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Airbag Lenkrad zu Sportlenkrad? (no Airbag)

Themenstarteram 31. Juli 2007 um 20:32

Hallo ich habe vor mein Airbag Lenkrad gegen ein Sportlenkrad auszutauschen!

Dazu brauche ich ja das raid no Airbag Kit!Das Kit besteht doch aus der Narbe oder?Und gibt es dafür eine ABE?Und welches Sportlenkrad empfehlt ihr mir, von der Größe her, z.B 28er 30, 32er usw.?

Hier mal das no Airbag kit.

Und muss ich dann noch zum Tüv bzgl. Eintragung weil ich 9J Felgen habe!

 

 

 http://cgi.ebay.de/...2398QQihZ006QQcategoryZ73015QQrdZ1QQcmdZViewItem

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25 Antworten

Man darf Airbags nicht mehr rückrüsten.

am 1. August 2007 um 7:54

kauf dir das raid silberpfeil und lass es von einer fachwerkstatt einbauen. das ist ein sportlenkrad mit airbag. wenn dir das zu teuer ist, würde ich das ganze lassen.

Und es heißt NABE junge, nicht NARBE!!! (krieg da mittlerweile echt zu viel!)

So... Und sofern es eine ABE gibt wird sich diese auf die Serienbereifung beziehen, ergo muss man die Änderung dann eintragen lassen.

bei mir sind sogar 2 Sportlenkräder eingetragen im schein, 1x ein 320mm Victory und einmal eines dieser Teuren RAID 320mm lenkräder, das liegt auch noch daheim :) aufjedenfall sind beide Ohne rückrüstadapter eingetragen, zudem sind 2 eingetragen, also die machen eh was sie wollen ;) ich habe wieder mein Originales mit Airbag dran.

edit, wenn du es eintragen willst, besorg dir so ne blende neben dem Lichtschalter von nem Auto ohne airgab, Kein symbol = kein Airbag :) aber dann mußt den Beifahrere Airbag auch durch das Handschuhfach ersetzten. so wars bei mir.

Na bei dir will ich dann Beifahrer sein... wirste arge Probleme kriegen wenns mal kracht und die finden raus dass Du die Airbags ausgebaut hast (was sie allein schon durch das Baujahr ermitteln können ;) ) kannste warscheinlich noch für die Verletzungen deines Beifahrers löhnen.

Ich verstehe manche Leute echt nicht ... ist Euch son "blödes" Sportlenkrad wichtiger als Euer Leben das Ihr den Airbag rausschmeißen wollt ??? *kopfschüttel*

Sooo stabil ist der 3er Golf auch nicht und im Falle eines Unfalles wirst Du froh sein ein Airbag zu haben !

Wenn überhaupt,dann hol Dir ein Airbag-Sportlenkrad,wie es schon vorgeschlagen wurde.

Dann bekommst auch keine Probleme mit dem TÜV.

 

mfg fibres73

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Man darf Airbags nicht mehr rückrüsten.

Stimmt nicht. Machen darfst du es schon. Es wird dir heutzutage nur kein VW-Händler mehr umrüsten. Umrüstungen müssen beim Werk angefragt werden. Und die werden nur noch genehmigt, wenn z.B durch körperliche Behinderung ein Ausbau ratsam ist.

Also eine Werkstatt suchen die Airbags auch ausbauen darf. Ist aber nicht ganz einfach (wegen der "Explosionsmitel").

Gruß

am 3. August 2007 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Pannenhelfer

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Man darf Airbags nicht mehr rückrüsten.

Stimmt nicht. Machen darfst du es schon. Es wird dir heutzutage nur kein VW-Händler mehr umrüsten. Umrüstungen müssen beim Werk angefragt werden. Und die werden nur noch genehmigt, wenn z.B durch körperliche Behinderung ein Ausbau ratsam ist.

Also eine Werkstatt suchen die Airbags auch ausbauen darf. Ist aber nicht ganz einfach (wegen der "Explosionsmitel").

Gruß

Da seit 2006 eine Rückrüstung nicht mehr zulässig ist, gibts dafür dann auch keine TÜV-Abnahme.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von Pannenhelfer

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Man darf Airbags nicht mehr rückrüsten.

Stimmt nicht. Machen darfst du es schon. Es wird dir heutzutage nur kein VW-Händler mehr umrüsten. Umrüstungen müssen beim Werk angefragt werden. Und die werden nur noch genehmigt, wenn z.B durch körperliche Behinderung ein Ausbau ratsam ist.

Also eine Werkstatt suchen die Airbags auch ausbauen darf. Ist aber nicht ganz einfach (wegen der "Explosionsmitel").

Gruß

Da seit 2006 eine Rückrüstung nicht mehr zulässig ist, gibts dafür dann auch keine TÜV-Abnahme.

Dann hätte ich gerne den Paragraphen, wo dieses steht. Das muss dann ja auch irgendwo schriftlich vorliegen.

Gruß

am 4. August 2007 um 20:52

1) Herstellervorgabe

2) beim TÜV fragen !

Also ich hab mein Golf Cabby mit nem 320er Airbaglenkrad nachrüsten lassen.

Das einzige was gemacht werden mußte war das ein Schriftstück ausgefüllt werden mußte...und zwar vom Schrauber der Werkstatt.

Bei mir wars ne Seat-Vertretung.

Der Wisch wird nach raid zurück geschickt damit die wissen das es ordnugsgemäß eingebaut worden ist und du mußt nur die rote ABE die beim Lenkrad

bei liegt mitführen.

Bekommst nen TÜV-Stempel drunter und gut is.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

1) Herstellervorgabe

2) beim TÜV fragen !

1) ist keine gesetzliche Vorgabe. Das bedeutet nur, dass die entsprechenden Fachwerkstätten des KFZ-Herstellers nicht umrüsten dürfen.

2) Ich habe in einem KFZ-Betreib nachgefragt. Dort hieß es nur: Umbau können wir durchführen, der Mitarbeiter vom TÜV trägt es auch ein.

Soweit die Aussage ab 2006 sei es nicht mehr erlaubt.

Gruß

nur weils eingetragen wird ist e snicht gleich legal siehe xenon in halogenscheinwerfer

vorallem wenns gegen die stvzo ist ist die eintragung zum arschabwischen

am 11. August 2007 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Pannenhelfer

1) ist keine gesetzliche Vorgabe. Das bedeutet nur, dass die entsprechenden Fachwerkstätten des KFZ-Herstellers nicht umrüsten dürfen.

2) Ich habe in einem KFZ-Betreib nachgefragt. Dort hieß es nur: Umbau können wir durchführen, der Mitarbeiter vom TÜV trägt es auch ein.

Soweit die Aussage ab 2006 sei es nicht mehr erlaubt.

Gruß

Soviel zu dieser Aussage:

Anhang beachten !

Zu beachten ist, WANN und unter welchen UMSTÄNDEN eine Rückrüstung erlaubt ist !

=> Ohne Freigabe des Herstellers nicht mehr zulässig !

Eine TÜV-Abnahme / Eintragung basiert bei solchen Dingen auf einer Herstellerfreigabe oder ABE !

Da es aktuell keine Lenkräder OHNE Airbag für Fahrzeuge MIT Airbag gibt, welche für Fahrzeuge mit AIRBAG eine ABE haben, ist eine Rückrüstung so nicht möglich, bzw. eine Eintragung solcher Umrüstungen nicht das Papier wert, worauf sie gedruckt wurde !

Wer es natürlich trotzdem möchte, sollte sich eine Behinderung zulegen, die eine Rückrüstung ermöglicht !

Es ist allerdings zu bezweifeln, daß jemand dann noch eine Rückrüstung durchführen möchte !

Ich denke, daß es genauso zu bezweifeln ist, daß jemand für soetwas Wert auf eine entsprechende Behinderung legt !

Ich denke, man sollte froh sein, wenn man eine solche Umrüstung aus gesundheitlichen Gründen NICHT durchführen muss !!!

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