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Abwicklung eines Wildschadens

Themenstarteram 9. Juli 2006 um 16:00

Hallo,

gestern Abend sind in einem Ort, indem ich mein Auto geparkt habe, Rinder ausgebrochen. Die Rinder haben einige Kratzer , Beschädigung an der SWRA und eine 4cm Beule hinterlassen. Ich war nur einer von mehreren Betroffenen. Die Polizei wurde alamiert und hat sich die betroffenen Kennzeichen notiert, ohne jedoch den Schaden genau zu begutachten. (wahrscheinlich wegen Dunkelheit um 0Uhr)

Jetzt meine Frage: Wie soll ich am besten vorgehen um noch einigermaßen gut wegzukommen bzw. wie ist der weitere Ablauf?

Versicherungsnummer des Halters der Rinder wurde mir über einen weiteren Beschädigten mitgeteilt

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Marc

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24 Antworten
am 9. Juli 2006 um 16:22

Also bei uns läuft das so ab

 

Mit dem Wagen zu Versicherung

Da guckt sich jemand die Schäden an

Reparieren lassen was kaputt ist

Versicherung des anderen bezahlt

FALSCH

Bei Versicherung des Gegners anrufen und eigenen Schaden melden. Dabei erhält man dann eine Schadennummer.

Dann ab zum Autohaus und nen Kostenvoranschlag erstellen lassen oder nen Gutachter einbeziehen. (bezahlt die Versicherung des Schädigers ab einer gewissen Schadenhöhe. meist ab 700€)

Der Versicherung die Schadenhöhe mitteilen und reparieren lassen. Unterschreib beim Autohaus eine Abtretungserklärung und die wickeln den gesamten Fall mit der Versicherung ab. Du bringst nur noch das Auto zur Reparatur und holst er repariert wieder ab.

FERTSCH.

 

So WÜRDE ICH es machen wenn es Probleme geben sollte:

Sollte die Versicherung nen Gutachter schicken wollen, sage gleich am Telefon daß du noch 3 weitere Gutachter beauftragen wirst. Das schreckt die nämlich ab. (ein Gutachten kostet in der Regel um die 500€)

Meist kalkulieren die Gutachter einer Versicherung viel weniger.

Es ist dein Recht, so viele Vergleichsgutachten wie nötig erstellen zu lassen. Zahlen muß jedesmal die Versicherung!

Kommt bei deren Gutachter eine Schadenhöhe von 2000€ und bei deinem Gutachter ne Schadenhöhe von 3000€ heraus, so wird in der Regel ein Mittelwert angenommen und auch nur gezahlt.

Also im Zweifelsfall mehrere Gutachten erstellen lassen.

 

ICH WÜRDE es an deiner Stelle so machen. :)

 

Im wirklichen Extremfall würde ich die ganze Sache einem Verkehrsrechtsanwalt (z.B. vom ADAC) übergeben. Dann hat man mit Streitigkeiten gar nix mehr zu tun.

Den Rechtsanwalt zahlt dann natürlich auch die gegnerische Versicherung. :D

Bei deinem Fall ist der Verursacher ja eindeutig geklärt. Also brauchst du keine Angst haben, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

am 9. Juli 2006 um 21:27

Faszinierend, dass hier immer vom worst case ausgegangen und mit der Anwalt- und Gutachter-Keule gedroht wird.....

 

1. Ist das ja wohl kein Wildschaden. Das waren ja wohl domestizierte Rindviecher und keine wilden. Es zahlt also die Versicherung des bauern, dem die Dinger gehören.

2. Versicherung ausfindig machen, anrufen, klären.

Anwalt muß nicht immer was bösen heißen!

Nen Anwalt tut die Sache zu 100% klären. Alles was ich machen muß ist ne Unterschrift auf seine Abtretungserklärung setzen.

Er regelt den ganzen Schriftkram, füllt evtl. anfallende Fragebögen für mich aus, tätigt meine Telefongespräche, ..... .

Er nimmt mir nen Haufen Arbeit, Rennerei und Zeitaufwand ab. Ohne daß ich jemanden verklagen will! ;)

Es ist eine Vereinfachung der gesamten Unfallabwicklung und kostet mich keinen Cent. Wieso also darauf verzichten?

Meistens spinnt am Ende noch die Versicherung des Unfallgegners rum. Wegen dem Leihwagen dessen Verrechnungssatz zu hoch ist oder weil man den Wagen einen Tag länger gefahren hat als unbedingt nötig. (laut Gutachten)

Glaubt mir, ich habe im Autohaus fast täglich mit so Zeug zu tun. Bei jedem 3.Fall gibts Probleme.

Probleme, die keinen Geschädigten treffen sollten. Er ist schließlich schon geschädigt, auch wenn das Auto wieder repariert wird.

am 10. Juli 2006 um 18:52

Zitat:

Es ist eine Vereinfachung der gesamten Unfallabwicklung und kostet mich keinen Cent. Wieso also darauf verzichten?

Weil das den Preis des Schadens saumäßig in die Höhe treibt, und das muss nicht sein. Jeder mit nem IQ ab 85 ist in der Lage, so nen blöden Schadensbericht selber auszufüllen, das dauert nicht lange.

Warum also Extrakosten produzieren - die dann doch nur wieder auf die Beitragszahler umgerechnet werden. Dann nimm lieber 20€ Unkostenpauschale für deine Telefonate und gut is....

Kann ja jeder machen wie er will. Ich habe nur geschrieben wie´s am einfachsten geht.

Viele Menschen haben gar keine Zeit sich um so Sachen zu kümmern.

Bei meiner Freundin ihrem Auffahrunfall hat es 3 Monate gedauert bis sie das Geld hatte.

Ich konnte es ihr auslegen, das war ihr Glück.

Mit nem Anwalt hätte das keine 2 Wochen gedauert. Und so viele Abzüge hätte es auch nicht gegeben.

Sie hatte nen A6 als Leihwagen weil kein anderes Auto bei hertz zur Verfügung stand. Den hat sie zum Kleinwagentarif bekommen! Eigentlich nen feiner Zug von Hertz. Die wollten auch nur helfen.

Der Versicherung war der Kleinwagentarif im Nachhinein egal. Sie haben pauschal für jeden Tag Geld abgozen. Obwohl ein Kleinwagen das gleiche gekostet hätte. Die haben nur A6 gesehen und schon wollten die nicht zahlen.

Auch da hätte ein Anwalt geholfen! Und um den ganzen Sch*** hätten wir uns nicht kümmern müssen. Keine Telefonate mit Hertz und der Vers., ......... .

Jetzt sind wir schlauer. Wieso sollen mir bei nem unverschuldeten Unfall noch mehr Nachteile entstehen? Das seh ich gar nicht ein!

Themenstarteram 8. September 2006 um 11:20

Hallo,

ich hab nochmal eine Frage.

Die Versicherung hat mir jetzt einen Scheck über den im Gutachten festgehalten Betrag abzüglich Mwst zukommen lassen.

Jetzt hab ich gehört, dass man auch eine Aufwandsentschädigung z.B. für Telefonkosten beantragen kann.

Wie hoch ist diese Pauschale im Regelfall?

 

Außerdem ist das Fahrzeug laut Gutachten für 2 Tage in der Werkstatt. Kann man für diesen Zeitraum einen Ersatzwagen bzw. eine Entschädigung verlangen?

 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

 

Gruß

Hallo,

sollte im Versicherungsforum besser aufgehoben sein -> verschoben...

Wie schon gesagt Wildschaden setzt ein Wildtiervorraus und eine TK.

Verdienstausfall und Leihwagen ist auch so eine Sache. Als Selberständiger leicht zu beweisen.

Aber mal erlich jeder will die Versicherung so weit schröpfen wie es geht, Unnötige Zusatzskosten usw. Allerdings sind das die die als erstes meckern wenn die Beiträge unheimlich hoch werden.

MwSt wird erstattet soweit nachgewiesen, d.h. anteilig gegen Rechnungsausweis.

Nutzungsausfall gegen Nachweis der fachgerechten Reparatur.

Diese kann duurch den Gutachter bestätigt werden.

Und die Unkostenpauschale (für eventuelle Telefonate und Aufwendungen) liegt meines Wissens bei 20EUR.

am 8. September 2006 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von xburnoutx

Und die Unkostenpauschale (für eventuelle Telefonate und Aufwendungen) liegt meines Wissens bei 20EUR.

Verlang ruhig 30 Euro, denn es gibt oft auch 25 bis 29 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Handelt sich um einen Haftpflichtschaden, mit einem Wildschaden hat dies wirklich nichts zu tun.

Mfg

G.o.

Du meinst also dass es keine wilde Kuh war.

Warum hat sie dann das Auto maltretiert?

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby

Bei meiner Freundin ihrem Auffahrunfall hat es 3 Monate gedauert bis sie das Geld hatte.

Ich konnte es ihr auslegen, das war ihr Glück.

Bei mir ist es umgekehrt, ich pumpe meine Freundin an , das ist mein Glück.(Grins)

Ps.:

Hatte es sich bei der schlimmen Kuh eventuell um "Elsa" gehandelt?

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