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Airbag schon wieder defekt??
Hallo,
bei meinem Polo 6N Bj. 1996 ist laut Fehlerspeicher der Fahrerairbag defekt. Vor ca. 2 Jahren hatte er dies bereits mal, damals wurde der Airbag gegen einen gebrauchten getauscht.
Ist dies irgendwie eine Krankheit beim Polo??
Gruß
Manfred
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20 Antworten
Re: Airbag schon wieder defekt??
Zitat:
Original geschrieben von me1111
Hallo,
bei meinem Polo 6N Bj. 1996 ist laut Fehlerspeicher der Fahrerairbag defekt. Vor ca. 2 Jahren hatte er dies bereits mal, damals wurde der Airbag gegen einen gebrauchten getauscht.
Ist dies irgendwie eine Krankheit beim Polo??
Gruß
Manfred
Gebrauchte Airbags zu verbauen ist unzulässig !
Airbags sind keine KRANKHEIT,
GEBRAUCHTE AIRBAGS einzubauen ist ein KRANKHEIT !
Dein Fahrzeug hat dadurch KEINE ABE !
@me1111
zu deiner Sicherheit lass das Problem in einer Fachwerkstatt überprüfen und beheben.
Gruß
Hallo !
Arbeiten am Airbag sind für ungeschultes Personal nicht zulässig in Deutschland, weder für Firmen noch für Privatleute!
Wie bereits gesagt, verliert dein Auto die Betriebserlaubnis.
Am Besten sofort in eine Fachwerkstatt und das Problem beheben lassen.
Re: Re: Airbag schon wieder defekt??
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
1. Gebrauchte Airbags zu verbauen ist unzulässig !
2. Airbags sind keine KRANKHEIT,
3. GEBRAUCHTE AIRBAGS einzubauen ist ein KRANKHEIT !
4. Dein Fahrzeug hat dadurch KEINE ABE !
Ums ganz kurz zu machen:
1. Rechtliche Vorschrift/Quelle??
2. Hat auch keiner behauptet. Er fragte nur, ob das ein bekanntes Problem ist. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
3. Wieso denn das? Vernünftige Begründung??
4. Rechtliche Grundlage? Vllt auch in Verbindung mit 1.??
Mein Gott, mit Airbag haben jetzt die Leute hier wieder ein Lieblingssteckenpferd gefunden, auf dem sie rumreiten können Keiner von euch weiß, ob der Austausch vllt. in ner Fachwerkstatt vorgenommen wurde. Aber Hauptsache mal gleich wieder auf den Fragesteller losgehen, bisschen Blabla von wegen illegal (obwohl man keine Ahnung hat), ist echt immer dasselbe hier.
Ich habe kein Problem damit, wenn man freundlich auf die Gefahren und die Zulässigkeit eines etwaig geplanten Airbagumbaus hinweist. Aber normal auf ne Frage antworten ist hier in letzter echt fast vollkommen verloren gegangen
me1111: Wie von reformstau und chris geschrieben, ab in ne Fachwerkstatt, die das Problem diagnostizieren und beheben kann.
Bei über 1800 beiträge hat man wohl hier einen Freifahrtschein?
Gruß Marek
Re: Re: Re: Airbag schon wieder defekt??
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ums ganz kurz zu machen:
1. Nein!
2. Hat auch keiner behauptet. Er fragte nur, ob das ein bekanntes Problem ist. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
3. Wieso denn das? Vernünftige Begründung??
4. Falsch!
Mein Gott, mit Airbag haben jetzt die Leute hier wieder ein Lieblingssteckenpferd gefunden, auf dem sie rumreiten können Keiner von euch weiß, ob der Austausch vllt. in ner Fachwerkstatt vorgenommen wurde. Aber Hauptsache mal gleich wieder auf den Fragesteller losgehen, bisschen Blabla von wegen illegal (obwohl man keine Ahnung hat), ist echt immer dasselbe hier.
Ich habe kein Problem damit, wenn man freundlich auf die Gefahren und die Zulässigkeit eines etwaig geplanten Airbagumbaus hinweist. Aber normal auf ne Frage antworten ist hier in letzter echt fast vollkommen verloren gegangen
me1111: Wie von reformstau und chris geschrieben, ab in ne Fachwerkstatt, die das Problem diagnostizieren und beheben kann.
Du scheinst ja die dicke Ahnung zu haben !
Bist Du sachkundig ?
Kannst Du den Sachkundenachweis führen ?
Wenn nicht, solltest Du nicht so dick auftragen !
Es ist definitiv UNZULÄSSIG, einen Airbag aus einem Fahrzeug auszubauen und ihn dann in ein anderes Fahrzeug einzubauen !
Daher wird KEINE Fachwerkstatt einen gebrauchten Airbag verbauen !
Bezüglich Betriebserlaubniss und unzulässigen Arbeiten am Airbagsystem durch NICHT SACHKUNDIGE solltest Du Dir mal die Bestimmungen des SprengG. durchlesen !
Hallo !
Hurz100 hat da vollkommen Recht !
Wie bereits gesagt, sind Arbeiten am Airbag sind für ungeschultes Personal nicht zulässig in Deutschland, weder für Firmen noch für Privatleute!
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Bitte auch den markierten Bereich der Anlage beachten.
Re: Re: Re: Re: Airbag schon wieder defekt??
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
1. Es ist definitiv UNZULÄSSIG, einen Airbag aus einem Fahrzeug auszubauen und ihn dann in ein anderes Fahrzeug einzubauen !
Daher wird KEINE Fachwerkstatt einen gebrauchten Airbag verbauen!
2. Bezüglich Betriebserlaubniss und unzulässigen Arbeiten am Airbagsystem durch NICHT SACHKUNDIGE solltest Du Dir mal die Bestimmungen des SprengG. durchlesen!
1. Gesetzliche Vorschriften, Quellen???? Einfach nur schreiben, dass das nicht zulässig ist kann jeder.
2. Nochmals, extra für euch beide zum Verständnis: woher wollt ihr wissen, dass die Arbeiten NICHT in einer Werkstatt durchgeführt wurden, dessen Personal entsprechende Voraussetzungen mitbringt?? NIRGENDS steht in me1111´s Beitrag, dass er die Arbeiten selbst durchgeführt hat. Ich sags nochmal, genaues Lesen bringt hier klare Vorteile....
Es geht NICHT darum, ob ich einen Sachkundenachweis habe (btw: habt ihr den denn überhaupt????). Es geht auch NICHT um die gesetzlichen Regelungen, wie wer wann wo mit Airbags umgehen darf. Die gesetzlichen Regelungen habe ich NIRGENDS angezweifelt.
Was mich ärgert ist, dass einfach mal davon ausgegangen wird, dass der Threadersteller den Umbau selbst vorgenommen hat. Die Mühe mal nachzufragen macht sich kein Mensch. Stattdessen kommt gleich wieder die übliche Stimmungsmache grad nach dem Motto "immer feste drauf". Und das stört mich. Wie gesagt, Warnungen sind im Bereich Airbag absolut angebracht, sage ich ja auch nix gegen, nur doch bitteschön an der RICHTIGEN Stelle.....
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Es geht NICHT darum, ob ich einen Sachkundenachweis habe
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Wenn Du SACHKUNDIG wärest, würdest Du so etwas nicht schreiben !
Ich hab den Sachkundenachweis und weiß recht gut, was ich schreibe !
Wenn Du es nicht glaubst, kannst Du dich z.B. bei Audi oder VW zur Sachkundeschulung Airbag anmelden !
Da es nicht zulässig ist, gebrauchte Airbags zu verbauen, wird keine Fachwerkstatt bei me1111 den Airbag eingebaut haben !
Falls Du es noch nicht mitbekommen hast, Airbags sind ne heikle Sache !
Private / NICHT SACHKUNDIGE haben laut SprengG. nix am Airbagsystem zu suchen !
Wenn in einem öffentlichen Forum Anleitungen zu solchen Dingen verbreitet werden, UND BEI ARBEITEN AN EINEM SOLCHEN SYSTEM AUFGRUND DIESER ANLEITUNG ETWAS PASSIERT, kann der Betreiber der Seite zur Verantwortung gezogen werden !
Falls derjenige zu ermitteln ist, der entsprechende Anleitungen veröffentlicht, Kann dieser Haftbar gemacht werden !
Daher sollte man recht genau überlegen, was man zu solch einem Thema schreibt !
Aaaaaaaaaaalso nochmal:
1. Ich finde es gut und richtig, vor unzulässigen Arbeiten am Airbag zu warnen und davon abzuraten.
2. Ich weiß ziemlich genau, das Airbags eine gefährliche Sache sind.
3. Ich weiß auch um die rechtliche Lage im Bezug auf Anleitungen
4. ICH habe bisher nichts rechtlich bedenkliches geschrieben zum Thema Airbag und werde das auch in Zukunft so handhaben, habe ich auch kein Problem damit. Im Gegenteil: ich habe geschrieben "Fachwerkstatt aufsuchen und Fehler beheben lassen".....
5. Von dir fehlt immer noch eine offizielle Quelle. Da du ja so schlau und unterwiesen bist, sollte es ein Leichtes für dich sein, mir diese aufzuzeigen.
6. Hast du glaub ich immer noch nicht verstanden, worum es mir eigentlich geht und zwar nur um den Tonfall, wie du an me1111 herangetreten bist. Sowas kann man auch durchaus freundlicher schreiben. Aber egal, ist hier sowieso kaum noch der Fall......
7. Jetzt kannste wieder mich angehen....
@hurz100
na dann kopier den bitte mal und stell den hierein, ansonsten kann man viel schreiben...
dann ist wenigstens da ruhe
Uli, ich glaub ihm das ja von mir aus. Möchte halt aber auch mal ne Quelle, die seine Aussage verifiziert. Dann glaube ich nämlich auch den Rest. Schaun mer mal....
Die Unzulässigkeit ergibt sich bereits daraus :
Bei Ersatz einer Airbageinheit ist eine Registrierung beim Hersteller zwingend erforderlich.
Dieser Registrierung ist ein Code-Aufkleber beizufügen, auf welchem sich die Daten des Airbagmodules befinden.
Dieser Aufkleber ist NUR bei einem Neuteil vorhanden !
Somit ist die Registrierung eines gebrauchtteiles nicht möglich. Obendrein ist das Gebrauchtteil bereits für ein anderes Fahrzeug registriert.
Erfolgt keine Registrierung beim Hersteller, was immer nachvollziebar ist, erlischt die BE !
Im Schadensfall ( z.B. unzulässige Airbagauslösung / Falschauslösung / Nichtauslösung ) bestehen dann Keine Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller !
Wird in einem solchen Fall dann ermittelt, das am Airbagsystem manipuliert wurde ( unzulässige Teile verbaut ) ist der Fahrer bzw. Halter Schadenersatzpflichtig !
Aaaah, sehr schön Siehste, das wusste ich nämlich zB nicht, wieder was gelernt Wenn du mir noch dafür ne Quelle geben könntest (hört sich ja alles sehr logisch an), dann bin ich rundum glücklich
Gruß Tecci