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Achslast Sattelzug verwirrend

Themenstarteram 1. Oktober 2020 um 21:33

Hallo zusammen,

Ich brauche mal euer Wissen bezüglich Achslastberechnung an einem 5 Achs Sattelzug. In meinem Fahrzeugschein steht das ich eine Achslast der Antriebsachse bis maximal 11500 kg haben darf. Jetzt wurde meinem Kollegen bei der letzten Modulschulung aber beigebracht das bei einem Standardsattelzug mit 5 Achsen die Formel zulässiges Gesammtgewicht (40.000kg) geteilt durch die Anzahl der Achsen (5) die zulässige Achslast ergibt, in diesem Fall 8 Tonnen pro Achse wobei die 3 hinteren Achsen vom Auflieger als 24 Tonnen Einheit zusammengerechnet werden können da diese nicht mehr als jeweils 1,5 Meter auseinander sind. Auf die Frage was denn mit der Differenz von 3,5 tonnen vom Fahrzeugschein sind meinte der Dozent das diese Differenz genutzt werden kann wenn man z.b. 44 tonnen kombinierten verkehr fährt oder ein Equipment nutzt welches eine andere lastverteilung erfordert.

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt weil wenn ich nach dem Dozent gehe meine Achse immer gut überladen habe und dann etwas ändern müsste.

Wie ist eure Einschätzung oder Wissen dazu?

Gruß Holdi

Beste Antwort im Thema

Richtig! Ich bin lange genug Konserven auf Chassis gefahren, 44t geht mit fünf Achsen.

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Deine effektiven Achslasten sind im jeweiligen Ausweis eingetragen. Auflieger z.B. in der Regel pro Achse z.B. 9T. Diese eingetragenen Achslasten dürfen nicht überschritten werden.

 

Denke nicht, dass Du eine Ladunge genau so "verteilen" kannst, dass Du genau 8T je Achse beladen hast. Und dazu kommt, dass vielleicht dein ZF eine Lenkachse mit 7,5T hat.

 

Ergo - Wie Du selber schreibst - eine Modulberechnung - Theorie.

 

Fakt sind die üblichen 3 Berechnungen für den Sattelzug für die Nutzlast. Diese müssen eingehalten werden. Und die jeweilige Achslast, welche im Ausweis eingetragen ist, darf nicht überschritten werden.

Genau,

das was im Fahrzeugschein steht als zulässige Achslast das ist Maßgebend!

Nicht die Theoretische/Technische Achslast!

Jeeiin!

Wenn der Hersteller meint, das Fz. verträgt 10 to. pro Achse so kann man dies nicht für bare Münze nehmen. Entscheidend sind hier die gesetzlichen Bestimmungen der Länder.

z.B.:

https://www.lkw-auskunft.com/info/gewicht_3.html

Themenstarteram 2. Oktober 2020 um 8:45

Vielen dank für die Antworten, dann brauche ich mir keine Sorgen weiter machen :-)

Dann frag mal deinen Dozenten, wieso auf der A8 zwischen Kirchheim/Teck und Wendlingen ein Schild steht "Maximales Achsgewicht 8 Tonnen". Könnte aber auch höher sein. Werde das das nächste mal Nachtragen, wenn ich da lang fahre.

Auch an der B41 Idar-Oberstein - Bad Kreuznach steht an der Abfahrt Bockenau 8 Tonnen Achslast Richtung Burgsponheim.

Und kenne Fahrer, die 7 Achsen Fahren mit 60 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. 8t/Achse x 7 Achsen = 56 Tonnen

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. Oktober 2020 um 08:37:18 Uhr:

Jeeiin!

Wenn der Hersteller meint, das Fz. verträgt 10 to. pro Achse so kann man dies nicht für bare Münze nehmen. Entscheidend sind hier die gesetzlichen Bestimmungen der Länder.

z.B.:

https://www.lkw-auskunft.com/info/gewicht_3.html

Nicht Jein

Der Hersteller definiert die mögliche Achslast

Der Gesetzgeber / Land definiert die mögliche Gesamtgewichte

Zitat:

@doedl schrieb am 3. Oktober 2020 um 06:08:08 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. Oktober 2020 um 08:37:18 Uhr:

Jeeiin!

Wenn der Hersteller meint, das Fz. verträgt 10 to. pro Achse so kann man dies nicht für bare Münze nehmen. Entscheidend sind hier die gesetzlichen Bestimmungen der Länder.

z.B.:

https://www.lkw-auskunft.com/info/gewicht_3.html

Nicht Jein

Der Hersteller definiert die mögliche Achslast

Der Gesetzgeber / Land definiert die mögliche Gesamtgewichte

Und die einzelnen gesetzlichen Achslasten.

und die liegen in DE bei 10t. für Einzelachsen und bei 11,5t. bei Einzelnen Antriebsachsen, was der Hersteller technisch freigibt, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 3. Oktober 2020 um 06:17:42 Uhr:

Zitat:

@doedl schrieb am 3. Oktober 2020 um 06:08:08 Uhr:

 

Nicht Jein

Der Hersteller definiert die mögliche Achslast

Der Gesetzgeber / Land definiert die mögliche Gesamtgewichte

Und die einzelnen gesetzlichen Achslasten.

und die liegen in DE bei 10t. für Einzelachsen und bei 11,5t. bei Einzelnen Antriebsachsen, was der Hersteller technisch freigibt, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

Naja - mag ja sein

Wüsste aber kaum eine Achse, welche 1 Fach bereift 10 T - ist Üblicherweise 9 T

Doppelbereift 10 - 11,5

Aber egal

der Ges.Geber übernimmt die Hersteller Achslast, welche im FZ-Schein deklariert ist.

Das ist nicht die garanierte Achslast, welche höher ist.

Zudem.... Du müsstest auch noch eine Bereifung finden, welche 10 T (einfach bereift) pro Achse zulässt.

Wenn gefunden, dürfte dies dann ziemlich teuer werden für die Bereifung.

Zitat:

@doedl schrieb am 3. Oktober 2020 um 07:00:32 Uhr:

 

Naja - mag ja sein

Wüsste aber kaum eine Achse, welche 1 Fach bereift 10 T - ist Üblicherweise 9 T

Doppelbereift 10 - 11,5

Aber egal

der Ges.Geber übernimmt die Hersteller Achslast, welche im FZ-Schein deklariert ist.

Das ist nicht die garanierte Achslast, welche höher ist.

Zudem.... Du müsstest auch noch eine Bereifung finden, welche 10 T (einfach bereift) pro Achse zulässt.

Wenn gefunden, dürfte dies dann ziemlich teuer werden für die Bereifung.

10 Tonnen Achslast hat man meistens bei einer Allrad Vorderachse, bzw es gibt auch normale Achsen ab Werk die das Gewicht tragen können. Der Reifen wäre ein 385/65 22.5 164 Conti HT3 oder ein Michelin MULTIWAY HD XZE. Das ganze brauchst du im Winterdienst, oder wenn du einen Kranaufbau hinter dem Fahrerhaus hast, so selten sind 10 Tonnen Achlast auf der Vorderachse daher nicht. Es gibt so viele Verschiedene Vorderachsgewichte. 7,1 7,5 8, 9 Tonen je nach Hersteller noch mals unterschiedlich. Bei 9 Tonnen geht ein Traglastindex von 160, was die meisten 385/65 oder 55 Reifen haben. Die Auflastung auf 10 Tonnen gibt es aber eben auch.

Moin Moin !

Zitat:

Jetzt wurde meinem Kollegen bei der letzten Modulschulung aber beigebracht das bei einem Standardsattelzug mit 5 Achsen die Formel zulässiges Gesammtgewicht (40.000kg) geteilt durch die Anzahl der Achsen (5) die zulässige Achslast ergibt,

Das ist schon mal völliger Blödsinn, wie ja auch durch die bisherigen Antworten klar wurde.

Richtig ist: Es gibt 2 verschiedene zulässige Achslasten , einmal die gesetzlichen Höchstwerte und zum anderen die Höchstwerte laut Hersteller. Letztere sind auf keinen Fall zu überschreiten , gesetzliche Höchstwerte können u.U. mit einer Ausnahmegehmigung überschritten werden .

Zitat:

in diesem Fall 8 Tonnen pro Achse wobei die 3 hinteren Achsen vom Auflieger als 24 Tonnen Einheit zusammengerechnet werden können da diese nicht mehr als jeweils 1,5 Meter auseinander sind. Auf die Frage was denn mit der Differenz von 3,5 tonnen vom Fahrzeugschein sind meinte der Dozent das diese Differenz genutzt werden kann wenn man z.b. 44 tonnen kombinierten verkehr fährt

Der Dozent sollte lieber einen anderen Beruf wählen! Die 44 t im kombinierten Verkehr sind nur möglich mit einer 3-achsigen Zugmaschine!

Alles nachzulesen in:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

MfG Volker

Das ist absoluter Blödsinn mein ex Arbeitgeber hat für alle seine normalen 5 Achs Sattel die Genehmigung für unteilbare Ladung mit bis zu 44 t Zggw.

Richtig! Ich bin lange genug Konserven auf Chassis gefahren, 44t geht mit fünf Achsen.

Das war seinerzeit meiner mit 56 t Genehmigung (unteilbare Ladung)

IMG_2020-10-06_21-10-46.jpeg
am 6. Oktober 2020 um 19:23

...auf dem Photo, der hat auch eine 56 Tonnen-Ausnahmegenehmigung... Leergewicht ca. 23 Tonnen + 30 Tonnen Kettenbagger + ca. 3 Tonnen Anbaugerät(e) oder wenn der mit 33 Tonnen größte Kettenbagger der Firma (Liebherr R 934) transportiert wird, dann müssen alle Anbaugeräte separat auf einem LKW hintergefahren werden.

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