seine Anhänger?)
MfG
Silberkutsche
eine abnehmbare ahk muss laut stvzo nur dann bei nichtbenutzung abgenommen werden, wenn sie das hintere kennzeichen oder lichtechnische einrichtungen verdeckt. eine gefährdung aus einer montierten abnehmbaren ahk abzuleiten ist weit hergeholt. da hätten ja die hersteller starrer kupplungen hinsichtlich produkthaftung ne menge zu bezahlen
dto
@ Silberkutsch.
Danke für den Tip. Werde mich nocheinmal ran wagen ud mich dann noch einmal melden.
Kay- Andre
Also wenn du den Schlüssel abziehen kannst ist die Kupplung abgeschlossen.
Wenn das Schloß der Kupplung nicht abgeschlossen ist, kannst du den Schlüssel auch nicht abziehen.
So kannst du auf jeden FAll schonmal rausfinden, wann das Schloß auf und wann zu ist.
Im Anhang ein Schreiben das vom ADAC sein soll und aus einem anderen Forum herauskopiert ist:
"Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München"