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abweichende Halterschaft Senior Versicherungsnehmer Fahrtauglichkeit

Hallo,

es geht um meine autofahrende 82-jährige Mutter. Bisher war ihr Auto auf Ihren Schwiegersohn als Zweitwagen zugelassen und versichert.

Sie hat aufgrund des hohen Versicherungbeitrages noch nie Ihr Auto selbst versichert.

Nun hat der Schwiegersohn die KFZ-Versicherung gekündigt (es gab einige Vorfälle) und sie um die Ummeldung gebeten.

Das Auto ist noch auf den Schwiegersohn zugelassen, ab Januar allerdings ohne Versicherung.

Nun soll ich also Versicherungsnehmer werden, abweichende Halterschaft ist das Stichwort, da ich kein Halter sein werde. Ich müsste ihr Fahrzeug ebenfalls als Zweitwagen (SF 4) versichern.

Was genau könnte im Schadenfall an Kosten/Haftung auf mich zukommen ?

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67 Antworten

Bei grober Fahrlässigkeit ein Regress bis zu 5000 Euro.

Sonst fällt mir nichts ein.

Ich möchte Streit vermeiden, kann aber andererseits eigentlich auch nicht verantworten, ihr weiterhin das Autofahren zu ermöglichen.

Wenn ich ablehne, folgt wohl die behördliche Zwangsstillegung und das Fahrzeug wird bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben.

https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung

Wenn Du es genau wissen möchtest, ruf bei der Versicherung an und stelle denen diese Frage.

Zitat:

@east1 schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:30:53 Uhr:

Ich möchte Streit vermeiden, kann aber andererseits eigentlich auch nicht verantworten, ihr weiterhin das Autofahren zu ermöglichen.

Wenn ich ablehne, folgt wohl die behördliche Zwangsstillegung und das Fahrzeug wird bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben.

https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung

Genau so läuft es.

Abweichender Halter ist kein Problem.

Bei Mutter - Sohn gibts bei den meisten Versicherungen nicht mal einen Zuschlag.

Hier wäre es der Schwager, also "sonstiger Halter" oder er meldet es um

Ich habe gerade die Versicherung angerufen.

Ich hafte persönlich für alle Schäden, der Halter ist irrelevant.

Das heisst, ich bin der Rechnungsempfänger natürlich auch bei Zahlungsverzug z.B. im Schadensfall bei Hochstufung etc.

Der Halter wird bei "Schwager" nicht irrelevant sein.

Zumindest, wenn es um die Höhe der Prämie geht.

Haftungstechnisch aus Sicht der Versicherung allerdings schon.

Persönlich haftest du für keine Schäden.

Haften muss für alles die Versicherung.

Rechnung kriegst du, für die haftest du dann auch.

Höherstufung auch. Aber die ist egal, da es ja ein extra Vertrag ist.

Es gibt nicht viele Gründe, das nicht so zu machen, außer du willst eben deiner Mutter das Fahren verbieten.

Haften tut er zumindest für die Beitragsrechnung

Zitat:

@east1 schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:16:18 Uhr:

 

es geht um meine autofahrende 82-jährige Mutter. Bisher war ihr Auto auf Ihren Schwiegersohn als Zweitwagen zugelassen und versichert.

Sie hat aufgrund des hohen Versicherungbeitrages noch nie Ihr Auto selbst versichert.

Nun hat der Schwiegersohn die KFZ-Versicherung gekündigt (es gab einige Vorfälle) und sie um die Ummeldung gebeten.

Das Auto ist noch auf den Schwiegersohn zugelassen, ab Januar allerdings ohne Versicherung.

Dann sollte sich der Schwiegersohn drum kümmern, dass der auf ihn zugelassene PKW ab Januar nicht mehr am Straßenverkehr teil nimmt.

Dann steht noch die Frage nach den "Vorfällen" im Raum - die Du hier nicht breit treten musst, aber für Dich bewerten solltest. idR sind Schwiegersöhne ja nicht per se ungefällig oder gehässig und kündigen deshalb eine solche bisher bestehende Vereinbarung grundlos auf ...

 

Zitat:

@east1 schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:30:53 Uhr:

1. Ich möchte Streit vermeiden, kann aber andererseits eigentlich auch nicht verantworten, ihr weiterhin das Autofahren zu ermöglichen.

2. Wenn ich ablehne, folgt wohl die behördliche Zwangsstillegung und das Fahrzeug wird bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben.

1. wenn Du es nicht verantworten kannst dass sie fährt - musst Du (mMn) tätig werden. Streit hin oder her.

2. und das geht ohne Streit? Wage ich anzuzweifeln ... ;). Allerdings besteht dann die Lücke zwischen Endung der Versicherung und der Zwangsstillegung. Was wenn gerade in diesem Zeitfenster etwas passiert? Wäre ich der Schwiegersohn, würde ich das nicht riskieren mit einem auf mich angemeldeten Fahrzeug.

Selbstverständlich bin ich der Ansprechpartner für die Beitragsrechnung auch bei z.B. Zahlungsverzug kann das dann schnell sehr ungemütlich werden.

Also die Zahlung sollte nun doch nicht wirklich ein Problem darstellen, oder?

Das wird im Januar abgebucht und bumms aus; was wird da jetzt rum gejammert!?

Kann die Mutti ordentlich fahren oder eben nicht mehr?

Falls Letzteres, stehts Du mind. moralisch in der Pflicht hier gegen zu steuern m.M.n.!

Zitat:

@east1 schrieb am 14. Dez. 2022 um 10:16:18 Uhr:

Nun soll ich also Versicherungsnehmer werden, abweichende Halterschaft ist das Stichwort, da ich kein Halter sein werde.

Die einfachste Lösung wäre doch, wenn der Schwager dad Auto abmeldet und Du Halter und VN wirst. Oder spricht was dagegen?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Dezember 2022 um 11:44:43 Uhr:

Oder spricht was dagegen?

Er will seine Mutter nicht mehr fahren lassen und er versaut sich seine Renta bei seinem Versicherer, wenn die Mutti dann Unfälle baut.

Zitat:

Dann sollte sich der Schwiegersohn drum kümmern, dass der auf ihn zugelassene PKW ab Januar nicht mehr am Straßenverkehr teil nimmt.

Zur Außerbetriebsetzung benötigt der Schwiegersohn die Kennzeichen zur Entstempelung.

Er hat allerdings keinen Zugriff auf das Fahrzeug ...

Zitat:

Dann steht noch die Frage nach den "Vorfällen" im Raum - die Du hier nicht breit treten musst, aber für Dich bewerten solltest. idR sind Schwiegersöhne ja nicht per se ungefällig oder gehässig und kündigen deshalb eine solche bisher bestehende Vereinbarung grundlos auf ...

Mehrere verursachte Schäden in nicht unerheblicher Höhe ... incl. Strafverfahren.

Irgendwie ist sie bisher um den Führerscheinentzug herum gekommen.

 

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