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Airbag Fehler (kabelkontakt unterbrochen)

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 22. Mai 2012 um 17:26

Hallo!

Hatte bei meinem G5 vor 1.Monat einen Airbag Fehler.

Der Freundliche hat mir dann gesagt das dass Kabel vom Beifahrer Sitz locker ist. bzw. die Kabel schon korrodieren.

Die haben mir dann den Stecker vom Airbag (der irgendwo bei der A Säule verlauft eingesprüht und mir eben gesagt beim nächsten mal soll Ich den Stecker tauschen.

So jetzt meine Frage: Weiß jemand wo der Stecker vom Airbag sitzt bzw. wie der aussieht?

Hoffe das mir jemand Helfen kann!?!

Danke schon mal im Vorraus

LG

Patrick

Beste Antwort im Thema
am 22. August 2012 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von cniepelt

Dieses ist ein rein subjektiver Beitrag und stellt nur meine Erfahrungen mit diesem Fehler dar:

Ich würde es trotzdem mal selber probieren, die Ursache zu beseitigen!

Es ist meist der Stecker unter dem Sitz, bzw. der unter der Sitzschiene vorn (unter der Plastikabdeckung). Es gibt nämlich 2 Verbindungen.

Ich war deswegen bei VW, die mir die Steckverbinder durch 3 Crimp-Verbinder gebrückt haben (bezahlt : 120€ bei VW in Sulzbach).

Das sei in 99,9% aller Fälle die Ursache. Die haben dabei dann den Fehlerspeicher gelöscht. Das muß man immer explizit tun, da dieser Fehler nicht von selbst verschwindet - Ich hatte auch nur: ".. sporadisch oberer Grenzwert überschritten..".

Nach ein Paar Tagen kam der Fehler wieder und ich hatte sowieso vor nochmal hin zu fahren, da die Vekleidung des Sitzes lose war.

Am Abend habe ich das Auto abgeholt ohne etwas dafür bezahlen zu müssen und der Fehler war wieder weg - komisch, aber OK.

6 Monate später kam der Fehler wieder und ich bin wieder zu VW hin gefahren. Gleicher Fehler - gleiche Diagnose. Aber jetzt wollte VW mir den kompletten Airbag tauschen (vstl. Kosten ca. 450€) und haben sich geweigert mir den Fehler zu löschen. VW weiß genau welche Schwachstellen der 5er Golf hat und sollte sich meines Erachtens hier etwas kulanter zeigen. Statt dessen muß der Kunde die Einsparmaßnahmen von VW mit teuren Reperaturen auch noch belohnen - das kann nicht sein! Das sind keine Verschleißteile und wenn hier schon immer von Sicherheit und geschultem Personal, das einzig daran arbeiten könne, geschrieben wird, dann sollte VW auch keine Billig-Teile in diese Einrichtungen verbauen. Und das man einen verstellbaren Sitz hin und wieder bewegt sollte bekannt sein.

Zurück zur Fehlerbeseitigung. Ich habe die Reperatur abgelehnt ( Die Diagnose bezahlt ) und bin zu einer ungebundenen Werkstatt gefahren. Vorher habe ich die Verbindungen geprüft - bei mir gibt es trotz Überbrückung von VW noch die Steckverbindung unter der Sitzschiene(!) - und Batterie abgeklemmt (wichtig!) , gelöst und mal mit Kontaktspray mehrmals wieder gelöst/gesteckt. Die Werkstatt hat sich das angehört und den Fehler gelöscht. Wenn dieser wieder auftreten sollte, dann könne man immer noch den Airbag tauschen. Bis jetzt jedoch nicht mehr aufgetreten ! Der Airbag ist also nicht kaputt !

Ich weiß, dass am Sicherheitssystem nicht gebastelt werden darf und ich möchte hier auch nicht dazu auffordern. Auch möchte ich nicht die Grundsatzdiskussion wieder entfachen. Löten würde ich auch nicht empfehlen - nur crimpen. Ich wollte hier nur mal berichten, wie es mir gegangen ist und das VW hier eine satte Fehldiagnose hingelegt hat - die haben nicht damit gerechnet, dass ich mich nicht mit deren Diagnose/Fehlerbehebung zufrieden gebe. Evtl. liegt es an dieser bestimmten VW-Werkstatt (Ich arbeite in Sulzbach bei Höchst), aber es hieß, es seien die Werksvorgaben - und die seien nun mal die Richtlinien.

Aber nicht auf meine Kosten.

Ich fühle mich in diesem Fall von VW reichlich hinter die Fichte geführt. So verliert man Kunden.

Bevor man an solchen Dingen rumbastelt, sollte man vor allen Dingen die Fehlereinträge korrekt und genau deuten / interpretieren können.

Hierzu muss der GESAMMTE Fehlercode beachtet werden, nicht nur der "Hauptcode".

Gerade bei Golf V ... wird der gleiche "Hauptcode" mit unterschiedlichen Zusatzcodes gesetzt.

Kann man diese Codes nicht korrekt deuten, baut man eher Mist als etwas zu reparieren.

Es macht da einen gewaltigen Unterschied, ob z.B. in den Zusatzinformationen was auftaucht vonn 001 / 002 oder 007 / 008.

Zudem hat es auch einen Sinn, gewisse Fehlereinträge, deren Ursache nicht behoben wurde, nicht zu löschen !!

Weiterhin ist beim Umgang / Prüfarbeiten an solchen Bauteilen durchaus mehr zu beachten, als nur die Batterie abzuklemmen.

Da die Wenigsten User die Informationen haben, was sich hinter welchem vollständigen Fehlercode tatsächlich verbirgt, was tatsächlich alles zu beachten ist und wie korrekt zu prüfen ist und dazu den meisten Usern auch die notwendigen Prüfmittel fehlen, ist dazu zu raten, eine Fachwerkstatt aufzusuchen.

 

 

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am 22. Mai 2012 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Neurosonic

Hallo!

Hatte bei meinem G5 vor 1.Monat einen Airbag Fehler.

Der Freundliche hat mir dann gesagt das dass Kabel vom Beifahrer Sitz locker ist. bzw. die Kabel schon korrodieren.

Die haben mir dann den Stecker vom Airbag (der irgendwo bei der A Säule verlauft eingesprüht und mir eben gesagt beim nächsten mal soll Ich den Stecker tauschen.

So jetzt meine Frage: Weiß jemand wo der Stecker vom Airbag sitzt bzw. wie der aussieht?

Hoffe das mir jemand Helfen kann!?!

Danke schon mal im Vorraus

LG

Patrick

Die Leute in der Fachwerkstatt werden das wissen.

Zur Info:

 

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

@hurz100

Ich bezweifle nicht die Richtigkeit deiner Ausführungen / Zitate!

dennnoch:

„Vorschriften sind dazu da, herauszufinden, wie man trotzdem

arbeiten kann“.

 

Jegliche Beschreibungen über Arbeiten an Airbagsystemen würden hier aber mit den NUB von Motor-Talk kollidieren, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkannt hat.

So isses..........!

Themenstarteram 23. Mai 2012 um 18:53

Sozusagen muss Ich wohl zum :)

Ja, da führt aus Gründen der Sicherheit kein Weg dran vorbei. ;)

am 22. August 2012 um 17:00

Dieses ist ein rein subjektiver Beitrag und stellt nur meine Erfahrungen mit diesem Fehler dar:

Ich würde es trotzdem mal selber probieren, die Ursache zu beseitigen!

Es ist meist der Stecker unter dem Sitz, bzw. der unter der Sitzschiene vorn (unter der Plastikabdeckung). Es gibt nämlich 2 Verbindungen.

Ich war deswegen bei VW, die mir die Steckverbinder durch 3 Crimp-Verbinder gebrückt haben (bezahlt : 120€ bei VW in Sulzbach).

Das sei in 99,9% aller Fälle die Ursache. Die haben dabei dann den Fehlerspeicher gelöscht. Das muß man immer explizit tun, da dieser Fehler nicht von selbst verschwindet - Ich hatte auch nur: ".. sporadisch oberer Grenzwert überschritten..".

Nach ein Paar Tagen kam der Fehler wieder und ich hatte sowieso vor nochmal hin zu fahren, da die Vekleidung des Sitzes lose war.

Am Abend habe ich das Auto abgeholt ohne etwas dafür bezahlen zu müssen und der Fehler war wieder weg - komisch, aber OK.

6 Monate später kam der Fehler wieder und ich bin wieder zu VW hin gefahren. Gleicher Fehler - gleiche Diagnose. Aber jetzt wollte VW mir den kompletten Airbag tauschen (vstl. Kosten ca. 450€) und haben sich geweigert mir den Fehler zu löschen. VW weiß genau welche Schwachstellen der 5er Golf hat und sollte sich meines Erachtens hier etwas kulanter zeigen. Statt dessen muß der Kunde die Einsparmaßnahmen von VW mit teuren Reperaturen auch noch belohnen - das kann nicht sein! Das sind keine Verschleißteile und wenn hier schon immer von Sicherheit und geschultem Personal, das einzig daran arbeiten könne, geschrieben wird, dann sollte VW auch keine Billig-Teile in diese Einrichtungen verbauen. Und das man einen verstellbaren Sitz hin und wieder bewegt sollte bekannt sein.

Zurück zur Fehlerbeseitigung. Ich habe die Reperatur abgelehnt ( Die Diagnose bezahlt ) und bin zu einer ungebundenen Werkstatt gefahren. Vorher habe ich die Verbindungen geprüft - bei mir gibt es trotz Überbrückung von VW noch die Steckverbindung unter der Sitzschiene(!) - und Batterie abgeklemmt (wichtig!) , gelöst und mal mit Kontaktspray mehrmals wieder gelöst/gesteckt. Die Werkstatt hat sich das angehört und den Fehler gelöscht. Wenn dieser wieder auftreten sollte, dann könne man immer noch den Airbag tauschen. Bis jetzt jedoch nicht mehr aufgetreten ! Der Airbag ist also nicht kaputt !

Ich weiß, dass am Sicherheitssystem nicht gebastelt werden darf und ich möchte hier auch nicht dazu auffordern. Auch möchte ich nicht die Grundsatzdiskussion wieder entfachen. Löten würde ich auch nicht empfehlen - nur crimpen. Ich wollte hier nur mal berichten, wie es mir gegangen ist und das VW hier eine satte Fehldiagnose hingelegt hat - die haben nicht damit gerechnet, dass ich mich nicht mit deren Diagnose/Fehlerbehebung zufrieden gebe. Evtl. liegt es an dieser bestimmten VW-Werkstatt (Ich arbeite in Sulzbach bei Höchst), aber es hieß, es seien die Werksvorgaben - und die seien nun mal die Richtlinien.

Aber nicht auf meine Kosten.

Ich fühle mich in diesem Fall von VW reichlich hinter die Fichte geführt. So verliert man Kunden.

am 22. August 2012 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von cniepelt

Dieses ist ein rein subjektiver Beitrag und stellt nur meine Erfahrungen mit diesem Fehler dar:

Ich würde es trotzdem mal selber probieren, die Ursache zu beseitigen!

Es ist meist der Stecker unter dem Sitz, bzw. der unter der Sitzschiene vorn (unter der Plastikabdeckung). Es gibt nämlich 2 Verbindungen.

Ich war deswegen bei VW, die mir die Steckverbinder durch 3 Crimp-Verbinder gebrückt haben (bezahlt : 120€ bei VW in Sulzbach).

Das sei in 99,9% aller Fälle die Ursache. Die haben dabei dann den Fehlerspeicher gelöscht. Das muß man immer explizit tun, da dieser Fehler nicht von selbst verschwindet - Ich hatte auch nur: ".. sporadisch oberer Grenzwert überschritten..".

Nach ein Paar Tagen kam der Fehler wieder und ich hatte sowieso vor nochmal hin zu fahren, da die Vekleidung des Sitzes lose war.

Am Abend habe ich das Auto abgeholt ohne etwas dafür bezahlen zu müssen und der Fehler war wieder weg - komisch, aber OK.

6 Monate später kam der Fehler wieder und ich bin wieder zu VW hin gefahren. Gleicher Fehler - gleiche Diagnose. Aber jetzt wollte VW mir den kompletten Airbag tauschen (vstl. Kosten ca. 450€) und haben sich geweigert mir den Fehler zu löschen. VW weiß genau welche Schwachstellen der 5er Golf hat und sollte sich meines Erachtens hier etwas kulanter zeigen. Statt dessen muß der Kunde die Einsparmaßnahmen von VW mit teuren Reperaturen auch noch belohnen - das kann nicht sein! Das sind keine Verschleißteile und wenn hier schon immer von Sicherheit und geschultem Personal, das einzig daran arbeiten könne, geschrieben wird, dann sollte VW auch keine Billig-Teile in diese Einrichtungen verbauen. Und das man einen verstellbaren Sitz hin und wieder bewegt sollte bekannt sein.

Zurück zur Fehlerbeseitigung. Ich habe die Reperatur abgelehnt ( Die Diagnose bezahlt ) und bin zu einer ungebundenen Werkstatt gefahren. Vorher habe ich die Verbindungen geprüft - bei mir gibt es trotz Überbrückung von VW noch die Steckverbindung unter der Sitzschiene(!) - und Batterie abgeklemmt (wichtig!) , gelöst und mal mit Kontaktspray mehrmals wieder gelöst/gesteckt. Die Werkstatt hat sich das angehört und den Fehler gelöscht. Wenn dieser wieder auftreten sollte, dann könne man immer noch den Airbag tauschen. Bis jetzt jedoch nicht mehr aufgetreten ! Der Airbag ist also nicht kaputt !

Ich weiß, dass am Sicherheitssystem nicht gebastelt werden darf und ich möchte hier auch nicht dazu auffordern. Auch möchte ich nicht die Grundsatzdiskussion wieder entfachen. Löten würde ich auch nicht empfehlen - nur crimpen. Ich wollte hier nur mal berichten, wie es mir gegangen ist und das VW hier eine satte Fehldiagnose hingelegt hat - die haben nicht damit gerechnet, dass ich mich nicht mit deren Diagnose/Fehlerbehebung zufrieden gebe. Evtl. liegt es an dieser bestimmten VW-Werkstatt (Ich arbeite in Sulzbach bei Höchst), aber es hieß, es seien die Werksvorgaben - und die seien nun mal die Richtlinien.

Aber nicht auf meine Kosten.

Ich fühle mich in diesem Fall von VW reichlich hinter die Fichte geführt. So verliert man Kunden.

Bevor man an solchen Dingen rumbastelt, sollte man vor allen Dingen die Fehlereinträge korrekt und genau deuten / interpretieren können.

Hierzu muss der GESAMMTE Fehlercode beachtet werden, nicht nur der "Hauptcode".

Gerade bei Golf V ... wird der gleiche "Hauptcode" mit unterschiedlichen Zusatzcodes gesetzt.

Kann man diese Codes nicht korrekt deuten, baut man eher Mist als etwas zu reparieren.

Es macht da einen gewaltigen Unterschied, ob z.B. in den Zusatzinformationen was auftaucht vonn 001 / 002 oder 007 / 008.

Zudem hat es auch einen Sinn, gewisse Fehlereinträge, deren Ursache nicht behoben wurde, nicht zu löschen !!

Weiterhin ist beim Umgang / Prüfarbeiten an solchen Bauteilen durchaus mehr zu beachten, als nur die Batterie abzuklemmen.

Da die Wenigsten User die Informationen haben, was sich hinter welchem vollständigen Fehlercode tatsächlich verbirgt, was tatsächlich alles zu beachten ist und wie korrekt zu prüfen ist und dazu den meisten Usern auch die notwendigen Prüfmittel fehlen, ist dazu zu raten, eine Fachwerkstatt aufzusuchen.

 

 

am 23. August 2012 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Da die Wenigsten User die Informationen haben, was sich hinter welchem vollständigen Fehlercode tatsächlich verbirgt, was tatsächlich alles zu beachten ist und wie korrekt zu prüfen ist und dazu den meisten Usern auch die notwendigen Prüfmittel fehlen, ist dazu zu raten, eine Fachwerkstatt aufzusuchen.

Das heißt also, wie im vorliegenden Fall, wenn die VW-Werkstatt keine Ahnung hat muss ich mich weiter gnadenlos abzocken lassen, weil ich am Airbag nix dran machen darf.

 

Zitat:

Original geschrieben von Ricardo1

Das heißt also, wie im vorliegenden Fall, wenn die VW-Werkstatt keine Ahnung hat muss ich mich weiter gnadenlos abzocken lassen, weil ich am Airbag nix dran machen darf.

In einem solchen Fall solltest du die Werkstatt wechseln.

Als Privatmann hier selbst Hand anlegen ist keine Option, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

am 23. August 2012 um 18:02

@Drahke

Träum weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Ricardo1

@Drahke

Träum weiter.

Ich hatte den Eindruck, daß du deine Frage beantwortet haben wolltest...:rolleyes:

am 23. August 2012 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich hatte den Eindruck, daß du deine Frage beantwortet haben wolltest...:rolleyes:

Welche Frage?

Zitat:

Original geschrieben von Ricardo1

Das heißt also, wie im vorliegenden Fall, wenn die VW-Werkstatt keine Ahnung hat muss ich mich weiter gnadenlos abzocken lassen, weil ich am Airbag nix dran machen darf.

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