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Abzocke? Was darf Tüv in Werkstatt kosten?

Themenstarteram 17. September 2014 um 20:41

Hallo zusammen,

hatte heute mein Auto zum Tüv in der Werkstatt und fühle mich nun etwas verarscht, nachdem ich zähneknirschend die Rechnung bezahlt hab.

Abgerechnet wurden 61€ Tüv + 49€ Au + 19€ Bereitstellungskosten, alle 3 Posten noch zusätzlich 19% Umsatzsteuer!! Macht unterm Strich ca. 150@ gesamt!!

Soweit ich bisher ergoogelt hab, ist es der Werkstatt wohl nicht erlaubt auf die Tüvgebühr noch 19% drauf zu rechnen...gilt das auch für AU?

Was mich aber noch zusätzlich wurmt, ist dass auf der Tüv-Süd Seite zu lesen ist, sie verlangen für den Paragraphen+AU 53,50€+ 41€ (bzw. 34€) also langt die Werkstatt auch hier nochmal zu!

Gibt es da keine Preisbindung? Berechnet der Tüv je nach Laune?

So wie ich das sehe, kann ich zumindest die zuviel berechneten 19% TÜV+AU-Gebühren zurück verlangen. Korrekt?

Beste Antwort im Thema

Eins nach dem anderen:

Die Hauptuntersuchung wird in der Werkstatt immer durch eine Überwachungsorganisation durchgeführt. Diese berechnet auch die Umsatzsteuer, auf der Werkstattrechnung ist das ein durchlaufender Posten, auf den nicht nochmal die Steuer aufgeschlagen werden darf.

Das Entgeld für die Leistungen der Überwachungsorganisation ist festgelegt (landesweit bzw. nach TP-Bereichen) und unabhängig davon, ob die Leistung in einer Werkstatt oder einer eigenen Prüfstelle erbracht wurde. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Überwachungsorganisationen liegen (im gleichen Bezirk) üblicherweise im Bereich von ein bis zwei Euro.

Wird der Abgas-Anteil nicht von der ÜO geprüft sondern von der Werkstatt selbst, dann kann diese den Preis auch frei kalkulieren (und muss natürlich die Umsatzsteuer abführen). Das geht von "fast geschenkten" Abgasuntersuchungen bis zu ehrlich abgerechneten Stundensätzen eines gründlichen Mechanikers.

Ähnliches gilt für den Aufwand der Werkstatt, der durch die Durchführung der Hauptuntersuchung anfällt (Nutzung der technischen Einrichtungen, Organisation und Verwaltungsaufwand, ggf. Gestellung von Hilfspersonen). Den können die ganz normal selbst berechnen (und die Steuer abführen) oder er wird per Vertrag mit der ÜO auf dem Untersuchungsbericht aufgeführt (dann erscheint dort auch die Steuer), oder sie verzichtet ganz auf die Berechnung (Kundenbindung, Mischkalkulation)

Letztlich kann man sagen, dass die Leistung der Überwachungsorganisation immer das Gleiche kostet, der Preis für die Leistungen der Werkstatt aber sehr stark schwanken kann.

Allerdings: Niemand zwingt jemanden zu einem bestimmten Prüfort, jeder kann (und sollte) sich vorher über die Preise erkundigen und dann eine Entscheidung treffen. Wie bei den meisten anderen Geschäften im Leben auch...

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In meiner Werkstatt kostet das alles zusammen 89 Euro. (GTÜ)

Zitat:

Original geschrieben von null89

Gibt es da keine Preisbindung?

Nein, denn auch der TÜV steht mittlerweile im Wettbewerb (zu DEKRA, GTÜ etc.).

Eins nach dem anderen:

Die Hauptuntersuchung wird in der Werkstatt immer durch eine Überwachungsorganisation durchgeführt. Diese berechnet auch die Umsatzsteuer, auf der Werkstattrechnung ist das ein durchlaufender Posten, auf den nicht nochmal die Steuer aufgeschlagen werden darf.

Das Entgeld für die Leistungen der Überwachungsorganisation ist festgelegt (landesweit bzw. nach TP-Bereichen) und unabhängig davon, ob die Leistung in einer Werkstatt oder einer eigenen Prüfstelle erbracht wurde. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Überwachungsorganisationen liegen (im gleichen Bezirk) üblicherweise im Bereich von ein bis zwei Euro.

Wird der Abgas-Anteil nicht von der ÜO geprüft sondern von der Werkstatt selbst, dann kann diese den Preis auch frei kalkulieren (und muss natürlich die Umsatzsteuer abführen). Das geht von "fast geschenkten" Abgasuntersuchungen bis zu ehrlich abgerechneten Stundensätzen eines gründlichen Mechanikers.

Ähnliches gilt für den Aufwand der Werkstatt, der durch die Durchführung der Hauptuntersuchung anfällt (Nutzung der technischen Einrichtungen, Organisation und Verwaltungsaufwand, ggf. Gestellung von Hilfspersonen). Den können die ganz normal selbst berechnen (und die Steuer abführen) oder er wird per Vertrag mit der ÜO auf dem Untersuchungsbericht aufgeführt (dann erscheint dort auch die Steuer), oder sie verzichtet ganz auf die Berechnung (Kundenbindung, Mischkalkulation)

Letztlich kann man sagen, dass die Leistung der Überwachungsorganisation immer das Gleiche kostet, der Preis für die Leistungen der Werkstatt aber sehr stark schwanken kann.

Allerdings: Niemand zwingt jemanden zu einem bestimmten Prüfort, jeder kann (und sollte) sich vorher über die Preise erkundigen und dann eine Entscheidung treffen. Wie bei den meisten anderen Geschäften im Leben auch...

Zitat:

Original geschrieben von null89

So wie ich das sehe, kann ich zumindest die zuviel berechneten 19% TÜV+AU-Gebühren zurück verlangen. Korrekt?

Zurückverlangen kannst du die Preise nur dann, wenn sie dir nicht genannt wurden, obwohl du danach gefragt hast. Die Werkstatt hat ihre eigenen Preise, die man vor Vertragsabschluss erfragen sollte. Wer dies nicht macht, darf sich auf eihe hohe Rechnung nicht wundern. Warum Leute regelmäßig in Vertragswerkstätten gehen, wo der Preis deutlich über denen des TÜV liegt war mir schon immer ein Rätsel. Du hast nun die Preise der Konkurzen vergleichen und weißt fürs nächste mal bescheid.

Auf die Kappe des TÜV gehen nur die 61€, der Rest ist Werkstattsache die vermutlich auch die AU durchgeführt hat. 49€ ist schon happig, 19€ Aufschlag auch - Steuer sicher? Die 61€ dürften von der Summe her für die reine HU-Gebühr her schon inkl. Steuer sein. Oder war der Wagen verspätet zur HU dass hier noch der Preisaufschlag mit mehr als 2 Monaten überzogen reinkommt?

Bei einer Prüfstelle geht das je nach Bundesland und Fahrzeug für <100€ inkl. Steuer und ohne weitere Nebenkosten.

Nun ja, die teueren Tester der Werkstatt müssen ja auch bezahlt werden, genau wie die teueren medizinischen Geräte der Fachärzte.

wenn du sparen willst,fahre direkt zum tüv, wer den luxus möchte, dass die werkstatt kleinigkeiten, die gefunden werden,gleich behebt, bzw,karre morgens auf den hof stellen, abends wieder abholen,der zahlt halt auch mehr

Genau, die teuren Testgeräte, und deswegen fahre ich immer alleine zur Prüfstation und sollte was sein, wird das die Werkstatt nacharbeiten und die Nachprüfung bestanden. Ist bisher in 15 Jahren und mit zeitweise sieben Fahrzeugen inklusive Wowa/Hänger genau ein Mal vorgekommen wegen eines Handbremsseils.

Und mehr als 95 Euro habe ich noch nie bezahlt.

Alleine Bereitstellung usw., die haben doch eine Macke. Ich mache vorher genau ab, was die machen sollen. Z.B. Traggelenk vorne links erneuern oder Bremsen hinten. Nicht "mach mal tüv-fertig". Ganz schlecht für das Portemonnaie.

cheerio

warum fragt man eigentlich nicht vor auftragserteilung nach den preisen???

Tja.

Ich hab mir für die anstehenden Arbeiten nen KVA machen lassen und auch genau das bezahlt, was vereinbart war.

Und ordentliche Werkstätten machen das von sich aus, ohne die beleidigte Leberwurst zu spielen, weil der Kunde eben nicht Golddukaten scheixt und 100 Euro in der Stunde verdient.

cheerio

Ich habe HU+AU im Frühjahr anlässlich einer Inspektion in einer MB-Werkstatt durchführen lassen, dafür wurden im Vorfeld 99 EUR inklusive MWSt benannt.

  • Die durchgereichte Rechnung des TüV Süd für die HU lautete auf 61 EUR brutto. Auf deren Webseite wird die Gebühr für die HU mit 53,50 EUR brutto ausgewiesen. Insofern scheint es leicht unterschiedliche Preise zu geben für eine Prüfung bei denen und für eine Prüfung in einer Werkstatt, was m.E. okay ist.
  • Für die AU hat die Werkstatt 38 EUR brutto berechnet.
  • All-in somit 99 EUR brutto.

Ich bezweifle, dass die Werkstatt dem TE tatsächlich MWSt auf den Brutto-Preis des TüV berechnet hat. Eventuell Lesefehler?

Themenstarteram 18. September 2014 um 10:59

Hallo nochmal!

Abgesehen vom Tüv musste auch noch eine Achsvermessung gemacht werden, damit mein Fahrwerk eingetragen wird, deswegen Werkstatt.

Hierzu hatte ich auch telefonisch angefragt, was diese kostet. Genannt haben die mir dann den Nettopreis, was mMn absolut unüblich ist, es sei denn, man erwähnt es zusätzlich. Auch ein Punkt der mich ärgert, aber gut...

Den Tüvbericht hab ich mir jetzt nochmal genauer angeguckt und gesehen, dass darauf sogar die Kosten genannt sind. 101,99€ inkl., somit sollte wohl klar sein, das die Werkstatt hier dachte noch zusätzlich verdienen zu können.

wie schon gesagt: doppelte MWSt. dürfen sie nicht berechnen. Die Pauschale für die Werkstattnutzung geht in Ordnung. Insgesamt sind die 101.- € vom TÜV an der Obergrenze, ich habe heute 95.- € bezahlt und dafür hat der GTÜ-Sachverständige seine eigene Werkstatt und Ausrüstung genutzt. 19.- € * 1,19 = 22,61 kämen noch hinzu.

Kann mich den Kollegen Vorschreibern nur anschließen. BEVOR die Werkstatt die TÜV Prüfung macht, frage ich nach was die kostet. Gegebenenfalls fahre ich direkt zur Prüfstelle.

Andererseits ... Der Preisunterschied könnte auch durch den zusätzlichen Aufwand des Prüfers kommen. Irgendwie muss er ja zur Werkstatt kommen und diese Kosten soll er aus eigener Tasche zahlen? Wohl kaum.

Soweit ich mich richtig erinnere war bei der letzten TÜV Prüfung in der Werkstatt ein Betrag von 89 Euro auf der Rechnung. Und damit exakt der den die Werkstatt vorab benannt hatte.

... und, BEVOR du nun die Welle machst ... komm wieder runter von deinem Trip, guck' dir die Rechnung noch mal GENAU an und dann fährst du zur Werkstatt und lässt dir die einzelnen Posten erklären. Passen dir die Beträge danach immer noch nicht, kannst du gleich in der Werkstatt reklamieren. Allerdings fürchte ich: Bezahlt und Ende.

Normalerweise kontrolliere ich VOR der Zahlung die Rechnung, denn hinterher reklamieren ist immer schwierig. Steht auf jedem popeligen Kassenbon und auch auf Rechnungen.

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