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Änderungsabnahmen, Einzelabnahmen, Eintragungen - wer haftet ?
Ich lese immer öfter, dass man keine Probleme bekommen könnte, sobald Sachen im Fahrzeugschein stehen - und wenn es doch nicht ganz legal wäre, würde ja sowieso der Prüfer haften.
Hier mal ein paar Beispiele:
Rad/Reifen-Kombinationen:
Es gibt nur ein Gutachten der Felge für ein anderes Fahrzeug (z.B. Nachfolgemodell), die Reifengröße ist zwar erlaubt, die Traglast mehr als ausreichend, die Felge hat aber z.B. eine andere ET, der Prüfer macht einfach eine Abnahme nach §19(3).
Ein Reifen wird auf eine viel zu breite Felge aufgezogen, z.B. 165/50 auf einer 7 Zoll breiten Felge. Der Prüfer erkundigt sich offenbar nicht nach der Freigabe des Reifenherstellers, es erfolgt eine Einzelabnahme. Der Reifen schleift mit der Flanke fürchterlich am Radhaus (was erst später auffällt).
Auspuffanlage:
Es wird von einem Tuner eine Abgasanlage als Einzelanfertigung gebaut. Der Auspuff wird per Einzelabnahme abgenommen, es wird eine ordnungsgemäße Lautstärke bescheinigt. Der Auspuff wird in den nächsten Wochen erstmal schön auf der Autobahn freigebrannt...
Kombinationen:
Tieferlegungsfedern und andere Räder aus dem Originalzubehör werden zusammen nach § 19(3) abgenommen (laut TÜV Süd angeblich nicht möglich), es werden zu den Gutachten Änderungen vorgenommen (z.B. wird der Federwegsbegrenzer weggelassen).
Die ABE ist trotz Abnahme in diesen Fällen doch mehr als fraglich, wer muss bei einer Kontrolle den Kopf hinhalten ? Ich gehe mal davon aus, dass der Fahrzeugführer für den Zustand des Wagens verantwortlich ist, also auch die Konsequenzen trägt. Aber gibt es auch Konsequenzen für den Prüfer (egal, ob etwas passiert ist oder nicht) ?
Eintragungen:
Im Fahrzeugschein steht Auspuff ab Krümmer, er ist jedoch ab Kat. Federwegsbegrenzer werden nicht erwähnt. Sonstig falsche Angaben...
Angenommen die Räder wurden nach §19(3) abgenommen, es handelt sich um die Räder aus dem ersten Beispiel (kein Gutachten für das spezielle Fahrzeug, jedoch richtige Reifengröße, Traglast etc. in Ordnung). Die Änderungen stehen im Fahrzeugschein.
Nun ist doch nicht mehr ersichtlich, wie die Abnahme erfolgte. Es könnte sich ja auch um eine Einzelabnahme handeln.
Muss man diese Abnahmebescheinigungen dann vorzeigen können, wenn man Ärger mit einem anderen Prüfer bekommt ?
Oder ist die Sache dann erledigt, wenn "alles soweit passt" und im Schein steht ?
Beste Antwort im Thema
in der stvo ist ziemlich klar gereglt, wer für den zustand des fz zuständig ist.....tüv, polizei und die hinterhofwerkstatt nebenan, sind dort NICHT aufgeführt.......
einzigst und alleine der fahrer (ferner der halter) ist für den stvzo-konformen zustand seines fz zuständig und auch einzigst und alleine er dafür haftbar!
für gefälligkeitseintragungen, ist der tüv nicht haftbar, weder der prüfer selbst noch die organisation tüv ansich.......
das liest du im übrigen nicht immer öfter das wurde schon früher oft genug hier bei mt gepostet, nur diejenigen die immer der meinung waren "mein kumpel vom tüv trägt mir alles ein, und dann ist es legal" fallen damit immer öfter auf die schnauze weil die polizei gemerkt hat, das unzulässige veränderungen am fz eine gute geld-einnahmequelle sind und dementsprechend mehr auf sowas geschult werden........
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40 Antworten
Zitat:
Ich lese immer öfter, dass man keine Probleme bekommen könnte, sobald Sachen im Fahrzeugschein stehen - und wenn es doch nicht ganz legal wäre, würde ja sowieso der Prüfer haften.
Letzendlich haftet du als Fahrzeughalter dafür wenn etwas passiert, mögliche Konsequenzen für den Prüfer der eine nichtige Eintragung vornahm werden dich nicht sehr entlasten.
Das steht doch irgendwo sowas wie. Zum Zeitpunkt der Abnahme/Überprüfung entsprach das KFZ der STVO usw..... sobald du die Halle verläst kannst du ja alles selber geändert haben.
Das ist so , man muss zum TÜV, aber Verantwortung übernehmen die nur dafür das dein Geld da bleibt :-)
in der stvo ist ziemlich klar gereglt, wer für den zustand des fz zuständig ist.....tüv, polizei und die hinterhofwerkstatt nebenan, sind dort NICHT aufgeführt.......
einzigst und alleine der fahrer (ferner der halter) ist für den stvzo-konformen zustand seines fz zuständig und auch einzigst und alleine er dafür haftbar!
für gefälligkeitseintragungen, ist der tüv nicht haftbar, weder der prüfer selbst noch die organisation tüv ansich.......
das liest du im übrigen nicht immer öfter das wurde schon früher oft genug hier bei mt gepostet, nur diejenigen die immer der meinung waren "mein kumpel vom tüv trägt mir alles ein, und dann ist es legal" fallen damit immer öfter auf die schnauze weil die polizei gemerkt hat, das unzulässige veränderungen am fz eine gute geld-einnahmequelle sind und dementsprechend mehr auf sowas geschult werden........
der Richter wird es immer klären wer schuld hat oder wer nicht, ob es wissentlich gemacht wurde oder aus Unfähigkeit!
Das Eigentümer und Betreiber (Fahrer) eines Kraftfahrzeuges für dessen technischen Zustand haftbar sind, sollte doch eigentlich sonnenklar sein. Warum sollte diese Verantwortung delegierbar sein?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Eigentümer und Betreiber (Fahrer) eines Kraftfahrzeuges für dessen technischen Zustand haftbar sind, sollte doch eigentlich sonnenklar sein. Warum sollte diese Verantwortung delegierbar sein?
Nehmen wir mal folgendes an: Person X holt sich irgendein Anbauteil für sein Fahrzeug, ist aber technisch kein Experte und hat allgemein nicht so die Ahnung von Autos. Nun wird ihm gesagt, dass er mit dem Teilegutachten und seinem Auto zu einer Prüforganisation fahren soll, die ihm das einträgt. Das tut er auch und die Prüforganisation trägt die Veränderung am fahrzeug ein. Person X fährt nun augenscheinlich mit einem Fahrzeug, bei dem alles eingetragen ist. Da er selber ja nicht so die Ahnung hat, verlässt er sich auf den Prüfer. Einige Wochen später wird X angehalten, die Polizisten, die sich sehr gut mit Tuning auskennen, sagen ihm dass er dieses Teil nicht fahren darf und das auch nie hätt eingetragen werden dürfen. Nun steht X dumm da. Kann sich X also nicht auf den Prüfer und die Eintragung verlassen?? Natürlich hat X nichts nachträglich verändert, nachdem das Bauteil eingetragen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Kann sich X also nicht auf den Prüfer und die Eintragung verlassen??
In 99,...% der Fälle kann er sich natürlich darauf verlassen. 100%ige Sicherheit gibt es aber nicht, getreu dem juristischen Motto "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Das ist zwar ärgerlich, aber leider juristische Realität.
@MickyX
dein beschriebener Fall ist eindeutig und dabei hat sich niemand etwas vorzuwerfen, Person X und der Prüfer nicht.
Der TE spricht von Fällen wo die Eintragung nicht rechtens war/ist, dein Fall hat leider damit nichts zu tun. Wobei es auch vorkommt, dass Eintragungen gemacht werden, wo im Nachhinein Teilegutachten zurückgezogen werden, da hat Person X halt Pech gehabt und müsste sich an den Ersteller des Gutachtens oder den Hersteller wenden, siehe Sportluftfilter oder Aluminiumspoiler... ein Prüfer bekommt ein Gutachten vorgelegt und muss nicht jedes anzweifeln ob es vielleicht zurückgezogen wurde, auch wenn es z.B. gestern erst war, kann er es garnicht wissen, da hat der Kunde dann halt irgendwann das Problem. Theoretisch kann sich jeder Prüfer auch so aus der Schlinge ziehen, Gutachten werden halt auch gefälscht, manche erkennt man manche nicht!
Ein Kumpel hat Winterrädern auf OZ eintragen lassen, 1. Versuch in der ABE steht der 195/50 R16 zwar drin, aber nicht für den Vtec Honda, Dekramann erklärt ihm nur für die kleinen Karren wegen seiner hohen Leistung, damit bekommt er sie nicht auf die Straße. Kumpel will die Einzelabnahme sparen, da Vergleichsgutachten den Reifen auch beim Vtec freigeben mit gleichen Felgenmaßen, hat OZ halt gespart oder was auch immer. Kumpel scant Gutachten ein, nimmt die Auflage für den Vtec raus und fertig. Dekramann trägt es ein und fertig, in dem Fall wurde der Prüfer halt getäuscht...
Nur wenn ein Prüfer es wissentlich etwas falsch einträgt kann man ihm etwas, in Düsseldorf hörte man von einem Dekraprüfer, welcher Motorumbauten getätigt hat welche nur per Einzelabnahme gemacht werden dürfen, irgendwann flog es auf nach Jahren, angeblich nun kein Prüfer mehr... sowas sollte man halt nicht machen, wenn man es nicht darf...
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
Dekramann trägt es ein und fertig, in dem Fall wurde der Prüfer halt getäuscht...
Genau das ist der Punkt bei den meisten grenzwertigen Eintragungen,das Auto entspricht nicht dem Zustand in dem es abgenommen wurde oder man Trickst sich die Gutachten selbst zusammen oder man sucht Prüfer die fast Alles eintragen und fährt dazu auch mal quer durch die Republik.
Das Dumme ist nur das Gefälligkeits oder erstrickste Eintragungen keinerlei rechtliche Wirkung haben.
Bei unns im weiteren Umfeld soll es bis vor einigen Jahren auch einen Tüvler gegeben haben der so gut wie alles eintrug,mit dem Erfolg das die Kunden fast aus dem kompletten Bundesgebiet kamen.Nur war es dann so das auch Bundesweit Tuningfreunde Besuch bekamen als der Prüfer aufflog und die Eintragungen nachkontrolliert wurden.Der Prüfer soll wohl nicht gefeuert woren sein aber versetzt und darf keine Eintragungen mehr vornehmen.Das das mit Einkommensverlusten verbunden sein dürfte hofft man da ja gerne.
TÜV Touristen^^
SAT Euskirchen soll sowas ja auch sein oder wie die Tuningbude welche mal bei Günther Jauch getestet wurde, darüber gibt es in anderen Foren ellenlange Berichte, wie froh die Jungs waren, dass sich jemand ihrer angenommen hat und Stern TV nun daran schuld ist, dass er vorbei ist
Ich glaube oft ist nicht das Problem, der Prüfer der locker ist, sondern die Prüfer die garnichts eintragen wollen, da sie angst haben etwas einzutragen, auch wenn es z.B. StVZO konform ist. Hier haben mich ein paar angeschrieben, dass sie berichtet haben, in Hessen trägt niemand ihre Audi Felge auf den Golf IV ein, ob ich was wüßte, kleiner Tipp wie sie verfahren sollen und alles geht auf einmal und das auch völlig normal also keine krummen Sachen.
Es gibt überall Prüfer die Eintragungen scheuen, vielleicht auch gut so!
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Eigentümer und Betreiber (Fahrer) eines Kraftfahrzeuges für dessen technischen Zustand haftbar sind, sollte doch eigentlich sonnenklar sein. Warum sollte diese Verantwortung delegierbar sein?
Nehmen wir mal folgendes an: Person X holt sich irgendein Anbauteil für sein Fahrzeug, ist aber technisch kein Experte und hat allgemein nicht so die Ahnung von Autos. Nun wird ihm gesagt, dass er mit dem Teilegutachten und seinem Auto zu einer Prüforganisation fahren soll, die ihm das einträgt. Das tut er auch und die Prüforganisation trägt die Veränderung am fahrzeug ein. Person X fährt nun augenscheinlich mit einem Fahrzeug, bei dem alles eingetragen ist. Da er selber ja nicht so die Ahnung hat, verlässt er sich auf den Prüfer. Einige Wochen später wird X angehalten, die Polizisten, die sich sehr gut mit Tuning auskennen, sagen ihm dass er dieses Teil nicht fahren darf und das auch nie hätt eingetragen werden dürfen. Nun steht X dumm da. Kann sich X also nicht auf den Prüfer und die Eintragung verlassen?? Natürlich hat X nichts nachträglich verändert, nachdem das Bauteil eingetragen wurde.
Genau das ist der springende Punkt:
Woher soll ein Privatmann wissen, ob das alles passt. Typischerweise wird dem TE nun ersteinmal unterstellt, dass er sich Gefälligkeitsgutachten erstellen lässt oder gar Unterlagen fälscht - geht´s noch - dabei ist es auch aus meiner Sicht klar ein Fehler des Prüfers, wenn dieser sich für die Prüfung und Eintragung, die nunmal auch einiges kostet, nicht die nötige Zeit nimmt und unter anderem deshalb Dinge einträgt, die so nicht verkehrssicher oder zulässig sind.
Was hat so eine "Prüfung" und darauf folgende Eintragung dann überhaupt für einen Sinn, wenn die Prüforganisation für nichts und niemanden haftet, sondern sich nur den Stempel oder Aufkleber bezahlen lässt?
Das ist doch keine Hinterhofwerkstatt ohne Zulassung, die dann logischerweise für nichts haften muss, wenn ich mein Auto dort zum Schrauben abgebe, sondern - das sollte man zumindest meinen - ein Unternehmen, das mit seiner ihm anvertrauten Aufgabe auch zurecht kommen sollte.
Mit nachträglich verändert sehe ich übrigens ein Problem, wenn Reifen- und Felgenkombinationen ohne Auflagen eingetragen werden. Dann steht diese Kombination ohne Auflagen in den Papieren und ist so am Wagen verbaut. Was soll der Fahrer da nachträglich verändern?
Soll er die Begrenzer, die bei der Prüfung nunmal nicht verbaut sind und auch nicht eingetragen werden, entfernen?
Genauso ein Auspuff ab serienmäßigen Kat. Jeder Gutachter wird bestätigen, dass der Kat dort seit 5 oder 10 Jahren fest am Motor sitzt, was soll der Halter da verändern?
Ist dann die einzige Mögllichkeit gegen solche "Pfuscher" vorzugehen, dass man sofort auf eigene Kosten noch zwei weitere Prüforganisationen oder gar die Polizei abklappert?
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Nehmen wir mal folgendes an: Person X holt sich irgendein Anbauteil für sein Fahrzeug, ist aber technisch kein Experte und hat allgemein nicht so die Ahnung von Autos. Nun wird ihm gesagt, dass er mit dem Teilegutachten und seinem Auto zu einer Prüforganisation fahren soll, die ihm das einträgt. Das tut er auch und die Prüforganisation trägt die Veränderung am fahrzeug ein. Person X fährt nun augenscheinlich mit einem Fahrzeug, bei dem alles eingetragen ist. Da er selber ja nicht so die Ahnung hat, verlässt er sich auf den Prüfer. Einige Wochen später wird X angehalten, die Polizisten, die sich sehr gut mit Tuning auskennen, sagen ihm dass er dieses Teil nicht fahren darf und das auch nie hätt eingetragen werden dürfen. Nun steht X dumm da. Kann sich X also nicht auf den Prüfer und die Eintragung verlassen?? Natürlich hat X nichts nachträglich verändert, nachdem das Bauteil eingetragen wurde.
Es geht mir vielmehr darum, dass man sich nicht guten Gewissens auf die Prüfer verlassen kann, als um vorsätzlich getäuschte Prüfer, gefälschte Gutachten oder nachträgliche Änderungen.
Zwar nicht in dem Ausmaß, um das es bei Stern-TV ging, aber viele Prüfer nehmen wissentlich Änderungen ab, die sie nicht abnehmen dürften (Vielleicht wegen dem Umsatz oder um die Werkstatt nicht zu verlieren ?) und ohne dass der Fahrzeughalter überhaupt weiß, dass er damit Probleme bekommen kann. Es soll auch Fahrzeughalter geben, die gerne alles rechtens eingetragen und abgenommen haben wollen.
Ob der Fahrer nachträglich etwas geändert hat oder nicht, lässt sich auch schnell mit dem Gutachten klären, dass der Prüfer ausgestellt hat und oft auch fehlerhaft ist.
Da muss sich der Fahrzeughalter wohl kaum den Vorwurf machen lassen, dass es eine Gefälligkeitseintragung war oder er den Prüfer getäuscht hat - vor allem wenn er bei der Eintragung nichtmal dabei war.
Hallo und guten Tag,
auch wenn der Thread fast ein Jahrzehnt auf dem Buckel hat denke ich meine Fragen passen hier sehr gut rein und er ist aktueller denn je.
Ich möchte gern einige Ausführungen zum Thema machen bzw. bitte um zieführende Antworten zum konkreten Problem.
In letzter Zeit ist speziell durch die stark gewachsene Raser/Tuner/Proll-Szene in Großstädten oder im Ruhrgebiet mit extremen Kontrollen der Polizei bzw. sogar deren Sondereinheiten zu rechnen, die besonders an markanten Stellen wie der Zufahrt zur Essen Motorshow od. zum VW-Treffen Wörthersee usw. stehen.
Ich fahre seit einigen Jahren ein Fahrzeug das zwar nicht unbedingt stark getunt ist, allerdings durch die orig. recht hohe Motorisierung bereits ab Werk einige Besonderheiten aufweist und deshalb werde auch ich vermehrt kontrolliert.
An meinem Wagen wurden nur die Abgasanlage (korrekterweise nur die beiden Endschalldämpfer) und die Rad/Reifenkombination geändert.
Weder an Motorleistung noch Bremsen oder sonstiger optischer oder lichttechnischer Spielerei wurde etwas verändert.
Selbstverständlich wurden sofort nach Montage die besagten Sachen abgenommen und auch zeitnah in den Fahrzeugschein eingetragen.
Zur Abgasanlage:
Die Änderungen an der Abgasanlage wurden durch den Spezialbetrieb, der diese Anlagen selbst herstellt, noch vor Ort nach den zu der Zeit geltenden gesetzlichen Regelungen/Prüfmechanismen abgenommen und auch diese Änderungen stehen natürlich im Fahrzeugschein.
Zu der Zeit der Abnahme/Eintragung galt noch eine Regelung, die es erlaubt im Rahmen der Änderungen auch die db-Zahl gemessen an Abgasnorm/Bj. usw. geringfügig nach oben zu korrigieren.
In meinem Fahrzeugschein stehen 74 db und 94 db sowie 4000 U/min.
Ich hoffe zwar mein Fahrzeug besteht den db-Test auch heute noch, aber haben sich auch die Testmethoden geändert bzw. gilt noch der 5 db-Abzug bei mobiler Messung auf der Strasse/bei Kontrolle, da ja oft nicht ganz genaue Umweltbedingungen wie auf einer Teststrecke gegeben sind (Untergrund/Strassenbelag, Gebäude im Umkreis, andere Lauststärkequellen usw.)?
Zur Rad/Reifenkombination:
Ich habe mir für den Sommereinsatz größere Felgen für den Wagen ausgesucht und auch diese selbstverständlich umgehend bei einer Sachverständigenorganisation vorgeführt, nachdem ich bereits mit dieser über eine mögliche Bereifung/Traglast usw. beraten wurde.
Die Reifen sind geringfügig breiter als original und etwas geringerer Abrollumfang, aber alles selbstverständlich im damals gesetzlichen Rahmen und genau um den geht es in meiner Frage:
Die gesetzliche Lage hat sich in den letzten Jahren sowohl bei Abgasanlagen als auch bei Rad/Reifenveränderungen verschärft und ich denke weder die Abgasanlage mit der db-Zahl bzw. deren Änderung noch die Reifen würden jetzt noch abgenommen werden, allerdings ist alles nach den damaligen Gesetzen abgenommen worden, was dem jetzt vielleicht frisch ausgebildeten jungen Kontrolleur der Sondereinheit evtl. fremd ist, da er ja sicher nur die neuesten Vorschriften kennt, was ich ihm noch nichtmal verdenken kann.
Das Fahrzeug hat selbstverständlich immer und ohne zu überziehen die HU-Prüfung perfekt bestanden, auch am Datum der Abnahme ist zu sehen das genau diese Abgasanlage und auch diese Rad/Reifenkombination bereits mehrmals vom Prüfer nicht beanstandet wurde.
Wie kann ich nachweisen das an meinem Fahrzeug auf Grund der Bestandsregelung alles korrekt ist und er quasi die Gesetze von damals anwenden muß bei einer Prüfung?
Ich habe die genannten Sachen sowohl in Tuningforen und auch bei regionalen Kontrollen der "normalen" Polizeibeamten angesprochen und keiner konnte mir so richtig eine zielführende Antwort geben.
Auch kursiert oft, und in Zukunft durch den Wegfall des Eintragungsmonopols bald noch häufiger, das Gerücht der "Gefälligkeitsabnahmen"
Gibt es z.B. bei der Polizei eine Stelle wo man sein Fahrzeug mit solchen speziellen Sachen vorstellen kann und dann für diverse spezielle Poserkontrollen, wie eingangs bei der Essen Motorshow aufgeführt, das entsprechende Schreiben vorzeigen kann das der Wagen genauestens geprüft wurde und anhand der Nummern der geänderten Bauteile auch genau diese als Korrekt einzustufen sind?
Man hört von diesen Poserkontrollen die wildesten Sachen sowie extrem vielen sofortigen Stillegungen mit den seltsamsten Begründungen der Beamten und ich hab keine Lust, z.B. auf dem Heimweg der Essen Motorshow, 500KM von zu Hause mein Auto stehen zu lassen..
Gruß, Lars
Die Messtoleranz von 5db gibt es immer noch...
Bei der Rad/Reifenkombi wüsste ich nicht was sich da geändert haben sollte, worüber man sich Gedanken machen sollte. Beim Abrollumfang ist der Toleranzbereich +1/-4 %
Alles was noch mehr abweicht, muss gesondert begutachtet werden.