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Abwrackprämie holen und Neuwagen wieder verkaufen?

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 21:30

Hallo zusammen,

ich weiß es ist sicher nicht sinn der Sache aber wenn ich jetzt meinen alten Golf verschrotten lasse und mir einen Jahreswagen kaufe kann ich doch ganz legal die 2500 Euro in Anspruch nehmen? Jetzt spricht aber doch nichts dagegen dass ich den Wagen eine Woche später wieder weiterverkaufe - vielleicht um 1500 Euro günstiger wie ich ihn gekauft habe aber immer noch mit 1000 Euro Gewinn? Würde das funktionieren? Spricht etwas dagegen??

Viele Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema

Was soll denn der Blödsinn?

Man kann mit dem gekauften Auto, nach erfolgter Anmeldung, machen was man will.

Auch einem sofortigen Weiterverkauf steht absolut nichts im Wege (allerdings wird das nur seltenst mit Gewinn funktionieren).

Das ganze ist ein Konjunktur-Programm, auch wenn es "Umweltprämie" heißt. Wer warum ein Auto kauft und was er damit anschließend macht, ist dem Staat, seinen Behörden und dem BAFA egal. Hauptsache man kauft. Und wer die Bedingungen erfüllt, kriegt seine Prämie, egal was danach mit dem Auto passiert.

Von Betrug kann ich da nirgendwo etwas erkennen.

Koreaner

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am 23. Februar 2009 um 21:38

Nein, du kannst es so machen.

muss der Wagen nicht etwa 1 Jahr lang auf den Käufer zugelassen werden?

Ja, aber der zu verschrottende Wagen und nicht der Neu- bzw. Jahreswagen, den man kauft.

Zitat:

Original geschrieben von Fausti

Jetzt spricht aber doch nichts dagegen dass ich den Wagen eine Woche später wieder weiterverkaufe - vielleicht um 1500 Euro günstiger wie ich ihn gekauft habe aber immer noch mit 1000 Euro Gewinn? Würde das funktionieren? Spricht etwas dagegen??

Gibt es denn potentielle Käufer für so ein Geschäft? Hast Du den schon an der Hand oder willst Du ihn auf dem freien Markt suchen?

Immerhin geht beim Weiterverkauf der Mehrwertsteuerausweis verloren, somit kommen gewerbliche Käufer schon nicht mehr in Frage.

Des weiteren verzichtet der Käufer auf Sachmängelhaftung, es sei denn Du trittst Deine Ansprüche gegenüber dem Autohaus wirksam an den Käufer ab.

Dann gibt es einen zusätzlichen Halter in den Fahrzeugpapieren, wodurch der Wiederverkaufswert des Autos sinkt.

Wenn der potentielle Kaufinteressent Zeit hat, wartet er einfach, bis die ganzen vorgezogenen Privatkäufe vorbei sind und die Prämienaktion ausgelaufen ist. Die Rabatte für Kleinwagen werden dann auf schwindelerregende Höhen klettern.

Oliver

am 23. Februar 2009 um 22:27

Ein Auto verliert durch die Zulassung am Markt meiner Meinung nach in der Kompaktklasse mehr als 2500 € - grad in der aktuellen Zeit. Mal ganz davon abgesehen, dass man in der Regel ja selbst noch ein Auto braucht ;)

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 22:36

das ist ja interessant - kann ich denn die Garantie welche mir der Händler gibt an den neuen Fahrzeugbesitzer weitergeben?? Also hat der Käufer meines Fahrzeugs im Falle eines defektes am Auto noch Ansprüche gegenüber dem Händler, dem ich das Auto abgekauft habe??

Ich möchte den ganzen Wertverfall eines Neuwagens nur ungern mitmachen und tendiere daher eigentlich zu einem 5 Jahre altem Gebrauchtwagen, kann so aber nicht von der Abwrackprämie profitieren...

Viele Grüße und besten Dank für eure Meinungen!!

Christian

am 24. Februar 2009 um 8:38

Der Käufer hätte halt die "normale" Herstellergarantie. Den Gewährleistungsanspruch abzutreten stelle ich mir schwierig vor.

Ich würde das nur in Angriff nehmen, wenn du bereits einen Käufer an der Hand hast, und dann gezielt eben den Wagen kaufst, den dieser haben möchte. Außerdem müsste der Wagen recht kurzfristig verfügbar sein. Wenn dir UP vorher verbraucht ist, geht der Plan eh nach hinten los.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Der Käufer hätte halt die "normale" Herstellergarantie. Den Gewährleistungsanspruch abzutreten stelle ich mir schwierig vor.

Ich würde das nur in Angriff nehmen, wenn du bereits einen Käufer an der Hand hast, und dann gezielt eben den Wagen kaufst, den dieser haben möchte. Außerdem müsste der Wagen recht kurzfristig verfügbar sein. Wenn dir UP vorher verbraucht ist, geht der Plan eh nach hinten los.

Tja, und genau das ist verboten! Ich kann jetzt nicht die Paragraphen nennen, aber die Prämie soll den Fahrzeugwechsel einer Person fördern, nicht den eines Autos an sich. Wie schon verschiedentlich berichtet wurde, machen sich die Strafverfolgungsbehörden schon Gedanken, wie sie ermitteln sollen. Das Problem ist, daß nicht mal eben die Haltedauer der neu zugelassenen Autos überprüft werden darf (Datenschutz). Es werden daher sicher viele dieser ich nenne sie mal Prämeienerschleichungsbetrügereien nicht zu einer Strafe führen, aber einige halt doch. Wahrscheinlich immer dann, wenn ein Neider petzt... Dann besteht ein Anfangsverdacht und dann wird ermittelt. Und dann kommt für diese charakterlosen Ar.....mleuchter die hoffentlich richtig dicke Strafe!

Denn auch dank solcher Betrügereien reicht die Prämie nicht für die ernsthaft Kaufwilligen. Ok, sie wird auch so nicht für alle reichen, aber ohne diese Betrügereien (beliebt ist auch, den Wagen nicht wirklich zu verschrotten, sondern anders zu verwerten; um das Einzudämmen, muß neuerdings der Originalbrief mit an die Bafa gesendet werden) würde der Prämientopf aber länger reichen.

Gruß Michael

Was soll denn der Blödsinn?

Man kann mit dem gekauften Auto, nach erfolgter Anmeldung, machen was man will.

Auch einem sofortigen Weiterverkauf steht absolut nichts im Wege (allerdings wird das nur seltenst mit Gewinn funktionieren).

Das ganze ist ein Konjunktur-Programm, auch wenn es "Umweltprämie" heißt. Wer warum ein Auto kauft und was er damit anschließend macht, ist dem Staat, seinen Behörden und dem BAFA egal. Hauptsache man kauft. Und wer die Bedingungen erfüllt, kriegt seine Prämie, egal was danach mit dem Auto passiert.

Von Betrug kann ich da nirgendwo etwas erkennen.

Koreaner

Genauso sehe ich das auch, in keiner Bedingung wird eine bestimmte Haltedauer des Neuwagens verlangt.

Das wäre mir zuviel Risiko. Am Ende hock ich dann auf dem Auto und keiner kaufts oder nur mit Verlust für mich.

Also ich würde (wenn ich ein Schrottauto im Wert von 100 € hätte) VORHER jemanden kennen oder suchen der keins hat sich aber nen Neuwagen evtl. auch als Autolein für Tochter oder Sohn kaufen will.

Dann mach ich nen schönen Vertrag mit sagen wir 1.250 € + 100 € für mich und Rest für den Käufer.

 

Je nach Lust und Laune, Bekanntheit mit dem Käufer und Vertragsausarbeitung würde ich die Haltedauer auch auf 1 Jahr dehnen wegen der Neuwertentschädigung von viele Versicherungen.

Da ist aber das Versicherungsforum besser dafür für Fragen zu 1 Jahr Neuwertentschädigung und % im Falle eines Unfalls oder auch Halter ungleich Versicherungsnehmer. :)

Ist jetzt mittlerweile glaube ich der 4. Thread zum gleichen Thema und das Ergebnis ist immer das gleiche. Man kann zwar direkt nach der Zulassung des Neu-/Jahreswagens wieder verkaufen, wird damit aber mit Sicherheit keinen Gewinn machen können...

Das beweist im Prinzip nur, daß sich viele Zeitgenossen noch nicht ausreichend mit den Feinheiten des Gebrauchtwagenmarktes befaßt haben.

Ich hab mal zum Spaß unseren neuen Agila-Jahreswagen inseriert. Der hat inkl. Umweltprämie 8.900 EUR gekostet und ließe sich problemlos für 10.000 EUR weiterverkaufen. Interessenten gab es genug.

Koreaner

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