- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Abstandsmessung Autobahn
Abstandsmessung Autobahn
Hallo,
Ich hoffe einige von euch können mir weiterhelfen
bzw einfach eine Frage beantworten an deren Antwort ich sehr interessiert bin
Dass Abends/Nacht Abstandsmessungen auf der Autobahn stattfinden weiß ich mittlerweile. Aber ob das so stimmt weiß ich nicht zu 100 %. Meine Frage: Kriegt man auch eine Strafe wenn man zum überholen ansetzt und dabei bissl näher an den Vordermann fährt? Überhole ja nicht wenn der Vordermann noch 60 m oder mehr entfernt ist.
Hoffe mir kann einer dies beantworten Danke
Beste Antwort im Thema
Vermutlich 1 -2 km Geschwindigkeitsüberschuß.
Ähnliche Themen
52 Antworten
wenn Du dabei über eine gewisse Zeit den Mindestabstand unterschreitest dann schon.
http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/abstand.phpZitat:
Eine Verurteilung wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes setzt voraus, daß der gebotene Sicherheitsabstand (halber Tachowert) nicht nur ganz vorübergehend mißachtet worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. für viele OLG Köln VRS 66, 463). Als "nicht nur vorübergehend" wird in der Rechtsprechung eine Strecke von 250 bis 300 m angesehen (vgl. OLG Köln in VRS 66, 465).
Dazu kommt, hat man 60m Abstand einzuhalten, dann gehen die Strafen ja erst bei 30m los.
Und warum man nicht 60m vorher das Überholmanöver ansetzt, weiß ich auch nicht so recht.
Vermutlich 1 -2 km Geschwindigkeitsüberschuß.
Auch darf man den Abstand kurzzeitig unterschreiten und kurze Lichtzeichen geben, um seine Überholabsicht zu verdeutlichen. Das wird aber leider oft als Anmache und Drängelei interpretiert.
Danke Schon mal für die antworten.
Also so wie ich das jetzt verstanden habe, darf man kurzzeitig den gegebenen/vorgeschriebene Abstand verringern.
Also solange man den Vordermann nicht 10 min hinter her fährt und dann überholt. Meine ja dran fahren und gleich überholen.
300m legst Du bei Tempo 120 in 9sec zurück. Das ist wenig Zeit.
Das ist wohl wahr, dass es wenig zeit ist.
Aber wie gesagt, wenn man sich theoretischerweise nicht länger als diese 9 Sekunden (300 m) hinter dem Vordermann befindet ohne den gegebenen Abstand hält, dürfte es ja nicht gleich zur Strafe können. ( und meine auch nicht im Kofferraum des anderen zu kleben). Bei 110 km/h vllt 20-30 m Abstand.
Zitat:
@NoxLunaAngelus schrieb am 19. Februar 2015 um 16:48:45 Uhr:
Überhole ja nicht wenn der Vordermann noch 60 m oder mehr entfernt ist.
Das kommt auf deine Geschwindigkeit an. Bei 120 km/h gilt 60m Sicherheitsabstand. Bei genügend Geschwindigkeitsüberschuss sollte man schön früher reagieren.
ein hinterherfahrendes Zivilfahrzeug kann Dir immer passieren.
Würde mich auch mal interessieren (Stationäre Abstandsmessung, kein Provida)
Ich kann mir nach derzeitigen Kentnissen nicht vorstellen dass es funktioniert. Es wird ja mit (derzeit) 2 Kameras die gesamte Strecke vom Messbereich inkl Straße, Autos, Fahrer und Fahrbahnmakierungen gefilmt.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Es müssten dann schon Nachtsichtgeräte sein , oder nicht ?
Aber mal davon ab: Nachts ist ja eh viel weniger Verkehr, das lohnt sich vermutlich auch nicht wirklich.
Also das ist mir gott sei dank noch nie passiert.
Nur wie gesagt meine sorge. Dass ich glaube zu meinem nicht den richtigen Abstand gehalten habe weil ich überholt habe... Deswegen die frage ob diese Messungen 24 Std und auch im Dunkeln statt finden
warum soll das nicht gehen? Die meisten Autobahnen sind schon vom Verkehr gut ausgeleuchtet.