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Abschalten des Beiffahrerairbag bzw.Babyschale für ML 430, W163 oder Transponder
Hallo,
wer weiß wo ich eine Babyschale für einen ML 430 oder Transponder bekomme, bzw. wie ich den Beifahrerairbag abschalten kann.
Grüße Haboldt
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18 Antworten
Hallo,
nach meinem Wissen kann man den Beifahrerairbag nicht manuell abschalten.
Ich glaube, die Aktivierung/Deaktivierung erfolgt über die Sitzerkennung.
Aus diesem Grund wird doch auch darauf hingewiesen, dass auf dem Beifahrersitz keine Reboard-Systeme eingebaut werden sollten.
Aber schau doch mal ins Handbuch...
Grüße
Beim W164 muss man AKSE (Automatische Kindersitzerkennung) für den Beifahrersitz extra bestellen, sonst wird das nix mit der Babyschale. Nachträglich einbauen wäre laut Werkstatt nicht drin, obwohl die Kontrollleuchte da ist. Eigentlich ein Unding, da das Extra exakt 41,65.- Euro kostet.
Wenn AKSE drin ist braucht man eine Schale mit Transponder, gibt es bei Mercedes.
Das automatische abschalten des Beifahrerairbags beim W163 funktioniert nur mit dem originalem MB-Kindersitz. Der hat den Transponder in der Schließzunge welche ins Gurtschloß einrastet. Manuell geht das abschalten nicht.
Hi,
hat das Auto AKSE? Wenn ja, dann einen solchen Sitz bei DC kaufen und gut ist es.
ggf. gibt es manchmal in der Bucht auch alte Sitze mit AKSE Transponder oder (selten) den Transponder einzeln. Dann kann man einen ggf. schon vorhandenen alternativen Sitz damit präparieren (Transponder dranmontieren/kleben/einnähen, nicht nur drunterlegen), so dass der Airbag aus bleibt.
Oder man kauft sich zum Original DC-Gebrauchtsitz bei Römer (Original DC-Sitze sind alle Römer-Britax nur doppelt so teuer) ein neues Polster oder, oder oder.
Zusammenfassend ist es als unverschämt zu bezeichnen, dass DC seine Kunden zu den superteuren Eigenmarkensitzen nötigt, während man bei fast allen Wettbewerbern den Beifahrerairbag inzwischen mit Schloßschalter stilllegen kann.
Wenn es schon AKSE sein muss, könnte man ja seitens DC den Kunden anbieten, gegen Gebühr XX.-€ in Fremdsitze den AKSE Transponder zu verbauen.
bye
PS: hat dein Auto kein AKSE wird der Kurze auf die Rückbank müssen.
Mein Erfahrungen diesbezüglich sind aus nem SLK R170, ich vermute das AKSE-System ist im alten ML ebenso.
Ich kann mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen, daß man den (Beifahrer-)Airbag nicht manuell abschalten kann. Eine Taste o.ä. gibt es zwar nicht, aber auch bei MB funktioniert ein Airbag nur mit Strom. Also muß man "nur" das Kabel abklemmen (irgendwie muß es ja zugänglich sein).
Zitat:
Original geschrieben von Glumardok
Ich kann mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen, daß man den (Beifahrer-)Airbag nicht manuell abschalten kann. Eine Taste o.ä. gibt es zwar nicht, aber auch bei MB funktioniert ein Airbag nur mit Strom. Also muß man "nur" das Kabel abklemmen (irgendwie muß es ja zugänglich sein).
Hi,
Ja, es gibt ein Kabel zum Airbag, dass wohl auch einfach entfernbar ist.
Seinerzeit im MBSLK Forum wurde aber dringend davon (neben rechtlichen Bedenken wegen Erlöschen der BA) abgeraten. Das müllt wohl dann den Fehlerspeicher voll.
bye
Sobald ein Kabel im Airbagstromkreis getrennt wird leuchtet die Fehleranzeige im Kombi und das Rückhaltesystem schaltet sich kpl. ab. Danach musst du zu MB den Fehler löschen lassen, bei Airbag kommt eine Prüfung des Systems hinzu, damit das Airbagsystem wieder funktioniert.
Da die manuelle Abschaltung beim W163 nicht vorgesehen ist (wie z. B. bei FORD) lässt sich das auch nicht einprogrammieren.
Manchmal verstehe ich ja die Welt nicht mehr...
Einige wären bestimmt froh, wenn sie nur halb so viele Airbags in ihrem Auto hätte wie in einem ML, und in diesem Fall hier, wird schon darüber nachgedacht die Kabelverbindung zum Airbag zu trennen, nur damit ein Kindersitz (nicht von MB) auf dem Beifahrersitz Platz nehmen kann.
Kauf Dir einfach den Kindersitz von MB.
Was passiert, wenn man mal vergisst die Verbindung wieder herzustellen?
Die rechtlichen Folgen bei einem Unfall mit Personenschaden sind auf alle Fälle teurer wie ein Kindersitz von Mercedes.
Es ist schon sehr erschreckend, auf welche Ideen hier so manch einer kommt.
Egal...ist ja jedem sein Ding ;-)
Grüße
René
@Rene
Ich weiß ja nicht, ob Du Kinder hast, Dein Beitrag legt nahe, daß nicht. Der eine oder andere von uns hatte vor dem ML ja schon ein Kind und einen Nicht-MB-Kindesitz, den man natürlich weiter- bzw. beim nächsten Kind wiederverwenden möchte. Und bei jedem anderen Auto, dessen Hersteller keine automatische Kindersitzerkennung anbietet und (anders als MB lange Zeit) die Autos nicht als Nebensache und sich selbst nicht auch noch als Kindersitzhändler begreift, gibt es entweder einen Schalter zum Abstellen des/der (Beifahrer-)Airbags (so inzwischen wohl bei allen anderen deutschen Herstellern) oder läßt man den Airbag in der Werkstatt abstellen, bis die Babyschale (nur um die geht es, weil darin das Kind rückwärts fährt) ausgedient hat (dann läßt man den Airbag wieder anstellen). Wenn hier einer der Vorredner Bedenken hat wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis bei Abschalten des Beifahrerairbags, dann ist auch das natürlich schlicht Kohl. Ich habe den Verdacht, daß leider nicht alle, die hier schreiben, wissen, worum es in diesem Thread geht.
Ganz einfach: Airbag kann man nicht manuell ausschalten, ausser man trennt das Kabel.
MB wird dir sicher den Airbag nicht deaktivieren. Also kauft dir eine Schale von Mercedes für 300.- und gut ist.
Autos in der gehobenen Preisklasse fahren aber dann bei einer 300.- Euro Babyschale knauseren, nicht zu glauben!
@ Glumardok
Was machst du in dem Falle wenn bei deaktiviertem Airbag, ausser dem Kindersitz mal dort eine erwachsene Person sitzen soll? Fährst du dann jedes mal erst zur Werkstatt und lässt den Airbag aktivieren? Wohl kaum. Und dass eine M-Klasse nur angeschafft wurde um nach Deaktivierung des Beifahrerairbags das Kleinkind einige Jahre zu transportieren glaube ich ebensowenig.
Das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ist kein "Kohl", da der angestrebte Vorgang nicht vom Hersteller vorgesehen ist.
Die Betriebserlaubnis erlischt schon bei viel geringeren Eingriffen am Auto, z. B. bei Verwendung nicht zugelassener Beleuchtung, auch im Innenraum. D. h. wenn du deine Glühlampen der Innenbleuchtung gegen LEDs tauschst und niemenden damit blendest.
Das alles kannst du jederzeit bei jedem TÜV oder der DEKRA nachfragen.
Auch stellt sich mir die Frage warum das Kind unbdingt vorn mitfahren muss. Mein Kind wurde immer hinten rechts transportiert.
@Glumardok
Stimmt, Kinder habe ich bis jetzt noch nicht.
Das muß aber nicht heißen, dass ich noch nie Kinder im Auto transportiert habe.
Und weil ich das Sicherheitspotenzial des ML ausnutzen möchte, sitzen Kinder bei mir im Auto hinten... mit oder ohne Kindersitz bzw. Schale.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man den vorhandenen Kindersitz nicht mehr so einsetzen kann wie man es gewohnt war...Sicherheit geht aber trotzdem vor.
Winterreifen vom Vorgängerauto passen ja auch nicht immer auf ein neues Auto (es sei denn, man kauft das gleiche Modell).
Schraubst Du die alten trotzdem drauf um Geld zu sparen?
Wie Reiner schon geschrieben hat liegst Du falsch was die Betriebserlaubnis angeht.
Zwischen Abschalten und Abklemmen liegen gewaltige Unterschiede.
Von daher glaube ich schon, dass alle Vorredner, die von diesem Vorhaben abraten, ganz genau wissen worum es hier geht.
Grüße
René
Na, da habe ich ja was losgetreten! Die Diskussion wird heftig - und leider unsachlich. Vielleicht der Reihe nach:
a) Wie atombender schon ein paar Threads weiter oben geschrieben hat: Der MB-Kindersitz mit Transponder funktioniert nur, wenn man auch die automatische Kindersitzerkennung für unter € 50,00 im Auto hat. Die ist aber leider Sonderausstattung - und nicht jeder bespricht bei Bestellung des Autos mit dem seine Familienplanung, oder? Und in diesem Thread geht es auch um einen W163, also ein älteres Fahrzeug. Dessen Neukäufer hatten vielleicht gar keine Familienplanung... atombender hat leider bis heute morgen "vergessen", was er vor ein paar Tagen richtig schrieb: Ohne das Extra "Automatische Kindersitzerkennung" ist auch der Kauf eines MB-Kindersitzes für "schlappe" € 300,00 sinnlos (Anmerkung für Atombender: Das Preisverhältnis zwischen MB-Kindersitz und "freiem" Kindersitz ist wohl nicht ganz so krass, wie zwischen MB-Comand und vergleichbaren "freien" Produkten. Das hält man bei MB vermutlich schon für äußerst kinder- und familienfreundlich.)
b) Ich behaupte, daß man bei jedem anderen Auto den Beifahrerairbag abschalten (lassen) kann. Dadurch erlischt keine Betriebserlaubnis, weil Airbags bei keinem Auto in dieser Republik vorgeschrieben sind. Wenn durch das Abschalten von Beifahrerairbags Betriebserlaubnisse erlöschen könnten, dürften wohl die Hersteller, die eine praktische Abschalttaste in ihre Autos bauen, ein Problem haben?! In der Tat bin ich mit meinen früheren Fahrzeugen zwecks Ab- und Wiederanschaltung kurz in die Werkstatt gefahren, und das ist selbstverständlich üblich und zulässig. Zur Klarstellung: Als ich oben davon schrieb, daß man vermutlich nur die Stromverbindung zu trennen bräuchte, meinte ich abschalten und nicht einen zerstörenden Eingriff.
c) Ein Airbag ist hierzulande (EU) eben nur ein zusätzliches Feature - und etwa mit dem Sicherheitsgurt rechtlich überhaupt nich zu vergleichen. Deswegen kann und darf man Personen natürlich auch auf Plätzen transportieren, auf denen ein vorhandener Airbag abgeschaltet wurde oder auf denen überhaupt kein Airbag vorhanden ist. Es mag sein, daß in den USA der Airbag nicht nur als ein Extra angesehen wird, sondern wie hier nur der Gurt zwingend vorgeschrieben ist. Das könnte erklären, weswegen er nicht abschaltbar ist. Dann ist die Behandlung der Abschaltung als Sonderausstattung bei MB allerdings nur noch weniger zu verstehen.
d) Die Airbagabschaltung ist i.d.R. nur erforderlich für KinderSCHALEN (etwa bis 6. Monat, und, wie gesagt, die Kinder liegen darin üblicherweise mit dem Kopf in Fahrtrichtung). Die Abschaltung ist regelmäßig also nur für ein paar Monate erforderlich. Denn bei regelrechten Kindersitzen (auf denen die Kinder also mit dem Gesicht nach vorne blicken) ist die Airbagabschaltung nicht so wichtig, wenn der Beifahrersitz weit genug nach hinten geschoben wird.
e) Das Argument von "nur" € 300,00 bei so einem teuren Fahrzeug ist eines der hier leider auch in anderem Zusammenhang immer wieder zu lesenden Totschlagargumente: Dabei wird aber übersehen, daß die meisten neuen ML wohl nicht privat, sondern über die Firma gekauft bzw. geleast werden. Der Kindersitz ist aber keine Betriebsausgabe - und wenn das Leasing oder die Finanzierung durch sind, paßt der MB-Kindersitz vermutlich nicht in den Audi oder BMW. Aus € 300,00 werden so leicht € 600,00. Und für jemanden, der einen gebrauchten ML kauft (und in diesem Thread geht es nicht um einen W164, sondern um einen W163) ist das Argument schon gleich noch weniger tauglich.
f) Wenn es stimmt, was Reiner und pivili schreiben (und ich habe keinen Anlaß, daran zu zweifeln), daß beim ML der Beifahrerairbag nicht abgeschaltet werden kann, dann ist es in der Tat richtig, was atombender in seinem ersten Beitrag geschrieben hat: Es ist ein Unding, daß MB die Kindersitzerkennung nicht als Serienausstattung vorsieht - und gegen die eigenen Interessen zudem, denn hinten kann ich auch einen "normalen" Kindersitz verwenden.
Hi,
junge, junge, also mal der Reihe nach:
zu a.) ja, ohne AKSE geht (beim W163) der Airbag nicht aus. Punkt.
also bleibt: original-MB-sitz oder Transponder besorgen und an vorhandenen Sitz
zu b.) bei neueren Autos inzwischen ja, ausser halt MB. So um 2000 hatten wir mal nen Polo. Da wollte die VW-Werkstatt den Airbag nur gegen Eintrag im Fahrzeugschein deaktivieren (wegen BA, weil Fahrzeugbauart halt mit Airbag homologiert war und Abschaltung nicht werksseitig vorgesehen, also kein Kohl). Saublöd, weil gleichzeitig der rückwärtige Gurt für den Reboardsitz zu kurz war.
zu c.) Nein. Entscheidend für die BA ist, was der Hersteller homologieren läßt. Du wirst mit leuchtender Airbagkontrollleuchte z.B. keine Hauptuntersuchung bestehen. Hat der Hersteller keine Maßnahme zur Airbag Deaktivierung ausser AKSE vorgesehen, ist ein Eingriff in die Funktionalität problematisch für die BA. Bleibt nur in letzter Instanz keinen Benz zu kaufen.
zu d.), e. und f. Stimme ich Dir zu, nur ist das alles kein Grund, sich so aufzuregen
bye