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Ärger mit der Führerscheinstelle B197?

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 19:35

Hallo

Meine Zulassungsstelle gibt mir erst im April einen Termin für B197.

Muss aber Vorher schon Autofahren darf ich mit der Prüfbescheigung fahren oder gilt das als Fahren ohne Führerschein .

Gibt es Möglichkeiten über einen Anwalt das es schneller geht.

Lg Nicolas

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56 Antworten

Du möchtest über einen Anwalt die Bearbeitungszeit der Behörde beeinflussen?

Wenn jeder Antragsteller sich einen Termin mittels Anwalt einklagt, wer reiht die dann ein?

Reihenfolge nach Eingang der Anwaltsschreiben?

Genau das macht die Führerscheinstelle ja jetzt auch. Die Termine werden so abgearbeitet, wie die Anträge eingehen.

Wer zuerst kommt der mal zuerst.

Einfach früher aufstehen.

Zitat:

@Nicolas0806 schrieb am 7. Januar 2022 um 20:35:07 Uhr:

 

Muss aber Vorher schon Autofahren darf ich mit der Prüfbescheigung fahren oder gilt das als Fahren ohne Führerschein .

Hallo. Nein mit der Prüfungsbestätigung darfst du nicht fahren. Beim Tüv Rheinland steht es sogar explizit in fett gedruckt drauf.

Es wäre ein fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt ist.

Grüße.

Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Erst wenn Du den Führerschein in das Hand hast, darfst Du damit fahren.

Interne Behördenabläufe oder deren Kapazitätsprobleme lassen sich durch Anwälte nicht beeinflussen bzw. beschleunigen.

Die Lösung, falls möglich, wäre gewesen, mit der Ausbildung in der Fahrschule früher zu beginnen, aber das ist Schnee von gestern...

Zitat:

@Nicolas0806 schrieb am 7. Januar 2022 um 20:35:07 Uhr:

Muss aber Vorher schon Autofahren...

Da wirst du dich um einen Chauffeur bemühen müssen, falls öffentliche Verkehrsmittel in deinem Fall keine Alternative darstellen.

am 7. Januar 2022 um 20:36

Anwalt nehmen, bezahlen, klagen und in 2 Jahren ueber den erkaempften Termin freuen. :D

Da wir bereits seit fast 2 (!) Jahren mit den Folgen der Pandemie leben müssen, war doch absehbar, daß es in diesem Bereich zu terminlichen Engpässen kommen kann. Warum wurde das bei der Planung der Ausbildung nicht berücksichtigt?

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 20:46

im Letzten Pandemie Jahr ging es mit 3-4 Wochen Wartezeit bei Neuerteilung .

Und nun halt nicht mehr.

Die Personaldecke ist mit Sicherheit nicht dicker geworden.

Bei uns musste die Führerscheinstelle eine kurze Zeit ganz schließen. Was machst da?

Führerschein per Anwalt einklagen?

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 20:54

eine Zulassung geht bei uns in 1 Woche aber einen Antrag bearebiten nicht .

Und neuerteilung nach Entzug geht auch schneller der Termin 1-2 Wochen

Machen bei Euch die SB Kfz Zulassung und Führerschein?

Wenn alle Unterlagen vollständig sind dauert eine Zulassung keine 10 Minuten.

So schnell ist die Antragstellung auf einen Führerschein mit Sicherheit nicht.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 7. Januar 2022 um 21:40:14 Uhr:

Da wir bereits seit fast 2 (!) Jahren mit den Folgen der Pandemie leben müssen, war doch absehbar, daß es in diesem Bereich zu terminlichen Engpässen kommen kann. Warum wurde das bei der Planung der Ausbildung nicht berücksichtigt?

Nein. Da wäre zu erwarten, dass die Behörden mit der Situation endlich zurecht kommen.

Krankenstände und sonstige Ausfallzeiten lassen sich nicht im voraus planen...

Von den allwissenden Spezialisten schon.

am 7. Januar 2022 um 22:02

Zitat:

@Nicolas0806 schrieb am 7. Januar 2022 um 20:35:07 Uhr:

Meine Zulassungsstelle gibt mir erst im April einen Termin für B197.

Muss aber Vorher schon Autofahren darf ich mit der Prüfbescheigung fahren oder gilt das als Fahren ohne Führerschein . …

Bissl undurchsichtig, was du schreibst …

– Was ist denn ein "Termin für B197"? Ob du Automatik oder Schaltgetriebe fährst, ist für die Zeitpunkte der Erteilung völlig irrelevant. Was ist denn das für ein Termin?

– Hast du den B17 gemacht und meinst dessen Prüfbescheinigung? Diese gilt auch noch 3 Monate nach dem 18. Geburtstag.

Wenn du also B17 hast und heute 18 wurdest, darfst du noch 3 Monate weiter mit der Prüfbescheinigung fahren. Die Fahrerlaubnis (und nur auf diese kommt es an) wurde ja bereit erteilt, nur den Führerschein hältst du noch nicht in Händen.

Wenn du über 18 bist und den Führerschein Klasse B gemacht hast, darfst du ebenfalls Autofahren, auch wenn du nur die Bescheinigung in der Hand hältst und der Kartenführerschein noch nicht ausgehändigt wurde. Auch hier wurde die Fahrerlaubnis bereits erteilt. Egal ob nun Schlüsselzahl 78 oder 197 eingetragen ist.

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