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Achslast überschritten

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 17:40

Mal ne Frage hier in die Runde...Hab bei der suche nach passenden Winterreifen mit Felge, immer Radreifenkombis gefunden wo bei mir die Achslast um 20kg überschritten wird.Interessiert das überhaubt

jemand somal das nur im Anhängerbetrieb zutrifft, und ich im Winter eh keinen Anhänger ziehe.

Kann man so was eintragen lassen?Z.b. "Im winter kein Anhänger möglich"

Lg Mike

Beste Antwort im Thema

@ TE

Zu Deinem "Problem" sagt die EU-Richtlinie 92/23 Anhang IV:

"3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,

kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die

Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %

überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens

100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar

erhöht wird."

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???

Deine Achslast wird von ein paar Rädern, die gar nicht die Achse belasten überschritten???

Wie funktioniert das und wie viele hundert Kilo pro Reifen packst du da drauf?

HTC

Also hast du ne Achslast von Bsp 1000 Kg und deine Rad Reifenkombination nur 980KG? Dann ist das so illegal und interessiert defintiv. Da es auch um die Haltbarkeit bei Autobahngeschwindigkeit Geht.

Das wäre dann eher unterschritten ?

Naja. Achslast höher als Last der Rad Reifenkombination ist illegal.

 

Umgekehrt ist es die Regel und zulässig.

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 18:13

Aber kann man das eintragen lassen?Die erhöhte Achslast trifft ja nur im Anhängerbetrieb zu...Reg. hab ich ne Achslast von 1240kg bei Anhängerbetrieb+80.Der Reifen ist aber nur bis 1300kg...

Wie kommst du darauf, dass du mit Anhänger auf einmal eine höhere zulässige Achslast haben sollst?

Deine Achslast darf in keinem Fall überschritten werden. Egal wie.

 

Du verwechsel Stützlast mit Achslast

die Achslast von wem wird überschritten? Vom Anhänger? Dann ist es definitiv nicht erlaubt. Achslast ist eben zulässige Achslast und nicht unter umständen doch höhere zulässige Achslast.

Beim Zugfahrzeug? Wie soll das gehen? das Gewicht der Anhängerräder trägt zu nahezu 100% die Achse des Hängers. Auf dem Zugfahrzeug liegt immer nur die Stützlast. Diese darf ebenfalls nie überschritten werden. Stützlast ist das Gewicht, was auf die Deuchsel bzw. die Hängerkupplung des Zugfahrzeugs drückt. Das sind im normalfall 50 kg oder manchmal 75 oder 100kg. mehr nicht.

Die einzige Alternative wo deutlich höhere Stützlasten möglich sind, sind Sattelzüge. Selbst eine LKW Kupplung hat selten mehr wie 100kg Stützlast.

Die zulässige Achslast nimmt bei einigen Fahrzeugen bei dem Anhängerbetrieb zu. Dieses steht dann meist in der ersten Zeile Fahrzeugscheins, z.B. Achslast + 80kg im Anhängerbetrieb.

20kg drunter ist nicht viel. Ich mag solche Einschränkungen nicht und suche deshalb immer eine Rad-/Reifenkombination, die ein Ablasten nicht nötig macht.

Du kannst die zulässige Achslast per Einzelabnahme ablasten lassen, du darfst dann halt mit Anhänger 20kg weniger in den Kofferraum werfen.

Ich würde den Prüfer fragen, ob er die Ablastung zugehörig zu der Rad-/Felgenkombination eintragen kann, damit du nur mit den Winterrädern diese Einschränkung der um 20kg geringeren Zuladung auf der Hinterachse hast.

Beim TÜV musst du nach einem Vollgutachter fragen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 30. Oktober 2019 um 20:01:56 Uhr:

Die zulässige Achslast nimmt bei einigen Fahrzeugen bei dem Anhängerbetrieb zu. Dieses steht dann meist in der ersten Zeile Fahrzeugscheins, z.B. Achslast + 80kg im Anhängerbetrieb.

Richtig. Die erste vernünftige Antwort in diesem Thread.

 

Zitat:

@Schubbie schrieb am 30. Oktober 2019 um 20:01:56 Uhr:

Beim TÜV musst du nach einem Vollgutachter fragen.

Der Vollgutachter vom TÜV sagt dir folgendes: "gar nix machen, gewünschte Rad/Reifenkombination kaufen und fahren. Fertig."

Wenn du aber der größte Korinthen-K. bist und dich das selbst stört, dann laß die neue Rad/Reifen Kombination eintragen (obwohl nicht eintragungspflichtig), mit dem Zusatz "maximale Achslast xzx kg, gilt auch bei Anhängerbetrieb"

doppel

Gibt es eine Tolleranz oder warum ist es nicht Eintragungspflichtig? Meiner Kenntnis nach muss angelastet werden, wenn man Räder fahren möchte, die für die Achslast nicht ausreichend sind. Dieses würde jedoch nur den Anhängerbetrieb betreffen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 30. Oktober 2019 um 20:45:56 Uhr:

Gibt es eine Tolleranz oder warum ist es nicht Eintragungspflichtig?

Ich meinte damit, der TE kauft sich Felgen und Reifen in einer Dimension, die normalerweise (wenn die Achslast eingehälten wäre) nicht eintragungspflichtig sind.

Nein, eine Toleranz gibt es nicht.

 

Natürlich könnte man sich auch die "erhöhte Achslast bei Anh.-Betrieb" streichen lassen.

 

Aber nochmal: nix machen, kaufen, fahren, fertig.

Sicherlich werden die meisten nicht dahinter kommen. Da bei mir jedoch immer Murphy um die Ecke guckt, habe ich es gerne Wasserdicht. Was der TE macht, muss er selbst wissen.

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