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Abschleppen mit Seil ohne Bremsverstärkung

Guten Tag, die Community.

Ich lese oft Aussagen, dass das Abschleppen mit Seil nur mit intakten Bremsen erlaubt ist.

Z.b. hier und hier

Es wird auf ein en Urteil(OLG Hamm, VRS 30 S. 137) verwiesen, den ich leider nicht finden kann.

Und zweite Frage wäre: ob das Bremssystem eines Fahrzeugs mit Motorschaden(Bremsverstärker aus) als intakt anzusehen ist.

Würde mich sehr freuen, wenn mir jmd. helfen kann.

Beste Antwort im Thema

Ohne Bremskraftverstärker (und Servolenkung) steigen die Bedienkräfte erheblich, dessen muss man sich bewusst sein.

Gesetzlich verboten ist das Abschleppen eines Fahrzeugs mit stehendem Motor aber nicht.

Gibt ja auch (Oldtimer-)Fahrzeige, die weder BKV noch Servo haben. Die darf man fahren, und abschleppen darf man sie auch.

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Ohne Bremskraftverstärker (und Servolenkung) steigen die Bedienkräfte erheblich, dessen muss man sich bewusst sein.

Gesetzlich verboten ist das Abschleppen eines Fahrzeugs mit stehendem Motor aber nicht.

Gibt ja auch (Oldtimer-)Fahrzeige, die weder BKV noch Servo haben. Die darf man fahren, und abschleppen darf man sie auch.

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. September 2017 um 12:16:30 Uhr:

… Und zweite Frage wäre: ob das Bremssystem eines Fahrzeugs mit Motorschaden(Bremsverstärker aus) als intakt anzusehen ist. …

Ja. Man muss einfach nur fester reintreten.

"Gibt ja auch (Oldtimer-)Fahrzeige, die weder BKV noch Servo haben. Die darf man fahren, und abschleppen darf man sie auch."

ein Fahrzeug ganz ohne BKW bremst sich meist erheblich leichter als ein Fahrzeug was ausgefallenen BKV (also vorhanden aber nicht in betrieb) hat.

Wie gesagt erlaubt scheint es zu sein. Angenehm ist Abschleppen ohnehin nicht. da kann viel schiefgehen auch in bezug auf die bremserei. ist halt ein notbehelf.

Zitat:

@newt3 schrieb am 22. September 2017 um 12:47:27 Uhr:

Wie gesagt erlaubt scheint es zu sein. Angenehm ist Abschleppen ohnehin nicht. da kann viel schiefgehen auch in bezug auf die bremserei. ist halt ein notbehelf.

Deshalb hat sich Abschleppen auch nicht als Spritsparmethode durchgesetzt. ;)

Abgeschleppt wird ja nur im Notfall und da man dabei auch langsamer fährt und man sich ja eigentlich der reduzierten Bremswirkung bewusst ist, sollte da auch normalerweise nichts passieren.

Danke schonmal für die Antworte, aber das geht nun nicht ganz in die richtige Richtung))

Es es ist so, dass ich ein Unfall mit so einem Abschlepper hatte und deshalb nach einem Paragraf suche, wo dies verboten ist.

Bist du abgeschleppt worden oder hast du abgeschleppt?

Den gesuchten Paragraph wirst du aber nicht finden, weil es keinen gibt.

weder noch

ich bin dem Abschlepper seitlich eingefahren.

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. September 2017 um 13:59:26 Uhr:

Danke schonmal für die Antworte, aber das geht nun nicht ganz in die richtige Richtung))

Es es ist so, dass ich ein Unfall mit so einem Abschlepper hatte und deshalb nach einem Paragraf suche, wo dies verboten ist.

Bezüglich des Abschleppens wirst ihn nicht belangen können.

Die Frage ist, hattest du mit dem Abschleppvorgang was zu tun oder bist du nur mit einem Fahrzeug das jemanden abschleppt bzw. mit dem Abgeschleppten kollidiert?

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. September 2017 um 14:20:05 Uhr:

weder noch

ich bin dem Abschlepper seitlich eingefahren.

Was soll der Abschlepper nun falsch gemacht haben?

Hätte er keinen abgeschleppt, dann wäre er zu diesem Zeitpunkt nicht dort gewesen?

Wie ist denn die genaue Situation?

wer ist wem, wie, warum ins Auto gefahren

Das ist Pech.

Gerne kann ich den genauen Unfallhergang beschreiben aber ist es vvlt. besser dafür einen extra Thread aufzumachen?

oder den Titel umbenennen ;)

Wichtig für eine Beurteilung wäre der etwas genauere Hergang. War der Schleppverband auf der Vorfahrtstraße? Ist er eingebogen? War bei beiden Fz des Verbandes die Warnblinkanlage (oder Rundumlicht beim vorderen) eingeschaltet? Seillänge max. 5m? Innerorts/Außerorts?

Ganz allgemein gesagt: Wenn du einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination in die Seite fährst dann spricht erstmal sehr viel dafür, dass du etwas falsch gemacht hast. Eine ggf. verminderte Bremswirkung des Schleppverbandes kommt wohl nur zum Tragen, wenn der Verband eben keine Vorfahrt hatte und dir "einfach so" quergekommen ist, weil er eben nicht rechtzeitig halten konnte. Ansonsten kann es evtl. noch um die Erkennbarkeit des Schlepps als solchen gehen.

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