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Absolutes Halte und Parkverbot Probezeit Strafe

65 Antworten

Hallo,
ich fasse das ganze kurz, weil ich keine Nerven dazu habe :(
Ich bin neu hier im Forum. Ich bin noch in der Probezeit (Klasse B Führerschein).
Vor einer Stunde stande ich dummerweise (mein Fehler keine Frage) im absoluten Halteverbot mit Warnblinker, für gut 2 min. Bitte keine Vorwürfe, ich habe einen Fehler gemacht, ich weiß.
Nun zum Fall bzw. die Unterhaltung, wie sie in etwa aussah:
Ebene kurz bevor die 2 min zu ende waren, kam um die Ecke ein FAHRRADCOP (Polizist).
Polizist zu mir: Guten Tag, Sie wissen, dass Sie hier im absoluten Haltevebot stehen ?
Ich zum Polizisten: Ja, ich weiß das, das ist mein Fehler, es tut mir aufrichtig leid, das war dumm von mir.
Polizist: (schreibt sich in der Zeit, als ich mich entschuldigte, auf Notizblock, Kennzeichen und Vergehen)
Polizist zu mir: Das ist nicht schön, was Sie da machen. Fahren Sie jetzt weg, aber sofort.
Ich zum Polizisten: Vielen Dank, schönen Tag noch.
Es wurde von mir keine Personalien etc. angefordert. Auch bezahlen musste ich nichts oder gar einen Hinweis, dass es eine Verwarnung ist, wurde mir nicht gesagt.
Ich habe aus Angst, er könne vlt anders Handeln etc. nicht gefragt ob da noch ein Brief o.ä kommt. War ein Schockmoment.
Nun meine Fragen dazu:
Kommt denn noch ein Brief ? (weil per Kennzeichen, Halterabfrage kann er ja noch machen)
Wie lange würde es dauern, wenn überhaupt eines kommt ?
Es ist ja ein B-Verstoß(nicht so schwerwiegend) in dem Sinne gewesen, wenn ich jetzt kein Brief bekomme und auch nichts bezahle, wird dieses Vergehen nun als B-Verstoß trotzdem ins System eingetragen bei den Behörden ? Das bedeutet, bei einem weiteren B-Verstoß wäre ja die Probezeit gefährdert, richtig ?
Oder ist es dann so, als hätte ich keinen B-Verstoß begangen ?
Ich wäre extremst dankbar, darüber, wenn ihr alle Fragen sachlich beantworten könnt.
Ich bin gerade am Verzweifeln.
Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung.
Ein Anruf bei der Versicherung ergab, dass bei solchen Sachen der Verkehrrechtschutz nicht greift.
Würde mich über eure Hilfe freuen, danke euch.
Freundliche Grüße.

Beste Antwort im Thema

abwarten und tee trinken.
Man kann sich auch unnötig verrückt machen ;-)

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abwarten und tee trinken.
Man kann sich auch unnötig verrückt machen ;-)

Ja, ich brauche eine Sicherheit bzw. was würdest du denn dazu sagen ?
Kommt da was, kommt da nichts etc. ......

Hallo,
Ich würde sagen da kommt nichts.
Seelze 01

Die Auskunft der Verkehrs-RS ist zutreffend.
Der Rest ... war wohl nur eine mündliche und kostenfreie Ermahnung. Es wäre ungewöhnlich wenn was nachkommt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 12:47:53 Uhr:


Die Auskunft der Verkehrs-RS ist zutreffend.
Der Rest ... war wohl nur eine mündliche und kostenfreie Ermahnung. Es wäre ungewöhnlich wenn was nachkommt.

Und wie sieht es mit dem B-Verstoß aus?

Ist das jetzt eingetragen bzw. wird es noch ?

Oder habe ich sozusagen, kein B-Verstoß begangen, wenn es denn nur mündlich geschehen ist (also die Verwarnung) ?

Das dürfte "ohne alles" erledigt sein. Sozusagen Schwein gehabt.

ich denke eine Verwarnung wegen der OWI wird noch eintrudeln. Das ist zwar ein B-Verstoß, aber nicht im Punktebereich und daher ist er für die Probezeit auch ohne Belang. Zahlen, Durchatmen, Weiterleben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 12:54:12 Uhr:


Das dürfte "ohne alles" erledigt sein. Sozusagen Schwein gehabt.

Puuh, das hoffe ich auch :/

Ist das erste Vergehen und meine Probezeit geht noch bis nächstes Jahr Februar.

Trotzdem, wie ich finde, sehr streng in der Probezeit sind die Behörden allemal.

Zwei B-Verstöße und Verlängerung.

Einfach an die Spielregeln halten!:D

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 5. Juli 2019 um 12:58:38 Uhr:


Trotzdem, wie ich finde, sehr streng in der Probezeit sind die Behörden allemal. Zwei B-Verstöße und Verlängerung.

ganz so schlimm ist es nicht, denn es müssen jeweils Verstöße im Punktebereich sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 13:06:16 Uhr:



Zitat:

@Ratloxs schrieb am 5. Juli 2019 um 12:58:38 Uhr:


Trotzdem, wie ich finde, sehr streng in der Probezeit sind die Behörden allemal. Zwei B-Verstöße und Verlängerung.

ganz so schlimm ist es nicht, denn es müssen jeweils Verstöße im Punktebereich sein.

Aber ein Punkteverstoß ist doch automatisch ein A-Verstoß, oder liege ich falsch ?

Ein einziger A-Verstoß führt zur Verlängerung.

Ich muss da aufgeklärt werden

:confused:

die Einstufung nach A- und B-Verstoß findest Du in Anlage 12 der FEV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html
Danach sind z.B, Geschwindigkeitsverstöße immer A-Verstöße, Parkverstöße sind B-Verstöße. Probezeitmaßnahmen werden aber nur ausgelöst, wenn die Verstöße im Fahreignungsregister eingetragen werden (§2a StVG), und das passiert, wenn man für den Verstoß auch Punkte bekommt. Alles ohne Punkte ist für die Probezeit ohne Belang.

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 5. Juli 2019 um 12:32:49 Uhr:


Ja, ich brauche eine Sicherheit bzw. was würdest du denn dazu sagen ?
Kommt da was, kommt da nichts etc. ......

Auf hoher See und vor Gericht ist der Ausgang ungewiss....

Wenn du dem Polizisten natürlich hinter die Stirn gucken könntest... .(dann musst du uns aber auch nicht fragen!)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 12:58:22 Uhr:


ich denke eine Verwarnung wegen der OWI wird noch eintrudeln. Das ist zwar ein B-Verstoß, aber nicht im Punktebereich und daher ist er für die Probezeit auch ohne Belang. Zahlen, Durchatmen, Weiterleben.

Einerseits dachte ich das auch - wozu hätte der Beamte sich sonst Kennzeichen etc. aufgeschrieben.

Da er allerdings die Personalien NICHT aufgeschrieben hat gem. TE, wirkt das ganze auf mich schon wieder komisch.

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