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AHK abnehmen oder nicht ???

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 12. September 2007 um 13:52

Hallo Leute,

ich hatte gestern ein kleinen Streit, es ging darum ob man die Kugel der abnehmbaren AHK abnehmen muss oder nicht, wenn man nicht mit Anhänger fährt. Meine Meinung dürfte es völlig egal sein, es gibt für mich keine logische Erklärung. Mein Streitpartner meinte was von erhöhten Unfallschäden beim Auffahrunfall. Meines Wissens gibt es aber kein Gesetz welches vorschreibt das ich das Dingen abnhmen muss oder nicht.

Ich weiß von Fällen da verdeckt die AHK das Nummernschild, da ist es dann ein muss. Beispiel Reno Clio Bj 92-95 oder so.

Die Frage ist jetzt auch nicht " warum baut man sich dann eine abnehmbare AHK erst an" es interessiert mich nur ob es da wirklich eine rechtliche Grundlage gibt.

 

Danke schon mal im Voraus

VG

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19 Antworten

§1 StVO.

Sinngemäß.

Niemand soll mehr als vermeidbar behindert, belästigt oder beschädigt werden.

Eine nicht abgenommene Kugel kollidiert imho mit der letzten Variante.

Schaden mit Kugel höher als ohne und das nicht nur beim Gegner sondern vielleicht auch bei dir. Ein leichter Rungs verschiebt dann vielleicht auch die Halterungsmimik, die der Gegner ohne die Kugel vielleicht gar nicht erreicht/getroffen hätte.

Hallo Dirksen!

Eine RECHTLICHE Grundlage gibt es nicht.

DIe gegnerische Versicherung KÖNNTE nach einem Unfall fragen, warum du sie nicht abgenommen hast. ABer dann sagt man eben:"geht nich", oder so.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Bärenvater

§1 StVO.

Sinngemäß.

Niemand soll mehr als vermeidbar behindert, belästigt oder beschädigt werden.

Eine nicht abgenommene Kugel kollidiert imho mit der letzten Variante.

Schaden mit Kugel höher als ohne und das nicht nur beim Gegner sondern vielleicht auch bei dir. Ein leichter Rungs verschiebt dann vielleicht auch die Halterungsmimik, die der Gegner ohne die Kugel vielleicht gar nicht erreicht/getroffen hätte.

Das klingt ehrenvoll, hat aber m.E. nach keine rechtliche Relevanz, sonst wären starre AHK gem. Gleichbehandlungsgrundsatz nicht (mehr) zulässig. Wenn in der ABE/ ABG oder den sonstigen Zulassungspapieren keine Einschränkung steht, sehe ich keinen Grund für ein "Muss" des Abnehmens ohne Anhänger.

Zudem kann ja der Schaden durch den "Träger" der AHK nicht vermieden werden, wenn ihm einer drauffährt; da greift noch nicht mal der Passus der "Betriebsgefahr", der eigentlich immer geht, um dem anderen 30% von Schuld & Kosten aufzuladen.

Außerdem hält eine AHK einen Aufprall von hinten ganz gut auf und am Auto entsteht vielleicht auch mal weniger Schaden...

Und noch was bzgl. Schaden mit Kugel höher als ohne: Parkrempler: ohne Kugel 2x Stoßfänger neu+Lack (beide Autos); mit Kugel nur einer, da kein Schaden an Kugel nachweisbar. Gesamtschaden (volkswirtschaftlich und statistisch relevant) somit seutlich geringer... da so eine Spekulation eigentlich auch Käse ist: Kugel dran oder ab - egal - wenn nicht schwarz auf weiß (grün/ bunt) vorgeschrieben.

Hallo,

 

rechtlich gibt es da keine Vorschriften - wie auch, es gibt ja auch starre AHKs.

 

Ich habe zwar auch eine abnehmbare - der Kopf ist auch nur dran, wenn ich was ziehen muss...

 

Bei meinen voherigen Fahrzeugen hatte ich auch starre AHKs dabei - 2 mal ist mir jemand hinten drauf gefahren - da war ich doch recht froh, dass da die AHK ist. Klar - der Gegner hätte meinen Schaden bezahlen müssen, jedoch konnte ich mir den Ärger dank meiner AHK sparen. Der Aufprall war auch nicht allzu groß (rote Ampel - Hintermann hat gepennt...), so dass da auch nichts verzogen war.

 

Beim Dicken bleibt der Haken mehr aus optischen Gründen ab ;)

 

Gruß

 

Christian

Hallo,

ja ganz so einfach ist das nicht,

es gibt eine Schadensminderungpflicht.

Diese sieht halt vor, das jeder der die Möglichkeit hat, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wenn du halt mal einen Auffahrunfall hast und du den Haken dran hast und dann die Polizei das erkennt und das weiss und dann der Aufgefahrene das ebenfalls weiss und das dann zum Streitfall werden sollte dann kann es passieren das halt ein Abzug gewährt wird.

Mit viel wenn und kann usw........

Im Normalfall wohl nicht zu erwarten.

MG

 

Die Polizei interessiert das NICHT!

Ich weiß nur eines - ich parke seit dem 4. zerdrückten ( mit Kugelabdruck ) Frontkennzeichen nicht mehr hinter einem mit fester oder montierter AHK - die Jungs und Mädels denken oft ,wenn's ruckt war's dicht genug beim Aus- oder Einparken.

 

Und noch mal eine gaaaanz andere Meinung:

Eine Anhängerkupplung verschönert in keinster weise Deinen Dicken, also AB DAMIT - der Optik wegen ;)

Themenstarteram 12. September 2007 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von miXer

Und noch mal eine gaaaanz andere Meinung:

Eine Anhängerkupplung verschönert in keinster weise Deinen Dicken, also AB DAMIT - der Optik wegen ;)

Hallo Mixer,

ich hatte aber schon geschrieben, es geht hier nicht um die Bequemlichkeit, oder das Dingen permanent dranzulassen. Ich mach meine auch immer ab, die Frage war nur interessehalber und ist aus einem Streitgespräch entstanden ;)

VG

Themenstarteram 12. September 2007 um 18:35

Danke an alle, denke meine Meinung ist damit bestätigt worden.

VG

Zitat:

Original geschrieben von charlyshasi

Hallo,

es gibt eine Schadensminderungpflicht.

Diese sieht halt vor, das jeder der die Möglichkeit hat, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Passus schließt ja eigene Schaden mit ein, diese werden ja ggf. durch die Kupplung gemindert :D

Auch bei Westfalia gibt es keinen Vermerk, das der Kugelkopf ggf. abgenommen werden muss....

Dragone - allerdings aus optischen Gründen den Kopf immer "versteckt" ;)

Aus optischen Gründen sage ich auch ab mit dem Ding.......

Rechtlich wird es da wohl keine Verpflichtung zu geben ........ ich klappe meine Außenspiegel ja auch nicht ständing an nur weil es geht, oder sich ein Fußgänger (Radfahrer) die Kutte dran zerreissen könnte.

In der Zeitung " Lübecker Nachrichten" von diesem Wochende war gerade ein Artikel, dass man als Fahrer eines Fahrzeugs mit abnehmbarer AHK bei einem Schaden bis zu 50% Mitschuld bekommt, wenn die AHK ohne Grund nicht abgenommen wurde. " Schadenminderungspflicht" gegenüber der Versicherung!!

Thema verfehlt:D

Abnehmbare Kupplungen sollte man immer wieder abnehmen wenn man sie nicht braucht weil die nicht auf dauernden Dreckbeschuß ausgelegt sind!

Da gammelt das Schloß fest oder der Zapfen korrodiert in der Aufnahme.:(

Eine Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion ist dann nicht mehr Möglich und dann darf auch die Polizei oder der TÜV meckern.:eek:

Rechtliche Probleme wegen der Abmessungen wenn angebaut dürfte es nicht geben.

Sonst würden ja auch die bestraft gehört die, wenn möglich, ihre anklappbaren Spiegel beim Parken nicht einklappen.:rolleyes: Wenn da einer gegestößt:confused::D

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