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Abschleppen, wie läuft'?
Hallo,
banale Frage: Der Schlepper kommt in ca. 1h und nimmt mich mit. Kann ich dazu im Auto bleiben, oder muss ich in die Fahrerkabine? Dann würde ich meinen Kram schonmal packen. Klingt komisch, würde mir aber grad wirklich helfen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 17. Februar 2017 um 07:46:45 Uhr:
Zitat:
@JSuperstars schrieb am 16. Februar 2017 um 23:14:29 Uhr:
BTW: Wenn man über den ADAC abgeschleppt wird, müssen (!) sie einen mitnehmen, sagte der Fahrer.
Der ADAC gibt mir aber mein Leben nicht zurück, wenn ich an so einen meuchelnden Geisteskranken oder einen Selstmordspinner gerate, der mein Fahrzeug klauen will um damit ein Blutbad anzurichten.
Bei mir würde die Tür fest verschlossen bleiben. Soll sich der Typ doch nen Taxi rufen.
Die Zeitungen sind ja auch voll von Berichten über Psychos, die eine Panne vortäuschen, nur um in die Fahrerkabine des Schleppers zu kommen und den Fahrer dann grausam zu ermorden.
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60 Antworten
Im Auto darfst du dabei nicht bleiben. Hat mit Versicherungstechnischen- und Unfallverhütungsgründen zu tun.
Also musst du in der Kabine mitfahren.
Nur wenn du Glück hast, darfst du in die Fahrerkabine. Müssen musst du nicht. Und mitnehmen muss der Fahrer dich auch nicht, auch wenn dies meistens gemacht wird.
Hm, genau das Gegenteil. Nimmt mich auf jeden Fall mit. Hätte auch gedacht, dass man aufgrund der Versicherung nur in der Kabine mitfahren darf, so wor Ja-Ho schreibt..
Dann frag ihn mal, ob er dich mitnehmen m u s s. Meines Wissens ist das ein Service auf den aber kein Anspruch besteht. Dass du nicht im eigenen Auto sitzen bleiben kannst, hatte Ja-Ho schon geschrieben, dem hab und wollte ich nicht widersprechen - vielleicht falsch rüber gekommen?
Ah, ok, war missverständlich. Nö, frage ich nicht, will die Person nicht mit blöden Fragen nerven.. Danke für die Hilfe!
Wäre ja auch blöd, zu fragen. Antwort: Nein und tschüss?
Ich bin erst einmal im Leben abgeschleppt worden. Bei 220 km/h zerlegte sich das Getriebe meiner BMW. Da war der Abschlepper auch so freundlich, mich in der Kabine mitzunehmen.
Ne, hieß aber am Telefon schon, dass es geht
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 16. Februar 2017 um 19:14:30 Uhr:
Im Auto darfst du dabei nicht bleiben. Hat mit Versicherungstechnischen- und Unfallverhütungsgründen zu tun.
Also musst du in der Kabine mitfahren.
Nö, dem ist nicht so. Ich bin selbst zwei Mal (einmal ADAC, einmal Peugeot-Assistance)hinten auf dem Schlepper drauf (Plateaufahrzeug) von Eichstätt nach München gefahren worden – mit Frau und Kind im Babysitz wär da gar kein Platz im Schlepper gewesen. Das Auto war an allen 4 Rädern festgezurrt, damit ich den Motor wegen der Heizung laufen lassen konnte.
Mit Hubbrille wird das aber eventuell nicht gehen oder nicht zulässig sein.
Wer zahlt schafft an... und wenn ich als Kunde einen Abschlepper bestelle und mitfahren will, dann handle ich das bei der Bestellung schon gleich mit aus und sitze hinterher aufm Beifahrersitz vom Schlepper.
Entgegen dem Gefühl der Bevormundung durch Vorschriften und Gesetze das man hier in D manchmal hat herrscht zumindest im Zivilrecht (BGB, usw.) also im Geschäftsleben noch Vertragsfreiheit... wenn ich Bock drauf und das nötige Kleingeld hab miete oder kauf ich mir nen Abschlepper / LKW / Sattelzug / Autotransporter / oder was auch immer, packe mein Auto hinten drauf und fahr damit in Urlaub" - CE wär ja vorhanden.
Gibt sogar welche die haben nen LKW als Zweitwagen... wie z.B. der Richie mit seiner "grünen Queen" ggg
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. Februar 2017 um 19:53:01 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 16. Februar 2017 um 19:14:30 Uhr:
Im Auto darfst du dabei nicht bleiben. Hat mit Versicherungstechnischen- und Unfallverhütungsgründen zu tun.
Also musst du in der Kabine mitfahren.
Nö, dem ist nicht so. Ich bin selbst zwei Mal (einmal ADAC, einmal Peugeot-Assistance)hinten auf dem Schlepper drauf (Plateaufahrzeug) von Eichstätt nach München gefahren worden – mit Frau und Kind im Babysitz wär da gar kein Platz im Schlepper gewesen. Das Auto war an allen 4 Rädern festgezurrt, damit ich den Motor wegen der Heizung laufen lassen konnte.
Mit Hubbrille wird das aber eventuell nicht gehen oder nicht zulässig sein.
§ 21 Abs. 2 StVO:
"Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten."
§ 21 Abs. 2 a StVO: Verstöße gegen das Verbot werden nur geahndet, wenn sie erwischt werden.
Da hat jemand halt ein birscherl Glück gehabt.
Zitat:
Da hat jemand halt ein birscherl Glück gehabt.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Spielt aber keine Rolle, verboten bleibt verboten.
Da ändert auch ein birscherl Glück nichts.
Na klar, der Fahrer hätte nur im Falle eines Unfalles ein Riesenproblem.
So ist es.