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Abschlepphacken hinten...Pflicht??

BMW 3er E46
Themenstarteram 1. April 2009 um 23:05

Hi. Hab mal ne Frage. Und zwar hatte ich vor paar Tagen kleinen Auffahrunfall..Und jetzt is meine Stoßstange hinten genau da wo die Klappe is für den Abschlepphacken bissle im eimer:mad:..also mit bissle kleben und spachteln krieg ich des schon wieder hin aber das die klappe danach wieder genau passt und auch hält halt ich für unmöglich ohne riesen aufwand zu treiben..jetzt dacht ich mir ich mach des loch einfach komplett zu...ist das erlaubt?braucht man den abschlepphacken hinten unbedingt??kumpel hat gemeint soviel er weiß is es nur vorne pflicht das man halt abgeschleppt werden kann wenn was is..aber hinten is es ja eigentlich nicht so wichtig oder??

hoffe mir kann schnell jemand helfen..will des eventuell morgen gleich angehn

danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von randomtask

Vielleicht kannst du es ja so flicken, dass man zur Not den Haken (bitte, bitte ohne 'ck', siehe auch Paket) doch noch befestigen könnte, auch wenn man damit die Flickerrei zerstört. Also ohne Auf-und-zu-Funktion der Klappe aber so das es nicht völlig unmöglich wäre. Dann sollte doch der StVO. genüge getan sein und - mal ehrlich - das Abschleppöse braucht man doch nur sehr selten.

Es heißt ... DIE Abschleppöse ... und nicht DAS!!!

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Abschlepphaken hinten ist soweit ich weiß keine Pflicht, vorne muss aber einer sein. Hab bei meinem vorherigen Auto hinten auch keinen Haken mehr gehabt (andere Stoßstange) und das hat den TÜV/Rennleitung nie gestört

Themenstarteram 2. April 2009 um 6:16

hmm ja ok..is vielleicht noch jemand dabei der das sicher weiß??weil wenn des loch einmal zu is dann is es zu und wird niewieder auf gehn :D

Nehme meine Aussage zurück, nur sieht man da wieder das auch der TÜV net alles sieht :)

43 STVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

Sprich: Nein, darf nicht zugemacht werden!

Themenstarteram 2. April 2009 um 6:35

Zitat:

Original geschrieben von Neo the Hacker

Nehme meine Aussage zurück, nur sieht man da wieder das auch der TÜV net alles sieht :)

43 STVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

Sprich: Nein, darf nicht zugemacht werden!

hmm kacke..aber ich denk auch das des keiner merkt und ich des zu mach.alles andere wird zu aufwendig.hab kein bock ne neue stoßstange zu kaufen.,die is ja nagelneu :(

fahr vielleicht später mal beim tüv vorbei und red mit dem was er dazu sagt

am 2. April 2009 um 7:58

Zitat:

fahr vielleicht später mal beim tüv vorbei und red mit dem was er dazu sagt

Der wird sagen: "Ja ich weiß, dass das die StVO nicht zulässt, aber ich als TÜVler, bin ja praktisch GOTT und erlaube dir hinten deinen Abschlepphaken wegzumachen" :D

Soll heißen: egal was dein TÜVler sagt, wenns so in der StVO steht kann der TÜVler auf dem Kopf stehend Klarinette spielen, es wird dadurch net legal...

Themenstarteram 2. April 2009 um 8:01

ja du hast schon recht aber ich fühl mich dann trotzdem besser wenn er sagt kannst du machen :D

aber ich denk es wird wirklich kein cop der welt und auch kein tüv prüfer bei der HU schaun ob das ding jetzt vorhanden is oder net..ich mein vorhanden is er ja.ich komm nur nimma dran :D haha

und wenn ich wirklich mal im graben liegen sollte,was ich nicht hoffe, dann kann man immernoch sagen man nimmt ein messer und schneidet da wieder ein loch rein um dran zu kommen..dann hab ich halt wirklich pech gehabt..aber is jetzt nunmal die billigste lösung.will keine neue kaufen..wenns halt dumm laufen sollte muss ichs dann machen.aber so komm ich jetzt nochmal drum rum ;)

am 2. April 2009 um 8:21

Zitat:

(...) eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen (...)

:p :p :p

am 2. April 2009 um 8:25

Vielleicht kannst du es ja so flicken, dass man zur Not den Haken (bitte, bitte ohne 'ck', siehe auch Paket) doch noch befestigen könnte, auch wenn man damit die Flickerrei zerstört. Also ohne Auf-und-zu-Funktion der Klappe aber so das es nicht völlig unmöglich wäre. Dann sollte doch der StVO. genüge getan sein und - mal ehrlich - das Abschleppöse braucht man doch nur sehr selten.

am 2. April 2009 um 8:28

also ich seh das ja genauso, wie ihr... und ich würd ihn vermutlich auch zu bauen ^^

aber deine frage war ob es erlaubt ist oder nicht :D und da gibts es halt fürs zubauen ein klares NEIN

Themenstarteram 2. April 2009 um 10:57

ja also ich mach die zu..scheiss drauf.selbst wenns mich strafe kostet..mit dem risiko muss ich leben..ich mein ne neue stoßstange kostet allein schon 450€ + noch lackiern..da zahl ich lieber bissle strafe..aber soweit wirds eh nie kommen..hoffe ich mal :)

mir hat noch niemand die Abschleppösen gecheckt :D ;)

Gruß

Silvio

am 19. April 2009 um 3:58

Zitat:

Original geschrieben von uNtOuChAbLe1986

Abschlepphacken

von hinten reinhacken.....aber nur bei ner Frau.....

SCNR !!!!!einself111

 

Zitat:

Original geschrieben von uNtOuChAbLe1986

Und zwar hatte ich vor paar Tagen kleinen Auffahrunfall.

Warst du etwa der Schuldige???

am 19. April 2009 um 8:19

Machs zu, die Strafe, wenn du denn dann iwann mal eine kriegen solltest, wird niemals so hoch sein wie die Kosten einer neuen Stoßstange ;) Und mal ehrlich das Teil ist ja jetzt nicht wirklich Sicherheitsrelevant...kannst es ja geschickt machen, dass dus nicht ganz zu machst, sondern das Kläppchen da iwie wieder draufbastelst und dadrunter alles mit Spachtelmasse auffüllst dann sieht das eh kein Mensch. Und welcher TÜVler macht schon da die Kläppchen auf und guckt nach ob das Loch frei ist?! Und wenn du wirklich mal im Graben hängen solltest und der Wagen ist festgefahren dann kann man immer noch das Seil an anderen Stellen befestigen. Nur vorne würd ichs nicht zu machen, da du dann nicht mehr abgeschleppt werden kannst, zumindest auf konventionelle Art und Weise mit Seil oder Stange.

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