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Abrechnung Versicherung nach Totalschaden
Hallo Zusammen,
vor ca. 1 Monat hatte ich einen unverschuldeten Auffahrunfall. Laut Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert für meinen 2 jährigen Peugeot ca. 9.800 € und der Restwert beträgt 4.640 €.
Dies ist allerdings ein Leasingfahrzeug und die momentane Ablösesumme ist ca. 11.500 €. Da ich nur Pech mit dem Fahrzeug hatte wollte ich unbedingt aus dem Leasingvertrag, zu welchen die Leasingbank auch zustimmte. Also soll das Auto an einen Bekannten (unrepariert) verkauft werden.
Laut der gegnerischen Versicherung wird mir bzw. dem Eigentümer (Leasingbank) die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausbezahlt. Die Versicherung rechnet allerdings wie folgt:
Wiederbeschaffungswert NETTO 8.235,29 € abzgl. 4.640 € = 3.595,29 € (??????)
Ist dies so korrekt? Mir wurde die ganze Zeit gesagt, dass die Differenz (in netto) zwischen Wiederbeschaffungswert BRUTTO abzgl. Restwert ausbezahlt wird. Somit wären das hier ja 4.336,13 € NETTO oder liege ich hier falsch??
Und wie sieht es hier allgemein mit der MwSt aus? Kriege ich die wieder erstattet?
Bin schon richtig verzweifelt.....da ich ja schon die Differenz zwischen Ablösesumme und Wiederbeschaffungswert an die Leasingbank zahlen muss! =(
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15 Antworten
[
Zitat:
Also soll das Auto an einen Bekannten (unrepariert) verkauft werden.
Dein Bekannter muss Dir das Auto für 4.640 € abkaufen. Alles was er Dir weniger gibt, hast Du weniger.
Zitat:
Wiederbeschaffungswert NETTO 8.235,29 € abzgl. 4.640 € = 3.595,29 € (??????)
Richtig. Du hast also dann noch ca. 3264,71
Zitat:
€ Ablösesumme ist ca. 11.500 €.
bei Deiner Leasinggesellschaft offen stehen. Gratuliere!
Zum Nachlesen:[url=http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p02031.htm[/url]
Falsche Versicherung gehabt, falscher Berater, oder einfach nur bei der Versicherung sparen wollen. Nützt Dir jetzt nichts mehr, aber vielleicht dem einen oder anderen User. Du hättest den Einschluß GAP Deckung gebraucht.
Bietet z.B. die VHV und einige andere auch noch.
@Makler Nr. 1
Der TE sprach von einem "unverschuldeten" Auffahrunfall, so dass ich mal davon ausgehe, dass die Fahrzeugentschädigung vom gegnerischen KH-Versicherer gezahlt wird/werden soll.
@TE
Greif den Hinweis vom Makler Nr. 1 auf und frag bei deiner Kaskoversicherung an, wie aufgrund des dir vorliegenden Gutachtens eine Abrechnung über deine Vollkaskoversicherung aussehen könnte. U. U. ergibt sich da eine erhebliche Differenz zu deinen Gunsten, die auch eine Rabattrückstufung (in der VK) rechtfertigen könnte (sofern du natürlich auch eine VK für dein Fahrzeug abgeschlossen hast).
Zitat:
Original geschrieben von Makler Nr. 1
Zitat:
Wiederbeschaffungswert NETTO 8.235,29 € abzgl. 4.640 € = 3.595,29 € (??????)
Richtig. Du hast also dann noch ca. 3264,71
Aber warum? Ich verstehe nicht, wieso die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert NETTO berechnet und nicht BRUTTO!?
Zitat:
Original geschrieben von Makler Nr. 1
Zitat:
€ Ablösesumme ist ca. 11.500 €.
bei Deiner Leasinggesellschaft offen stehen. Gratuliere!
Zum Nachlesen:[url=http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p02031.htm[/url]
Falsche Versicherung gehabt, falscher Berater, oder einfach nur bei der Versicherung sparen wollen. Nützt Dir jetzt nichts mehr, aber vielleicht dem einen oder anderen User. Du hättest den Einschluß GAP Deckung gebraucht.
Bietet z.B. die VHV und einige andere auch noch.
Ja, dies ist wohl ziemlich in die Hose gegangen! War mir nicht bewusst und wurde mir damals auch nicht vom Peugeot-Händler angeboten! PP eben!
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@Makler Nr. 1
Der TE sprach von einem "unverschuldeten" Auffahrunfall, so dass ich mal davon ausgehe, dass die Fahrzeugentschädigung vom gegnerischen KH-Versicherer gezahlt wird/werden soll.
Richtig - mir ist jmd aufgefahren.
Zitat:
@TE
Greif den Hinweis vom Makler Nr. 1 auf und frag bei deiner Kaskoversicherung an, wie aufgrund des dir vorliegenden Gutachtens eine Abrechnung über deine Vollkaskoversicherung aussehen könnte. U. U. ergibt sich da eine erhebliche Differenz zu deinen Gunsten, die auch eine Rabattrückstufung (in der VK) rechtfertigen könnte (sofern du natürlich auch eine VK für dein Fahrzeug abgeschlossen hast).
Hmm....hatte bis vor 1 Woche noch die VK, habe aber, da die Versicherung erst nicht zahlen wollte und das Auto noch fahrtüchtig war, auf TK gewechselt (aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens). Wäre dies dann auch noch möglich?
Ach und Danke schon mal an BEIDE für die zügigen Antworten!
Zitat:
Richtig - mir ist jmd aufgefahren.
Entschädigung aus einer Haftpflichtversicherung bedeutet immer Zeitwert Entschädigung. Nie Neuwert! Außer der Gegenstand ist Neu.
Zitat:
Hmm....hatte bis vor 1 Woche noch die VK, habe aber, da die Versicherung erst nicht zahlen wollte und das Auto noch fahrtüchtig war, auf TK gewechselt (aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens). Wäre dies dann auch noch möglich?
Wenn die Kündigung nach dem Unfall war, ja. Bringt Dir aber nur etwas, wenn Du einen Tarif mit mind. 24 Monaten Neuwertentschädigung hattest und der Unfall innerhalb der 24 Monaten statt fand. Du hattest geschrieben Du hättest das Auto schon 24 Monate. Hättest Du eine Versicherung mit 18 mon. Neuwertentschädigung würde da eben nach 18 Monaten nur noch der Zeitwert fällig. Ansonsten gilt auch in der VK Zeitwert ist Zeitwert. Lässt Du das Auto nicht reparieren, dann bekommst Du hier auch die MwSt nicht erstattet.
Zitat:
Du hättest den Einschluß GAP Deckung gebraucht.
Das ist ein Einschlusss in der VK um die Differenz vom Zeitwert zur Ablösesumme zu decken.
@TE
Entscheidend ist der Vertragsstand bei Schadeneintritt.
Hat zu diesem Zeitpunkt noch eine VK bestanden, hast du die Möglichkeit, diese auch in Anspruch zu nehmen.
Aber: warum wollte deine Kaskoversicherung „erst nicht zahlen“?
Welche Leistungen dir aus der Kaskoversicherung zustehen, solltest du mit deinem Kaskoversicherer klären.
Bei den meisten Gesellschaften muss man sich bei Vertragsabschluß entweder auf Neupreisentschädigung (innerhalb der ersten 6-24 Monate) oder GAP-Deckung (zeitlich unbegrenzt auffüllen der Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingablöse) entscheiden.
Ob nach deinen Kaskobedingungen überhaupt von einem Totalschaden auszugehen ist und danach abgerechnet wird, wäre ebenfalls zu prüfen. Auch hier hilft nur ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf fiktive Abrechnung.
Der KH-Versicherer des Unfallgegners rechnet im Falle eines Totalschadens immer den Wiederbeschaffungswert ohne Mehrwertsteuer, sofern das Fahrzeug auf dem allgemein zugänglichen Mark auch noch überwiegend mit Mehrwertsteuer angeboten wird.
Kein Problem, wenn du im Anschluss an die Schadenregulierung ein gleich teures Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kaufst. Weist du dies dem KH-Versicherer durch Vorlage der Kaufrechnung nach, erhälst du auch noch den Mehrwertsteueranteil.
Ganz genau so ist das.
Kleine Ergänzung: Wer in dieser Situation ist und eine GAP-Deckung (richtig: Leasingrestwertversicherung) hat, sollte prüfen, ob er überhaupt einen SFR-Verlust erleidet.
Es gibt durchaus Gesellschaften, die den "reinen" GAP-Schaden regulieren, ohne dass der Vertrag belastet wird. Kommt der Vollkasko-Schaden dazu, wird natürlich belastet.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Kein Problem, wenn du im Anschluss an die Schadenregulierung ein gleich teures Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kaufst. Weist du dies dem KH-Versicherer durch Vorlage der Kaufrechnung nach, erhälst du auch noch den Mehrwertsteueranteil.
Ach, wie gut das mir das auch mal jmd sagt! Danke!
Gilt das denn auch bei einem Leasingwagen? Habe mir jetzt nämlich einen Corsa für 11.800 € gekauft (ist aber finanziert).
Zitat:
Original geschrieben von Lucky_1985
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Kein Problem, wenn du im Anschluss an die Schadenregulierung ein gleich teures Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kaufst. Weist du dies dem KH-Versicherer durch Vorlage der Kaufrechnung nach, erhälst du auch noch den Mehrwertsteueranteil.
Ach, wie gut das mir das auch mal jmd sagt! Danke!
Gilt das denn auch bei einem Leasingwagen? Habe mir jetzt nämlich einen Corsa für 11.800 € gekauft (ist aber finanziert).
Wenn du ein Auto kaufst, ist es kein Leasingfahrzeug.
Wer dein Auto finanziert (ob Oma oder deine freundliche Bank nebenan) interessiert niemand. Entscheidend ist der Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von Lucky_1985
Ach, wie gut das mir das auch mal jmd sagt! Danke!
Gilt das denn auch bei einem Leasingwagen? Habe mir jetzt nämlich einen Corsa für 11.800 € gekauft (ist aber finanziert).
Wenn du ein Auto kaufst, ist es kein Leasingfahrzeug.
Wer dein Auto finanziert (ob Oma oder deine freundliche Bank nebenan) interessiert niemand. Entscheidend ist der Kaufvertrag.
Nein, ist schon klar ;-)
Meinte den Leasingvertrag wegen dem verunfallten Peugeot. Da das Geld ja der Peugeot-Bank zu steht... oder ist dies nun egal mit dem neuen Kaufvertrag?
Im Falle der Regulierung durch den gegnerischen KH-Versicherer spielt das keine Rolle. Dein Totalschadenfahrzeug wird ohne Mehrwertsteuer reguliert. Entscheidend ist jetzt die Wiederbeschaffung. Kaufst du ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, ist dir durch die bezahlte Mehrwertsteuer ein höherer Schaden entstanden, den du durch Vorlage der Kaufrechnung auch nachweisen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Im Falle der Regulierung durch den gegnerischen KH-Versicherer spielt das keine Rolle. Dein Totalschadenfahrzeug wird ohne Mehrwertsteuer reguliert. Entscheidend ist jetzt die Wiederbeschaffung. Kaufst du ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, ist dir durch die bezahlte Mehrwertsteuer ein höherer Schaden entstanden, den du durch Vorlage der Kaufrechnung auch nachweisen kannst.
Okay, dann versuche ich morgen mal mein Glück bei der Versicherung!
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
Gruß, Marina
Hallo Lucky,
wird Dein Fahrzeug als Totalschaden von der gegnerischen Versicherung abgerechnet?
Guckst Du Anfang:
Zitat:
Original geschrieben von Lucky_1985
Hallo Zusammen,
Laut der gegnerischen Versicherung wird mir bzw. dem Eigentümer (Leasingbank) die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausbezahlt.