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Abzug Stundenverrechnungssatz bei Glasschaden
Hi
ich bin bei der HUK versichert und hatte einen Glasschaden an meinem BMW 320, habe Schaden gemeldet und gleich ein Angebot eingereicht, von einer freien WErkstatt
Montage 36 x 8,50 Euro gekürzt auf 7,38 Euro plus ein paar Kleinteile.
Abzug: 50 Euro
Danach habe ich einen BMW Händler auch ein Angebot schicken lassen
Montage 36 x 11,25 Euro gekürzt auf 8,54 Euro
Abzug: 97 Euro
Unterm Strich kommt die gleiche Summe raus, die die HUK zahlen will.
Nach meiner Beschwerde, das ich da nix in den AKB finde, kam folgende Antwort
HUK:
Sehr geehrter Herr H.,
in dieser Sache teilen wir mit, dass wir bei Glasschäden nur noch die regional angemessenen Kosten er
statten. Im vorliegenden Fall haben wir nicht die Stundensätze der Fa BMW Händler XYZ auf die der Firma Freie Werkstatt XYZ
gekürzt. Wir kürzen jeweils auf die maximal anerkannten Werte, wo bei diese bei freien Werkstätten nied
riger sind als bei Markenwerkstätten. Der gekürzte Stundensatz der Fa BMW Händler XYZ liegt nur etwa im Be
reich der von der Firma Freie Werkstatt XYZ verlangten Preise.
Dies steht so nicht konkret in den AKB. Wir sind jedoch nicht bereit Stundenverrechnungssätze zu ak
zeptieren, die für dieselbe Arbeit den regionalen Werten vergleichbarer Betriebe in der Region überstei
gen.
Laut AKB, A.2.6.2. gilt folgendes:
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten.
Falls die Reparatur bei der Firma Freie Werkstatt XYZ durchgeführt wird, geben wir eine Kostenzusage bis zur Höhe
des in Kopie beiliegenden Prüfberichtes.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Ihr Schaden-Team
Anlage
Meine Frage wäre jetzt, wie ich weiter vorgehen soll.
Anwalt bzw BAFIN
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 6. März 2018 um 13:40:33 Uhr:
Ganz einfach, fahr zu BMW und lass die alles machen.
... Das Geld muss sich dann Audi von der HUK holen (einklagen oder was auch immer) ...
Gefährlicher Tipp! Wenn alles glatt läuft, dann bekommt die Audi-Werkstatt - dank Abtretungserklärung - alles direkt von der jeweiligen Versicherung. In diesem Fall halt von der HUK. Wenn NICHT alles glatt läuft, dann ist derjenige, der die Musik (in diesem Fall die Scheibe + Einbau) bestellt hat auch verpflichtet, sie (bzw. die Differenz) zu bezahlen. Da wird die Audi-Werkstatt nicht gegen die HUK, den Papst ... klagen, sondern sich die Kohle von demjenigen holen, der den Auftrag gegeben hat. GENAU DAS unterschreibt man im Übrigen auch auf dem Formular der Abtretungserklärung ...
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30 Antworten
Schreib die doch mal an, die sollen Dir in der nähe zwei Werkstätten nennen die den von der HUK angeführten Stundensatz haben.
Alternativ:
Ansonsten zur Werkstatt gehen, sagen Du bist HUK versichert, die geben diese Stundensätze vor (Schreiben mit bringen), können sie das zu diesen Sätzen machen, wenn ja bitte direkt mit der Versicherung abrechnen und dort direkt die Kostenübernahme beantragen.
Alternativ:
Es gibt viele Versicherungen die arbeiten mit einem "Scheibenspezialisten" zum Beispiel Carglas oder WinTec zusammen. Mal bei der HUK fragen, mit wem die zusammen arbeiten. Wenn Du es über die reparieren lässt, gibt es oft noch extras, wie neue Scheibenwischer oder Leihwagen oder Innenraumreinigung oder ...!
Es gibt eine gesetzliche Schadenminderungspflicht. Nachdem jeder Schaden die Versichertengemeinschaft betrifft und damit eventuell höhere Typ-Klassen und/oder höhere Prämien nach sich zieht, sollte man schauen, dass eine Reparatur, solange sie gleichwertig ist, möglichst günstig erfolgt.
Gerade im Kasko-Bereich, kann der Versicherer Vorschriften machen.
Willst du nach Kostenvoranschlag abrechnen oder gibt es hier bereits eine Rechnung zum Glasschaden?
Mmmmhh, würde ich erst mal etwas anderes sehen. Da ich hier aber an die Grenze meine Wissens gelange und nur aus Erfahrung sprechen kann, müsste ich hierzu meine Versicherung befragen.
Ich ging aber immer davon aus das wenn ich keine Werkstattbindung habe reparieren lassen kann wo ich will, auch bei BMW und es keinen Abzug gibt.
Ich hab das immer in der Vergangenheit mehrfach ohne Probleme in Werkstätten abrechnen lassen und es wurde nie eine Korrektur vorgenommen, nur der SB. Das ist aber klar. Und die RG´s waren nie an der unteren Grenze, bei weitem nicht eher ganz oben.
Schadensminderungspflicht sehe ich hier keinen Ansatz
Wenn du in deinem Vertrag keine Werkstattbindung hast und auch sonst im Vertrag keine Höchstwerte genannt sind, dann hat deine Versicherung die komplette Rechnung zu zahlen. Die Werkstatt darfst du dabei selbst auswählen, es spricht also nichts gegen die BMW Vertragswerkstatt.
Das ist wohl wieder die typische HUK Kürzung die auf Grund geringem Klagebetrag keine einfordert weil kein RA da Bock drauf hat
Ganz einfach, fahr zu BMW und lass die alles machen.
Habe ich auch so gemacht bei meinem damaligen Audi A1. Bin zu Audi hin (OHNE vorher mit der HUK zu sprechen) und gesagt, macht mal. Unterschrieben und alles getaucht bekommen. Von der HUK kam dann auch ein Schreiben mit Kürzungen aber hat mich nicht interessiert. Das Geld muss sich dann Audi von der HUK holen (einklagen oder was auch immer). Habe auch nie mehr was davon gehört.
Hättest einfach ne partner Werkstatt nehmen sollen. Die können Das auch und man bekommt ne original Scheibe verbaut.
Würde ich auch so machen.
Zu BMW fahren, Abtretungserklärung unterschreiben, fertig.
Der BMW-Händler regelt alles mit der Versicherung.
Bei der freien Werkstatt würde ich vorher fragen was sie dir einbauen wollen.
Hier im Forum haben schon einige von Scheiben berichtet die spiegeln.
Ich würde IMMER zur Vertragswerkstatt fahren. Man zahlt eh NICHT mehr wie die SB, also wozu dann zur freien Werkstatt und später ggfs.. Probleme haben? Kameras anlernen, dies das und jedes. Heute ist soviel Elektronik an der Scheibe verbaut, da haben die freien Werkstätten schon Probleme alles richtig zu machen.
Ihr macht euch immer Stress :-p