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Absolutes Halteverbot: Pfeile?

Themenstarteram 2. Mai 2011 um 17:19

Ich weiß, eigentlich sollte man sowas wissen in der Fahrschule aber irgendwie habe ich das nie genau gesagt bekommen wie das eigentlich mit den Pfeilen funktioniert. Ich habe hier mal eine Skizze:

http://img810.imageshack.us/img810/839/bilda.png

Wenn das absolute Halteverbotsschild so steht und der Pfeil nach links zeigt, so heißt das doch das dies nur für die links Straßenseite gilt oder?

Beste Antwort im Thema
am 3. Mai 2011 um 16:49

Sehr geehrter Herr Peter Clio.Ich habe mir mal so ebend mal so ca. 50 Beiträge von Ihnen reingezogen, ausser motzen war da keiner konstruktiv oder hat zu eine Problemlösung beigetragen.

Mit freundlichen Grüssen Olaf Fuchs/Bopp19

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Gild nur für die Seite auf der das Schild steht. Der Pfeil zeigt die Richtung an.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von highwayheizer

(...)

http://img810.imageshack.us/img810/839/bilda.png

Wenn das absolute Halteverbotsschild so steht und der Pfeil nach links zeigt, so heißt das doch das dies nur für die links Straßenseite gilt oder?

leider falsch, die Schilder gelten immer auf der Straßenseite, auf der sie stehen, die Pfeile kennzeichnen den Anfang und das Ende des Halteverbotbereiches; Pfeil nach Links = Anfang, Pfeil nach rechts = Ende

siehe auch in der Wiki ;)

Also, Halte- und Parkverbote müssen für jede Straßenseite separat aufgestellt werden (es sei denn, es greifen die allgemeienen Regeln wie das Verbot, so zu parken, daß die Sicht behindert wird, die Straße dadurch zu eng wird etc.).

 

So zeigt das Schild in Deiner Skizze nur das Ge- bzw. Verbot für eine Straßenseite an. Bei Nicht-Einbahnstraßen stehen die Schilder für die andere Strraßenseite auch zu dessen Verkehr zugewandt.

 

EDIT: Ihr seid aber alle schnell :p

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Also, Halte- und Parkverbote müssen für jede Straßenseite separat aufgestellt werden (es sei denn, es greifen die allgemeienen Regeln wie das Verbot, so zu parken, daß die Sicht behindert wird, die Straße dadurch zu eng wird etc.).

 

So zeigt das Schild in Deiner Skizze nur das Ge- bzw. Verbot für eine Straßenseite an. Bei Nicht-Einbahnstraßen stehen die Schilder für die andere Strraßenseite auch zu dessen Verkehr zugewandt.

 

EDIT: Ihr seid aber alle schnell :p

Nicht nur schnell, auch SCHLAU und ich habe meinen Führerschein vor

45 Jahren gemacht. :D

MfG aus Bremen

am 2. Mai 2011 um 17:44

Zum tausenden Mal...es heißt HALTverbot.....HALTverbot.....;) Mann; ist es zuviel verlangt....bevor hier die Verkehrsrechtsexperten....loslegen........

Drehe das Schild in Gedanken so, das es in Richtung Straße zeigt. Der Pfeil zeigt dann in die Richtung in der selbiges gilt, es gilt nur auf der Seite wo es steht.:)

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Zum tausenden Mal...es heißt HALTverbot.....HALTverbot.....;) Mann; ist es zuviel verlangt....bevor hier die Verkehrsrechtsexperten....loslegen........

Nimmt der Kerl mir doch glatt den Wind aus den Segeln....:mad: ( :D )

am 2. Mai 2011 um 17:51

Bei meinem Lieblingswort denke ich stets + immer an Dich...R129.... :D

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Zum tausenden Mal...es heißt HALTverbot.....HALTverbot.....;) Mann; ist es zuviel verlangt....bevor hier die Verkehrsrechtsexperten....loslegen........

wenn interessiert wie es heißt, wenn jeder weiß, was gemeint ist :rolleyes:;):p

Zitat:

Die offizielle Bezeichnung ist in Deutschland Haltverbot, wobei der Begriff Parkverbot umgangssprachlich gebräuchlicher ist. In Österreich ist die offizielle Bezeichnung Halteverbot.

aber wenn man sonst nix zum Aufregen findet... ;)

 

am 2. Mai 2011 um 18:37

Wer sagt denn, dass ich mich aufrege...im Gegenteil...amüsiere mich.....ein gewisser Stil und Etikette schadet keinem.....;)..oder doch....hüstel.....:D

 

Was interessiert mich in diesem Zusammenhang Österreich....frage mal die Türkei....oder China....mann; Gelabber.....hoch drei.....Rechtsexperten spielen und das ABC nicht kennen....und in einem öffentlichen Forum falsch weitergeben...darum geht es.....um gutgemeinte Korrektur....!

Aber wer nicht will.....

Themenstarteram 2. Mai 2011 um 18:49

Aber was ist dann wenn kein Pfeil dran ist? Bei den Halteverbotschildern gibts welche da ist kein Pfeil dran.

Gucken wir doch mal in die StVO (Auszug):

 

"Zeichen 283

Haltverbot

Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn.

...

a)

Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

 

b)

Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.

 

c)

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg."

...

 

am 3. Mai 2011 um 6:13

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Zum tausenden Mal...es heißt HALTverbot.....HALTverbot.....;) Mann; ist es zuviel verlangt....bevor hier die Verkehrsrechtsexperten....loslegen........

Mal ganz ehrlich - ob Halt(e)verbot - oder was auch immer. Es würde ja schon schlichtweg reichen, wenn Personen mit einer gültigen Fahrerlaubnis wenigstens wüssten, wie die simpelsten Verkehrsregeln aussehen. Wie sie das dann schreiben ist ziemlich egal... .

Schon schlimm, wenn man das mal hochrechnet, wieviele ohne elementare Kenntnis der Verkehrsregeln unterwegs sind :rolleyes:.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von highwayheizer

Aber was ist dann wenn kein Pfeil dran ist? Bei den Halteverbotschildern gibts welche da ist kein Pfeil dran.

Dann ist das Indianergebiet zu Ende :cool: .

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