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Achsvermessung -kein Recht auf das Protokoll?
Hallo zusammen,
wir haben bei einem Auto ein neues Lenkgetriebe gekommen. Die Werkstatt hat auch eine Achsvermessung berechnet. 1-2 Wochenspäter ist das FZ auf Winterräder umgesetzt worden
Nun bei Abnahme der Winterräder war uns aufgefallen, dass die Winterräder sehr komisch abgefahren sind.
Eine Nachfrage nach dem Achsvermessungsprotokoll wurde vom Anwalt der Werkstatt wie folgt beantwortet:
"Einen Anspruch auf Erteilung eines Protokolls über die Achsvermessung besteht nicht. Die Achse wird vermessen und anschließend eingestellt, so dass die Sollwerte erreicht sind. Es handelt sich nicht um eine
Vermessung, die protokolliert wird und mit feststehenden Werten abschließt sondern es geht darum, die vorgeschriebenen Werte einzustellen."
In diesem Satz wird sich doch widersprochen.. nicht feststehenden Werten abschließt sondern um vorgeschriebene Werte einzustellen.
Jemand ne Idee?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ob du eine Anspruch hast kann ich nicht sagen ,üblich ist es aber so ,dass Immer ein Protokoll mit den Eingangs und Ausgangsdaten dem Kunden ohne Nachfrage ausgehändigt wird.
Im übrigen ist hier zu prüfen ob eine Achsvermessung überhaupt in Rechnung gestellt werden kann
da dies eine Verbundarbeit ist die im Preis des L-Getriebewechsels inbegriffen ist.
warum wird so etwas anwaltlich behandelt?
Bopp19
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29 Antworten
Ob du eine Anspruch hast kann ich nicht sagen ,üblich ist es aber so ,dass Immer ein Protokoll mit den Eingangs und Ausgangsdaten dem Kunden ohne Nachfrage ausgehändigt wird.
Im übrigen ist hier zu prüfen ob eine Achsvermessung überhaupt in Rechnung gestellt werden kann
da dies eine Verbundarbeit ist die im Preis des L-Getriebewechsels inbegriffen ist.
warum wird so etwas anwaltlich behandelt?
Bopp19
Mit dem Anwalt liest sich jetzt auch alles sehr komisch, ich kenne es nicht anders, daß als Nachweis für eine korrekt durchgeführte Achsvermessung das Messprotokoll ausgehändigt wird, wo sollte da auch das Problem sein, ausser man hat etwas zu verbergen.
Ob ein Anrecht besteht ist fraglich, das hätte ggf. bei Reparaturbeauftragung mit angegeben werden müssen.
Was man machen kann wenn es da um einen Rechtsstreit geht, Gutachter beauftragen, der kann dann den jetzigen Zustand vermessen und auch an Hand der Reifen und des Abbriebs grob feststellen seit wann evtl. die Achse verstellt ist, dann könnte man grob einschätzen ob das zum Reparaturzeitpunkt passt.
Wenn ich durch Pfuscharbeit Schaden angerichtet hätte, würde ich den Beweis auch nicht freiwillig rausgeben. Wenn das Protokoll irgendwie "abhanden gekommen" ist, nützt auch kein eventuelles Recht darauf mehr was.
Wir haben nie ein Protokoll bekommen. Ich habe ehr die Vermutung man macht sich hier nur die Tasche voll. Auch beim Lenkgetriebe wurde billiges normales Hydrauliköl eingefüllt. Wir hatten bei kalten Temperaturen immer wieder im Kaltstart Geräusche. Eine andere Werkstatt sagte uns dann, das es das falsche "Servoöl" ist. Nach Änderung des Öles keine Geräusche mehr.
Rechtsstreit weil wir Geld zurück behalten haben, als Pfand das die sich das Auto kümmern.
Zitat:
@M.Watson schrieb am 28. April 2016 um 12:01:24 Uhr:
...ich kenne es nicht anders, daß als Nachweis für eine korrekt durchgeführte Achsvermessung das Messprotokoll ausgehändigt wird...
Genauso ist es!!!
Nur ist das in diesem Fall nach einer gefahrenen Wintersaison nicht mehr relevant! Wer möchte denn jetzt (heute) den Nachweis führen, daß die heute evtl. falschen Daten der Achse auf der Achsvermessung und -einstellung vor dem Winter basieren? Einen Rechtsstreit brauchst Du heute nicht mehr anzustrengen!! Wie war das mit dem Schießen in Hornberg?
Wieso kommt überhaupt die Antwort (direkt?) vom Anwalt? Komischer Laden!
@Sven: Such' Dir eine neue Werkstatt, laß' das Fahrzeug protokolliert (!) neu einstellen und schluck' den Ärger runter!
Allein schon, wenn du beim TÜV vorstellig wirst, um z.B. andere Dämpfer/Federn einzutragen, benötigst du unbedingt dieses Protokoll. Da kannst du eine Rechnung über Achsvermessung dabei haben, die Interessiert nicht die Bohne!
Und im Zuge dessen, wird die Werkstatt das Vermessungsprotokoll bestimmt auch nicht nach einem halben Jahr löschen dürfen.
Gerade wenn Regress Ansprüche kommen, wegen falscher Einstellung, muss man seine richtige Arbeit ja irgendwie beweisen können.
Irgendwo eine Rechtsschutz? Frag da mal nach.
Zitat:
@Guido_K schrieb am 28. April 2016 um 12:17:37 Uhr:
...
Wieso kommt überhaupt die Antwort (direkt?) vom Anwalt? Komischer Laden!
...
Weil die meisten ab da schon Ihre Klappe halten.
warum hat der Te. Geld zurückbehalten ? Die Begründung verstehe ich nicht.
Bopp19
Bei mir gibt es Protokolle nur wenn danach gefragt wurde oder irgend ein sonstiger technischer Grund vorliegt.
Wenn also irgendwas nicht sauber ein zu stellen ist, das zu irgend ner Eintragung haben will oder der Kunde es explizit verlangt. Ein "Anrecht" auf ein Protokoll gibt es nicht.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 28. April 2016 um 13:09:20 Uhr:
warum hat der Te. Geld zurückbehalten ? Die Begründung verstehe ich nicht.
Bopp19
Wahrscheinlich gab es schon im Vorfeld Ärger mit der Werkstatt.
Zitat:
Rechtsstreit weil wir Geld zurück behalten haben, als Pfand das die sich das Auto kümmern.
Zitat:
Bei mir gibt es Protokolle nur wenn danach gefragt wurde oder irgend ein sonstiger technischer Grund vorliegt.
Wenn also irgendwas nicht sauber ein zu stellen ist, das zu irgend ner Eintragung haben will oder der Kunde es explizit verlangt. Ein "Anrecht" auf ein Protokoll gibt es nicht.
Sorry, aber in so eine Werkstatt würde ich wenn überhaupt nur einmal gehen.Danach nie wieder!
Für mich gehört das schriftliche Protokoll einfach als Beleg zur Vermessung dazu. Das ist quasi so als würde man für ne Arbeit eine Summe x verlangen aber keine Rechnung dazu raus geben wollen die das belegt.
Zum Glück geben hier im Umkreis alle Werkstätten, die ich kenne direkt ohne Nachfrage das Protokoll mit.
Wir sind auch davon ausgegangen ein Protokoll zu bekommen. Nach dem Wechsel des Lenkgetriebe knackte es vorne rechts. Das knacken war vorher nicht. Daraufhin haben wir die Werkstatt wieder angefahren. Nun hat man festgestellt, das eine Schraube der Achse nicht richtig fest war. 150€ kosten für Suche und Beseitigung. Begründung man wäre an der Schraube nicht bei gewesen. Jetzt kommt aber ja auch noch die Achsvermessung ins Spiel.. komische Werkstatt.
Wir fahren nicht mehr hin
Zitat:
@andi_sco schrieb am 28. April 2016 um 12:42:04 Uhr:
Allein schon, wenn du beim TÜV vorstellig wirst, um z.B. andere Dämpfer/Federn einzutragen, benötigst du unbedingt dieses Protokoll.
Also von mir wollte noch nie ein Prüfer ein Messprotokoll haben und ich hatte noch nie ein Auto mit serienmäßigem Fahrwerk.... Alle Kombinationen dabei gewesen, Feder, Federn+Dämpfer, Gewinde.
Allerdings habe ich, unabhängig davon, nach einer Achsvermessung immer ein Protokoll erhalten.
Zitat:
Wenn also irgendwas nicht sauber ein zu stellen ist, das zu irgend ner Eintragung haben will oder der Kunde es explizit verlangt. Ein "Anrecht" auf ein Protokoll gibt es nicht.
Sorry, aber in so eine Werkstatt würde ich wenn überhaupt nur einmal gehen.Danach nie wieder!
Für mich gehört das schriftliche Protokoll einfach als Beleg zur Vermessung dazu.
Was nützt dir das Protokoll? Kannst eh nix drauf sehen.
Du weist vom Messprotokoll nicht, ob Herstellerspezifische Beladungsvorschriften, Vorspannvorschriften, etc. eingehalten wurden und du weist auch nicht ob die Bühne richtig ausgerichtet war, das Auto richtig entspannt, der Pedalfeststeller drin, du weist auch nicht ob wirklich gemessen und eingestellt wurde oder das Gerät "passend" gedreht wurde und nicht mal genau ob das Protokoll von deinem Auto ist.
Du brauchst kein Protokoll, du brauchst ein gradeaus fahrendes Auto.
Ich messe idr. im Zuge von Reparaturen und dann bekommt der Kunde nicht ein vermessenes, sondern ein repariertes, vermessenes grade fahrendes Auto wieder.
Da ist den meisten Leuten ein Protokoll scheissegal.
Achsvermessungen mit bunten Zetteln haben die meist schon alle hinter sich, bis sie bei mir ankommen...
Wer natürlich ein Protokoll haben will, dem drucke ich sein Protokoll aus, kein Thema.
Um aber auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen, wenn es nicht "vereinbart" wurde, gibt es kein "Anrecht" auf ein Protokoll...
Wenn man natürlich nur ne Vermessung in Auftrag gibt, dann kann man aber auch sagen, dass es "dazu" gehört. Wie gesagt, ich vermesse idr. nur im Rahmen von Reparaturen, sonst will das keiner bezahlen...