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Adac ...

Themenstarteram 19. November 2006 um 10:25

Hallo,

kurze frage..

Darf der ADAC einem kündigen, weil man die Leistungen zu oft in Anspruch genommen hat?

Danke

Stefan

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25 Antworten
am 19. November 2006 um 10:30

Ich denke jeder Vertrag darf fristgerecht und beidseitig sogar ohne Angabe irgendwelcher Gründe gekündigt werden. Ob ADAC oder nicht.

Mfg

G.o.

Hi,

wenn die analog zu z.B. Versicherungen einen Passus à la "Kündigungsrecht im Schadenfall" haben, dann schon.

Und wenn ich die mal schnell übrflogenen Bedingungen ausm Netz richtig deute, dann steht bei ner Plus-Mitgliedschaft einen Monat anch nem Schadenfall dem Mitglied oder dem Club frei, "die Mitgliedschaft zu ändern" --> was auch immer das heißt.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. November 2006 um 10:33

mhh ich kann in deren agbs nichts dadrüber finden

die haben vor 2monaten vertrag verlängert um nen jahr und jetz einfach mal so gekündigt

Egal ob die das dürfen oder nicht.

Willst Du wirklich noch beim ADAC trotz aller Vorkommnisse bleiben?

Es gibt auch andere (bessere und billigere) Automobilclubs.

am 19. November 2006 um 13:20

Worüber man durchaus streiten könnte....

Zitat:

Original geschrieben von G.o.

Ich denke jeder Vertrag darf fristgerecht und beidseitig sogar ohne Angabe irgendwelcher Gründe gekündigt werden. Ob ADAC oder nicht.

Diese Aussage ist ob ihrer Richtigkeit eine mir bis Heute völlig unbekannte Verlautbarung des Verfassers. Staun.

 

Der ADAC ist eine Holding!

Welche ADAC Gesellschaft bzw. Versicherung hat gekündigt?

am 19. November 2006 um 14:14

In diesem Unterforum geht es um Versicherungen.

Laut ADAC Homepage:

Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen.

Zitat:

...

§ 7 Versicherungsbeginn und Vertragsdauer

(1) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen

Zeitpunkt (Vertragsbeginn).

(2) Der Vertrag wird zunächst für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Danach

verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht schriftlich gekündigt wird.

Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner spätestens einen Monat vor dem Ende des

laufenden Versicherungsjahres zugegangen sein.

(3) Der ADAC-Rechtsschutz wird den Versicherungsnehmer nicht an eine Vertragsdauer von länger

als drei Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit binden....

§ 13 Vorzeitige Kündigung

(1) Hat nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt

oder den Versicherungsschutz abgelehnt, sind beide Seiten berechtigt, den Vertrag durch

Kündigung vorzeitig zu beenden. Das Recht zur Kündigung entfällt, wenn die schriftliche Kündigung

dem Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kündigungsvoraussetzung

zugegangen ist.

(2) Die fristgemäße Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam, wenn sie nicht

ausdrücklich zum Ende des Versicherungsjahres erfolgt.

...

Mfg

G.o.

Themenstarteram 19. November 2006 um 14:52

ok ich hab mich vielleicht ein bischen blöd ausgedrückt und es ist vielleicht auch nicht unbedingt das richtige forum

es geht um die ADAC Plusmitgliedschaft

Ist ja eigentlich auch n Schutzbrief

Nennt sich Schutzbriefversicherung.

Jede Versicherung darf gekündigt werden.

Die normale Kündigung ist die zum Ablauf (Jährlich bzw. zum Ende eines drei- oder Fünfjahresvertrages) und kann mit Zugang drei Monate vorher ohne weitere Begründung erfolgen.

Daneben gibt es eine Reihe außerordenticher Kündigungsmöglichkeiten.

Dazu gehört die Kündigung im Schadensfall.

Dazu reicht ein Schaden und sie muss binnen vier Wochen nach Leistungserbringung oder -verweigerung erfolgen.

Das alles ist im VersicherungsVertragsGesetz geregelt.

Alle Kündigungsarten stehen nicht nur den Versicherten,

sondern auch den Versicherungen zu.

Irgendwie fair, oder. ;)

 

Wenn einem die Schutzbriefversicherung gekündigt wird, dann muss da allerdings eine Menge vorliegen.

Fährst Du ein altes Schätzchen und nimmst permanent Starthilfe in Anspruch statt in eine neue Batterie zu investieren?

Themenstarteram 19. November 2006 um 15:31

nein ich hatte innerhalb 2jahre

2mal starthilfe

einmal nach unfall in die werkstatt geschleppt und 3tage leihwagen

einmal nach Motorschaden 800km das auto heimgebracht und 1 woche leihwagen

in 2 jahen muss man da glaub ich nicht kündigen

:)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass 2xStarthilfe das Kündigungsmotiv war.

Aber Bitte, der ADAC braucht die Kündigung nicht begründen.

Themenstarteram 19. November 2006 um 17:51

nein ich glaube der grund sind die leihwagen und das lange abschleppen

was mich allerdings stört

die kündigen die +mitgliedschaft und stufen mich auf eine normale steht im zweiten schreiben was ich gerad erst gesehen habe

und wie es aussieht kann ich die jetzt nicht kündigen da ich nur die + letztens in anspruch genommen habe

ich glaube ja nicht dass die mich einfach zum normalen mitglied machen können da ich ja nie einen antrag dafür gestellt habe

naja man wird sehen was bei rauskommt

danke euch schonmal für die antworten

Zitat:

Original geschrieben von G12+

2mal starthilfe

einmal nach unfall in die werkstatt geschleppt und 3tage leihwagen

einmal nach Motorschaden 800km das auto heimgebracht und 1 woche leihwagen

Rechnen wir mal nach:

2 Anfahrten zur Starthilfe mit je min. 30 Minuten Monteurarbeitszeit (incl. Anfahrt)

Kostet bei einem Handwerker nicht unter 2 * 60 EUR

Summe bis dahin min. 120 EUR.

Abschlepphilfe im Nahbereich 150 EUR

3 Tage Leihwagen kleine Klasse min. 100 EUR

Summe 250 EUR

Summe bis dahin 370 EUR

800 km Fernschleppe nicht unter 500 EUR

1 Woche Leihwagen zum Sparkurs von 200 EUR.

Macht 700 EUR.

Macht also 4 Schäden und weit über 1.000 EUR an Leistungen.

Das alles mit einem Einsatz von 2 * 34 EUR.

Wenn Du also noch 30 Jahre schdenfrei Mitglied bleibst, dann hat der Club eine Chance sein Geld zurück zu bekommen.

Allerdings unverzinst.

Du hast einfach zu viele Schäden in kurzer Zeit.

Wären alle solche Chaoten mit so altersschwachen Autos, dann läge der Preis für den Schutzbrief eher bei 500 EUR und Jahr.

Hi,

doch - offensichtlich geht genau diese Rückstufung klar wie ich oben schon schrieb. Der Club und du dürfen nach Schadenfall innerhalb eines Monats die MItgliedschaft "verändern" --> das wird wohl passiert sein.

Es gibt definitiv Alternativen, schau dich bissi um.

Grüße

Schreddi

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