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Abrechnung nach Kostenvoranschlag und...

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 20:41

Hallo Leute,

vor ca. zwei Wochen ist mir ein LKW hinten links reingefahren, entstanden ist eine große Delle. Einen Kostenvoranschlag habe ich vor kurzen machen lassen und das hat mich ein wenig umgehauen, ca. 2700,- EUR inkl. Mwst. Es ist eigentlich nichts schlimmes, sieht nur doof aus.

Nun hatte ich ein bissl gegrübelt da ich schon vor diesem Fall mit einem Verkauf des Autos geliebäugelt habe. Es handelt sich um einen Passat 3BG Comfortline Limo 2.0 EZ 10/2001 ca. 130.000KM. Jetzt habe ich von meiner Versicherung erfahren, daß man sich das Geld auch auszahlen lassen kann.

Nun die Frage, lohnt es sich und darf ich das Geld nehmen und das Auto unrepariert verkaufen?

Meine Rechnung:

Wert Auto Unfall = ca. 3500?

Wert Auto nach Reparatur = ca. 4000 - 4500?

Auszahlbarer Betrag = ca. 2000 ohne Mwst.

Danke für eure Meinungen

Gruß

Beste Antwort im Thema

nein, ist es nicht, das riecht schwer danach, dass die die Rechnung danach noch bei der Steuer absetzen wollen und als Reparatur für ein eigenes Fahrzeug ausgeben.

Auf irgendwas bestehen kann der "Schädiger" sowieso nicht.

 

Aber jetzt fällt auch der Groschen, warum du noch kein Gutachten hast, der Unfallgegner akzeptiert deine KV also ansich ohne, dass die Versicherung überhaupt eingeschaltet zu sein scheint.

Die Versicherung hätte bei der Summe nämlich gewiss auf ein Gutachten bestanden.

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Da du den Unfallschaden ja nicht verschweigen willst (auch nicht kannst ;)), spricht nichts dagegen.

Ob du ihn zu dem Preis los wirst, steht auf einem anderen Blatt.

den Schaden musst du ja auch angeben wenn der Wagen repariert wird.

Klar bekommst du mit einer ordentlichen Beule weniger geld fürs Auto, wenn sich überhaupt jemand findet der es so kaufen will.

Musst halt mal den Markt checken. Mobile, Autoscout. etc. und rechnen.

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 22:23

Macht es Sinn Geld in ein Dekra Gutachten für den momentanen Wert zu investieren?

Bei einem Schaden von 2700,-€ hast du doch bestimmt eh ein Gutachten machen lassen müssen, wozu willst du denn dann noch ein weiteres?

Wert mit Schaden kennst du doch bereits.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Bei einem Schaden von 2700,-€ hast du doch bestimmt eh ein Gutachten machen lassen müssen, wozu willst du denn dann noch ein weiteres?

 

Wert mit Schaden kennst du doch bereits.

Im ersten Posting hat er geschrieben, dass er einen KVA hat machen lassen......;)

 

@PassatfahrerNr.X 

du brauchst hier auf jeden Fall ein Gutachten. Nach KVA wird die Versicherung hier kaum  abrechnen, im übrigen verschenkst du unter Umständen bares Geld dabei....

 

Einen SV beauftragen ja, aber bitte einen freiberuflichen und qualifizierten KFZ- SV.

 

Bitte in deinem eigenen Interese- kein grünes Männchen....:(

 

Gruß

 

Delle

Muss die Versicherung nicht sogar die MwSt zahlen, wenn er ein neues Auto kauft, wo die MwSt ausgewiesen wird?

Selbstverständlich nur in der Höhe wie für den Schadensbetrag MwSt anfällt.

das hängt davon ab, ob und in welcher Art das Fahrzeug am Markt mit der Steuer angeboten wird. Bei einen 11 Jahre alten Fahrzeug wird die Einstufung steuerneutral sein.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Bei einem Schaden von 2700,-€ hast du doch bestimmt eh ein Gutachten machen lassen müssen, wozu willst du denn dann noch ein weiteres?

Wert mit Schaden kennst du doch bereits.

Nein, weil ich den Wert ja erst erhalten habe nach dem KVA. Ich habe auch von der geg. Versicherung schon grünes Licht, daß ich den Schaden zum angegebenen Preis reparieren lassen darf. Darf den Betrag nur nicht überschreiten.

Es geht mir jetzt um den Restwert des Wagens nicht des Schadens.

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Bei einem Schaden von 2700,-€ hast du doch bestimmt eh ein Gutachten machen lassen müssen, wozu willst du denn dann noch ein weiteres?

 

Wert mit Schaden kennst du doch bereits.

Im ersten Posting hat er geschrieben, dass er einen KVA hat machen lassen......;)

@PassatfahrerNr.X 

du brauchst hier auf jeden Fall ein Gutachten. Nach KVA wird die Versicherung hier kaum  abrechnen, im übrigen verschenkst du unter Umständen bares Geld dabei....

Einen SV beauftragen ja, aber bitte einen freiberuflichen und qualifizierten KFZ- SV.

Bitte in deinem eigenen Interese- kein grünes Männchen....:(

Gruß

Delle

Hallo,

Versicherung hat dem KVA aber schon zugestimmt und ich kann den Schaden reparieren lassen. Die Reparatur darf dann aber den angegebenen Wert nicht überschreiten.

Kein grünes Männchen? Dekra? Warum denn nicht? Dachte immer die wären seriös.

am 10. Juli 2010 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

du brauchst hier auf jeden Fall ein Gutachten. Nach KVA wird die Versicherung hier kaum  abrechnen, im übrigen verschenkst du unter Umständen bares Geld dabei....

Einen SV beauftragen ja, aber bitte einen freiberuflichen und qualifizierten KFZ- SV.

genauso und nicht anders. Ist ja egal, dass die Versicherung dem KVA bereits zugestimmt hat, der KVA hat nicht den Anspruch, den Schaden vollständig zu erfassen und rechtlich bindend zu sein.

Zu der eigentlichen Frage - ich glaube es lohnt sich finaziell es genauso zu machen, sprich die Schadensumme nach dem Gutachten (ohne MwSt.) auszahlen lassen und Fahrzeug unrepariert verkaufen.

 

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 11:06

Ich gehe davon aus, daß mir der Gutachter dann auch den Restwert des Autos sagen kann so daß ich diesen als Verkaufspreis nennen kann. Werde mich morgen dann mal auf die Suche nach einem Gutachter machen. Kennt vllt. jemand einen guten im Raum Frankfurt am Main?

Danke euch.

Zitat:

Original geschrieben von PassatfahrerNr.X

Ich gehe davon aus, daß mir der Gutachter dann auch den Restwert des Autos sagen kann so daß ich diesen als Verkaufspreis nennen kann. Werde mich morgen dann mal auf die Suche nach einem Gutachter machen. Kennt vllt. jemand einen guten im Raum Frankfurt am Main?

 

Danke euch.

hab ich dir doch schon per PN geschrieben ;)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von PassatfahrerNr.X

Ich gehe davon aus, daß mir der Gutachter dann auch den Restwert des Autos sagen kann so daß ich diesen als Verkaufspreis nennen kann. Werde mich morgen dann mal auf die Suche nach einem Gutachter machen. Kennt vllt. jemand einen guten im Raum Frankfurt am Main?

 

Danke euch.

hab ich dir doch schon per PN geschrieben ;)

Gruß

Delle

Ja, Beitrag war aber schneller geschrieben als deine PN kam :)

EDIT:

Ach so, ist das normal wenn die Firma des Unfallgegners (hatte bisher keinen Kontakt mit der geg. Versicherung) darauf besteht, daß die Reparaturrechnung auf Ihren Firmennamen ausgestellt wird?

Danke

Gruß

Passi

nein, ist es nicht, das riecht schwer danach, dass die die Rechnung danach noch bei der Steuer absetzen wollen und als Reparatur für ein eigenes Fahrzeug ausgeben.

Auf irgendwas bestehen kann der "Schädiger" sowieso nicht.

 

Aber jetzt fällt auch der Groschen, warum du noch kein Gutachten hast, der Unfallgegner akzeptiert deine KV also ansich ohne, dass die Versicherung überhaupt eingeschaltet zu sein scheint.

Die Versicherung hätte bei der Summe nämlich gewiss auf ein Gutachten bestanden.

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