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Abwicklung Vollkaskoschaden Fahrerflucht

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 12:08

Hallo Forum,

mein parkendes Auto wurde von jemandem angefahren der sich dann leider aus dem Staub gemacht hat. Sichtbarer Schaden ist: linke Tür, linker Kotflügel, linke Kieme, linker Seitenspiegel bei einem BMW Z3 aus 2001, Erstbesitz 47.000 km. Ich habe den Schaden am 18.02. bemerkt und die Polizei gerufen, die alles aufgenommen hat.

Am 21.02. habe ich meine Versicherung informiert - Vollkasko SF 19 ohne Werkstattbindung. Man sagte mir ich solle den Wagen in eine Vertragswerkstatt bringen lassen. Als ich erklärte, dass ich lieber in meine BMW-Werstatt möchte (200m entfernt) teilte man mir mit, dass in diesem Fall die Abwicklung Wochen dauern kann, wohingegen es in der Vertragswerkstatt sofort passieren würde. Zudem würden "Stellkosten" in der Werkstatt anfallen, die nicht mitversichert seien.

Ich habe mit meiner BMW-Werkstatt telefoniert und man hat mir geraten den Wagen vorbeizubringen, eine Abtrittserklärung zu leisten und die Werkstatt kümmere sich dann um die Abwicklung mit der Versicherung. Als ich nach möglicherweise anfallenden "Stellkosten" gefragt habe, hat man gelacht und gesagt so etwas gibt es bei Ihnen nicht, bestenfalls so ich 3 Wochen Urlaub mache und meinen Wagen dort unterstellen möchte.

Mein Anliegen und meine Fragen:

Ich möchte den Wagen vollständig reparieren lassen und hoffe, dass er nicht als wirtschaftlicher Totalschaden kategorisiert wird. Mir ist klar, dass ich die Selbstbeteiligung i.H.v. 500 € tragen muss und dass ich hochgestuft werde von SF 19 (35%) auf SF 12 (45%) - da-direkt Versicherung.

Ich möchte zu einen gerne wissen, ob weitere Kosten aus der Reparatur bzw. der Abwicklung der Regulierung auf mich zukommen können.

Zum anderen interessiert mich, ob jemand Erfahrung hat wie lange es dauert, bis eine Kostenübernahmezusage seitens der Versicherung erteilt wird. Die Versicherung möchte einen Gutachter schicken, der sich bislang noch nicht bei mir gemeldet hat.

Schon jetzt herzlichen Dank für mögliche Antworten/Hinweise/Tipps!

Beste Antwort im Thema

Bevor man hier gleich auf die Kacke haut und Tipps zum "richtigen" Beschweren gibt, sollte man sich vielleicht zunächst einmal die zeitlichen Abläufe zu Gemüte führen!

Der Schaden wurde am 18.02.2014 bemerkt - erst drei Tage später (warum eigentlich nicht sofort?) wurde der Schaden der Versicherung gemeldet.

Genauer gesagt am 21.02.2013 - einem Freitag (nach der Uhrzeit der Meldung frage ich lieber gar nicht).

Heute am Samstag, den 22.02.2014 stellt der TE um 13.08 Uhr fest, dass sich bisher noch kein Sachverständiger bei ihm gemeldet hat.

Und sofort kommen hier "Ratschläge", man solle "stärkere Geschütze" auffahren.

Einige Leute sollten erstens mal ihr Anspruchsdenken hinterfragen und zweitens über ihre eigenen Arbeitszeiten nachdenken.

 

Dass der Sachbearbeiter der Versicherung die eigene Vertragswerkstatt empfiehlt ist in meinen Augen nicht verwerflich.

Empfehlen darf er ja.

Und dass es in den Vertragswerkstätten der Versicherungen teilweise schneller mit der Abwicklung geht, ist auch kein Geheimnis.

Grossenteils wird da nämlich komplett auf ein Gutachten verzichtet, die Werkstatt schickt Fotos zusammen mit der Rechnung an die Versicherung und das war es dann schon.

Insoweit war das vom Sachbearbeiter der Versicherung nicht gelogen (von Formulierungsfragen einmal abgesehen)

Einzig die Aussage mit den Standkosten ist nicht nachvollziehbar, zumindest ich kenne keine Werkstatt, die bei Reparaturauftrag irgendwelche Standkosten berechnet.

 

Um dann noch die Frage zu beantworten:

Zitat:

Original geschrieben von myself4good

 

Ich möchte zu einen gerne wissen, ob weitere Kosten aus der Reparatur bzw. der Abwicklung der Regulierung auf mich zukommen können.

Nur noch dann, wenn du ein Ersatzfahrzeug in Anspruch nimmst.

Hier sagen deine Vertragsbedingungen, ob du diese Kosten mitversichert hast, oder ggf. den Ersatzwagen selbst zahlen musst.

Ansonsten gibt es da keine weiteren Kosten, egal, in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt wird.

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Hallo,

verstehe ich das richtig, dass die Versicherung dich nötigen will, die Reparatur in einer ihrer Vertragswerkstätten durchzuführen, obwohl du keine Werkstattbindung vereinbart hast.

Das wäre echt der Hammer und für mich ein Grund, stärkere Geschütze aufzufahren.

Ich würde einen geharnischten Brief an die Versicherung schreiben und rechtliche Konsequenzen ankündigen, für den Fall, dass es zu willkürlichen Verzögerungen kommen sollte.

Du hast das Recht auf zügige Schadenregulierung im Rahmen des Gutachtens und der Vertragsbedingungen.

Also fahr zu BMW und lasse das Fahrzeug dort vom Gutachter besichtigen.

Erst wenn das Gutachten vorliegt kann man entscheiden, ob repariert werden sollte.

Liebe Grüße

Herbert

Bevor man hier gleich auf die Kacke haut und Tipps zum "richtigen" Beschweren gibt, sollte man sich vielleicht zunächst einmal die zeitlichen Abläufe zu Gemüte führen!

Der Schaden wurde am 18.02.2014 bemerkt - erst drei Tage später (warum eigentlich nicht sofort?) wurde der Schaden der Versicherung gemeldet.

Genauer gesagt am 21.02.2013 - einem Freitag (nach der Uhrzeit der Meldung frage ich lieber gar nicht).

Heute am Samstag, den 22.02.2014 stellt der TE um 13.08 Uhr fest, dass sich bisher noch kein Sachverständiger bei ihm gemeldet hat.

Und sofort kommen hier "Ratschläge", man solle "stärkere Geschütze" auffahren.

Einige Leute sollten erstens mal ihr Anspruchsdenken hinterfragen und zweitens über ihre eigenen Arbeitszeiten nachdenken.

 

Dass der Sachbearbeiter der Versicherung die eigene Vertragswerkstatt empfiehlt ist in meinen Augen nicht verwerflich.

Empfehlen darf er ja.

Und dass es in den Vertragswerkstätten der Versicherungen teilweise schneller mit der Abwicklung geht, ist auch kein Geheimnis.

Grossenteils wird da nämlich komplett auf ein Gutachten verzichtet, die Werkstatt schickt Fotos zusammen mit der Rechnung an die Versicherung und das war es dann schon.

Insoweit war das vom Sachbearbeiter der Versicherung nicht gelogen (von Formulierungsfragen einmal abgesehen)

Einzig die Aussage mit den Standkosten ist nicht nachvollziehbar, zumindest ich kenne keine Werkstatt, die bei Reparaturauftrag irgendwelche Standkosten berechnet.

 

Um dann noch die Frage zu beantworten:

Zitat:

Original geschrieben von myself4good

 

Ich möchte zu einen gerne wissen, ob weitere Kosten aus der Reparatur bzw. der Abwicklung der Regulierung auf mich zukommen können.

Nur noch dann, wenn du ein Ersatzfahrzeug in Anspruch nimmst.

Hier sagen deine Vertragsbedingungen, ob du diese Kosten mitversichert hast, oder ggf. den Ersatzwagen selbst zahlen musst.

Ansonsten gibt es da keine weiteren Kosten, egal, in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt wird.

Hallo,

kurzer Hinweis noch am Rande: Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden hast Du bei einem Kaskoschaden nicht das Recht, einen Gutachter (auf Kosten der Versicherung) zu beauftragen.

Ruf doch einfach mal bei der Versicherung an und frage, welcher Gutachter denn beauftragt worden sei. Dort dann nachfragen, wann er kommt.

Ich hatte im Sommer einen Kaskoschaden und mein HUK-Coburg war dort einfach schnell und perfekt. Selbst max. 6 Tage Mietwagen waren im Tarif inbegriffen.

Gruß

Peter

Tach,

ich würde mal mit der Regulierung über meine VK warten bis das Ermittlungergebnis der Staatsanwaltschaft vorliegt. Vielleicht wird der Übeltäter ja noch gefunden, dann darf seine Versicherung zahlen.

Ich habe solche Späße an meinen Autos 2 Mal mitgemacht. In beiden Fällen hat man die Verursacher nicht gefunden und ich musste die Schäden mangels VK selber zahlen. Die Mitteilung zur Verfahrenseinstellung kam ca. 3 Monate nach den "Unfällen".

Wenn Du den Wagen in die Vertragswerkstatt Deines VS gibst, bekommst Du das Ersatzfahrzeug evtl. kostenlos gestellt.

Salve,

remarque

am 22. Februar 2014 um 16:09

Ich verstehe das Problem hier auch nicht.

Einfach in die BMW Werkstatt.

Gutachter der Versicherung auch dort hin.

Fertig.

Über ein Leihauto muss man sich halt rechzeitig Gedanken machen, wenn man eine VK abschließt.

Entweder es ist direkt im Tarif mit dabei oder z.B. über einen Schutzbrief.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Bevor man hier gleich auf die Kacke haut und Tipps zum "richtigen" Beschweren gibt, sollte man sich vielleicht zunächst einmal die zeitlichen Abläufe zu Gemüte führen!

...

Hallo,

das hier scheinst du überlesen zu haben und das hat nichts mit zeitlichen Abläufen zu tun:

"Als ich erklärte, dass ich lieber in meine BMW-Werstatt möchte (200m entfernt) teilte man mir mit, dass in diesem Fall die Abwicklung Wochen dauern kann, wohingegen es in der Vertragswerkstatt sofort passieren würde."

Das ist Nötigung.

Liebe Grüße

Herbert

am 22. Februar 2014 um 16:32

So ein Schmarrn...

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 16:33

Herzlichen Dank für die zahlreichen Kommentare,

@twelferider: danke für die Antwort, das war eine der beiden Fragen. Mietwagen geht natürlich auf eigene Kosten, so er nötig wird. Ich wollte nur klären, ob es Schwierigkeiten gibt falls die Reparaturrechnung von BMW höher liegt, als der Gutachter der Versicherung den Schaden berechnet.

Zudem hast Du richtig bemerkt, dass alles noch sehr frisch ist und es noch keinen Grund für Beschwerden gibt. Ich möchte lediglich sicherstellen, dass ich alles dazu tue um den Ablauf reibungslos zu regeln.

Ja, Vorfall wurde am 18.02.2014 abends bemerkt und der Polizei gemeldet. Diese bat mich das Fahrzeug bitte noch an Ort und Stelle zu belassen um ein weiteres Ermittlungsteam zu schicken. Ich habe am Morgen des 19.02 meine Versicherung erstmals angerufen und man riet mir den Schaden erst zu melden wenn die Polizei zum zweiten Mal dagewesen ist, daher erfolgte die "offizielle" Schadensmeldung am Morgen des 21.02 und die Versicherung teilte mir mit, dass sie einen Sachverständigen schicken möchte, welcher sich zwecks Terminvereinbarung noch am 21.02 bei mir melden sollte. Ich rechne also Montag im Laufe des Tages mit einem Anruf des Sachverständigen.

Meine Frage zielt auf Eure Erfahrungen mit der Zeitspanne vom Besuch des Sachverständigen über das Gutachten bis die Kostenübernahme an die Werkstatt ergeht.

Grüße

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 16:41

Nachtrag: werden den Wagen am Montag in die BMW-Werkstatt bringen und ignoriere den Hinweis auf die Vertragswerkstatt der Versicherung. Dem Sachverständigen teile ich den Standort mit und die Werkstatt sagt sie kümmere sich um den Rest.

@ remarque4711: natürlich würde es mir sehr gefallen, wenn der Verursacher ermittelt werden kann. Jedoch möchte ich mit der Reparatur meines Wagens nicht so lange warten und hoffen. Meines Wissens kann die Reparatur dann immer noch über die Versicherung des Verursachers rückabgewickelt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

So ein Schmarrn...

Du scheinst der Meinung zu sein, dass es Nötigung nur auf der Autobahn gibt.

Dann bleibe meinetwegen bei deiner Ansicht.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

das hier scheinst du überlesen zu haben und das hat nichts mit zeitlichen Abläufen zu tun:

"Als ich erklärte, dass ich lieber in meine BMW-Werstatt möchte (200m entfernt) teilte man mir mit, dass in diesem Fall die Abwicklung Wochen dauern kann, wohingegen es in der Vertragswerkstatt sofort passieren würde."

Das ist Nötigung.

Nein, das habe ich nicht überlesen.

Deswegen hatte ich in meinem ersten Posting auch extra auf die "Formulierungsfragen" hingewiesen.

Häufig liegt da nämlich ein Problem Sender---->Empfänger vor.

Der Hinweis darauf, dass die Abwicklung in einer Nichtvertragswerkstatt der Versicherung länger dauern kann, als in der Vertragswerkstatt ist sicherlich noch keine Nötigung.

Bei Reparatur in der Vertragswerkstatt nimmt die Versicherung alles in die Hand - von der Terminierung, über die Abwicklung mit der Werkstatt und die Stellung eines Ersatzfahrzeuges durch die Werkstatt.

Wenn sich der Versicherte selbst um die Abwicklung kümmern möchte, dar er das natürlich (sofern keine Werkstattbindung besteht), allerdings muss er die Sache dann selbst in die Hand nehmen.

Auch evtl. Engpässe in der ausgewählten Werkstatt sind möglich, durch welche es zu Verzögerungen kommen kann.

Vermutlich sollte dies im Gespräch zum Ausdruck gebracht werden, denn ein Sachbearbeiter, der einen Kunden mit Repressalien bedroht, wenn er nicht "spurt", würde in hohem Maße mit seinem Arbeitsplatz spielen.

Der besseren Übersichtlichkeit wegen noch die Antwort auf diese Frage in einem gesonderten Posting:

Zitat:

Original geschrieben von myself4good

Ich wollte nur klären, ob es Schwierigkeiten gibt falls die Reparaturrechnung von BMW höher liegt, als der Gutachter der Versicherung den Schaden berechnet.

Da sind insoweit überhaupt keine Probleme zu befürchten - im Gegenteil!

Hier liegt eigentlich der Idealfall vor (egal, ob Haftpflicht-, oder Kaskoschaden).

Das Fahrzeug soll repariert werden und die Werkstatt hierfür steht schon fest.

Dann kalkuliert der Gutachter sein Gutachten sogleich auf die Stundensätze der ausgewählten Werkstatt, idealer Weise erfolgt die Besichtigung des Fahrzeuges auch in der Werkstatt zusammen mit dem Werkstattmeister.

Nach der Reparatur schreibt die Werkstatt im Prinzip das Gutachten nur noch für die Rechnung ab und schickt dies mit Abtretung an die Versicherung.

Die Werte Gutachten/Rechnung sind somit deckungsgleich und der Schaden wird schnell und schlank durchreguliert.

 

Wirst Dich wundern, wie deckungsgleich Gutachten und Rechnung sind. Zu den dort aufgeführten Stundensätzen reparieren die nämlich nur Versicherungsschäden. Na ja, ich muss fair sein, manchmal ist die Rechnung etwas höher, gerade so, wie die Versicherung es ohne kritische Nachfragen nach zahlt.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Wirst Dich wundern, wie deckungsgleich Gutachten und Rechnung sind. Zu den dort aufgeführten Stundensätzen reparieren die nämlich nur Versicherungsschäden.

Dass es neben den offiziellen Stundensätzen bei vielen Werkstätten auch andere Stundensätze für Privatzahler gibt, ist hier aber nicht das Thema.

Bei den BMW-Betrieben hängen die offiziellen Stundensätze sogar für jedermann sichtbar aus.

Und genau diese Stundensätze werden dann auch im Gutachten kalkuliert.

Warum es dann Abweichungen geben soll und wo, ist mir schleierhaft.

 

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