Airbag lampe kann nicht gelöscht werden [Brauche dringende Hilfe]
Hallo Liebe Leute,
Ich brauche dringende Hilfe.
Ich habe hier einen BMW E46 318 ti.
Die Airbag lampe leuchtet. man kann sie nicht löschen.
Ich habe sie an allen Diagnosegeräten angeschlossen.
KTS diagnosetester von Bosch, am VCDS und sogar am Carsoft V10.
Sie zeigen ein paar fehler an, wenn man sie löscht kommen sie an der nächsten Diagnose wieder.
Airbag Lampe Leuchtet. (Bild Anhang) .
Airbag Lampe
FehlerCodes:
FehlerCode 1
FehlerCode 2
Kann man jemand ein paar tipps geben was der fehler sein könnte oder wie ich den fehler rausfinden könnte...?
Danke vielmals!
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber wenn jemand aus dem Betrieb den Sachkundenachweis hat, dann sollte derjenige den Schein am besten in die Tonne kloppen.
Natürlich kann man den Fehler solange nicht löschen, bis dass der Fehler behoben ist! Und wenn eure Werkstatt so groß ist, dann solltet ihr an sich schon alleine in der Lage sein, den, bzw. in dem Fall wohl eher die Fehler selbst zu lokalisieren. Zumal ihr ein Blatt Papier habt, auf dem die Fehlerquellen eindeutig stehen! (Das nur mal so als Tipp)...
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19 Antworten
Den Fehler solltest du aus sicherheitstechnischen und versicherungsrechtlichen Gründen in einer Fachwerkstatt lokalisieren und beheben lassen. Die rechtliche Situation sieht hier folgendermaßen aus:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
Wir sind eine Gross Werkstatt.
Sorry, aber wenn jemand aus dem Betrieb den Sachkundenachweis hat, dann sollte derjenige den Schein am besten in die Tonne kloppen.
Natürlich kann man den Fehler solange nicht löschen, bis dass der Fehler behoben ist! Und wenn eure Werkstatt so groß ist, dann solltet ihr an sich schon alleine in der Lage sein, den, bzw. in dem Fall wohl eher die Fehler selbst zu lokalisieren. Zumal ihr ein Blatt Papier habt, auf dem die Fehlerquellen eindeutig stehen! (Das nur mal so als Tipp)...
Zitat:
Original geschrieben von fmsie
Wir sind eine Gross Werkstatt.
atu ist auch eine grosswerkstatt und helfen können die auch nur beim reifenwechsel
Das Auto war auch schon mal bei BMW und die hatten auch keine Lösung.
ich habe euch um hilfe gebeten, weil ich dachte ihr köntet mir helfen.
Hallo, ich würde Als erstes einen widerstand für die sitzbelegungsmatte bei ebay für 20-30 euro kaufen, oder diese in der werkstatt für ca.300 euro erneuern lassen!
Dann ist die lampe aus!
BMW wird diese Möglichkeit wohl auch schon in Betracht gezogen haben...
Zitat:
Original geschrieben von ronin_gasch
Sorry, aber wenn jemand aus dem Betrieb den Sachkundenachweis hat, dann sollte derjenige den Schein am besten in die Tonne kloppen.
Natürlich kann man den Fehler solange nicht löschen, bis dass der Fehler behoben ist! Und wenn eure Werkstatt so groß ist, dann solltet ihr an sich schon alleine in der Lage sein, den, bzw. in dem Fall wohl eher die Fehler selbst zu lokalisieren. Zumal ihr ein Blatt Papier habt, auf dem die Fehlerquellen eindeutig stehen! (Das nur mal so als Tipp)...
Stimmt !!!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
BMW wird diese Möglichkeit wohl auch schon in Betracht gezogen haben...
scheinbar haben die freundlichen die fehler nicht gelesen sonnst hätten sie das wohl gemacht!
Hm, jede autorisierte BMW-Werkstatt liest erst einmal den Fehlerspeicher aus, bevor die irgendeine Aktion starten. Was ja im Grunde genommen auch eine logische Vorgehensweise ist.
stimmt, aber in dem fehlerbericht steht ja eindeutig drinn dass der widerstand für die sitzerkennung zu gross ist!
in folge dessen ist diese kaputt!
Ja, das habe ich auch gelesen, aber vermutlich liegen noch mehr Defekte vor, da dies ja nicht der einzige Fehlerspeichereintrag ist.
fehlercode 1 würd ich ignorieren weil diese aktuell nicht vorhanden sind, fehlercode 2 ist wahrscheinlich der eigentliche fehler ( matte kaputt wie so oft)!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, das habe ich auch gelesen, aber vermutlich liegen noch mehr Defekte vor, da dies ja nicht der einzige Fehlerspeichereintrag ist.
fehler: nicht vorhanden!