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Airbag Fehlermeldung umgehen?

BMW 3er E36
Themenstarteram 18. März 2012 um 8:00

Hey Leute,

Bei mir leuchtet ebenfalls die Airbag-kontrollleuchte dauerhaft. Ich hab hier scho einiges darüber gelesen.....so, ich möchte mir aber die Kosten für das Auslesen des Boardcomputers und eventuelle Reparaturen sparen, also hab ich mir gedacht, das ich einfach die Leuchte an eine andere parallel schalte...natürlich an eine,die normal funktioniert. Mir geht es schließlich nur um den TÜV. spricht etwas dagegen? Fällt das irgendwie beim TÜV auf?

Beste Antwort im Thema
am 18. März 2012 um 8:15

Dazu werde ich, und ich hoffe auch andere, keine Tips geben, weil es ganz einfach illegal ist. ;) Den einzigen Tip den du von mir bekommst, lass es richten

19 weitere Antworten
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19 Antworten
am 18. März 2012 um 8:15

Dazu werde ich, und ich hoffe auch andere, keine Tips geben, weil es ganz einfach illegal ist. ;) Den einzigen Tip den du von mir bekommst, lass es richten

am 18. März 2012 um 9:36

@gixxer-ed

Wo kommst denn her?

Gibt hier diverse User,die Fehlerspeicher auslesen und löschen können.

Wenn das nur die Sitzbelegungsmatte ist oder evtl. der Lenkradschleifring,dann is die Reparatur wirklich ned teuer und keine große Sache.....

Da ist dein Bastelversuch deutlich aufwendiger,weil das nicht mal "eben so" gemacht ist....und rückgängig ist das auch ned zu machen....

Also machs gscheit.

 

Greetz

Cap

am 18. März 2012 um 9:38

Hi,

Anleitungen, wie man Sicherheitseinrichtungen ausser Funktion setzt, wirst Du hier wohl nicht erhalten.

Lass mal den Fehlerspeicher auslesen, mit etwas Glück ist der Instandsetzungsaufwand vielleicht gar nicht hoch.

Gruß Jens

Themenstarteram 18. März 2012 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

@gixxer-ed

Wo kommst denn her?

Gibt hier diverse User,die Fehlerspeicher auslesen und löschen können.

Wenn das nur die Sitzbelegungsmatte ist oder evtl. der Lenkradschleifring,dann is die Reparatur wirklich ned teuer und keine große Sache.....

Da ist dein Bastelversuch deutlich aufwendiger,weil das nicht mal "eben so" gemacht ist....und rückgängig ist das auch ned zu machen....

Also machs gscheit.

 

Greetz

Cap

Na schön, wahrscheinlich habt ihr alle Recht...dann werd ich es mal Auslesen lassen...ähm darf eine BMW-Werkstatt eigentlich für das Auslesen etwas berechnen?? Weil ich mal einen VW hatte und bei VW war das Auslesen kostenlos?!?

am 18. März 2012 um 10:09

Natürlich dürfen die was verlangen. Ist ja auch eine Leistung die sie erbringen. Kostet wie man hört bis zu 80€. Aber wie Cap. schon sagte, evtl. ist jemand in deiner nähe, der dir das schnell machen kann

am 18. März 2012 um 10:18

Bosch verlangt 25 Euro fürs Auslesen.

Und hier bei Berlin ist jemand der es für 10 Euro anbietet, privat

am 18. März 2012 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von gixxer-ed

Na schön, wahrscheinlich habt ihr alle Recht...dann werd ich es mal Auslesen lassen...ähm darf eine BMW-Werkstatt eigentlich für das Auslesen etwas berechnen?? Weil ich mal einen VW hatte und bei VW war das Auslesen kostenlos?!?

Gibt es einen Grund,warum du nicht angibst,wo du herkommst?

Du darfst natürlich auch Geld ausgeben....

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 18. März 2012 um 10:39

Ne gibt es nicht, bin aus Raum Cham, Oberpfalz

Ich kenn auch ein paar Leute, muss mich in den nächsten Tagen mal schlau machen

am 18. März 2012 um 13:35

Der Bosch-Dienst kann das auch, meist für ca. 30 Euro.

am 18. März 2012 um 15:17

ich sag dazu, mach was DU willst, aber schau, dass das lämpchen wieder leuchtet, wenn du das auto verkaufst! wenn du ohen airbag rumfährst und drauf gehst, ist das dein ding, wenn jemand anderst deswegen drauf geht nicht mehr. abgesehen davon, dass man rausfidnen wird, warum der airbag nicht aufgegangen ist, udn dann evtl mal die vorbesitzer anspricht...

 

und zum thema, man darf das nicht zum tüv machen und nicht damit rumfahren, aber mal angenommen, ich hätt zuhause in nem abgesperrten bereich nen alten dreier udn da nervt mich aus prinzip die airbaglampe: der fehlerspeicher checkt die widerstände in den kabeln, und merkt dann "oh, da ist das kabel kaputt, kein durchgang" oder " oh da ist zu wenig widerstand, da stimmt was nicht" oder "oh, der widerstand ist zu hoch" oder was auch immer. meistens ist das dann n stecker der mit der zeit nen schelchten kontakt bekommen hat, normal müsste das beim auslesen dann als "unterbrechung fahrerairbag" odersowas angezeigt werden. dann eifnach die stekcer checken (lassen), sauber machen, kaontaktspray drauf, kabelbinder um die stecker für guten halt, dann passt das meistens. kostet in ner netten werkstatt je nach aufwand denk ich 20-100 euro. kp was da alles weg muss.

falls doch der airbag an sich kaputt sein sollte, son airbag hat nen gewissen widerstand, den man entweder im internet raus bekommt oder durchmessen kann (obacht, ich wär mich nicht so sicher, ob er vlt auslöst, wenn man ihn mit nem multimeter durchmisst, also da wirklich obacht geben, ist auch verboten das zu machen soweit ich weiß. also ich persönlich... würds eher nicht machen...) und wie man weiß, kann man widerstände im laden kaufen und statt irgendwas, wie z.b. lampen oder airbags einlöten.

das auto darfst du dann nicht mehr zulassen oder im straßenverkehr bewegen!

aber dass du mit nem airbag ca 500% mehr überlebenschance bei nem (auch unvershculdeten!) unfall hast, sollte dir bewusst und die 100-200 euro für n neuen airbag wert sein!

achja: und wenns der beifahrer airbag ist, würd ich auch keinen mehr mitnehmen, so, sonst wirst du bei nem unfall ganz sicher nicht mehr glücklich!

am 18. März 2012 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von m-r-10

achja: und wenns der beifahrer airbag ist, würd ich auch keinen mehr mitnehmen, so, sonst wirst du bei nem unfall ganz sicher nicht mehr glücklich!

Oder die Leute nach hinten setzen, dann können se bei Bedarf legal draufgehen :rolleyes:

Im Ernst: Auslesen lassen und dann weiterschauen. In den allermeisten Fällen ist es nix so extrem teures.

am 18. März 2012 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28

Zitat:

Original geschrieben von m-r-10

achja: und wenns der beifahrer airbag ist, würd ich auch keinen mehr mitnehmen, so, sonst wirst du bei nem unfall ganz sicher nicht mehr glücklich!

Oder die Leute nach hinten setzen, dann können se bei Bedarf legal draufgehen :rolleyes:

Im Ernst: Auslesen lassen und dann weiterschauen. In den allermeisten Fällen ist es nix so extrem teures.

ja, aber wenn vorne n airbag gewesen wäre udn die person vorne gesessen wäre udn dort überlebt hätte... also ich will sowas nicht aufm gewissen haben.

am 18. März 2012 um 16:02

Es war allgemein sarkastisch gemeint nicht auf Dich speziell. Ich mag keinen auf dem Gewissen haben, und schon gar nicht durch so eine Dummheit.

am 18. März 2012 um 18:04

Das Problem darf nur durch eine Fachwerkstatt erledigt werden, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

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