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Abt Power Chiptuning für den A5 1,8 TFSI

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 10:28

Hallo Leute,

ich habe heute von Abt ein Datenblatt für das Abt Power Chiptuning erhalten.

Für Interessierte anbei die wesentlichen Daten:

Serie:

170 PS bei 4800 - 6200 U/min

Drehmoment 250 Nm bei 1500 - 4800 U/min

Vmax 228 km/h

0 - 100 in 8,40 sec

Abt Power:

ca. 210 PS bei 5600 U/min

Drehmoment 310 Nm bei 2000 - 4000 U/min

Vmax 241 km/h

0 - 100 in 8,00 sec

Ein Gutachten ist in Vorbereitung. Der Preis ist noch nicht bekannt.

(aus Urheberrechtsgründen füge ich das Datenblatt nicht bei)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Mai 2008 um 10:28

Hallo Leute,

ich habe heute von Abt ein Datenblatt für das Abt Power Chiptuning erhalten.

Für Interessierte anbei die wesentlichen Daten:

Serie:

170 PS bei 4800 - 6200 U/min

Drehmoment 250 Nm bei 1500 - 4800 U/min

Vmax 228 km/h

0 - 100 in 8,40 sec

Abt Power:

ca. 210 PS bei 5600 U/min

Drehmoment 310 Nm bei 2000 - 4000 U/min

Vmax 241 km/h

0 - 100 in 8,00 sec

Ein Gutachten ist in Vorbereitung. Der Preis ist noch nicht bekannt.

(aus Urheberrechtsgründen füge ich das Datenblatt nicht bei)

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Da müsste das ganze nur noch kommen. Ich rechne mal mit ca. 1.400 Euro ohne TÜV und Eintragung. Mal sehen ob die voraussichtliche Verfügbarkeit erneut um einen Monat verschoben wird. Das Warten nervt ... :(

wenn man ohne Eintragung bei einem Leasing-Fahrzeug chippt, verliert man die Versicherung etc, richtig?

(Nicht, dass ich es machen wollen würde! :D )

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von fabe123

wenn man ohne Eintragung bei einem Leasing-Fahrzeug chippt, verliert man die Versicherung etc, richtig?

Richtig

am 28. Mai 2008 um 12:20

Beim 1.8T für den Aa hats mich damals samt Garantie direkt beim Autohaus 1000 EUR gekostet.

Würde es aber nicht nochmal machen. Warum ?

1. geht das 3 kostenlose Garantiejahr verloren, da ABT nur 2 Jahre gibt

2. das 3 Jahr würde dann knapp 500 EUR kosten

4. sobald irgendwas am Motor ist, muss das Autohaus sich erst mit ABT in Verbindung setzen, was zB. bei mir über etliche Wochen Ärgerei hinzog (schlußendlich wurde alles zu meiner Zufriedenheit geregelt, aber auch nur nach Gespräch mit Serviceleitung, ggf. aber Einzelfall)

5. einfache Kulanzregelungen müssen immer mit Audi abgesprochen werden, da das Chiptuning bei Audi bekannt gegeben wird und der Händler nicht wie üblich selber entscheidenn kann (bei anerkannten Kulanzfällen/Austauschregelungen)

6. der Wiederverkauf erschwert wird / war

Unterm Strich war ich mit dem Abt-Chip zufrieden (Leistung/Entfaltung/Verbrauch) aber es hat mich auch einiges an Nerven gekostet mit meinem zuständigem AZ ;) , würde es aber nun nicht noch einmal machen.

sliner

am 28. Mai 2008 um 12:21

Falsch!

Der Versicherungsschutz besteht weiterhin. Du erfüllst also nicht den Straftatbestand der §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz. Die Versicherung würde bei einem Schadensfall in Vorleistung treten, sich aber das Geld über den zivilrechtlichen Weg zurückholen.

Zitat:

Original geschrieben von AJ1975

Falsch!

Der Versicherungsschutz besteht weiterhin. Du erfüllst also nicht den Straftatbestand der §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz. Die Versicherung würde bei einem Schadensfall in Vorleistung treten, sich aber das Geld über den zivilrechtlichen Weg zurückholen.

Auch Falsch! Dein Kaskoschutz ist ohne wenn und aber sofort erloschen. Und der Regress gilt nur für die Haftpflicht bis 10.000€ alles darüber zahlt der Versicherer!

Girks

am 28. Mai 2008 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Girks

Zitat:

Original geschrieben von AJ1975

Falsch!

Der Versicherungsschutz besteht weiterhin. Du erfüllst also nicht den Straftatbestand der §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz. Die Versicherung würde bei einem Schadensfall in Vorleistung treten, sich aber das Geld über den zivilrechtlichen Weg zurückholen.

Auch Falsch! Dein Kaskoschutz ist ohne wenn und aber sofort erloschen. Und der Regress gilt nur für die Haftpflicht bis 10.000€ alles darüber zahlt der Versicherer!

Girks

???? wenn der eingetragen ist erlischt garnix!!! für was wär sonst das eintragen gut?

Zitat:

Original geschrieben von fabe123

wenn man ohne Eintragung bei einem Leasing-Fahrzeug chippt, verliert man die Versicherung etc, richtig?

(Nicht, dass ich es machen wollen würde! :D )

Darum ging es. Ohne Eintragung! Und Eintragung alleine reicht halt auch nicht. Du bist verpflichtet diese Veränderung des Fahrzeuges deinem Versicherer zu melden.

Girks

am 29. Mai 2008 um 4:55

@Girks

Mir ging es lediglich um den Sraftatbestand des Führens eines Kfz. ohne Versicherungsschutz im öffentl. Verkehrsraum. Diesen kann man nicht erfüllen wenn man sein Fzg. chipt. Aber du hast recht, die Haftpflicht besteht weiterhin.

Dafür erfüllt man wenigstens den Tatbestand einer "Owi", mit einem Fahrzeug ohne ABE unterwegs zu sein. Auch nicht schlecht.

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 5:11

Neues zum Preis: 1.490 €

am 30. Mai 2008 um 5:56

Unwa rum kauft man sich dann nicht gleich nen richtigen Motor?

Dies Chip-Tunig-Scheiß ... :(

Du musst das anders sehen. Es handelt sich in der Regel um einen guten Motor, nur hat der Motor meist viele Leistungsreserven die der Hersteller nicht ausnutzt ;) Und mit einer Optimierung der Daten per Chip ist doch nichts einzuwenden.

Girks

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 6:26

Zitat:

Original geschrieben von trash77

Unwa rum kauft man sich dann nicht gleich nen richtigen Motor?

Dies Chip-Tunig-Scheiß ... :(

... na weil der 2.0 TFSI noch nicht zu haben ist und ein Diesel für manche Leute einfach nicht in Frage kommt.

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