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Abschleppen rechtens ??? Brauche rat

Themenstarteram 29. November 2014 um 22:06

Guten Abend,

Wie der Titel schon sagt, wurde mein Auto abgeschleppt.

Anscheinend ist die Entfernung meines Autos allerdings nicht ganz rechtens.

Was sagt ihr dazu ???

Das Auto stand, wie jeden Morgen seit über zwei Jahren, auf einem Bussfahrstreifen unweit meiner Wohnung. Dieser dreispurige Streckenabschnitt mit Busfahrstreifen ist Teil der Berliner Potsdamerstraße in Mitte.

Auf dem Busfahrstreifen besteht eigentlich ein absolutes Halteverbot (Verkehrsschild 283) welches allerdings ein Zusatzschild hat auf dem folgendes steht : Mo-Fr 9-14 h und 18-20 h Sa 9-18 h.

…als ich wie jeden Tag, seit über zwei Jahren, um 8,45 Uhr das Haus verlassen habe um mit meinem Auto (wie jeden Werktag!!!!!!) zur Arbeit zu fahren, war der Busfahrstreifen leer. Auch die anderen Autos, welche am Abend zuvor noch dort geparkt waren, standen nicht mehr da.

Erlaubt dieses Zusatzschild nicht das Parken in der Zeit von 20-9 Uhr? Ich parke dort wirklich jeden Abend und entferne es auch rechtzeitig 15 Minuten vor Beginn des Parkverbots. Laut Polizei wurde das Auto um 8:00 Uhr entfernt.

Danke für eure Antworten und Meinungen.

Gruß,

Martin

Beste Antwort im Thema

Beachte mal das unterste Schild. Das obere unter den Absoluten Halteverbot gibt die Zeiten an, wann überhaupt nicht gehalten werden darf, dass unter gibt an, wiso außerhalb dieser Zeiten geparkt werden darf.

Und ich wußte gar nicht, dass auf einer Busspur überhaupt geparkt werden darf.

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auf dem Google Street View-Foto erkennt man von dem, was unter dem Schild steht garnichts.

Ich persönlich würde grundsätzlich nie eine Busspur vollparken, was ist, wenn du mal aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig das Auto wegfahren kannst?

An welchem Datum wurde das Auto entfernt?

Themenstarteram 29. November 2014 um 22:19

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. November 2014 um 23:15:26 Uhr:

auf dem Google Street View-Foto erkennt man von dem, was unter dem Schild steht garnichts.

Themenstarteram 29. November 2014 um 22:20

Zitat:

@alsk1 schrieb am 29. November 2014 um 23:16:44 Uhr:

An welchem Datum wurde das Auto entfernt?

am Donnerstag, 26.11.2014 um 8 Uhr

Themenstarteram 29. November 2014 um 22:22

sorry Mittwoch, den 26.11.

Zitat:

@dizo123 schrieb am 29. November 2014 um 23:20:56 Uhr:

Zitat:

@alsk1 schrieb am 29. November 2014 um 23:16:44 Uhr:

An welchem Datum wurde das Auto entfernt?

am Donnerstag, 26.11.2014 um 8 Uhr

bei der Polizei mal nachgefragt aus welchem Grund abgeschleppt wurde?

Beachte mal das unterste Schild. Das obere unter den Absoluten Halteverbot gibt die Zeiten an, wann überhaupt nicht gehalten werden darf, dass unter gibt an, wiso außerhalb dieser Zeiten geparkt werden darf.

Und ich wußte gar nicht, dass auf einer Busspur überhaupt geparkt werden darf.

Themenstarteram 29. November 2014 um 22:41

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 29. November 2014 um 23:30:26 Uhr:

Beachte mal das unterste Schild. Das obere unter den Absoluten Halteverbot gibt die Zeiten an, wann überhaupt nicht gehalten werden darf, dass unter gibt an, wiso außerhalb dieser Zeiten geparkt werden darf.

Und ich wußte gar nicht, dass auf einer Busspur überhaupt geparkt werden darf.

Du meinst also, außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur Be-und Endladen werden etc... ?

Allein weil es ne Busspur ist darf dort generell nicht geparkt werden ?!?

Komisch, es parken nachts wirklich viele dort, auch an Sonntagen, und jetzt grade ist der Streifen auch komplett zu geparkt, wegen den gegenüber liegenden Diskotheken...

Das ist das Problem mit den vielen Zusatzschildern. Die Politesse hat das vermutlich falsch interpretiert.

So wie ich das lese:

Parkverbot in den genannten Zeiten, ansonsten immer Be-und Entladen erlaubt.

Zitat:

Du meinst also, außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur Be-und Endladen werden etc... ?

Allein weil es ne Busspur ist darf dort generell nicht geparkt werden ?!?

Es sollte bei genauerer Betrachtung klar sein, daß das Schild so gedacht ist.

Eine Busspur auf der gerade zu den Hauptverkehrszeiten geparkt werden darf erscheint merkwürdig.

Allerdings sagt das Schild das meiner Meinung nach eben nicht aus, rein nach dem Schild hätte ich da auch geparkt, wenn es denn nicht gleichzeitig auch ne Busspur wäre, auf der man generell nicht parken darf. Es ist damit zumindest nicht eindeutig ausgeschildert.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 29. November 2014 um 23:43:18 Uhr:

Das ist das Problem mit den vielen Zusatzschildern. Die Politesse hat das vermutlich falsch interpretiert.

So wie ich das lese:

Parkverbot in den genannten Zeiten, ansonsten immer Be-und Entladen erlaubt.

Und außerhalb der genannten Zeiten gar kein Parkverbot, also uneingeschränkt Parken erlaubt. Und da das Be- und Entladen, sowie Ein- und Aussteigen in den gennnten Zeiten erlaubt ist, handelt es sich eigentlich im ein eingeschränktes Halteverbot. Eigentlich gehört die Beschilderung verboten...

Meiner Meinung hat der TE den Bon zu Unrecht erhalten.

Zitat:

@dizo123 schrieb am 29. November 2014 um 23:41:01 Uhr:

Du meinst also, außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur Be-und Endladen werden etc... ?

Allein weil es ne Busspur ist darf dort generell nicht geparkt werden ?!?

Komisch, es parken nachts wirklich viele dort, auch an Sonntagen, und jetzt grade ist der Streifen auch komplett zu geparkt, wegen den gegenüber liegenden Diskotheken...

Einer stellt sich hin, kurze Zeit später stehen da 10 Fahrzeuge. Sieht man überall. Gerade wenn Diskotheken in der Nähe sind.

Ist aber rechtlich irrelevant. Daraus kann kein "Gewohnheitsrecht" abgeleitet werden.

Mir wäre es auch neu, dass auf Busspuren überhaupt geparkt werden darf, egal was irgendwelche Schilder sagen.

Vielleicht wurde das nur lange Zeit von der "Rennleitung" toleriert - und jetzt eben nicht mehr, je nachdem, was denen jetzt wichtiger erscheint.

Also für mich ist dort absolutes Halteverbot, außer in den genannten Zeiten. Außerhalb der genannten Zeiten ist dort Parkverbot (neumodisch jetzt: "eingeschränktes Halteverbot"). Man darf also halten (bis 3 Minuten, ohne das Fahrzeug zu verlassen)

Parken darf man dort nie.

Bei diesem Schild hätte der TE außerhalb der Zeiten parken dürfen.

Und woran machst du das fest?

Die einschränkung gilt doch für das ganze schild, nicht nur für den Strichin eine Richtung.

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