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abnehmbare Anhängerkupplung abgerissen

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 10:48

Hallo,

wer hat das schonmal erlebt, oder wer kennt so einen Fall???

Wir haben gestern 05.06.2004 unseren niegel nagel neuen Wohnwagen ca 10 Meter in MG abgeholt mit einem Volvo V 70 mit abnehmbarer Anhängerkupplung. Super max Anhängergewicht 1800 kg.

Durch MG rechts...links...hoch...runter...bremsen...anfahren...... alles ok!!!

Nach 50 Kilometern auf der Autobahn (Tempomat drin) Blick in den Spiegel und ein Satz meines Mannes " Jetzt ist er weg". Schock, ein Blick nach hinten und da rollt er. Mutterseelen allein Richtung Leitplanke!!!

An der Leitplanke kam er dann nach einigen Metern zum stehen.

ein Anänger von 20.000,-- € 4 Std. alt 50 Km gefahren, ein Schaden von ca. 10.000,-- €.

Geil!!!

Kennt sich da jemand aus??? Kann uns jemand sagen oder helfen, wie da die Rechtsprechung aussieht??? Das Sicherheitsseil war befestigt an der Kupplung, aber die hing ja am Wohnwagen (die gesamte abnehmbare Anhängerkupplung, gelockt, Sicherheitsbügel geschlossen).

Bitte um eure hilfe...

Danke

PS. der Wohnwagenanhänger ist noch über das Werk mit einer Roten Nummer Versichert aber nur Haftpflicht. Muß Volvo den Schaden tragen oder die PKW Versicherung oder die Wohnwagenversicherung?

Ist das ein durcheinander

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16 Antworten
am 6. Juni 2004 um 13:33

Wer hat denn die Anhängerkupplung montiert? Eigenarbeit oder eine Fachwerkstatt? Wenn letzteres, wie lange ist das her?

Wo ist die "abgerissen"? Ist das an der Stelle auseinandergerissen, wo die AHK selbst eingeschraubt wird? Ist die Schraube gebrochen?

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 13:40

Hallo,

wir haben Sie direkt ab Werk einbauen lassen (direkt mitgekauft) wir haben den V70 am 21.12.01 abgeholt. Seit dem ist sie auch dran.

Bei der Rückrufaktion haben wir sie Prüfen lassen, obwohl (laut Volvo) sie nicht unter dieses Modell fällt.

Die Kupplung selber ist nicht gerissen, sie ist aus der Halterung einfach raus. habe auch ein Bild angefügt. Gebrochen oder so ist nichts.

Mein Mann hat diese selber angebracht, das Kupplungsteil. Sie war gelockt, und der Sicherheitsbügel war geschlossen. Dies alles geht nur, wenn sie auch richtig montiert ist.

Was sagst du dazu???

am 6. Juni 2004 um 14:55

War die AHK denn auch für den Hänger, also Stütz- und Anhängelast zugelassen?

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 16:03

Jaaaa....., Natürlich

bis max.1800 Anhängelast. Der Wohnwagen wiegt 1600. War auch noch nichts zugeladen, wir hatten ihn ja gerade erst abgeholt.

am 6. Juni 2004 um 16:12

Ich bin zwar kein Profi, aber vom Gefühl her würde ich sagen:

Das Ganze sieht stark nach einem Material-Fehler und damit mangelnder Stabilität der AHK aus. Unabhängig davon, dass die Garantie für den Volvo und damit auch für die AHK eigentlich schon abgelaufen sein müßte, würde ich ganz gute Chancen sehen, dass Volvo für den Gesamtschaden haftbar gemacht werden kann. Insbesondere, wenn es für die AHK schon eine Rückrufaktion gab, speziell diese aber von Volvo nicht getauscht wurde, obwohl du sie bei denen vorgezeigt hast.

Zunächst einmal würde ich raten:

Alles sammeln, was ggf. als Beweis dienen könnte (Rechnungen, Beleg oder ggf. Zeugen darüber, dass die AHK wegen Rückrufaktion schon bei Volvo war, die defekte AHK, Polizei-Bericht über den Unfall etc.).

Damit würde ich dann erstmal bei Volvo vorstellig werden. Sollten die sich nicht sofort einverstanden erklären, die Regulierung des Schadens kulant zu übernehmen:

Unbedingt einen Anwalt nehmen und auf rechtlichem Wege die Sache klären lasssen! Der Schaden ist schließlich alles andere als eine Bagatelle.

Das Problem ist das IHR nachweisen müßt das an der AHK was nicht gestimmt hat.

Wenn ich die Geschichte mir ganz neutral anhöre würde ich als erstes sagen Tja war wohl doch nicht korrekt verriegelt.

Das würde auch jeder Richter erst mal so sehen. Jetzt gilt es zu beweisen das IHR alles korrekt gemacht habt. Gute chancen hättet Ihr wenn ihr noch ein paar andere "Opfer" findet.

am 6. Juni 2004 um 21:58

@Karloenzo

Ich verstehe zwar nicht viel von AHK's, aber wenn ich mir das Bild so anschaue, sieht das m.E. so aus, als wäre das Material einfach gebrochen. Das hat dann nichts mit Bedienfehler oder falsch verriegelt oder so zu tun.

Darüberhinaus: Wenn es für die AHK bereits eine Rückrufaktion gab, dann hatte das auch seinen Grund. Normalerweise liegt dann ein Material- oder Verarbeitungsfehler vor. Wenn dann die Volvo-Werkstatt auf eigenen Entschluss dennoch nicht getauscht hat, haben die einen ziemlich schweren Stand.

Wie gesagt, ich würd's erst über Kulanz versuchen, und wenn das nicht direkt fruchtet, einen Rechtsanwalt nehmen.

Btw: Wolltet ihr ernsthaft den Hänger mit dem Auto und der AHK benutzen? Wenn die bis 1800 zugelassen war, der Hänger leer schon 1600 wiegt, dann seid ihr mit Urlaubsgepäck bzw. Verpflegung etc. sehr schnell drüber. Das hätte dann auch schnell schief gehen können.

ein Problem besteht noch....

Das Abreißseil wird bei abnehmbaren AHK`s normalerweise nicht am Kugelkopf, sondern an einer Öse an der Karosserie befestigt, damit genau in solchen Fällen der Wohnwagen abgebremst wird.

Man könnte Dir also Mitverschulden vorwerfen, es sei denn in der Bedienungsanleitung des Volvos steht was anderes.

Trotzdem Glückwunsch für soviel Glück - vor Jahren sauste ein solcher Wohnwagen in eine Bushaltestelle und es gab eine Tote!

Wenn alles nach Werksvorgabe eingerastet war (Gutachter kann dies ermitteln), würde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Gruß

Bommel

am 8. Juni 2004 um 14:04

Wenn Ihr ne Rechtsschutzversicherung habt : Schaltet nen Anwalt ein, kost ja nix... Wenn nicht : selbst Schuld :-) Bei Volvo anrufen und hoffen...

am 8. Juni 2004 um 23:28

Das mit dem Abreißseil war mir unbekannt, ist aber durchaus nicht unerheblich. Dann kann sich Volvo darauf berufen, dass der Unfall bei korrektem Betrieb in der Form gar nicht hätte passieren können.

Trotzdem: Erstmal nach Kulanz fragen, und, wenn das scheitert, lieber einen Anwalt um Rat fragen und versuchen, zumindest einen Teil des Schadens erstattet zu bekommen.

Noch als Hinweis: Bei meinen Tips handelt es sich immer um die Meinung eines juristischen Laien, und nicht um Rechtsberatung.

Zitat:

Original geschrieben von ytna

Das mit dem Abreißseil war mir unbekannt, ist aber durchaus nicht unerheblich. Dann kann sich Volvo darauf berufen, dass der Unfall bei korrektem Betrieb in der Form gar nicht hätte passieren können.

...

Nicht ganz, Volvo könnte nur bei der Schadenshöhe vorbringen, dass z.B. ein entlangschlittern an der Leitplanke nicht erfolgt wäre, da der Wowa vorher zum Stehen gekommen wäre (dafür gibt`s aber Gutachter) - Zur eigentlichen Ursache (Lösen der AHK) gibt es die bereits beschriebenen unterschiedlichsten Gründe (Fehlbedienung / Konstruktionsfehler / Materialfehler usw.).

Ohne Anwalt und Gutachter würde ich aber auch nichts machen.

Gruß

Bommel

Abgerissene AHK

 

Gibt´s schon was neues in dem Fall?

Das Gewicht eines Wohnwagens (hier: 1600 kg) bezieht sich übrigens nicht auf das Leergewicht, sondern immer auf das zulässige Gesamtgewicht. Ein Wagen mit einer Anhängelast von gebremsten 1800 kg ist also durchaus gut geeignet um 1600 kg zu ziehen.

Gruß

andreasstudent

am 5. April 2005 um 14:46

Hallo Ytna,

die Vorschrift das Fangband nicht am Kupplungshals, sondern beispielsweise an der abschleppöse zu befestigen, ist nicht in der EU-Richtlinie verankert. Ich würde in der Bedienungsanleitung nachsehen, ob der Hersteller explezit darauf hingewiesen hat, dass das Fangband an der Abschleppöse befestigt werden muss. Woher hätten Sie das sonst wissen sollen ?

Bin mal gespannt wie das ausgeht....wünsche jedenfalls viel Glück

Tote gräbt man nicht mehr aus, Magic-Andy ;)

P.S.:

Anjah hat sich mit diesem Thread im Juni 2004 bei MT verabschiedet.

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