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Abrechnung auf Gutachtenbasis

Themenstarteram 10. Februar 2012 um 0:03

Hallo,

mein Nachbar ist mir in meinen geparkten Audi gefahren.

Es wurde sicherheitshalber die Polizei hinzugerufen, aber der Nachbar hat alles zugegeben.

Dann bin ich zum Audi Zentrum und habe dort von einem freien Gutachter ein Gutachten anfertigen lassen.

Das Gutachten ist nun fertig.

Fahrzeug Restwert 6000,- unrepariert

Wiederbeschaffungswert 13100,-

Reparaturkosten (inkl. MwSt) 5000,-

Reparaturkosten /ohne MwSt 4200,-

 

Es handelt sich um den A4 Avant 2.7 TDi aus 03/2006 mit 199.000km

und sehr großem Ausstattungsumfang.

Fragen

1.Option: reparieren lassen

wenn ich eine Werkstatt finde, die billiger repariert, lasse ich mir zunächst die Reparaturkosten ohne MwSt auszahlen, dann reiche ich die Reparaturrechnung ein und wieviel MwSt bekommt man dann? Die vollen 800,- , oder weniger?

Wagen unrepariert in mobile reinsetzen, denke dass ich dafür max. 9500,-kriege, da man vergleichbare Fhzg. erst ab 12500 findet.

dann von Versicherung Differenz von WBW und Restwert auszahlen lassen.

Kommen da noch Abzüge auf mich zu?

Ich weis nat., dass ich in diesem Fall keinen Nutzungsaufall bekomme, aber gibts da nicht Umschaugeld nach einem neuen Auto?

Und muss ich dann den Gutachter aus eigener Tasche bezahlen?

Eigentlich bin ich mit meinem Fahrzeug äußerst zufrieden und würde es nicht verkaufen wollen. Ich bin 2.Besitzer und fahre ihn nun knapp 2 Jahre.

Aber repariert bringt der kaum mehr als 11.500 und Wertminderung laut Gutachten ist nur 200,-. Meiner Meinung hätte ich direkt vor dem Unfall 12.500 für das Fahrzeug bekommen.

Ich habe keine Lust, mich an dem Vorgang zu bereichern, aber schlechter wie vor dem Unfall moechte ich keinesfalls dastehen, weil dann lacht sich ja die Gegn. Versicherung ins fäustchen und ich bin der Doofe, oder ich bersuche es mit Methode 2 und kassiere 9500,- + 7100 und suche mir nen schicken neuen.

Was sagt ihr dazu?

Wäre echt super nett.

 

 

Beste Antwort im Thema

Das ganze Theater gibt es nicht, wenn man sein riesengroßes Interesse an der Reparatur an der Markenwerkstatt dadurch nachweist, dass man das Fahrzeug schlicht und ergreifend auch dort reparieren lässt und völlig ohne Heulen und Zähneklappern die brutto Reparturrechnung mit den höheren Stundensätzen und den Nutzungsausfall von der Versicherung bezahlt bekommt.

 

Stattdessen werden Anwälte damit bemüht, den Nachweis zu führen, dass man zu recht die Kosten für etwas erstattet haben will, das man tatsächlich zwar bekäme, wenn man es in Anspruch nähme aber es in Wirklichkeit eben doch nicht in Anspruch nehmen will...

 

Wer das Paradoxe an dieser Diskussion nicht erkennt, tut mir irgendwie leid.:(

 

Ich gebe allerdings zu, dass das nicht das Problem der Geschädigten ist, sondern der absurden Rechtsprechung zu diesem Thema in Deutschland.

 

In  anderen europäischen Ländern gibt es diesen ganzen Quatsch nicht und die Leute fahren alle problemlos Auto:

Was kaputt ist, wird repariert, solange der WBW nicht überschritten ist. Nachweis durch Rechnung. Ende im Gelände.

 

 

 

 

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21 Antworten
Themenstarteram 11. Februar 2012 um 23:17

kann den keiner was dazu sagen?

wäre echt schön, wenn jemand nen bisschen Licht ins Dunkel bringen könnte!

hm.. also..

1.: du bekommst dann die mehrwertsteuer erstatten, die tatsächlich angefallen ist. findest du also bspw. jemanden, der für 3500 euro netto repariert, gibts auch nur auf diese summe die mehrwertsteuer.

die suche nach einem bieter, welcher mehr als der restwertkäufer für das kaputte auto bietet ist evtl. riskant. der gutachter erzielt 6000 euro restwert. wie kommst du da auf die idee, 9500 euro erzielen zu können?

da hier auch nicht auf die beschädigungen eingegangen wird, ist es schwierig, einen tipp zu geben. solange vielleicht nur tür, kotflügel oder stoßstange beschädigt wurde, ist eine reparatur vielleicht doch nicht verkehrt? ich mein, du schreibst ja selbst, das du mit dem auto zufrieden bist. aber 200.000 kilometer..

wurde aber die karosserie beschädigt und diese müsste gerichtet werden, dann könnte man schon wieder anders denken..

fakt ist jedoch, sofern du auf basis des gutachtens abrechnen willst, dann bekommst du von der versicherung nur die netto-reparaturkosten abzgl. evtl. verbringungskosten, upe-aufschlägen, ggf. auch kürzung der stundenverrechnungssätze. kann also sein, dass du weit unter 4000 euro bekommst.

den gutachter bezahlt die versicherung, sofern der verursacher 100% schuld hat.

nutzungsausfall bekommst du bei reparaturnachweis oder ersatzbeschaffung. dazu noch eine kostenpauschale für telefon/porto. ein 'umschaugeld' für die suche nach einem neuen auto gibt es nicht. das gehört leider zum pflichtenkreis des geschädigten.

mfg

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 12:42

Hi,

also es wurde die Karosse beschädigt.

Siehe Bilder hier

http://www.flickr.com/photos/45989003@N04/sets/72157629186322189/

Der Türeisntieg /Knieblech hinten rechts ist so tarlk beschädigt, dass laut Gutachter ein Reparaturblech eingeschweisst werden muss.

Schönen Sonntag an Alle!

Zitat:

Original geschrieben von beachi

fakt ist jedoch, sofern du auf basis des gutachtens abrechnen willst, dann bekommst du von der versicherung nur die netto-reparaturkosten abzgl. evtl. verbringungskosten, upe-aufschlägen, ggf. auch kürzung der stundenverrechnungssätze. kann also sein, dass du weit unter 4000 euro bekommst.

mfg

Das stimmt so nicht. Sogar Verbringungskosten werden gelegentlich bei fiktiver Abrechnung erstattet. Hängt immer vom OLG-Bezirk und der örtlichen Rechtsprechung ab.

Diese genannten Kürzungen werden von den Versicherungen wider besseren Wissens und entgegen der verbreiteten (!) Rechtssprechung vorgenommen. Dagegen hilft leider nur Wehren mit Anwalt. Dann klappt es aber zu 95%!

Für beide Positionen (Kürzung zulässig oder nicht) finden sich allerdings Gerichtsurteile. Es kommt also auch immer auf den Einzelfall an.

UPE-Aufschläge und Audi-Stundensätze bekommst du, wenn dein Audi bei Audi scheckheftgepflegt ist und die Aufschläge in deiner Region üblich sind.

Hierzu bietet das Forum viele Threads, meist ist das Lesen auch höchst unterhaltsam. ;)

Nicht immer sind die Antworten hier "kunden-"freundlich. Aber mit etwas Einlesen bekommst du raus, wer für die Versicherungswirtschaft spricht und wer hier sinnvolle Ratschläge gibt.

Ich würde fiktiv abrechnen und reparieren. Einen anderen mit der Laufleistung zu kaufen, ist doch indiskutabel. Es sei denn, deiner ist eh mordsreparaturanfällig. Ansonsten ist das Risiko, einen anfälligen und unbekannten Wagen zu bekommen, viel zu hoch.

wenn der geschädigte mit dem abzug evtl. anfallender verbringungskosten und upe-aufschlägen nicht einverstanden ist, dann muss er den nachweis der ortsüblichkeit führen. die gerichte entscheiden hier regional sehr unterschiedlich.

die sache mit dem scheckheft ist korrekt, er bekommt dann die audistundensätze, dafür muss das kfz jedoch durchgängig bei audi gewartet worden sein.

Der Nicht-der-Vers.-Wirtschaft-Nahestehende würde korrekt ergänzen:

"...oder anderweitig sein berechtigtes Interesse an der Abrechnung der Stundensätze auf Basis von Vertragswerkstätten darlegen."

Das könnte z.b. sein, dass man das Fzg kürzlich erworben hat und im Gegensatz zum Verkäufer ab sofort wieder zu Audi rennen würde. ;)

Oder man kann Eigenkompetenz für die Wartung nachweisen, nicht aber für Karosseriearbeiten etc.

Es gibt mehrere Wege. Der einfachste ist das Scheckheft.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 18:02

Hallo,

am Auto selbst hatte ich in den 2 Jahren keinerlei Defekte. Bin quasi 40tkm ohne ein Problem gefahren.

Nur die Xenon-Steuergeräte hab ich mal erneuert.

Ansonsten ist das Auto top und wurde immer bei Audi gewartet.

Der Wagen ist früher bei einer Software Firma gewesen, diese hatte den Audi immer beim Audi Händler, wo er gekauft wurde, warten lassen.

Ich habe den Audi dann von genau diesem Händler gekauft, und die eine Inspektion und Reifenwechsel immer bei Audi machen lassen.

Also komplett scheckheft-gepflegt.

Die Frage ist, wie ich an die 7100€ komme, weil die Reparatur ist ja weniger wert, max 5000,-, aber durch die Reparatur wird der Wagen ja nicht mehr Wert

Eigentlich bin ich kein Freund dieser Ratschläge, aber wenn man sich anschaut, mit welcher Dreistigkeit die Vers. zu kürzen versuchen und welchen - erpresserisch bzw. endgültig klingenden - Jargon die dabei an den Tag legen, bleibt wohl doch nur eins: Zu einem guten (!) Verkehrsanwalt gehen!

In meiner letzten Sache haben die gar nicht mehr sachlich/inhaltlich argumentiert bzw. geantwortet, sondern nur immer häppchenweise bzw. scheckweise weitere Teilsummen gezahlt.

Am Ende aber - wie immer - alles.

Zitat:

Original geschrieben von Motfan

Die Frage ist, wie ich an die 7100€ komme, weil die Reparatur ist ja weniger wert, max 5000,-, aber durch die Reparatur wird der Wagen ja nicht mehr Wert

die 7.100 euro kannst du dir aus dem kopf streichen, die wirst du nämlich definitiv nicht bekommen! du musst dich auch schon ein wenig wirtschaftlich verhalten, in deinem fall ist das die reparatur. abrechnung auf totalschadenbasis kommt hier nicht in betracht. einzig bei neukauf eines fahrzeuges kannst du die mehrwertsteuer auf die reparaturkosten verlangen, hier also 800 euro, sofern beim neukauf mehrwertsteuer in mind. gleicher höhe anfällt.

mfg

Jo, da stimme ich zu. Hatte die Zahlen nicht mehr im Kopf. Ich denke, du kannst von der Versicherung die 4200EUR zzgl. 200EUR Wertverlust fiktiv abrechnen, das wars. Warum auch mehr? Dann ist das Fzg ja wieder im Zustand wie vor dem Unfall.

Wenn du dann z.B. eine Reperatur für 1500EUR hinbekommst, kannst du wohl noch die MwSt aus DIESER Summe einfordern, gegen Vorlage der Rechnung.

Mehr ist definitiv nicht drin.

Ob man die Rechnung nachträglich einreichen soll, aus der hervorgeht, dass man eben doch nicht bei Audi abgerechnet hat, kann ich schlecht beurteilen. Da müssten mal die Fachleute hier was zu sagen.

Rechtlich steht sie dir wohl zu, aber ob der Schuss - evtl. beim nächsten Mal? - dann nach hinten losgeht? Man beweist ja damit, dass man eben doch nicht bei der Vertragswerkstatt repariert hat. Das muss man zwar lt. gängiger Rechtssprechung nicht und hat trotzdem Anspruch auf die Stundensätze, aber eben nur, wenn man das Interesse an markengebundener Werkstatt z.b. durch Scheckheftvorlage nachweist. Wenn beim nächsten Schaden dann aber die Vers.-wirtschaft (die hängen ja alle zusammen) nachweisen kann, dass du ja doch schon mal in einer nicht-markengebundenen Werkstatt warst, dürfte die Argumentation schwierig werden, oder?

Das ganze Theater gibt es nicht, wenn man sein riesengroßes Interesse an der Reparatur an der Markenwerkstatt dadurch nachweist, dass man das Fahrzeug schlicht und ergreifend auch dort reparieren lässt und völlig ohne Heulen und Zähneklappern die brutto Reparturrechnung mit den höheren Stundensätzen und den Nutzungsausfall von der Versicherung bezahlt bekommt.

 

Stattdessen werden Anwälte damit bemüht, den Nachweis zu führen, dass man zu recht die Kosten für etwas erstattet haben will, das man tatsächlich zwar bekäme, wenn man es in Anspruch nähme aber es in Wirklichkeit eben doch nicht in Anspruch nehmen will...

 

Wer das Paradoxe an dieser Diskussion nicht erkennt, tut mir irgendwie leid.:(

 

Ich gebe allerdings zu, dass das nicht das Problem der Geschädigten ist, sondern der absurden Rechtsprechung zu diesem Thema in Deutschland.

 

In  anderen europäischen Ländern gibt es diesen ganzen Quatsch nicht und die Leute fahren alle problemlos Auto:

Was kaputt ist, wird repariert, solange der WBW nicht überschritten ist. Nachweis durch Rechnung. Ende im Gelände.

 

 

 

 

Das sehe ich - wen wunderts ;) - anders.

Hafi, es bleibt dabei, dass ein Schaden mit dem Wiederherstellungsbetrag X von einem SV bestätigt entstanden ist. DIESEN hat der Verursacher bzw. dessen Vers. zu begleichen. Was der Geschädigte dann mit der Kohle macht, ist doch seine Entscheidung und da hat die Vers. nicht reinzureden.

Ob es einem gefällt oder nicht: Es geht nur den Geschädigten etwas an, ob er die Summe verdoppelt, um das Auto zu "Mr. Car-Gott" nach Dubai fliegen und dort reparieren zu lassen, unter der gezahlten Summe reparieren lässt und seiner Tochter etwas zusteckt, weil die Vers.-Prämien für Fahranfänger unbezahlbar hoch sind, oder ob er die Karre gar nicht reparieren lässt und die Kohle für Nutten und Alkohol ausgibt.

Und eines ist doch auch klar: Ein repariertes Auto ist NIE so gut, wie eins, was gar keinen Schaden hatte. Da ist es legitim, wenn man günstiger repariert und den Rest verbucht als Werverlust beim Wiederverkauf. Die von SV ermittelten Wertverluste sind ja nicht wirklich marktgerecht.

Und stell dir mal vor, Hafi, du hättest eh schon vor, dir ein neues Auto zu kaufen, als dein altes zerdeppert wird. Warum sollst du dann nicht die Summe für das neue Auto verwenden dürfen oder frei in der Entscheidung sein, ob bzw. wie du deinen alten reparieren lässt, ohne dass sich an der Schadenssumme etwas ändert?

Oder warum soll ein Karosseriebauer kein Geld bekommen, wenn er sein Fzg eigenhändig repariert und daher keine Rechnung vorlegen kann?

Außerdem gibt es viele (dazu zähle ich mich), die ihre Fzg bewusst NICHT bei Vertragswerkstätten abgeben, aber weniger um Geld zu sparen, sondern weil sie mit der dortigen Qualität nicht einverstanden sind. Oder wir entscheiden, dass ein eingeschweißtes Neuteil möglicherweise mal Rostprobleme an Nähten bekommt, also leben wir lieber mit ausgebeultem und verzinntem Altteil - und nehmen die Einsparung als "Schmerzensgeld".

Warum sollten wie weniger Geld bekommen, wenn wir uns für eine höhere bzw. andere Rep.Qualität entscheiden? Wenn der andere Weg teurer wäre, käme auch keine Vers. auf die Idee, MEHR zu zahlen. Dann heißt es sofort, die Schadenshöhe bestimmt das Gutachten, nicht der Geschädigte, der eine teurere Werkstatt aussucht. Entweder gilt das immer - oder nie! Was meinst du, wie viele Karosseriespezialbetriebe dann auf den Markt kommen und höhere Stundensätze als markengebundene Werkstätten aufrufen (bei extrem guter Qualität)?

Fakt ist, dass ein zu erstattender Schaden in Höhe X vorliegt. Dass diese Höhe variieren soll, je nachdem, welchen Reparaturweg man einschlägt, wird mir und hoffentlich auch der Rechtssprechung niemals klar gemacht werden können.

Du brauchst es nicht argumentativ zurecht zu rücken. Das Verlangen ist legal. Ob es im Einzelfall zum Erfolg führt, entscheidet der Richter.

 

Dass es absurd ist, sieht man aber auch in Deinen Beispielen.

 

Letztlich ist es wohl unstreitig, dass der Schaden von der Vertragswerkstatt nicht schlechter oder besser repariert würde, als von der Fachwerkstatt. Und wer damit leben kann, dass sein Fahrzeug gar nicht repariert wird -warum auch immer, ist seine Sache- der muss m.E. auch damit leben können, dass ihm nicht der maximal mögliche Betrag, sondern der tatsächlich erforderliche Betrag zur Beseitigung des Schadens erstattet wird.

 

So, wie es auch im restlichen Schadensersatzrecht üblich ist.

 

Aber wie gesagt, ich muss es nicht verstehen. Ich muss es nur mit meinen Prämien mitfinanzieren.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

...der muss m.E. auch damit leben können, dass ihm nicht der maximal mögliche Betrag, sondern der tatsächlich erforderliche Betrag zur Beseitigung des Schadens erstattet wird.

Und wer legt den fest? Warum ist der bei Reparatur in Vertragswerkstatt gegen Rechnung unstrittig, bei fiktiver Abrechnung aber zur Diskussion gestellt?!

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