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Ärger mit der Versicherung /Comandsystem)

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 9. Juli 2011 um 7:32

Hallo Leute,

vor einigen Wochen hatte ich in einem Thread mitgeteilt, dass mein Auto aufgebrochen wurde und das gesamte Comandsystem entwendet wurde. Nun bekomme ich mit meiner Versicherung Ärger wegen Bezahlung.

Ich schildere mal kurz den Werdegang:

Dreickscheibe eingeschlagen, Comandsystem gestohlen.

Bei der Polizei Anzeige erstattet.

In die Werkstatt gefahren.

Reparatur für die Scheibe wurde von der Versicherung sofort freigegeben.

Auto abgeholt. Dabei teilte man mir mit, dass eine 4-wöchige sog. "Wiederfindungsfrist" für´s Comand abgewartet werden soll.

Gesagt, getan.

Nach dieser Frist ist die Freigabe der Versicherung eingegangen, dass ein neues Comand eingebaut werden kann.

Auto abgeholt und natürlich gleich die TK-SB bezahlt.

Insgesamt ein Betrag von ca. 600,00 EURO.

Nun dachte ich, damit sei alles erledigt.

Falsch gedacht.!!!

Nach ca. 5 Wochen !!!!! bekommt die DB-Werkstatt eine Mitteilung von der Versicherung per Fax, dass eine Rechnung vorzulegen ist über den Neuwert des Comand, weil auf einmal nur der Zeitwert erstattet wird.

Ich finde dieses Verhalten der Versicherung nicht korrekt.

Warum hat sie nicht sofort, also als der Schaden gemeldet wurde, und auch bei der Freigabe für die Reparatur des Command das nicht sofort mitgeteilt. Es kann doch nicht angehen, dass nach Wochen der Versicherung plötzlich einfällt, dass sie nur den Zeitwert erstatten will.

Mir, dem Versicherungsnehmer, wurde im übrigen nichts, aber auch nichts diesbezgl. mitgeteilt, weil der gesamte Vorgang mit der Werkstatt abgewickelt wurde.

Jetzt stehe ich da, und weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.

Soll ich nun mit der Versicherung reden, oder gleich einen Anwalt aufsuchen.

Ach ja, was ich noch sagen wollte.

Beim Abschluss der Versicherung und der Zusendung der Police sind mir nicht die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" nicht ausgehändigt worden. Und im übrigen handelt es sich um die WWK.

Bin mal gespannt auf Eure Meinungen.

Grüss

FREDDY aus FRANKFURT

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2011 um 14:21

Die Kürzung ist unzulässig.

 

Das AG Düsseldorf hat dies mit Urteil vom 25.06.2009 so entschieden.( AZ:42 C 9776/08).

 

Die Entscheidung war,das die Versicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationsgerätes

auch dann voll ersetzen muss,wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt.

Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder ein so genannten" neu für alt" Abzug hinnehmen.

 

Vielleicht hilft das

 

alternativ kannst Du den Fall dem Bundesaufssichtsamt für das Versicherungswesen melden.

Oft kommt dann von der Versicherung ein:

"ohne eine Rechtspflicht zuzugeben, haben wir uns in Ihrem Fall zu einer Einzelfallregelung entschlossen"

 

Gruss

C3PO V3.0

 

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Hallo Freddy,

 

erst einmal herzliches Beileid.

 

Die Versicherungen, egal welche, bezahlen nach einem gewissen Fahrzeugalter (hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Versichrungen) nur noch den Zeitwert. Eigentlich sollte das jedem bekannt sein.

Jetzt hat Dir die Versicherung mitgeteilt, dass sie die Kosten für ein neues Comand übernehmen wird. Dies hast Du schriftlich, wenn ich es richtig gelesen habe.

Mein erster Ansatz wäre ein Schreiben an die Versicherung, worin ich erklären würde, dass ich, wenn die Versicherung vorher nicht mitgeteilt hätte die Kosten für ein neues Comand zu übernhmen, ein gebrauchtes erworben hätte. Vielleicht zeigt sich die Versicherung kulant und kommt Dir entgegen.

Allerdings kann ich dir nicht sagen, ob Du auf Grund der Kostenübernahme der Versicherung auch tatsächlich Anspruch auf ein neues Comand hast. Sollte die Versicherung ein Entgegenkommen ablehnen, empfehle ich Dir eine Rechtsberatung.

 

P.S.: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen hättest Du frühzeitig nachfordern können.

 

Vielleicht wärst Du mit deiner Frage im Versicherungsforum besser aufgehoben ;)

 

Viele Grüße vom Pastaflizzer ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von apw_45

Nach dieser Frist ist die Freigabe der Versicherung eingegangen, dass ein neues Comand eingebaut werden kann.

Auto abgeholt und natürlich gleich die TK-SB bezahlt.

Insgesamt ein Betrag von ca. 600,00 EURO.

Wie kommen die € 600,- Eigenbeteiligung zustande? Eine TK hat i.d.R. eine SB von € 150,- oder € 300,-.

Zitat:

Original geschrieben von apw_45

Nun dachte ich, damit sei alles erledigt.

Falsch gedacht.!!!

Nach ca. 5 Wochen !!!!! bekommt die DB-Werkstatt eine Mitteilung von der Versicherung per Fax, dass eine Rechnung vorzulegen ist über den Neuwert des Comand, weil auf einmal nur der Zeitwert erstattet wird.

Ich finde dieses Verhalten der Versicherung nicht korrekt.

Warum hat sie nicht sofort, also als der Schaden gemeldet wurde, und auch bei der Freigabe für die Reparatur des Command das nicht sofort mitgeteilt. Es kann doch nicht angehen, dass nach Wochen der Versicherung plötzlich einfällt, dass sie nur den Zeitwert erstatten will.

Mir, dem Versicherungsnehmer, wurde im übrigen nichts, aber auch nichts diesbezgl. mitgeteilt, weil der gesamte Vorgang mit der Werkstatt abgewickelt wurde.

Bei Vertragsabschluss sollte man auf Inhalte wie "Verzicht auf Abzug neu für alt" und "Höhe der Zuschlagspflichtigen Fahrzeugteile" u.v.m.. Zumindest sollte man die Vertragsinhalte seiner Versicherungen kennen und wissen welche Risiken man abgesichert hat!

Unter dem Passus "Mitversicherte zuschlagspflichtige Fahrzeugteile" werden i.d.R. € 5.000,- angesetzt (dies betrifft das Comand). Je nach Versicherer können hier jedoch auch lediglich € 2.000,- oder gar € 1.000,- mitversichert sein, wodurch man im Fall des Diebstals eines Comands auf einem großen Teil der Kosten für den Ersatz sitzenbleibt.

Die Abwicklung vollends der beauftragten Werkstatt zu überlassen erspart zwar Arbeit aber mir würde die Möglichkeit der Einflußnahme fehlen. In Deinem Fall der Erstattung des Zeitwerts, hättest Du die Möglichkeit gehabt ein gebrauchtes Comand von der Werkstatt einbauen zu lassen, ohne auf den Mehrkosten sitzenzubleiben.

Zitat:

Original geschrieben von apw_45

Jetzt stehe ich da, und weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.

Soll ich nun mit der Versicherung reden, oder gleich einen Anwalt aufsuchen.

Persönlich würde ich das Gespräch mit der Versicherung suchen, da Du beim Anwalt lediglich "gutes Geld schlechtem Geld hinterherwirfst".

Zitat:

Original geschrieben von apw_45

Ach ja, was ich noch sagen wollte.

Beim Abschluss der Versicherung und der Zusendung der Police sind mir nicht die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" nicht ausgehändigt worden. Und im übrigen handelt es sich um die WWK.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Dir keine AVB zugesand wurden. Zumindest hast Du bei Vertragsabschluss die Kenntnisnahme über den Inhalt derselben bestätigen müssen. Das solltest Du nochmals prüfen bevor Du eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehst.

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Jetzt hat Dir die Versicherung mitgeteilt, dass sie die Kosten für ein neues Comand übernehmen wird. Dies hast Du schriftlich, wenn ich es richtig gelesen habe.

Ich hatte es so verstanden, dass die Wartefrist von 4 Wochen abgelaufen ist und die Freigabe zum Einbau des gestohlenen Comands erteilt wurde. Eine Freigabe erfolgt selbstredend unter den vereinbarten Versicherungskonditionen und hier somit zum Zeitwert. Eine eine Rücksprache mit der Versicherung wäre zu diesem Zeitpunkt sinnvoll gewesen um in Erfahrung zu bringen welche Teile akzeptiert werden und somit die eigenen Kosten zu minimieren.

Das ist ein alter Hut , mittlerweile müssen die Versicherungen den Neupreis bezahlen , egal wie alt das Auto ist !

Dazu gibt es mehere Gerichtsurteile !

 

Was aber mittlerweile zum Standart geworden ist ... erst einen Freigebe geben und anschliessend kürzen !

Die Werkstätten dürfen/müssen sich damit rumärgern und anschliessend ist noch der Kunde der Dumme !

Die Versicherungen , sind nach den Banken und Kirchen die größten Verbrecher !!!

 

Wenn du Dir nicht sicher bist , frage dies bezüglich einen Anwalt !

 

 

Lisa

 

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Das ist ein alter Hut , mittlerweile müssen die Versicherungen den Neupreis bezahlen , egal wie alt das Auto ist !

Dazu gibt es mehere Gerichtsurteile !

...unter der Voraussetzung, dass ein "Verzicht auf Abzug neu für alt" Vertragsinhalt ist.*

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Was aber mittlerweile zum Standart geworden ist ... erst einen Freigebe geben und anschliessend kürzen !

Die Werkstätten dürfen/müssen sich damit rumärgern und anschliessend ist noch der Kunde der Dumme !

Die Versicherungen , sind nach den Banken und Kirchen die größten Verbrecher !!!

Das kann man nur unterschreiben! Getreu dem Motto: Alle wollen nur unser Bestes - Unser Geld!

*edit: und unter der Voraussetzung, dass es keinen seriösen Gebrauchtmarkt gibt, welche von der Vertragswerkstatt genutzt werden kann. Wie schaut es denn mit MBGTC aus? Das wäre m.E. doch ein seriöser Gebrauchtmarkt?!

Zitat:

Original geschrieben von evolution68

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Jetzt hat Dir die Versicherung mitgeteilt, dass sie die Kosten für ein neues Comand übernehmen wird. Dies hast Du schriftlich, wenn ich es richtig gelesen habe.

Ich hatte es so verstanden, dass die Wartefrist von 4 Wochen abgelaufen ist und die Freigabe zum Einbau des gestohlenen Comands erteilt wurde. Eine Freigabe erfolgt selbstredend unter den vereinbarten Versicherungskonditionen und hier somit zum Zeitwert. Eine eine Rücksprache mit der Versicherung wäre zu diesem Zeitpunkt sinnvoll gewesen um in Erfahrung zu bringen welche Teile akzeptiert werden und somit die eigenen Kosten zu minimieren.

Der TE hatte geschrieben, dass ihm die Versicherung die Freigabe für den Einbau eines neuen Comand mitgeteilt habe

 

 

Zitat:

Original geschrieben von apw_45

Nach dieser Frist ist die Freigabe der Versicherung eingegangen, dass ein neues Comand eingebaut werden kann.

Dies wäre für mich der einzige Ansatzpunkt, gegen die Kürzung vorzugehen.

 

Das es hierzu bereits Gerichtsurteil gibt, wie ekdahl schreibt, ist mir nicht bekannt.

 

Viele Grüße vom Pastaflizzer ;)

Vertragsgrundlage (im Kasko/TK-Fall) ist die AKB (Allgemeine Kraftfahrt-Schutz Bedingungen; oder auch Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversich.) §13.

Hast du einen kompetenten Ansprechpartner deiner Versich. solltest du die Sache mit ihm besprechen (war bei mir hilfreich, weswegen ich Internet-Billig-Versich. ablehne - soll keine Wertung deiner Versich. sein).

Mein nächster Schritt würde mich zum (Fach-)Anwalt meines Vertrauens führen. Was Lisa schreibt stimmt: gerade in Sachen Navi/HiFi-Anlagen gibt es interessante Urteile (z.B. AG Berlin vom 5.09.2006, 2 C 381/05; google und du wirst fündig).

Im Anhang eine (pauschale) Info, sozusagen die Grundlage der AKB's - je nach Versich. wird es Abweichungen geben.

Hast du die Kostenübernahme für ein neues Gerät schriftlich ist die Sache klar... .

am 9. Juli 2011 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

 

Die Versicherungen , sind nach den Banken und Kirchen die größten Verbrecher !!!

Das stmme ich zu. Die Banken und Versicherungen und die Politiker sind wie das Rotlichtmilieu , nur umgekehrt. Aber die Geschichte zeigt das ohne Huren, Banken und Politiker doch nicht geht :)

am 9. Juli 2011 um 10:19

Hallo,

dazu gibt es ein Urteil. Hatte lange Zeit einen Zeitungsartikel bei mir rumfliegen, leider finde ich diesen garade nicht.

Soweit ich mich erinnern kann, war die Begründung das kein Zeitwert erstatt werden darf, da davon auszugehen ist, dass in das Fahrzeug schliesslich wieder ein Neuteil eingebaut wird.

Verhaftet mich jetzt nicht auf den genauen Wortlaut. Wie schon gesagt: "Soweit ich mich erinnern kann".

Gruß

BV

Hallo,

mein Ansatz wäre auch,das ganze jetzt einen Anwalt regeln zulassen,der kann die Präsitenzfälle heraussuchen und kann diese dann der Versicherung vor Augen führen,was passieren wird,wenn Sie Dir die Kosten für das Neue Command nicht ersetzen wollen.

Wenn es Urteile schon gibt die in Sachen Command entschieden haben,das die Versicherungen den Neupreis eines Command ersetzen müssen,kann ich mir nicht vorsstellen,das es noch Richter in Deutschland geben wird,die im Sinne der Versicherung urteilen werden.

Von daher würde ich meiner Versicherung im ersten Schritt mitteilen das es solche Urteile bereits gibt und glaube mir die Versicherungen haben mit Sicherheit Kenntnis von solchen Urteilen,aber man kann´s ja mal versuchen,ob es noch Kunden gibt,die keine Kenntnis davon haben.....

Endweder die zahlen freiwillig oder unfreiwillig.......

 

Gruss Uwe

Es ist wie bei der Vollkasko, da erstattet dir auch keiner, einfach so, einen "neuen" E, wenn der alte hin ist. Es ist immer vom Alter und Laufleistung abhängig, was die Versicherung zahlt.

Man hat "generell" ( das heisst, es gibt auch Ausnahmen, die aber extra versichert werden müssen ) keinen Anspruch auf NEUTEILE. Der Anspruch besteht lediglich auf "Wiederherstellung in den Ursprungszustand zum Zeitpunkt des Geschehens". Das heisst, Versicherungen können auch einen Zeitwert erstatten. Bedingung dafür ist jedoch, dass dieses Teil auch in einem entsprechenden Zustand gebraucht von einem Händler zu bekommen ist.

Ist das nicht der Fall, so muss alles unternommen werden, um dieses Teil zeitgerecht einrüsten zu können, im Zweifel eben auch ein Neuteil und dann muss die Versicherung diese Kosten auch übernehmen.

Auf diesen Sachverhalt belaufen sich die meisten der o.g. Urteile.

Heisst in deinem Fall: Kann die Versicherung beweisen, dass zum Wiederherstellungszeitpunkt Geräte mit entsprechendem Zustand über den Händler hätten bezogen werden können ( z.B. über mbgtc .... ) ist es zulässig, nur den entsprechenden Zeitwert zu zahlen.

Allerdings sollte man vor Auftragserteilung ein klärendes 3er Gespräch mit der Versicherung, der Werkstatt und sich selbst geführt haben.

Der ledigliche Hinweis der Versicherung auf Einbau eines neuen Comand heisst nicht zwingend "Neuteil" im Versicherungsjargon.

Und die Versicherung geht ( leider ) davon aus, dass man sich in den Versicherungsbedingungen auskennt. Zudem hast du die AGB's anerkannt, auch wenn du sie anscheinend nicht bekommen hast, das ist natürlich schon etwas peinlich und sollte nicht passieren, ist jedoch ausschliesslich dir anzulasten.

Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sehe ich hier leider das Pech auf deiner Seite. ich persönlich würde davon Abstand nehmen und das klärende Gespräch mit allen Beteiligten suchen. Wenn die Werkstatt Interesse an dir als Kunden hat, wird sie eventuell versuchen, das Neuteil gegen ein gut erhaltenes Gebrauchtes zu tauschen.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück dabei.

Level

ich moechte nochmal zwei Punkte wiederholen, die vielleicht nicht jeder beachtet hat:

- laut TE hat die Versicherung schon zugesagt, dass ein Neuteil verbaut werden kann

- die Gerichtsurteile sind von Amtsgerichten und gelten nur unter bestimmten Bedingungen (kein seriöser Gebrauchtmarkt, keine "Zeitwert" Formulierung im Vertrag etc)

"Wenn" eine Zusage (am besten schriftlich) für ein Neuteil vorliegt "müsste" die Versicherung

auch dazu stehen und nicht hinterher ätsch sagen, ich kenne jedoch die Rechtslage nicht.

Würde wenn der Fall so eingetreten ist wie es der TE schildert, aber zumindest vor dem

Gespräch zu eine Rechtsberatung gehen;)

am 9. Juli 2011 um 13:36

Mit der SuFu lässt sich da bestimmt Einiges finden.

 

Interessant an einem (oder zwei ?) Urteil zur Neuwert-Erstattung ist,

dass der Richter keine Möglichkeit sah, ein Comand zum Zeitwert auf

LEGALEM Weg zu beschaffen.

 

Gruß 

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