- Startseite
- Forum
- Auto
- Wohnmobile & Wohnwagen
- Änderung bei 100km/h-Zulassung für Anhänger?
Änderung bei 100km/h-Zulassung für Anhänger?
Kann mir das mal einer übersetzen?
klick
Kann man jetzt etwa einen für 100km/h zugelassenen Anhänger hinter jedes geeignete Zugafhrzeug hängen, ohne das Gespann wieder dem TÜV vorzuführen?
Ähnliche Themen
32 Antworten
genau!
Der Wowa wird nicht mehr "verheiratet"!
Gruß
Franjo001
, der sich fragt, ob das auch für "Altehen" gilt.
aus welchem Teil soll man das entnehmen?
Hallo Dieter,
das ist schlüssig der Tatsache zu entnehmen, daß nur noch der Anhänger ein 100 km/h-Schild bekommt. Bisher bekam auch das entsprechende Zugfahrzeug eins, das auch nur für die geprüfte Kombination galt.
Gruß
Franjo
Immer dieses Behördendeutsch.....
Aber der Faktor 0.8 bei WW scheint immer noch gültig zu sein, oder hab ich das falsch verstanden ?
Gruß
Andi
Hi Andi,
neuer Faktor ist 1.0! Zumindest bei Erfüllen der Sicherheitsmekmale (Reifen, Stoßdämpfer und Schlingerkupplung; das hast Du ja alles). Das heißt, daß ich meine Jeunesse demnächst mit 100 km/h ziehen "darf".
Gruß
Franjo
ab wann? Weil ich nur Faktor 0.84 erreiche
tritt am Tage der Verkündung in Kraft.... gilt da das Datum unten drunter?
Dann muß ich nur noch schauen ob meine AKS die Bedigungen erfüllt und ab zum TÜV...
Soll das jezt heißen ich kann einfach 100 fahren oder muß ich erst ein 100 Schild beim Tüv besorgen ?
Soweit ich das verstanden habe, wird das Tempo-100-Schild nach wie vor benötigt.
aber wenn ich es richtig verstehe nur am Anhänger...
Zitat:
Original geschrieben von Loeti
aber wenn ich es richtig verstehe nur am Anhänger...
Ja, so würde ich das auch interpretieren.
Hatte gerade 2 interessante Telefongespräche:
1. TÜV
Eine Begutachtung ist nicht mehr erforderlich. Die 100 Plakette gibt das Strassenverkehrsamt aus. Wie die die Tauglichkeit des Anhängers beurteilen wollen ist ihm allerdings schleierhaft. Bei ihm gibts definitiv KEINE Plakette mehr.
Er empfiehlt allerdings sich den Gesetzestext auszudrucken, weil kaum ein Autobahnpolizist den geänderten Text kennen wird ( !!! ) und jeder vermutlich angehalten wird, der am Zugwagen keine Plakette hat
Ausserdem obliegt die Einhaltung des Gewichtsfaktors der Verantwortung des Fahrzeugführers. In Fällen wo es eng ist, empfiehlt er, das Fahrzeug beim TÜV wiegen zu lassen
2. Strassenverkehrsamt
Totale Ahnungslosigkeit ! Man weiss nur das man zum TÜV muss. Ich hab ihm die Nr. des textes durchgegeben, er wird sich beim Vorgesetzten schlau machen und zurückrufen.
Er bezweifelt, dass irgend jemand beim StVA beurteilen kann, ob ein AH tauglich ist oder nicht.
To be continued..........
Gruß
Andi
Nachtrag:
Lt. Internet Seite des ADAC begutachtet ein TÜV die WW Fähigkeit in Bezug auf die 100 Regelung. Mit dieser Bescheinigung dann zum StVA und fertig.
Allerdings sagt der TÜV ja was anderes....siehe oben.
Ich hab ausserdem noch eine Frage....siehe hier:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Gruß
Andi
Hallo,
mir hat mein TÜV-Mensch heute auf's Band gesprochen. Er warte noch auf ein paar Unterlagen und habe sich nur gemeldet, damit wir nicht glauben, er habe uns vergessen. Nett, nicht wahr?
Er hat sich, wie schon geschrieben, alle relevanten Daten notiert und den FZ-Schein kopiert, damit ich nicht noch einmal mit dem Wowa vorfahren muß. Das nenne ich Service!
Gruß
Franjo001
Nun ich denke dass sich im wesentlichen nichts ändert. Nur werden wir jetzt kein Tempo 100 Schild brauchen.
In der Rhein Main Presse, MOTOR Journal stand am 05.11.2005 folgendes zu lesen.
Mehr Gespanne dürfen jetzt Tempo 100 fahren.
Neuer passus in der STVO gilt seit 22.10.2005 / allerdings sind zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Auszug aus dem Bericht: das Zugfahrzeug darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten, und muß ABS haben.Die reifen des Caravan dürfen nicht älter als 6 Jahre sein ( Herstelldatum nicht Kaufdatum ) und müssen mindestens bis Tempo 120 zugelassen sein. Weiterhin muß der Anhänger über hydraulische Achsstoßdämpfer verfügen.
Zusätzlich muß der Anhänger mit einer Stabilisierungs-einrichtung ausgestattet sein. ( Schlingerkupplung)
Das Gesammtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugwagen nicht überschreiten. Als Obergrenze der zulässigen Stützlast hat zudem der kleinere Wert von Zugfahrzeug oder Anhänger zu gelten. Die Neuregelung ist vorerst bis Jahresende 2010 befristet. Ende Artikel.
Also meiner Ansicht nach nix Tüv, jeder ist für die Einhaltung selbst verantwortlich. Und auch kein Wort über ein 100 Schildchen.
Gruß aus Rüsselsheim
Hobby Prestige / Opel Signum
UNO