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Ärger beim Autoverkauf , wenn man nicht ummeldet
https://www.youtube.com/watch?v=8zs3fSlytIs
Ein verkauftes Auto wird zum teuren Problem: Obwohl es längst einen neuen Besitzer hat, flattern plötzlich Strafzettel, Gebühren und sogar Forderungen wegen eines Unfalls ins Haus – alles, weil das Auto nicht umgemeldet wurde. Wie kann so etwas passieren? Wer haftet in solchen Fällen, und wie können sich Verkäufer rechtlich absichern? Wir zeigen, worauf Sie beim Autoverkauf achten sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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90 Antworten
Abgemeldet verkaufen, so einfach ist das.
Die Diskussion wird doch hier bei MT dauernd geführt, meist wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Ja ich kenne auch die Gegenargumente. Die zählen bei mir nicht, ich verkaufe nur abgemeldet.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 18. Januar 2025 um 09:47:14 Uhr:
Abgemeldet verkaufen, so einfach ist das.
Genauso.
Und das noch mit ordentlichen Kaufvertrag und alles ist Safe.
Aber der kick und der vermeintlich höhere Ertrag, bei angemeldeten Verkauf, lasse viele in die Falle tappen und dann wird geheult.
Hab ich null Mitleid mit, da mit simpelsten Mitteln zu vermeiden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. Januar 2025 um 09:53:49 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 18. Januar 2025 um 09:47:14 Uhr:
Abgemeldet verkaufen, so einfach ist das.
Genauso.
Und das noch mit ordentlichen Kaufvertrag und alles ist Safe.
Aber der kick und der vermeintlich höhere Ertrag, bei angemeldeten Verkauf, lasse viele in die Falle tappen und dann wird geheult.
Hab ich null Mitleid mit, da mit simpelsten Mitteln zu vermeiden.
Naja, simple Mittel stimmt nicht ganz. Wenn ich in 500 km ein PKW besichtige und ihn kaufen möchte, aber den angemeldeten Wagen nicht mitnehmen kann, ist das schon ein teurer Mehraufwand.
Für ein noch angemeldetes Fahrzeug bekomme ich vorher kein Überführungskennzeichen.
Bei angemeldeten PKW Probefahrt schwierig.
Kaufvertrag und den der Versicherung zuschicken.
Betrugsanzeige bei nicht einhalten den Vertragsbedingungen.
Mir fehlt da die Erfahrung, deshalb bitte um Korrektur, falls ich was falsch geschrieben habe.
Gruß und allzeit Gute Fahrt.
Man kann auch angemeldet verkaufen und die Abmeldung im Kaufvertrag festhalten. Parallel dann noch eine Meldung an die Versicherung und die Zulassungsstelle , dass es einen Besitzer Wechsel gegeben hat. Das auch mit Unterschrift des Käufers.
Und man muss natürlich auch prüfen, ob die Ab-/Ummeldung in der vereinbarten Zeit erfolgt ist oder Maßnahmen einleiten.
Edit: Das oben geschriebene trifft natürlich nur zu, wenn man sich sicher ist, dass der Käufer keinen gefälschten Personalausweis vorlegt und ich würde es auch nur bei Käufern mit deutschen Ausweis machen.
Ansonsten ist es ein hohes Risiko.
............und täglich grüßt das Murmeltier .
Der Anwalt im Beitrag hat es schon ziemlich gut dargestellt. Man kann ein Auto sehr wohl angemeldet verkaufen, aber dann geht man halt eben mit den Beträgen für Versicherung und der Kfz-Steuer bis zur Ummeldung in Vorleistung.
Wenn der nicht rechtzeitig ummeldet, dann muss ich mir die Beträge hinterher privatrechtlich vom Käufer zurückholen. Das ist aber auch schon alles.
Bei Verkauf mit korrektem Kaufvertrag incl. Übergabe-Uhrzeit, fotografiertem Personalausweis, alles zusammen sofort an die KFZ-Zulassungsstelle und die Versicherung gemeldet, geht man nur ein überschaubares Risiko ein.
Aber diese wenigen Dinge sind eben extrem wichtig zu beachten!
@BeeKlasse
Das ändert aber nichts daran, dass du bis zur Ab- oder Ummeldung steuerpflichtig bleibst und auch die Versicherung wird weiter von dir Geld wollen. "Strafzettel" und ggf auch Strafanzeigen werden auch weiterhin deine Daten enthalten.
Zitat:
@kievit schrieb am 18. Januar 2025 um 11:36:34 Uhr:
Man kann auch angemeldet verkaufen und die Abmeldung im Kaufvertrag festhalten. Parallel dann noch eine Meldung an die Versicherung und die Zulassungsstelle , dass es einen Besitzer Wechsel gegeben hat. Das auch mit Unterschrift des Käufers.
Und man muss natürlich auch prüfen, ob die Ab-/Ummeldung in der vereinbarten Zeit erfolgt ist oder Maßnahmen einleiten.
GENAU das ist doch der Grund, weshalb das immer und immer wieder passiert. Das was im Kaufvertrag steht, ist doch erstmal Lattenhagen, wenn mit der verkauften Karre sonst was gemacht wird. Verkauft die Karre einfach abgemeldet und gut ist.
In vielen Kreisen kann man das Fahrzeug sogar schon online abmelden oder man verabredet sich zusammen am KFZ Amt - so habe ich das damals mehrmals gemacht. Oder verkauft an seriöse Händler, dann gibt es auch keinen Stress...
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 18. Januar 2025 um 13:36:20 Uhr:
@BeeKlasse
Das ändert aber nichts daran, dass du bis zur Ab- oder Ummeldung steuerpflichtig bleibst und auch die Versicherung wird weiter von dir Geld wollen.
Das ist mir doch völlig egal. Wenn der Käufer gemäß Vertrag "überzieht", kann man das leicht ausrechnen und von ihm zurückverlangen. Und nein, ich habe keine Angst vor einem ersten Hinweis mit Fristsetzung an den Käufer und auch keine Angst vor einem Mahnbescheid gegen ihn. (Ich habe logischerweise RS)
Zitat:
"Strafzettel" und ggf auch Strafanzeigen werden auch weiterhin deine Daten enthalten.
Das ist mir noch egaler. Mail mit Kopie Kaufvertrag an die Behörde - fertig! Schau den Film an.
Man hört ja nur von den schlimmen Fällen, wo nicht umgemeldet wird. Es gibt aber Millionen von Kauf-Abläufen, die vereinbarungsgemäß laufen, aber darüber werden keine Millionen Fernsehberichte gemacht.
Insofern sind wir wieder bei dem Ausdruck "statistische Eintrittswahrscheinlichkeit" und die ist halt recht gering und das Risiko auf ein paar mögliche Euro Überziehungskosten reduziert, die man auch noch zurückfordern kann. Dem gegenüber steht ein erheblich höherer Wiederverkaufswert, wenn jeder das anschauen und gleich problemlos mitnehmen kann, ohne gleich einen Hänger oder ein rotes Kennzeichen zu haben.
Und ich bin einer der die Wahrscheinlichkeiten lieber gänzlich ausschließt.
Bee, wenn du das so machst ist das ja ok.
Aber absolut sicher ist man sich da eben nie. Und darum geht es mir. Meine Erfahrungen sagen abmelden und gut iss.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 18. Januar 2025 um 14:43:50 Uhr:
Aber absolut sicher ist man sich da eben nie.
Doch, ist man, denn der Gesetzgeber hat ja extra diese Haftungsausschlüsse und Haftungsübergänge geschaffen, damit das kein Risiko mehr ist. Es ist aber bei allem immer diese diffuse "Wer weiß"-Angst im Raum, wenn man nicht versteht, was Recht des einen und Pflicht des anderen ist.
Du kannst aber gerne diese Angst dein Handeln bestimmen lassen. Und wenn du "Wahrscheinlichkeiten gänzlich ausschließen" willst, dann fahre besser kein Auto, dabei, bei diesem Auto fahren, bist du ganz anderen und erheblich höheren Risiken ausgesetzt, die dir aber keine Angst zu machen scheinen!
Du hast immer noch das Risiko das der Käufer nicht existiert und wenn dann immer noch Scherereien.
Wie man auch hier bei MT immer wieder lesen kann.
Daher für mich und aus meiner Erfahrung über 40 Jahre mache das nur so das ich abgemeldet übergebe.
Was der Käufer macht ist mir herzlich egal.
Der kann einen Hänger mitbringen oder sich KZK besorgen. Klar bin ich immer behilflich aber mehr auch nicht.
So Ende von mir. Sonst drehe ich mich wieder mal nur im Kreise
@BeeKlasse
Wer "kassiert" die Kfz-Steuer? Richtig, der Zoll. Auf der Homepage vom Zoll kannst du gerne nachlesen, dass die Steuerpflicht erst mit der Um- oder Abmeldung endet.
Gibt es keine Ummeldung, bezahlst du weiter die Steuer, egal, welche Verkaufsunterlagrn du bei wem eingereicht hast.
Zitat:
Du hast immer noch das Risiko das der Käufer nicht existiert und wenn dann immer noch Scherereien.
Naja, dann darf auch der Ausweis nicht existieren, den ich immer fotografierte!
Ich denke, dass du bisher mit deiner Hammer-Kommer-Philosopie ganz gut gefahren bist und das Mindergeld, dass du dadurch beim Kauf verlierst, du bisher gar nicht bemerkt hast.
Du kannst mit deiner Philosophie eigentlich nicht an Privatleute aus ganz Deutschland verkaufen, sondern nur noch an Profis und die zocken dich noch auf ganz andere Art und Weise ab, schon deshalb, weil sie niemals "Privatpreise" zahlen.
Hammer-Kommer-Philosopie = "Das hammer schon immer so gemacht, wo kommer denn da hin?"